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Ratgeber: Krankenversicherung Beamte
Besser gesetzliche oder privat?

Wie Sie als Beamter die beste Krankenversicherung finden!

Für zukünftige Beamte ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse unumgänglich, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Dabei kann jeder Beamte zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählenAllerdings unterscheidet sich die beiden Absicherungsmöglichkeiten maßgeblich in Bezug auf die Höhe der Beiträge und hinsichtlich des Leistungsumfangs.

Bei der Wahl einer Krankenversicherung handelt es sich um eine langfristige Entscheidung. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Abschluss in Ruhe alle Vor- und Nachteile abwägen. Beschäftigen Sie sich ausführlich mit dieser Thematik und vergleichen Sie die verschiedenen Angebote hinsichtlich der Beiträge und Leistungen, damit Sie die für Sie individuell beste Krankenversicherung finden.

Mein Name ist Sven Bruns. Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen dabei helfen und Ihnen aus meiner 18-jährigen Expertise im Bereich Krankenversicherungen für Beamte fundiertes Hintergrundwissen liefern. Nehmen Sie sich bitte 10 Minuten Zeit und lesen Sie sich den Artikel bis zum Ende durch. Sie werden daraufhin ein Verständnis für alle wichtigen Grundlagen haben, die im Zuge Ihrer Entscheidungsfindung von Bedeutung sind. Für Ihre Fragen sprechen Sie mich gerne an: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Inhaltsverzeichnis

Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte

Das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland

Deutschland bietet im Bereich der Krankenversicherung ein duales System mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV). Eine private Krankenversicherung steht dabei nur Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern und Angestellten (die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen) offen.

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare können sich grundsätzlich und unabhängig von der Höhe der Einkünfte frei zwischen einer GKV und privaten Krankversicherung entscheiden.

Tipp:
Ob es für Sie besser ist in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben oder sich ein Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte lohnt, können Sie am besten durch einen individuellen und unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich herausfinden. 

Beitragshöhe und Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte errechnen sich generell nach der Einkommenshöhe (Besoldung und weitere Einnahmen).  Nur in acht Bundesländern beteiligt sich bislang der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe sind Beamte beim Verbleib in der GKV verpflichtet die kompletten Beiträge aus der eigenen Tasche zu zahlen.

In Bezug auf die Leistungen gelten bei der GKV die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Zwar haben die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeit den Leistungskatalog individuell zu erweitern, jedoch gelten die Grundleistungen z.B. im stationären Bereich (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) oder die Zuzahlungen bei Heilmitteln (Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien), Medikamenten, Zahnersatz, etc. für jeden gesetzlich versicherten Bürger.

Beitragshöhe und Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung für Beamte

In Verbindung mit der privaten Krankenversicherung für Beamte besteht grundsätzlich der Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Durch die individuelle Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Somit müssen nur die verbleibenden Restkosten über eine PKV für Beamte absichert werden.

Die Höhe des Beitrags der privaten Krankenversicherung ist dabei im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse komplett unabhängig von den Einkünften des Beamten. Die Berechnung erfolgt bei der PKV auf der Grundlage des Einstiegsalter des Beamten, dem Gesundheitszustand, der Höhe des Beihilfeanspruchs und des gewünschten Leistungsumfangs. Aufgrund der individuellen Beihilfe sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte häufig finanziell sehr attraktiv.

Den Leistungsumfang können Beamte, Beamtenanwärter und Referendare bei einer PKV sehr flexibel gestalten. Die meisten Gesellschaften lassen Ihnen die Wahl, ob Sie bei einem Krankenhausaufenthalt analog zur gesetzlichen Krankenkasse in einem Mehrbettzimmer mit Belegarzt untergebracht werden möchte oder die ob Sie eine privatärztliche Behandlung mit der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung bei Beamten, wie beispielsweise die freie Arztwahl, die Übernahme von Kosten für Brillen und Kontaktlinsen und eine umfangreiche zahnmedizinische Absicherung. Durch die privatärztlichen Abrechnungssätze erhalten Privatpatienten zudem oftmals bei Fachärzten schneller Termine und ersparen sich lange Wartezeiten.

Gesetzliche Krankenkasse & private Krankenversicherung Beamte – Jedes System hat Vor- und Nachteile

Sehr wichtig ist mir der Hinweis, dass es niemals eine pauschale Aussage geben kann, welches der beiden Systeme für Sie persönlich die bessere Wahl darstellt.

Vor- und Nachteile gibt es sowohl in der gesetzlichen, als auch in der privaten Krankenversicherung für Beamte. Hierbei spielen zahlreiche Aspekte eine bedeutende Rolle, wie Ihr Gesundheitszustand.

Sollte es dadurch in der PKV zu Einschränkungen oder Mehrbeiträgen kommen, muss dieser Fakt bei der Bewertung natürlich berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite bietet die private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe viele Vorteile, wie attraktive Beiträge, ein deutliches Leistungsplus gegenüber der GKV und eine hohe Flexibilität bei der Auswahl des Versicherungsschutzes.  

Eine wertvolle Entscheidungshilfe bietet Ihnen ein unabhängiger Krankenversicherungsvergleich für Beamte. Diesen können Sie sich hier kostenlos anfordern.

Finden Sie die beste private Krankenversicherung für Beamte

Das System der pauschalen und individuelle Beihilfe

Wie bereits weiter oben beschrieben, gibt es zwei verschiedene Beihilfesysteme. Diese unterscheiden sich grundlegend.

Die pauschale Beihilfe gibt es derzeit nur in acht Bundesländern und ist in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenkasse interessant. Die individuelle Beihilfe hingegen mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte (einem sogenannten Quotentarif) möglich.

Die GKV mit und ohne pauschale Beihilfe

Beamte zahlen beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitragssatz und erhalten keinen Zuschuss vom Dienstherrn (Ausnahme pauschale Beihilfe s. unten).

100% des GKV-Beitrags müssen durch den Beamten getragen werden

Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragssätze einiger gesetzlicher Krankenkassen:

KrankenkasseBeitragssatz inkl. Zusatzbeitrag
HKK14,98 Prozent
Techniker Krankenkasse15,2 Prozent
HEK15,3 Prozent
DAK15,7 Prozent
AOK NordWest15,89 Prozent
KKH15,89 Prozent
Barmer16,19 Prozent
Knappschaft16,2 Prozent

Hinzu kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für Beamte (z.B. 2,3 Prozent bei der Techniker Krankenkasse für Beamter ab 23 Jahre und ohne Kinder).

Einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag durch die pauschale Beihilfe bieten derzeit nur folgende Bundesländer:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Thüringen

Im Rahmen der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr, wie ein Arbeitnehmer, 50 Prozent der Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse.

Dienstherr 50%Beamter 50%

Beachten Sie:
Entscheiden Sie sich als Beamter auf Probe für die pauschale Beihilfe, sind Sie für Ihre gesamte Beamtenlaufbahn und auch im Pensionsalter an diese Wahl gebunden.

Sollten Sie als Beamter in ein Bundesland wechseln, welches die pauschale Beihilfe nicht anbietet, müssen Sie dort den vollen GKV-Beitrag zahlen und erhalten keinen Zuschuss vom Dienstherrn.

Die private Krankenversicherung für Beamte mit der individuellen Beihilfe

Die Sätze der individuellen Beihilfe richten sich nach der familiären Situation des Beamten.

Dabei muss durch die Leistung der Beihilfe und der PKV immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz bestehen:

Beihilfe + PKV = 100 Prozent

  • Ledige und verh. Beamte mit bis zu einem Kind haben einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent
    Behilfe 50%PKV 50%
  • ab dem zweiten Kind und bei Pensionären (unabhängig von der Kinderzahl) steigt der Anspruch auf 70 Prozent
    Behilfe 70%PKV 30%

Um die individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent muss somit eine PKV über die weiteren 50 Prozent abgeschlossen werden. Besteht eine Beihilfeberechtigung von 70 Prozent, braucht die Beamten-PKV dementsprechend nur 30 Prozent abdecken.

