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DER GROSSE LEITFADEN 2026 · SEIT 2006

Krankenversicherung für den Ehepartner von Beamten

Eine Frage, die ich regelmäßig in meinen Beratungen höre: Kann mein Ehepartner auch in der PKV versichert werden? Die Antwort hängt 2026 von zwei wesentlichen Faktoren ab – und lässt sich nicht immer mit einem einfachen Ja beantworten.

Während du die allgemeinen Grundlagen in meinem Hauptratgeber zur privaten Krankenversicherung für Beamte findest, klären wir hier im Detail, wann dein Partner einen eigenen Anspruch auf Beihilfe hat und unter welchen Voraussetzungen sich der Wechsel aus der GKV wirklich lohnt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Dein Ehepartner kann privat versichert werden, wenn er beihilfeberechtigt ist und nicht gesetzlich
pflichtversichert ist.

Die Einkommensgrenze entscheidet: Wird diese überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch.

Die Grenzen variieren je nach Bundesland, zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen).

Mit 70 % Beihilfeanspruch (Ausnahme Hessen) braucht dein Partner nur eine günstige Restkostenversicherung über die PKV.

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Wann kann der Ehepartner privat versichert werden?

Dein Einstiegsalter

Dein Gesundheitszustand

Dein Beihilfesatz

Dein gewünschter Leistungsumfang

Zwei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. ‍Es besteht keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
  2. ‍Der Ehepartner hat einen Beihilfeanspruch

Nur wenn beide Kriterien zutreffen, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für den Ehepartner möglich. Ein Beihilfeanspruch allein reicht nicht. Wichtig: Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht – dein Ehepartner braucht einen eigenen Vertrag.

Schauen wir uns die möglichen Szenarien im Detail an:

 

Beihilfeanspruch Ehepartner

PKV möglich für Ehepartner

Angestelltenverhältnis über der Minijob-Grenze

ja, wenn die Einnahmen im Rahmen der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige liegen.

nein, eine Restkostenversicherung zu Beihilfe ist nicht möglich, da Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Minijob

ja, wenn die Einnahmen im Rahmen der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige liegen.

ja, da keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Selbstständig oder freiberuflich tätig

ja, wenn die Einnahmen im Rahmen der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige liegen.

ja, PKV als Restkostenversicherung möglich. Steigen die Einkünfte über die Grenze, entfällt der Beihilfeanspruch – und der Ehepartner muss in eine vollständige PKV ohne Beihilfe wechseln.

Kein eigenes Einkommen / Einnahmen

ja

ja

Elternzeit

ja, wenn die Einnahmen im Rahmen der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige liegen.

nein, wenn vor der Elternzeit eine Versicherungspflicht in der GKV bestand, bleibt diese während der Elternzeit bestehen.

‍Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für Ehepartner 2026?

Die Einkommensgrenze ist der entscheidende Faktor für die Beihilfeberechtigung deines Ehepartners. In dieser Übersicht haben wir die aktuellen Beträge für den Bund und alle 16 Bundesländer für das Jahr 2026 sowie die jeweilige Art der Berechnung für dich zusammengestellt.

Beihilfe

Grenze 2026

Maßjahr

Rechtsgrundlage

Bund

22.648 €

Vorvorjahr*

§ 6 Abs. 2 BBhV

Bayern

22.648 €

Vorvorjahr*

BayBhV

Baden-Württemberg

20.000 €

Vorvorjahr*

BVO BW

Berlin

20.000 €

Vorvorjahr*

Landesbeihilfe-verordnung Berlin

Brandenburg

22.648 €

Vorvorjahr*

Bezug auf BBhV

Bremen

12.000 €

Vorjahr*

BremBVO

Hamburg

20.000 €

Vorvorjahr*

§ 2 HmbBeihVO

Hessen

24.696 €

Vorvorjahr*

HBeihVO

Mecklenburg-Vorpommern

22.648 €

Vorvorjahr*

Bezug auf BBhV

Niedersachsen

22.000 €

Vorvorjahr*

§ 80 Abs. 3 NBG

NRW

23.861 €

Vorjahr*

§ 2 Abs. 1 Nr. 1b BVO NRW

Rheinland-Pfalz

22.000 €

Vorvorjahr*

BVO RLP

Saarland

19.087 €

Vorvorjahr*

§ 4 Abs. 7 BhVO Saarland

Sachsen

20.180 €

Vorvorjahr*

§ 4 Abs. 2 SächsBhVO

Sachsen-Anhalt

22.648 €

Vorvorjahr*

Bezug auf BBhV

Schleswig-Holstein

20.000 €

Vorvorjahr*

§ 80 Abs. 6 LBG SH

Thüringen

18.000 €

Vorvorjahr*

ThürBG

* In fast allen Bundesländern gilt: Liegt das Einkommen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter der Grenze, kann Beihilfe unter Vorbehalt der Rückforderung gewährt werden. Ausnahme: Sachsen (Dreijahresdurchschnitt, keine Vorbehalt-Regelung). Schleswig-Holstein: Es gilt ein abweichender Einkommensbegriff nach § 80 Abs. 6 LBG SH — nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG. Ob eine Vorbehalt-Regelung für das laufende Jahr möglich ist, kläre bitte direkt mit deiner Festsetzungsstelle.

