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Welche Zuschüsse erhalten Beamtenanwärter zur Krankenversicherung?

50 bis 90 Prozent Beihilfe oder pauschaler GKV-Zuschuss? Wie hoch die Zuschüsse für Beamtenanwärter ausfallen – mit konkreten Rechenbeispielen.

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Beamtenanwärter haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Zuschuss durch die individuelle Beihilfe. Durch diese beteiligt sich der Arbeitgeber (Dienstherr) an den medizinischen Kosten.

Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei von Ihrer individuellen Lebenssituation ab und liegt bei mindestens 50 Prozent und maximal 90 Prozent.

Lediglich die verbleibenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter abgesichert werden.

Entscheiden Sie sich als Beamtenanwärter für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse, erhalten Sie nur in acht Bundesländern einen Zuschuss vom Dienstherrn. Durch die sogenannte pauschale Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr mit maximal 50 Prozent an den Kosten. Ein höherer Zuschuss, wie bei der individuellen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung, wird Beamtenanwärtern und Beamten in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht gewährt.

Aufgrund der im Verlauf des Lebens höheren Zuschüsse ist eine private Krankenversicherung für viele Beamtenanwärter und Beamte eine sehr attraktive Option.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen detailliert aufzeigen, wie Sie Ihren persönlichen Zuschuss zur Krankenversicherung ermitteln und welche Auswirkungen dieser auf die monatlichen Kosten für Sie hat.

Wie hoch ist mein Zuschuss als Beamtenanwärter zu einer privaten Krankenversicherung?

Wie bereits oben beschrieben, hängt die Höhe des Zuschusses der individuellen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung von Ihrer Lebenssituation ab.

Folgendermaßen können Sie Ihren Zuschuss in den meisten Bundesländern und bei Bundesbeamten ermitteln (es gibt Ausnahmen, auf die ich weiter unten eingehe):

  • Ledige und verheiratete Beamtenanwärter und Beamte mit bis zu einem Kind haben einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe in Höhe von 50 Prozent
  • Ab dem zweiten Kind steigt diese auf 70 Prozent

Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss zum Beitrag der privaten Krankenversicherung, sondern um eine Kostenbeteiligung durch den Dienstherrn an allen anerkannten medizinischen Aufwendungen.

Beispiel: 50 Prozent Zuschuss vom Dienstherrn

Sie gehen mit einem grippalen Infekt zum Arzt und erhalten daraufhin eine Rechnung über 60 Euro. Im Falle eines 50-prozentigen Zuschusses übernimmt Ihr Dienstherr 50 Prozent der Arztkosten (30 Euro). Die verbleibenden Restkosten (30 Euro) sind über eine private Krankenversicherung Ihrer Wahl abgesichert und werden von dieser an Sie ausgezahlt.

Beispiel: 70 Prozent Zuschuss vom Dienstherrn

Steht Ihnen ein 70-prozentiger Zuschuss durch die individuelle Beihilfe zu, übernimmt der Dienstherr somit 42 Euro der Arztrechnung (70 Prozent) und die private Krankenversicherung zahlt die verbleibenden 30 Prozent (18 Euro).

Fazit: Je höher Ihr Zuschuss vom Dienstherrn ist, desto geringer sind in der Regel die Kosten der privaten Restkostenabsicherung.

In zwei Bundesländern staffeln sich die Zuschüsse der individuellen Beihilfe anders:

  • In Hessen erhalten Beamtenanwärter generell einen 70-prozentigen Zuschuss (unabhängig von der Anzahl der Kinder)
  • In Sachsen steigt der Satz der individuellen Beihilfe bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und bei zwei oder mehr Kindern sogar auf 90 Prozent

Wie hoch ist mein Zuschuss für eine gesetzliche Krankenkasse?

Bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter gilt es zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Dies ist nur in den folgenden Bundesländern der Fall:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen

In diesen Bundesländern wird durch den Dienstherrn die pauschale Beihilfe gewährt. Die pauschale Beihilfe stellt einen unmittelbaren Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dar. Somit ist diese vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten.

Bitte beachten Sie: Der Anspruch zur pauschalen Beihilfe liegt dauerhaft immer nur bei 50 Prozent und steigert sich nicht je nach Lebenssituation, wie bei der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung.