Hier nochmals eine Übersicht über die Beihilfesätze:

Person Höhe der Beihilfe
Beamter mit bis zu einem Kind 50 Prozent
Beamter mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent
Beihilfeberechtigter Ehepartner 70 Prozent
Beihilfeberechtigte Kinder 80 Prozent
Pensionäre 70 Prozent

Es gibt wenige Ausnahmen bei den Beihilfesätzen:

In Sachsen erhöht sich der Beihilfeanspruch bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und ab dem zweiten Kind auf 90 Prozent.

Im Bundesland Hessen steigert sich der Beihilfesatz pro Kind um 5 Prozent bis zu einem maximalen Beihilfesatz von 70 Prozent (bei 4 Kindern). Ein Beamter aus Hessen mit einem Kind hat somit beispielsweise einen Beihilfeanspruch von 55 Prozent (dementsprechend müssen 45 Prozent über eine PKV abgesichert werden).

Streben Sie den Wechsel in einen Beamtentarif der privaten Krankenversicherungen an, sollten Sie sich für einen Krankenversicherungsschutz entscheiden, der Ihren Vorstellungen entspricht.

Wichtiger Hinweis:
Die erhöhten Beihilfesätze gelten auch, wenn die Kinder beim Ehepartner in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben. Diese müssen somit nicht mit in die PKV genommen werden, um einen Anspruch auf beispielsweise den 70-prozentigen Beihilfesatz zu haben.

Beitragsunterschiede in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte

Werfen wir einen Blick auf die Beiträge in der GKV und privaten Krankenversicherung Beamte anhand einiger Beispiele:

Eine ledige 26-jährige Gymnasiallehrern ohne Kinder wird in Nordrhein-Westfalen auf Probe verbeamtet. Sie wird mit einer A13 Besoldung (Stufe 6) Vollzeit eingestellt. Dies entspricht einer monatlichen Besoldung in Höhe von 4.787,81 Euro.

Zunächst informiert sie sich über die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse. Zur Berechnung wird hier ihre Besoldung herangezogen. Da es in NRW keine pauschale Beihilfe gibt, muss die Lehrerin den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Ihre Einkünfte zahlen.

 4.787,81 Euro x 17,5 Prozent = 837,87 Euro monatlicher GKV-Beitrag

(Beispiel Techniker Krankenkasse – ermäßigter Beitrag für Beamte 15,2 Prozent inkl. Zusatzbeitrag + 2,3 Prozent Beitrag zur Pflegepflichtversicherung).

Aufgrund des sehr hohen Monatsbeitrags lässt sie die zukünftige Lehrerin daraufhin den Beitrag zur privaten Krankenversicherungen für Beamte mit der individuellen Beihilfe (50 Prozent) errechnen. Dabei stellt Sie fest, dass Sie eine PKV für einen monatlichen Beitrag von 263 Euro – 350 Euro abschließen kann (je nach gewünschten Tarif – ohne „Vorerkrankungen“ – inkl. private Pflegeversicherung). Dabei ist sogar bereits leistungsmäßig eine Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch den Chefarzt abgesichert. Zudem werden über den Beihilfeergänzungstarif die finanziellen Lücken der Beihilfe geschlossen.

Somit spart die zukünftige Gymnasiallehrerin durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung zwischen 487 Euro – 574 Euro im Monat.

Ein 32-jähriger Familienvater mit zwei Kindern wird in Baden-Württemberg beim Finanzamt verbeamtet. Seine Besoldungshöhe liegt bei 3.395,98 Euro (A10, Stufe 2).

Der zukünftige Finanzbeamte lässt sich den GKV-Beitrag unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe (diese ist in Baden-Württemberg möglich) ausrechen:

3.395,98 x 9,3 Prozent = 315,83 Euro Monatsbeitrag zur GKV

(Beispiel Techniker Krankenkasse, 15,2 Prozent Beitragssatz – davon 50 Prozent durch die pauschale Beihilfe = 7,6 Prozent + 1,7 Prozent vergünstigter Beitrag zur Pflegepflichtversicherung durch die 2 Kinder)

Alternativ fordert sich der zukünftige Beamte einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen an. Dabei erfährt er, dass er für die Absicherung der 30-prozentigen Restkosten (da durch die zwei Kinder ein 70-prozentiger Beihilfeanspruch besteht) für eine private Krankenversicherung 200 Euro – 275 Euro zahlen muss.

Auch hier sind bei den privaten Krankenversicherungstarifen für Beamte bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und der Beihilfeergänzungstarif eingerechnet (keine „Vorerkrankungen“ – inkl. privater Pflegeversicherung).

Trotz der deutlichen Mehrleistungen in der PKV und der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse spart der Finanzbeamte bei der Wahl einer PKV zwischen 40 Euro – 115 Euro monatlich.

Schauen wir uns noch das Beispiel einer Professorin im Bundesland Bayern an. Sie ist 48 Jahre alt und kinderlos. Die Besoldungsstufe ist W2 (6.268,46 Euro im Monat).

Wie hoch ist in diesem Fall der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte?

Die Besoldung der Professorin liegt über dem Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenkasse (5.175 Euro im Monat in 2024). Der Beitrag zur GKV wird somit auf den Höchstsatz gedeckelt. Folgende Berechnung ist maßgeblich (eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht):

5.175 Euro x 17,5 Prozent = 905,63 Euro GKV-Beitrag pro Monat

(Beispiel TK Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Beamte)

In Verbindung mit der privaten Krankenversicherung für Beamte besteht ein individueller Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Daraus errechnet sich in der PKV, je nach Wahl des Tarifes, ein Monatsbeitrag von 340 Euro – 465 Euro.

Wie schon bei den obigen Beispielen gehe ich auch hier davon aus, dass keine „Vorerkrankungen“ vorliegen und habe die PKV-Tarife inklusive stationären Wahlleistungen, den Beihilfeergänzungstarif und der privaten Pflegeversicherung berechnet. 

Die Ersparnis im Falle der Professorin bei der Entscheidung für eine PKV würde somit bei 440 Euro – 565 Euro im Monat liegen.

Wäre die Professorin in Sachsen tätig und somit zur pauschalen Beihilfe berechtigt, sähe die Rechnung folgendermaßen aus:

Die Besoldung in Sachsen W2 (5.562,88 Euro monatlich) ist ebenfalls über dem Höchstsatz der Krankenversicherung. Somit wird auch hier zur Berechnung der GKV-Höchstsatz von 5.175 Euro angesetzt.

5.175 Euro x 9,9 Prozent = 512,33 Euro GKV-Monatsbeitrag

An den Beiträgen zur PKV mit individueller Beihilfe ändert sich nichts. Diese betragen unverändert 340 Euro – 465 Euro monatlich.

Trotz der pauschalen Beihilfe lohnt sich für die Professorin der Wechsel in eine PKV, da Sie 47-172 Euro im Monat spart und zusätzlich von den Leistungen der privaten Krankenversicherung profitiert.

Lassen Sie uns noch ein letztes Beispiel betrachten. Eine 28-jährige Beamtin mit 2 Kindern aus Thüringen erhält eine A12 Besoldung (Stufe 4). Sie arbeitet allerdings nur Teilzeit (50 Prozent). Ihre Besoldung liegt dadurch bei 1.957,25 Euro monatlich.

Schauen wir uns zunächst den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe an:

1.957,25 Euro x 9,3 Prozent = 182,02 Euro GKV-Beitrag monatlich

In diesem Beispiel zeigt ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Beamte, dass diese teurer ist, da die Kosten bei 198 Euro – 265 Euro im Monat liegen (ohne „Vorerkrankungen“, mit privater Pflegeversicherung). Allerdings vergleichen wir natürlich grundsätzlich Äpfel mit Birnen, da in die privaten Tarife leistungsmäßig deutlich umfangreicher sind, als die gesetzliche Krankenkasse.