Was zählt zum Gesamtbetrag der Einkünfte?

Damit dein Ehepartner über dich Beihilfe erhält, darf sein „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (GdE) die für dein Bundesland bzw. Bund geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten. Aber Vorsicht: Der GdE steht nicht auf der Gehaltsabrechnung – sondern ist eine steuerrechtliche Größe aus dem Einkommensteuerbescheid und liegt fast immer unter dem Bruttogehalt.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 EStG

Die Grundregel: Einnahmen minus Kosten gleich Einkünfte

Für jede Einkunftsart gilt dasselbe Prinzip: Nur was nach Abzug der beruflichen oder Werbungskosten verbleibenden Ausgaben übrig bleibt, zählt für die Grenze. Sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG werden dabei zusammenaddiert.

Gehalt aus einem Anstellungsverhältnis

Vom Bruttolohn zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – auch ohne Belege. Höhere tatsächliche Werbungskosten (zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel) können den GdE weiter senken.

‍Rechenbeispiel:
Verdient dein Partner 21.000 € brutto im Jahr und hat keine weiteren Werbungskosten, beträgt sein GdE
19.770 €, er liegt unter der Grenze und hat vollen Beihilfeanspruch.

Rechtsgrundlage: § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG

Minijob zählt nicht

Ein klassischer Minijob bis 603 € im Monat (Stand 2026) zählt nicht zum GdE – vorausgesetzt, der Arbeitgeber
versteuert den Lohn pauschal. Der Grund: Der pauschal besteuerte Arbeitslohn bleibt laut Gesetz bei der
Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers vollständig außer Ansatz. Er taucht also im Steuerbescheid gar nicht auf und fließt damit nicht in den GdE ein.

Rechtsgrundlage: § 40a Abs. 2 EStG i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG

Renten

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nur mit ihrem steuerpflichtigen Besteuerungsanteil. Wie hoch dieser ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Wer 2024 in Rente gegangen ist, muss 83,5 % seiner Rente als Einkünfte anrechnen. Bei älteren Rentnern liegt der Anteil niedriger. Die genaue Berechnung ergibt sich aus dem Steuerbescheid.

Rechtsgrundlage: § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG

Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge: hier gilt eine Sonderregel für die Beihilfe

Im normalen Steuerrecht werden Kapitalerträge, die mit der Abgeltungsteuer versteuert wurden, beim GdE grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für die Beihilfe gilt jedoch eine ausdrückliche Ausnahme: Die Beihilfeverordnung schreibt vor, dass Kapitalerträge dem GdE hinzugerechnet werden – unabhängig davon, ob beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragt wurde oder nicht.

Konkret bedeutet das: Wer Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € pro Jahr erzielt, muss diese für die Beihilfe vollständig auf die Einkommensgrenze anrechnen.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 Satz 1 BBhV (für Bundesbeamte); entsprechende Regelungen gelten in den Landesbeihilfeverordnungen.

Einkunftsart

Zählt zum Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)?

Hinweis

Gehalt (angestellt)

Ja

abzüglich Werbungskosten, mind. 1.230 €

Minijob (pauschal versteuert)

Nein

taucht nicht im Steuerbescheid auf

Selbstständige Einkünfte

Ja

nach Betriebsausgaben

Rente (gesetzlich)

Teilweise

nur steuerpflichtiger Besteuerungsanteil

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

Ja – für die Beihilfe immer

über 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, Günstigerprüfung irrelevant

Vermietung und Verpachtung

Ja

nach Werbungskosten

Steuerfreies Elterngeld

Nein

steuerfrei, erscheint nicht im GdE

Kindergeld

Nein

kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn

Die 2-Jahres-Regel: die Beihilfe schaut in die Vergangenheit

Die Beihilfestelle prüft nicht das aktuelle Gehalt deines Partners, sondern das Einkommen aus dem vorvergangenen Kalenderjahr (Ausnahmen Bremen und NRW – hier wird das Vorjahr geprüft) – also zwei Jahre zurück. Wer im Jahr 2026 einen Antrag stellt, muss das Einkommen aus 2024 nachweisen, in der Regel durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids.

Ausnahme: Hat sich das Einkommen deutlich verringert?