Rein aus finanzieller Sicht könnte sich der Verbleib in der GKV mit pauschaler Beihilfe lohnen. Erhöht die Beamtin allerdings Ihre Stundenzahl auf 75 Prozent, steigert sich Ihre Besoldung auf 2.935,88 Euro im Monat. Unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe zahlt sie dann monatlich 273,04 Euro für die gesetzliche Krankenkasse. Bei einer Vollzeitstelle steigt der GKV-Beitrag sogar auf 364,05 Euro im Monat.

Perspektivisch und durch das Leistungsplus kann der Wechsel in eine PKV somit auch für diese Beamtin kurz- und langfristig sinnvoll sein. Entscheidet Sie sich für die pauschale Beihilfe besteht später nicht mehr die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung für Beamte zu wechseln.

Über 40 Gesellschaften für Beamte und Beamtenanwärter im Vergleich

Private Krankenversicherungen Beamte im Beitragsvergleich

Im Folgenden möchte ich Ihnen ganz konkret die Monatsbeiträge einiger PKV-Tarife anhand eines Beispiels aufzeigen.

Bitte beachten Sie:
Es handelt sich um einen reinen Vergleich der Beiträge. Die Leistungen spielen natürlich ebenso ein wesentliche Rolle  bei der Wahl der für Sie besten privaten Krankenversicherung für Beamte.

Grundsätzlich kann ein Tarif mit einem günstigen Beitrag ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis bieten. Ebenso kann es aber auch sein, dass der Beitrag so günstig ist, da die Leistungen in einigen Bereichen mangelhaft sind.

Dies gilt ebenso für Tarife im Hochpreissegment. Aufgrund höheren Monatsbeitrags kann der Tarif leistungsmäßig äußerst umfassend sein oder der Beitrag ist im Laufe der Jahre im Marktvergleich stärker gestiegen und das Preis- Leistungsverhältnis passt inzwischen nicht mehr. 

Hinzu kommt noch die Bewertung des Gesundheitszustandes. Jede Gesellschaft nimmt unterschiedliche Beurteilungen bei den „Vorerkrankungen“ vor. Dadurch kann es bei einer bestimmten medizinischen Diagnose beispielsweise bei einer Gesellschaft zu keinem Mehrbeitrag kommen, während ein anderes Krankenversicherungsunternehmen einen deutlichen höheren Beitrag verlangt. Dadurch ist es bei einer individuellen Betrachtung möglich, dass ein Tarif mit einem eigentlich guten Preis- Leistungsverhältnis durch Mehrbeiträge (Risikozuschläge) plötzlich für Sie individuell so teurer ist wie ein Hochleistungstarif. In diesem Fall können Sie besser den Hochleistungstarif wählen, da Sie mehr vertragliche Inhalte für das gleiche Geld bekommen.

Aus diesem Grund ist ein individueller Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Beamte für Sie derart bedeutend. Nur so lassen sich die Beiträge benennen, die real auf Sie zukommen (unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren, wie dem Gesundheitszustand, etc.). Im Kontext Ihres Monatsbeitrags gilt es dann die Leistungsinhalte der verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Die Grundlagen für den PKV-Beitragsvergleich:

Ein 28-jähriger zukünftiger Bundesbeamter mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent wird im Jahr 2024 verbeamtet und ist auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung. Er ist gesund, möchte keinen Selbstbehalt zahlen und legt Wert auf ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Zudem ist ihm der Beihilfeergänzungstarif als Zusatzbaustein wichtig, um die  finanziellen Lücken der Beihilfe aufzufangen. Sollte die Absicherung in Bezug auf Reha und Kuren einen extra Tarifbaustein erfordern, ist dieser ebenfalls vom Beamten gewünscht. Die Pflegeversicherung ist in den Berechnungen ebenso enthalten.

GesellschaftTarifeMonatsbeitragAngebot
HUKB501, BE2, PVB, KHTB /25281,49 EuroVergleich anfordern
NürnbergerBK30, BK21, BE, BS221, BS230, PVB, KHT /25282,95 EuroVergleich anfordern
ConcordiaBV30, BV20, BVS, BVE, BV PLUS, PVB, KHT /20287,09 EuroVergleich anfordern
DBV

VisB 50T-U, BWE-U, BW2 50T-U, BN VisB-U, PVB, KHT-U /25, KUR-U /250

291,22 EuroVergleich anfordern
HalleschePRIMO B.30, PRIMO B.120, CSD., CG.320, CG.230, BEb.50, PVB, KH. /25292,45 EuroVergleich anfordern
HanseMerkurA 30, A 20Z, BET, P2EZ, P2EB30, P3Z, P3B30, ZA 50, PVB, KH /25, KUT /150295,08 EuroVergleich anfordern
ARAG

BHB30, BHB20T, BH1, BHK20T, BHK30, BHEB50, PVB, 11 /25

301,04 EuroVergleich anfordern
DebekaB30, B20K, BC, WL20K, WL30, PVB, KHT /25306,60 EuroVergleich anfordern
Signal IdunaEXKLUSIV-B 30, EXKLUSIV-B 20V, EXKLUSIV-B-W 20V, EXKLUSIV-B-W 30, EXKLUSIV-B-ES 50, EXKLUSIV-B-E1 50, PVB, EKH 25 /25, KurPLUS314,10 EuroVergleich anfordern
Alte OldenburgerA30, AA20, K/S, KK52, K530, KK32, K330, ZZ20, Z30, BET Plus, PVB, KHT /25, KUR /150319,43 EuroVergleich anfordern
BarmeniaGK30, GK20P, G1B, G2B20P, G2B30, GEP, PVB, KH+ /25329,54 EuroVergleich anfordern
LVM
AB 30, AB 20E, EB 1, SB 220E, SB 230, ZB 20E, ZB 30, PVB, KHT /25, KURT /250333,99 EuroVergleich anfordern
Gothaer

BA 30, BA 20E, BS 20E, BS 30, BZ 20E, BZ 30, BE, PVB, K /25

342,23 EuroVergleich anfordern
R+VBB30, BB20E, W120E, W130, EB1, PPB, 10U /25343,54 EuroVergleich anfordern
DKVBK 30, BKF 20, BKH1, BKH2F 20, BKH2 30, BEX, PVB, KKHT /25, KKUR /80345,78 EuroVergleich anfordern
Bay. Beamten KKBC 30, BC 20k, BErgänzung+, BKlinik+ 20k, BKlinik+ 30, PVB, KHT /25, KurT /180361,84 EuroVergleich anfordern
Allianz

BHA51, BHE1K, BHK51, BHZ51, BHEB, PVB, KHT02 /25, KURT02 /200

384,77 EuroVergleich anfordern

Es handelt sich um einen reinen Beitragsvergleich. Die Leistungen wurden nicht bewertet. Berechnungen durchgeführt am 12.01.2024 mit der unabhängigen PKV-Vergleichssoftware der PSP Software GmbH. Beginndatum der PKV 01.01.2024.

Müssen Kinder und Ehepartner von Beamten auch privat versichert werden?

Familienangehörige können auch beihilfeberechtigt sein und unter bestimmten Bedingungen in eine private Krankenversicherung für Beamte wechseln.

Beihilfeberechtigte Kinder

Kinder eines Beamten für die Kindergeld und damit auch der Kinderzuschlag bezogen wird, sind beihilfeberechtigt. Zugleich haben Sie die Möglichkeit diese auch mit in die private Krankenversicherung Beamte zu nehmen (Ausnahme Hessen – hier gelten besondere Regelungen).

Sozialversicherungsrechtlich werden Beamte dazu verpflichtet, Ihre Kinder privat zu versichern, wenn

  • die Einkünfte des Beamten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen (69.300 Euro im Jahr 2024)
  • und der Beamte gleichzeitig mehr verdient als der Ehegatte

Werden beide Punkte gleichzeitig erfüllt, müssen Sie Ihre Kinder mit in die private Krankenversicherung nehmen oder diese für einen hohen Monatsbeitrag freiwillig gesetzlich versichern (rund 205-210 Euro im Monat).

In allen anderen Fällen haben Sie die freie Wahl, ob Sie das Kind beim Ehegatten kostenfrei in der Familienversicherung belassen (soweit der Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist) oder mit in die PKV für Beamte nehmen.