Hat dein Partner 2024 noch voll gearbeitet, ist aber jetzt in Elternzeit, arbeitet in Teilzeit oder hat den Job
verloren? Dann muss er nicht zwei Jahre warten. Die Beihilfe kann die Aufwendungen bereits im laufenden Kalenderjahr berücksichtigen, wenn das aktuelle Einkommen voraussichtlich unter der Grenze liegt.

Wichtig: Diese Berücksichtigung erfolgt unter Vorbehalt. Am Ende des Jahres wird das tatsächliche
Einkommen geprüft. Liegt es doch über der Grenze, muss die erhaltene Beihilfe zurückgezahlt werden. Dieses Risiko solltest du im Blick behalten, bevor du von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machst.

Diese Ausnahme ist in fast allen Bundesländern gesetzlich verankert, nachweislich in 14 von 16. Ausnahme: Sachsen kennt diese Regelung nicht; dort gilt ein anderer Berechnungsmechanismus (3-Jahres-Durchschnitt). Beamte in Schleswig-Holstein sollten die Regelung vor Nutzung mit ihrer Festsetzungsstelle klären.

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung für deine PKV-Planung. Da Steuerrecht sehr individuell ist, ersetzt diese Information keine steuerliche Beratung. Bitte besprich Grenzfälle immer mit deinem Steuerberater und Beihilfestelle.

‍Wie hoch ist der Beihilfeanspruch des Ehepartners?

In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe haben Ehepartner einen Beihilfeanspruch von 70 %. Die verbleibenden 30 % müssen über eine eigene PKV abgesichert werden (Ausnahme Hessen).

→ Alles zur Beihilfe: Was ist die Beihilfe für Beamte?

Wer ist beihilfeberechtigt? (Ehe & Lebenspartnerschaft)

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Ein Anspruch auf die günstige Absicherung über die Beihilfe besteht nicht für jedes Paar. Damit dein Partner als „berücksichtigungsfähiger Angehöriger“ gilt, muss eine rechtliche Verbindung bestehen. Das bedeutet konkret:

  • Verheiratete Ehepartner: In der Bundesbeihilfe und allen 16 Bundesländern haben verheiratete Paare Anspruch auf Beihilfe, sofern die jeweilige Einkommensgrenze eingehalten wird.
  • Eingetragene Lebenspartner: Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (nach dem LPartG) lebt, ist Ehegatten rechtlich komplett gleichgestellt.
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Hier ist Vorsicht geboten. Paare ohne Trauschein (auch mit gemeinsamen Kindern oder gemeinsamem Wohnsitz) haben keinen Anspruch auf Beihilfe für den Partner.

‍Wie teuer ist die Absicherung für den Partner?

Da in der Regel nur eine Restkostenabsicherung in der PKV von 30 % nötig ist (Ausnahme Hessen, hier ist der Satz familienabhängig), ist der Beitrag für deinen Partner oft deutlich niedriger, als du vielleicht vermutest.

Wie hoch die monatliche Prämie exakt ausfällt, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • ‍Das Eintrittsalter: Je früher der Wechsel erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge.
  • ‍Der Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen führen.
  • ‍Die Tarifwahl: Hier entscheidest du über das Leistungsniveau. Möchtest du für deinen Partner Komfortleistungen oder reicht ein solider Basisschutz?

Detaillierte Tabellen, Beitragsfaktoren und konkrete Rechenbeispiele für 2026 findest du in unserem großen Ratgeber über die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamte.


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Häufig gestellte Fragen

Muss mein Ehepartner eine Gesundheitsprüfung für die PKV machen?

Ja, für den Abschluss einer privaten Restkostenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung Standard. Dabei werden Vorerkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre abgefragt. Abhängig vom Gesundheitszustand kann es dabei zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen für bestimmte Erkrankungen kommen.

Mehr dazu: Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV bedeutend?

Was passiert, wenn mein Partner plötzlich mehr verdient und die Grenze überschreitet?

Sobald das Einkommen (GdE) die Jahresgrenze deines Dienstherrn überschreitet, entfällt der Beihilfeanspruch für diesen Angehörigen komplett. Dein Partner muss dann entweder zurück in die gesetzliche Kasse (falls eine Versicherungspflicht eintritt, z. B. durch ein Angestelltenverhältnis) oder den PKV-Vertrag auf eine 100 % Vollversicherung umstellen.

Erhält mein Partner auch im Ruhestand weiterhin Beihilfe?

Ja, der Beihilfeanspruch für berücksichtigungsfähige Ehepartner bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn du als Beamter in den Ruhestand gehst. Die Voraussetzung bleibt jedoch identisch: Das eigene Einkommen des Partners muss unter der jeweiligen Grenze des Dienstherrn bleiben

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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.

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