Wie bereits erwähnt gibt es in Hessen eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder von Beamten nur privat versichert werden, wenn keine Familienversicherung in der GKV möglich ist. Das heißt, entweder die beiden oben genannten Punkte treffen zu (Einkünfte des Beamten ober halb der Versicherungspflichtgrenze + höherer Verdienst als Ehegatte) oder der Ehegatte ist selbst in einer privaten Krankenversicherung.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch bei Kindern?

Der Beihilfesatz bei Kindern beläuft sich auf 80 Prozent. Damit müssen nur 20 Prozent über eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden.

In Sachsen erhalten Kinder sogar einen Beihilfesatz in Höhe von 90 Prozent (dementsprechend reicht eine PKV über 10 Prozent).

Im Bundesland Hessen werden Kindern hingegen mit dem  identischen Beihilfesatz eingestuft, wie der Beamte selbst.

Beispiel:
Eine Beamtin mit 2 Kindern hat einen Beihilfeanspruch von 60 Prozent (in Hessen erhöht sich der Beihilfesatz je Kind um 5 Prozent bis maximal 70 Prozent). Der Beihilfeanspruch je Kind beläuft sich damit in Hessen ebenfalls auf 60 Prozent. Hier wäre somit eine Restkostenversicherung in der PKV von 40 Prozent pro Kind erforderlich.

Nochmals der Hinweis:
Der höhere Beihilfeanspruch des Beamten besteht unabhängig davon, ob die Kinder privat versichert werden oder nicht.

Wie hoch ist der Monatsbeitrag für Kinder in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich immer um eine Personenversicherung. Eine kostenfreie Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.

Jedes Kind erhält einen eigenen PKV-Vertrag. Aufgrund des hohen Beihilfeanspruchs von 80 Prozent (Ausnahme Sachsen und Hessen) müssen Sie jedoch nur Beiträge für die verbleibenden 20 Prozent zahlen.

Beispiel:

Unsere Gymnasiallehrerin aus dem obigen Beispiel bringt eine Tochter zur Welt und möchte diese mit in Ihre PKV nehmen. Der PKV-Monatsbeitrag für Ihre Tochter liegt bei 35 Euro – 55 Euro (inkl. Einbettzimmer mit Chefarzt und Beihilfeergänzungstarif – keine Gesundheitsprüfung nötig, da Kindernachversicherung ab Geburt).

Wie hoch ist damit der gesamte PKV-Vertrag für die Lehrerin mit Ihrer Tochter?

Für ihre eigene PKV zahlt sie zwischen 263 Euro – 350 Euro im Monat (s. Beispiel weiter oben). Hinzu kommen die 35 Euro – 55 Euro für Ihre Tochter. Daraus errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von 298 Euro – 405 Euro im Monat (je nach Wahl der Gesellschaft).

In der gesetzlichen Krankenkasse wäre ihre Tochter zwar kostenfrei gemäß §10 Sozialversicherungsrecht abgesichert, jedoch würde sich an ihrem monatlichen Beitrag in Höhe von 809,14 Euro (4.787,81 Euro Besoldung in NRW x 16,9 Prozent TK Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag = 809,14 Euro) kaum etwas ändern. Lediglich der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der GKV sinkt leicht.  

Obwohl die Beamtin ihre Tochter mitversichert, bleibt eine Ersparnis durch die Entscheidung für eine PKV von 404 Euro – 511 Euro im Monat.

Kommt noch ein zweites Kind hinzu, steigt der Beihilfesatz der Gymnasiallehrerin auf 70 Prozent und damit sinkt ihr Monatsbeitrag für die privaten Krankenversicherung Beamte.

Die Kosten der PKV belaufen sich jetzt monatlich auf 195 Euro – 265 Euro (ohne Änderung der Leistungsinhalte). Hinzu kommen die Beiträge für 2 Kinder von insgesamt 70 Euro – 110 Euro (35 Euro – 55 Euro je Kind). 

Die Gesamtkosten für die Lehrerin und ihre 2 Kinder in der PKV liegen jetzt bei 265 Euro – 375 Euro.

Arbeitet die Beamtin weiter Vollzeit, würde sich der GKV-Beitrag von 809,14 Euro nicht verändern. Würde sie nur noch eine halbe Stelle vorübergehend besetzen, sinken die monatlichen GKV-Kosten auf 404,57 Euro (2.293,91 Euro Besoldung x 16,9 Prozent TK Beitragssatz inkl. Pflegeversicherung).

Unverändert wäre die private Krankenversicherung durch den hohen Beihilfeanspruch finanziell günstiger. Sobald die Beamtin ihre Stundenanzahl erhöht, würde der GKV-Beitrag entsprechend wieder steigen (z.B. auf 581,51 Euro im Monat bei einer dreiviertel Stelle – Beispiel TK).

Sind Ehepartner auch beihilfeberechtigt?

Bei Ehepartnern gilt es zwischen zwei wesentlichen Punkten zu unterscheiden:

  1. Besteht eine Beihilfeberechtigung?
  2. Ist eine Mitversicherung in einem Beamtentarif in einer PKV möglich?
 

Es ist enorm wichtig diese beiden Punkte zu unterscheiden. Es kann durchaus sein, dass ihr Ehegatte beihilfeberechtigt ist, jedoch durch die Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Wechsel in einen beihilfekonformen Beamtentarif der privaten Krankenversicherungen vornehmen darf.

Wann besteht eine Beihilfeberechtigung für den Ehepartner?

Die Bundesländer und Bundesbeihilfe legen in den Beihilfeverordnungen Einkommensgrenzen zur Beihilfeberechtigung von Ehegatten fest.

Liegen die Einkünfte im Rahmen der Beihilfevorgaben im von der Beihilfe vorgegebenen Zeitraum, besteht für den Ehepartner eine Beihilfeberechtigung.

Die Höhe dieser Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Beihilfevorschrift:

BeihilfeverordnungEinkommensgrenze pro Jahr
Bund20.000 Euro
Baden-Württemberg20.000 Euro
Bayern20.000 Euro
Berlin17.000 Euro
Brandenburg17.000 Euro
Bremen12.000 Euro
Hamburg18.000 Euro
Hessen19.488 Euro
Mecklenburg-Vorpommern17.000 Euro
Niedersachsen18.000 Euro
Nordrhein-Westfalen18.000 Euro
Rheinland-Pfalz *20.450 Euro
Saarland16.000 Euro
Sachsen18.000 Euro
Sachsen-Anhalt20.000 Euro
Schleswig-Holstein18.000 Euro
Thüringen18.000 Euro

* Die Einkommesgrenze in Rheinland-Pfalz beträgt 17.000 Euro, soweit die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft nach dem 31. Dezember 2011 vollzogen wurde. Dies gilt ebenfalls, wenn der Beihilfeanspruch nach dem 01. Januar 2021 gestellt wurde und die Ehe zuvor geschlossen wurde.

(Quelle: Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder – Stand: 10. August 2023).

Ist eine Mitversicherung in einer privaten Krankenversicherung für Beamte für den Ehepartner in einer PKV möglich?

Eine Beamten-PKV ist für den Ehegatten nur möglich, wenn neben der Beihilfeberechtigung keine Sozialversicherungspflicht in der GKV besteht.

Im Klartext:
Besteht ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt von über 520 Euro (Minijob), tritt die Sozialversicherungspflicht ein und es ist kein Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte möglich.

Nur unter der Voraussetzung, dass eine Beihilfeberechtigung und zugleich keine GKV-Pflichtversicherung besteht, ist der Wechsel in einen privaten Krankenversicherungstarif für Beamte möglich.

Einige Beispiele:

  • verlängerte Elternzeit
  • selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit mit Einkünften unter der Einkommensgrenze der Beihilfe
  • Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld

Sollte beim Ehepartner eine PKV möglich sein, gilt ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent (Ausnahmen: Hessen und Sachsen). Dementsprechend müssen die fehlenden 30 Prozent über eine private Krankenversicherung Beamte abgedeckt werden.

Sobald der Ehepartner beispielsweise in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen von über 520 Euro animmt, ist dieser zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet.

Kostenloser & unabhängiger PKV-Vergleich für Beamte

Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte

Bislang haben wir uns ausführlich mit den finanziellen Unterschieden zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare auseinandergesetzt. Jetzt möchte ich auf die Leistungsunterschiede zu sprechen kommen.

Leistungseinschränkungen der GKV

Für die GKV schreibt der Gesetzgeber vor, dass dem Patienten eine dem Bedarf entsprechend medizinische Behandlung nach dem allgemeinen Standard zusteht. Darüber hinaus legt der Gesetzgeber wert auf die Wirtschaftlichkeit. Die medizinische Behandlung und Versorgung dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Allerdings haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit bestimmte Zusatzleistungen im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen anzubieten. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme einer jährlichen Zahnreinigung oder einer bestimmten Anzahl von Osteopathischen Behandlungen im Jahr. Bei diesen Zusatzleistungen unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.

Innerhalb der medizinischen Leistungen gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen Selbstbehalte. Zum Beispiel bei Medikamenten, Physiotherapien, Krankengymnastik und Zahnersatz. In anderen Leistungsbereichen, wie bei Brillen und Kontaktlinsen, erbringen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Leistungen bei Kindern oder bei einer sehr starken Fehlsichtigkeit. Zudem gibt es in einigen Leistungsbereichen Höchstgrenzen für Kostenübernahmen, wie beispielsweise bei bestimmten medizinischen Geräten oder auch nur äußerst geringe Kostenübernahmen, wie bei alternativen Heilmethoden.

Bestimmte Fachärzte dürfen gesetzlich versicherte nur mit einer Überweisung des Hausarztes aufsuchen. Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt generell nur die Standardleistung in Form des Mehrbettzimmers mit dem Belegarzt.

Leistungsvorteile und Unterschiede der PKV-Tarife

Bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte sind Sie sehr flexibel und können einen Tarif auswählen, der Ihren Ansprüchen und Wünschen entspricht. Dabei bietet der Markt eine große Tarifvielfalt – von Tarifen, die ein gutes Beitrag- Leistungsverhältnis bieten, bis hin zu Hochleistungstarifen mit einem enormen Leistungsumfang.

Dennoch ist es bei den verschiedenen Angeboten am Markt bedeutend sehr genau zu vergleichen, da die Leistungsunterschiede immens sind. Folgende Bereiche sollten Sie z.B. besonders beachten:

  • wie werden Medikamente erstattet?
  • in welchen Rahmen werden Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien, etc.) erstattet?
  • sind bestimmte Hilfsmittel (medizinische Geräte) auf maximale Übernahmebeträge begrenzt?
  • in welchem Umfang werden stationäre und ambulante Psychotherapien übernommen?
  • wie hoch sind die Erstattungen im zahnmedizinischen Bereich (z.B. bei Zahnersatz)?
  • wie sind Reha und Kuren abgesichert?


Dies sind nur wenige Beispiele, auf deren Unterschiede sie zwingend achten sollten. Letztlich gilt es jeden Punkt im Vertragswerk zu begutachten und abzugleichen, um den für Sie passenden Tarif zu finden.

Standard ist bei den Privattarifen inzwischen die freie Arztwahl. Zudem können Ärzte und Zahnärzte im Rahmen der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen. Ein großer Vorteil für PKV-Versicherte, da Sie durch diese Höchstsätze gerade bei Fachärzten oftmals schneller Termine erhalten und sich lange Wartezeiten sparen. In diesem Punkt gibt es am Markt Tarife, die sogar die Abrechnung auch oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte gestatten.

Zusatztarife bei der privaten Krankenversicherung für Beamte

Bei einem Krankenhausaufenthalt bieten Ihnen die meisten PKV-Anbieter die freie Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Standardleistung (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) oder den Wahlleistungen. Diese können Sie zumeist auf Wunsch als Zusatzbausteine hinzubuchen. Damit entsteht für Sie im Krankenhaus ein Anspruch auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.

Einige Tarife versichern in diesem Bereich sogar Privatkliniken und geben Ihnen die Möglichkeit sich von einer Koryphäe des entsprechenden Fachgebietes behandeln und operieren zu lassen.

Innerhalb der Beihilfevorschriften der Länder und des Bundes gibt es Unterschiede den Wahlleistungen. Einige Länder und die Bundesbeihilfe übernehmen über den Anteil der individuellen Beihilfe die Kosten für die stationären Wahlleistungen, sodass nur die Restkosten für diese Leistung über die PKV versichert werden muss.

Andere Bundesländer bieten auschließlich den gesetzlichen Standard (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) über die Beihilfe an. Möchten Sie als Beamter dennoch ein Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt müssen Sie dieses in den entsprechenden Bundesländern zu 100 Prozent über die private Krankenverischerung abdecken.

Ein sehr bedeutender Baustein ist zudem der Beihilfeergänzungstarif. Es ist grundsätzlich empfehlenswert diesen mitzuversichern. Der Beihilfeergänzungstarif sollte immer dann in die Bresche springen, wenn die Beihilfe Leistungen kürzt. In diesem Fall greift die private Krankenversicherung Beamte ein und übernimmt die finanzielle Lücke der Beihilfe, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben (gilt nicht für eine mögliche Kostendämpfungspauschale der Beihilfe).

Hier sehen Sie einige finanzielle Lücken der Beihilfe:

BeihilfevorschriftStationärer KH-AufenthaltZuzahlung je Tag bei einem KH-AufenthaltZuzahlung bei Medikamenten u. VerbandsmittelnÜbernahme von Kosten für BrillengestelleBegrenzung Material- u. Laborkosten bei Zahnersatz
Bund2- Bettzimmer24,50 Euro5 – 10 Euro60 Prozent
Baden-Württemberg2-Bettzimmer22 Euro im Monat75 – 480 Euro pro Jahrmax. 20,50 Euro70 Prozent
Bayern2-Bettzimmer32,50 Euro3 Euro40 Prozent
BerlinMehrbettzimmer10 Euro5 – 10 Euro40 Prozent
BrandenburgMehrbettzimmer5 – 10 Euro60 Prozent
BremenMehrbettzimmer6 Euro60 Prozent
HamburgMehrbettzimmer5 – 10 Euro60 Prozent
Hessen2-Bettzimmer16 Euro + 18,90 im Monat4,50 Euro60 Prozent
Mecklenburg-VorpommernMehrbettzimmer10 Euro5 – 10 Euro60 Prozent
NiedersachsenMehrbettzimmer10 Euro5 – 10 Euro60 Prozent
Nordrhein-Westfalen2-Bettzimmer25 Euro150 – 750 Euro pro Jahr70 Prozent
Rheinland-Pfalz2-Bettzimmer12 Euro + 26 Euro im Monat100 – 750 Euro pro Jahr60 Prozent
SaarlandMehrbettzimmer100 – 750 Euro pro Jahr50 Prozent
Sachsen2-Bettzimmer24,50 Euro10 Euro60 Prozent
Sachsen-Anhalt2-Bettzimmer24,50 Euro80-560 Euro pro Jahr60 Prozent
Schleswig-HolsteinMehrbettzimmer20-560 Euro pro Jahrmax. 60 Euro60 Prozent
Thüringen2-Bettzimmer32,50 Euro5 – 10 Euro40 Prozent

Quelle: Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer

Welche Lücken durch den Beihilfeergänzungstarif oder andere Zusatztarife der einzelnen Versicherer exakt gedeckt werden, hängt vom Vertragswerk ab. Auch in diesem Punkt gibt es bei den Anbietern am Markt große Leistungsunterschiede.

Deshalb sollten Sie unbedingt vor der Entscheidung mit den vertraglichen Bedingungen der Tarife auseinandersetzen und schauen, welches Vertragswerk am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Scheuen Sie sich an dieser Stelle nicht einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen und fordern Sie sich einen übersichtlichen und unverbindlichen Vergleich der PKV-Tarifangebote an. Es gibt über 40 Gesellschaften am Markt und Ihre Entscheidung muss Ihnen dauerhaft den passenden Schutz bei Krankheiten, Unfällen und Verletzungsfolgen bieten.  Ich helfe Ihnen gerne – unabhängig und kostenlos.

Wartezeiten gibt es übrigens beim Abschluss einer privaten Krankenversicherujng für Beamte nicht. Sie kennen solche eventuell von Zusatzversicherungen. Diese verlangen oftmals eine Wartezeit von beispielsweise 8 Monaten bei Zahnzusatzversicherungen, bevor Sie erstmals Leistungen in Anspruch nehmen können. Bei einem PKV-Beamtentarif stehen Ihnen ab dem ersten Tag alle Leistungen des Vertragswerks zur Verfügung (soweit es keine Sondervereinbarungen gibt).

Abrechnungsverfahren in der GKV und PKV

Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse (ob mit oder ohne pauschale Beihilfe), geben Sie auch zukünftig Ihre Versichertenkarte bei Arzt ab und alles läuft wie gewohnt.

100% Abrechnung über die GKV

Im Rahmen der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung Beamte übernimmt jeweils der Dienstherr durch die Beihilfe einen Teil der medizinisch anfallenden Kosten und der Restbetrag wird von der PKV getragen. Die jeweilige Auszahlung erfolgt auf Ihr Konto, sodass Sie die Arztrechnungen begleichen können.

Beispiel:
Ein Beamter mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch erhält eine Arztrechnung nach einem grippalen Infelt über 60 Euro. In diesem Fall übernimmt die Beihilfe 30 Euro (50 Prozent) und die PKV zahlt die verbleibenden 30 Euro.

Beihilfe 30 Euro + PKV 30  Euro = 60 Euro

Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent, würde die Beihilfe dementsprechend 42 Euro bezahlen und die private Krankenversicherung 18 Euro (30 Prozent).

Beihilfe 42 Euro + PKV 18 Euro = 60 Euro

Worauf sollten Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte achten?

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte gilt es einige wichtige Eckpfeiler zu beachten. Dies möchte ich Ihnen zum Ende dieses Artikels gerne aufzeigen

Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen – Verlassen Sie sich nicht auf Ratschläge und Testergebnisse

Über einen Fakt müssen Sie sich im Zuge der Auswahl der privaten Krankenversicherung im Klaren sein: Egal welche Gesellschaft und welchen Tarif Sie wählen, es wird immer nur das geleistet werden, was im Vertragswerk steht.

Aus diesem Grund ist es so wichtig vor der Entscheidung für eine PKV die Bedingungswerke zu kennen.

Tipp:
Durch einen unabhängigen und kostenlosen Krankenversicherungsvergleich erhalten Sie eine hervorragende Übersicht hinsichtlich der Beiträge und Leistungen der einzelnen Gesellschaften.

Machen Sie bitte nicht den Fehler und verlassen Sie sich bei der Wahl der Krankenversicherung ausschließlich auf Ratschläge z.B. von Kollegen oder treffen Sie Ihre Wahl aufgrund von Testergebnissen.

Bedenken Sie, dass sich über die Jahre die Leistungsinhalte der Tarife verändern und es bei der PKV einen Bestandsschutz gibt. Ist beispielsweise Ihre Mutter seit 30 Jahren bei einer bestimmten Gesellschaft versichert und zufrieden, so würde es für Sie nahe liegen das identische PKV-Unternehmen zu wählen. Doch genau an dieser Stelle wird es gefährlich: Mit großer Sicherheit erhalten Sie heute völlig andere Leistungen als Ihre Mutter, obwohl die Gesellschaft identisch ist. Die Bedingungen der Versicherer ändern sich über die Jahrzehnte.

Dies gilt auch für gute Ratschläge von Freunden und Kollegen, gegen die sicherlich nichts spricht. Sind diese allerdings recht gesund und benötigen glücklicherweise beispielsweise keine teuren medizinischen Geräte oder teuren Zahnersatz, ist es schwer die Leistungen der entsprechenden PKV zu beurteilen. Werden „nur“ Leistungen für einen z.B. grippalen Infekt oder ein gebrochenes Bein benötigt, werden Sie bei jeder Gesellschaft hochzufrieden sein. In diesen Bereichen wird bei allen privaten Krankenversicherungen für Beamte nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Hier gibt es keine wesentlichen Leistungsunterschiede.

Die entscheidende Frage ist, wie ist die Absicherung im Vertragswerk, wenn Sie beispielsweise in Folge eines Unfalls ein teures medizinisches Gerät brauchen oder kostenintensiven Zahnersatz im Alter. Diese Erfahrungen können die meisten Kollegen und Freunde glücklicherweise nicht teilen und aus diesem Grund ist der Rat sicherlich gut gemeint, nur für Ihren zukünftigen Gesundheitsschutz sollten Sie sich darauf nicht verlassen. So sagt es auch nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus, wenn beispielsweise fünf Kollegen bei einer bestimmten Gesellschaft versichert sind. Die Frage ist, kennen diese das aktuelle Bedingungswerk des Tarifes bis ins letzte Detail oder haben sie vielleicht die Krankenversicherung nur dort abgeschlossen, weil ihnen dies von anderen Kollegen empfolen wurde.

Auch Testergebnisse können Ihnen leider keine Sicherheit geben die richtige Wahl zu treffen. Werfen Sie einen Blick in die verschiedenen Tests, so werden bestimmte Voraussetzungen und Leistungsanforderungen an die Tarife festgelegt, die als Grundlage für die Ergebnisse dienen. Ob diese jedoch exakt mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen an eine private Krankenversicherung für Beamte übereinstimmen, ist äußerst fraglich. Zudem bleiben in machen Test (wie beispielsweise bei Stiftung Warentest) die Beihilfeergänzungstarife außen vor. Die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs ist allerdings im Gesamtpaket maßgeblich für die Qualitätsbeurteilung eines Tarifes. Somit hinterlässt nahezu jeder Test zahlreiche Fragezeichen, ob die dort gut getesteten Tarife auch für Ihre persönliche Situation geeignet sind. Zudem können Sie den Herausgeber des Tests später nicht rechtlich belangen, wenn Sie aufgrund eines hervorragenden Testurteils sich für eine PKV entscheiden und später mit den Leistungen äußerst unzufrieden sind.

Aus meiner 18-jährigen Expertise ausschließlich im Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte möchte ich Ihnen folgendes ans Herz legen, um Ihnen im weiteren Lebensverlauf bösen Überraschungen mit Ihrer PKV zu ersparen: Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als die Vertragswerke der Gesellschaften zu studieren. Ich weiß, dieser Tipp hört sich nicht sonderlich attraktiv an. Sie werden jedoch in Zukunft von Ihrer Versicherung exakt diese Leistung erhalten, die im Vertragswerk stehen. Nur, wenn Sie dieses Bedingungswerk kennen, gehen Sie auf Nummer sicher, keine Fehlentscheidung zu treffen.

Ich weiß, wie schwer es ist hunderte Seiten kleingedrucktes durchzuarbeiten und auch noch nachvollziehen zu können in diesem komplexen Bereich. Deshalb unterstütze ich Sie gerne und arbeite Ihnen die Bedingungen der für Sie interessanten Tarife übersichtlich und verständlich in der Form eines Vergleichs auf. Einen solchen Bedingungsvergleich können Sie sich hier kostenlos anfordern.

Informieren Sie sich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften

Neben den Vertragsinhalten ist es empfehlenswert auch die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften im Blick zu haben, gerade hinsichtlich der langfristigen Beitragsstabilität. Zwar gibt es bei der Wahl einer betriebswirtschaftlich starken Gesellschaft keine Garantie in Bezug auf eine hohe Beitragsstabilität, dennoch steigert dieser Fakt die Chancen deutlich.

Die rechtlichen Gegebenheiten verpflichten die PKV-Gesellschaften einmal im Jahr bestimmte Unternehmenszahlen offenzulegen. Aus diesen lässt sich in der Regel sehr gut herauslesen, wie ein Unternehmen aufgestellt ist.  

Lassen Sie sich von einem unabhängigen Experten beraten

Der Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare ist äußerst komplex. Begutachtung von Vertragswerken, Auswertung von betriebswirtschaftlichen Zahlen… viel Fachchinesisch. Für mich ist die auseinandersetzung mit diesen Thematiken seit Jahrzehnten ein Fulltime-Job. Dazu wird Ihnen vermutlich die Zeit und Muße fehlen, da Sie Ihre eigene Tätigkeit haben und genau aus diesem Grund empfehle ich Ihnen sich im PKV-Entscheidungsprozess helfen zu lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich unabhängig beraten. Wählen Sie dazu einen Spezialisten aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte aus, der unabhängig von den Gesellschaften arbeitet. Dieser spricht mit Ihnen den Vergleich der Vertragswerke durch und erläutert Ihnen die Fakten, ohne eine bestimmte Gesellschaft zu bevorzugen.

Achten Sie darauf, dass der PKV-Experte für Beamte neutral ist und in diesem Fachbereich über hervorragende Referenzen verfügt. Die fachlichen Kenntnisse sollten für Sie in diesem Fall deutlich bedeutender sein, als die örtlich nähe. Eine digitale Beratung sollte problemlos möglich sein.

Sollten Sie sich von einem Vertreter einer bestimmten Gesellschaft beraten lassen, bedenken Sie immer, dass dieser nur die Tarife des entsprechenden PKV-Unternehmens anbietet und dementsprechend Ihnen unmöglich einen neutralen Marktüberblick geben kann. Der Mercedeshändler würde Ihnen alles Wahrscheinlichkeit schließlich auch keinen BMW empfehlen.

Achten Sie darauf im Alltag als Privatpatient nicht alleine dazustehen

Diesen hochinteressanten Punkt beachten meiner Erfahrung die wenigsten Beamten. Die Gründe sind absolut nachvollziehbar und verständlich. Ein Großteil der Beamten, Beamtenanwärter und Referendare waren vor der Verbeamtung gesetzlich krankenversichert. Somit wurde beim Arztbesuch die Versichertenkarte abgegeben und im positiven Sinne hatte es sich damit erledigt.

Bei der privaten Krankenversicherung für Beamte und Beihilfe erhalten Sie, ähnlich wie von einem Handwerker, die Rechnung vom Arzt per Post nach Hause gesandt. Sie reichen diese bei Ihrer PKV und Beihilfestelle ein (was durch die Digitalisierung völlig mühelos ist), jedoch ist es möglich, dass die private Krankenversicherung oder Beihilfe im Rahmen der Abrechnung eine Leistungskürzung vornehmen, da beispielsweise aus Sicht der PKV eine Gebührenordnungsziffer falsch abgerechnet ist.

Sollten Sie keine Lust haben sich aus Hobby im Alltag mit gebührenordnungsrechtlichen Fragen und den entsprechenden Rechtsurteilen dazu auseinanderzusetzen, ist es enorm hilfreich für Sie einen unabhängigen Ansprechpartner im Alltag zu haben. Aus meiner Erfahrung heraus, pochen alle Institutionen oftmals in solchen Fällen darauf im Recht zu sein. Sprich: Die Arztpraxis will die Rechnung nicht ändern, die PKV oder Beihilfe bleibt aber dabei, dass der Fehler in der Abrechnung beim Arzt liegt und überweist Ihnen das fehlende Geld nicht.

Sie sitzen somit zwischen den Stühlen und bleiben im schlechtesten Szenario auf dem Geld hängen. Dies muss allerdings überhaupt nicht sein. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Krankenversicherung darauf, dass Ihr Berater Sie auch im Alltag weiter rund um die Themen Abrechnungen der PKV und Beihilfe und bei allen sonstigen Fragen unterstützt. So sind Sie weder auf Ihre Versicherung, noch auf einen Vertreter Ihrer PKV angewiesen, sondern werden auch im Alltag unabhängig beraten. Aus fast zwei Jahrzehnten Alltagserfahrung in diesem Fachbereich kann ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass sich ein überwiegender Teil solcher Leistungskürzungen in kürzester Zeit klären lassen, da es sich zumeist um Flüchtigkeitsfehler handelt. Deshalb unterstütze ich gemeinsam mit meinem Team unser über 8.000 versicherten Beamten auch im Alltag, damit diese möglichst sich nicht mit Ärzten, Krankenversicherung und Beihilfe auseinandersetzen müssen.

Achten Sie bitte unbedingt schon vor dem Abschluss Ihrer PKV darauf, ob der Berater auch im Alltag für Sie da ist und z.B. im Rahmen der Gebührenordnungen über eine hohe Fachkompetenz verfügt.

Geben Sie die exakten Daten bei der Antragsstellung an

Im Zuge der Antragsstellung sollten Sie unbedingt darauf achten, alle Angaben korrekt anzugeben. Dies betrifft insbesondere auch die Gesundheitsangaben.

Tipp:
Stellen Sie nicht einfach Anträge bei den Krankenversicherungen für Beamte, sondern lassen Sie beim Erstellen eines unabhängigen PKV-Vergleichs schon mögliche Mehrbeiträge durch „Vorerkrankungen“ in die Angebote einrechnen. Nur auf diese Weise erhalten Sie einen auf Sie zugeschnittenen Beitrags- und Leistungsvergleich, der Ihnen wirklich weiterhilft.

Meine Empfehlung:

Die private Krankenversicherung für Beamte stellt inn Verbindung mit der individuellen Beihilfe eine sehr attraktive Option hinsichtlich des Beitragsniveaus und des Leistungsumfangs dar.

Dennoch gibt es zahlreiche Aspekte vor der Entscheidung für eine PKV zu beachten. Der Tarif der privaten Krankenversicherung muss nicht nur Ihren Wünschen und Bedürfnissen in Bezug auf die Leistungen entsprechen, sondern auch der Monatsbeitrag sollte angemessen sein. Durch gesundheitliche „Vorerkrankungen“ können die Gesellschaften Mehrbeiträge verlangen. Diesen Fakt sollten Sie unbedingt schon bei der Auswahl der PKV berücksichtigen.

Durch Risikozuschläge aufgrund von medizinischenDiagnosen kann in einigen Fällen sogar der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse mit oder ohne pauschale Beihilfe (je nach Beihilfeverordnung) eine Option darstellen oder Sie müssen über die Öffnungsaktion für Beamte in eine PKV eintreten.

Aus diesem Grunde sollten Sie sich vor der Wahl einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für Beamte unbedingt alle Optionen in Form eines unverbindlichen Krankenversicherungsvergleichs errechnen lassen. Durch eine „anonyme Risikoprüfung“ bei den Gesellschaften können in einen solchen Vergleich auch schon die gegeben falls anfallenden Mehrbeiträge (Risikozuschläge) bei den verschiedenen Gesellschaften berücksichtigt werden.   

Lassen Sie sich zudem die Vertragswerke von einem unabhängigen Experten im Bereich der Beamten PKV verständlich erklären. Es geht um eine Entscheidung für Ihr gesamten Leben. Für die Gesundheit gibt es keine zweite Chance. Über 40 Krankenversicherungsgesellschaften mit mehr als 4.000 Seiten „kleingedrucktem“ Tarifwerk zeigen die Komplexität dieser Thematik auf. Bevor Sie sich auf gut gemeinte Ratschläge anderer verlassen, ziehen Sie lieber einen echten Fachmann hinzu, der mit Ihnen unabhängig die Bedingungswerke bespricht. Auf diese Weise können Sie individuell entscheiden, welcher Tarif der Krankenversicherungen am besten zu Ihnen passt.

Mein Ansinnen ist es Ihnen mit diesem Artikel zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte viele interessante und hilfreiche Informationen an die Hand zu geben. Ich hoffe sehr, dass mir dies gelungen ist und ich freue mich über jedes Feedback. Gerne helfe ich Ihnen mit meinem Fachwissen jederzeit weiter. Sie können mich hier kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr

Sven Bruns

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. In der jeweiligen Beihilfeverordnung sind die aktuellsten Werte festgehalten. Deshalb empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in der Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder  „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Häufig gestellte Fragen

Nein. Beamte können frei zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) mit individueller Beihilfe und einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wählen. Allerdings gibt es derzeit bei der Entscheidung für eine GKV nur in acht Bundesländern einen Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen durch die sogenannte pauschale Beihilfe. In allen anderen Bundesländern müssen Beamte bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitragssatz aufbringen. Durch die individuelle Beihilfe ist die private Krankenversicherung für Beamte oftmals finanziell sehr attraktiv und zugleich bieten die Privattarife ein Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

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Es gibt zwei verschiedene Formen der Beihilfe. Auf der einen Seite die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung Beamte und auf der anderen Seite die pauschale Beihilfe, die einen Teil der Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt. Die pauschale Beihilfe wird allerdings derzeit nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen, Niedersachsen und Thüringen angeboten. Im Rahmen der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten zur GKV bei Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren pauschale mit 50 Prozent (wie der Arbeitgeber bei Angestellten). In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe wird die pauschale Beihilfe nicht angeboten. Hier müssen Beamte den gesamten GKV-Beitrag selbst entrichten.

Die individuelle Beihilfe wird zusammen mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte gewährt. Wie das Wort „individuell“ ausdrückt, ist die Höhe der Beihilfeleistungen abhängig von der familiären Situation des Beamten. Der Anspruch im Rahmen der individuellen Beihilfe liegt bei mindestens 50 Prozent (für ledige, verheiratete Beamte bis zu einem Kind) und steigert sich bei zwei oder mehr Kindern auf 70 Prozent (es gibt Ausnahmen mit anderen Beihilfesätzen, z.B. in Hessen und Sachsen). Eine private Krankenversicherung muss für die verbleibenden Restkosten abgeschlossen werden. Bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz bedarf es einer PKV über die restlichen 50 Prozent und bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent ist eine PKV über 30 Prozent ausreichend.

Die individuelle Beihilfe wird vom Dienstherrn gestellt und beteiligt sich mit der Höhe des Beihilfesatzes unmittelbar an den medizinischen Kosten des Beamten. Deshalb zahlt der Beamte auch keinen Monatsbeitrag für die Beihilfeleistung (in manchen Ländern gibt es einmalig im Jahr einen kleinen Eigenanteil in Form der Kostendämpfungspauschale). Kosten fallen im Modell der individuellen Beihilfe nur für den Anteil der privaten Krankenversicherung an. 

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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherunge errechnen sich unabhängig von der Höhe der Einkünfte des Beamten. Bei den privaten Krankenversicherern sind vier Kriterien für die Beitragshöhe entscheidend: Einstiegsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und der gewünschte Leistungsumfang.

Beispielsweise kann sich der Monatsbeitrag durch bestimmte ärztliche Diagnosen erhöhen, da die Krankenversicherungen diese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten. Sollte es zu einer kompletten Ablehnung aus medizinischen Gründen kommen, steht dem Beamten die Öffnungsklausel (bei erster Verbeamtung auf Widerruf oder Probe) in der PKV zur Verfügung oder der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse.

Hier finden Sie Berechnungsbeispiele zu den Kosten einer PKV für Beamte

Sozialversicherungsrechtlich sind Sie nur dann dazu verpflichtet ihre Kinder mit in die private Krankenversicherung für Beamte zu nehmen, wenn Sie über der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als der Ehepartner verdienen. Nur, wenn beide Kriterien gleichzeitig eintreten, ist eine kostenfreie Familienversicherung für Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. In allen anderen Fällen, können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihren Nachwuchs privat oder gesetzlich krankenversichern möchten (Ausnahme Hessen – hier ist eine Mitversicherung von Kindern nur möglich, wenn die Möglichkeit der Familienversicherung in der GKV nicht mehr gegeben ist).

Da Kinder einen 80-prozentigen Beihilfeanspruch haben, brauchen über die PKV nur die verbleibenden Restkosten von 20 Prozent abgesichert werden (Ausnahmen Hessen und Sachsen – in Sachsen erhalten Kinder sogar 90 Prozent Beihilfe). Durch den hohen Beihilfesatz ist die Mitversicherung von Kindern in der PKV finanziell oftmals sehr attraktiv. 

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 Die Thematik der privaten Krankenversicherung für Beamte ist nicht nur enorm umfangreich, sondern es gilt auch zahlreiche individuelle Faktoren zu berücksichtigen, um keine falsche Entscheidung zu treffen. Aus über 40 Anbietern am Markt und mehr als 4.000 Seiten Vertragswerk gilt es die beste Krankenversicherung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu finden. Aus diesem Grund ist es äußerst empfehlenswert vor der Entscheidung für eine PKV einen maßgeschneiderten Tarifvergleich erstellen zu lassen und diesen mit einem unabhängigen PKV-Experten für Beamte durchzusprechen. Dabei sollten alle individuellen Kriterien, wie mögliche Mehrbeiträge aufgrund des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden und der Fokus der Beratung auf der Erläuterung der für Sie passenden Bedingungswerke liegen. Tipps von Freunden und Kollegen sind in diesem Bereich sicherlich gut gemeint, doch ebenso wie Testergebnisse sollten Sie sich darauf keinesfalls verlassen. Am Ende wird Ihre PKV nur das zahlen, was im Vertragswerk steht. Deshalb ist derart bedeutend dieses zu kennen. Ein unabhängiger Beamtenspezialist wird in der Lage sein Ihnen das Fachchinesisch und Kleingedruckte verständlich zu erläutern. Nehmen Sie diese Hilfe unbedingt in Anspruch und entscheiden Sie sich für einen neutralen Berater, der hervorragende Referenzen im Beamtenbereich vorweisen kann.

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Wie bei der gesetzlichen Krankenkasse werden auch bei den privaten Krankenversicherungen die Beiträge über die Jahre und Jahrzehnte steigen. Allerdings dürfen Privatversicherer Beitragsanpassungen nicht willkürlich vornehmen. Für Beitragssteigerungen gibt es in Deutschland eine klare gesetzliche Grundlage.

Jede PKV-Gesellschaft muss jährlich alle Tarife hinsichtlich der Leistungsausgaben und weiteren Kriterien prüfen. Kommt es dabei zu einer Differenz in Bezug auf die zuvor kalkulierten Ausgaben und den tatsächlich angefallenen Kosten ist das Unternehmen gezwungen den entsprechenden Tarif zu prüfen und ggf. anzupassen.

Wird dabei in der Nachkalkulation eine Abweichung von 10 Prozent oder mehr oder weicht die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent ab, greifen die gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung der Tarifbeiträge.

Für eine notwendige Beitragserhöhung gibt es verschiedene Gründe, wie beispielsweise gestiegene medizinische Kosten im Rahmen der Versichertengemeinschaft, Rechnungszins, Inflation und die gestiegene Lebenserwartung.

Da es sich dabei durchweg um Zukunftsfaktoren handelt, wird niemand die Beitragsentwicklungen in den kommenden Jahrzehnten vorhersagen können (ebenso wenig wie in der gesetzlichen Krankenkasse).

Durch den hohen Beihilfeanspruch im Alter von 70 Prozent (Ausnahme Hessen 60 Prozent), benötigen Beamte im Pensionsalter nur noch eine 30-prozentige Restkostenabsicherung in der PKV. Dies ist natürlich ein großer Vorteil und sorgt für deutlich größere finanzielle Sicherheit, als bei beispielsweise Selbstständigen in einer privaten Krankenversicherung, die auch im Alter den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche leisten müssen. Durch den 70-prozentigen Beihilfesatz war deshalb das Thema überhöhter Beiträge bei den meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte in der Vergangenheit weit weniger relevant, als bei privatversicherten Selbstständigen und Angestellten.

Weitere Informationen

Über 40 Gesellschaften für Beamte und Beamtenanwärter im Vergleich