In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe wird aktuell kein Zuschuss zum GKV-Beitrag angeboten. Somit müssen Sie hier 100 Prozent der Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.

Wie wirken sich die Zuschüsse auf Ihre Kosten aus?

Werfen wir einen Blick auf die konkreten monatlichen Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Referendariat bzw. während der Anwärterzeit.

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den Zuschuss vom Dienstherrn zum GKV-Beitrag haben. Dies ist lediglich in den acht oben genannten Bundesländern der Fall.

GKV-Beitrag ohne Zuschuss vom Dienstherrn: Werden Sie Beamtenanwärter in keinem dieser Bundesländer, erhalten Sie keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag (gilt auch für die Bundesbeihilfe). So berechnen Sie dann Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse:

Monatliche Besoldung x Beitragssatz Ihrer GKV und Pflegepflichtversicherung = Ihr GKV-Beitrag pro Monat

Beispiel: Verdienen Sie als Beamtenanwärter 1.450 Euro im Monat, errechnen sich daraus beispielhaft folgende Kosten in der Anwärterzeit:

1.450 Euro x 18 Prozent = 261 Euro monatlicher GKV-Beitrag

(Beispiel: 15,7 Prozent Beitragssatz + 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung für Kinderlose über 23 Jahre = 18 Prozent)

GKV-Beitrag mit pauschaler Beihilfe: Mit dem Zuschuss durch die pauschale Beihilfe sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

1.450 Euro x 10,15 Prozent = 147,18 Euro GKV-Beitrag im Monat

Beitrag zur privaten Krankenversicherung

In Bezug auf die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter spielt die Besoldungshöhe keine Rolle. Dafür erhalten Beamtenanwärter in der Regel bis zum 39. Lebensjahr vergünstigte „Ausbildungskonditionen“ in der privaten Krankenversicherung.

Folgende Kriterien sind für die Ermittlung des PKV-Beitrags maßgeblich:

  • Einstiegsalter
  • Gesundheitszustand
  • Beihilfesatz
  • Leistungswünsche / Tarifwahl

Beispiel: Eine 23-jährige Beamtenanwärterin aus Bayern hat einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch. Der Monatsbeitrag einer privaten Krankenversicherung liegt bei ca. 76–136 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).

Dabei sind in den Leistungsumfang bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und der Beihilfeergänzungstarif zum Ausgleich der finanziellen Lücken der Beihilfe eingerechnet. Individuelle medizinische Diagnosen der Vergangenheit sind in den Kosten der Tarife nicht berücksichtigt.

Vergleich PKV vs. GKV ohne pauschale Beihilfe: Bei einem GKV-Beitrag von 261 Euro spart die Beamtenanwärterin in diesem Beispiel monatlich 125–185 Euro durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung.

Vergleich PKV vs. GKV mit Zuschuss: Würde unsere Anwärterin unter den gleichen Voraussetzungen in Baden-Württemberg Anwärterin, läge der GKV-Beitrag mit pauschaler Beihilfe bei 147,18 Euro. Somit spart sie selbst mit GKV-Zuschuss monatlich zwischen 11 und 71 Euro bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung und profitiert zusätzlich vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen.

Wie geht es mit der Krankenversicherung nach der Anwärterzeit weiter?

Werden Sie nach der Anwärterzeit auf Probe verbeamtet, ändert sich an den oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich wenig. Die Zuschüsse zur Privatversicherung für Beamte bleiben identisch bzw. steigen, wenn bei Ihnen Nachwuchs hinzukommt (Ausnahme Hessen).

Allerdings steigen die Beiträge zur Krankenversicherung – und zwar unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:

  • Die gesetzliche Krankenkasse wird teurer, da Sie als Beamter auf Probe eine höhere Besoldung im Vergleich zur Anwärterzeit erhalten. Da sich die Beiträge zur GKV nach der Höhe Ihrer Einnahmen berechnen, steigen somit die Kosten.
  • Die private Krankenversicherung wird teurer, da die vergünstigten „Ausbildungskonditionen“ entfallen.

Vergleich nach der Anwärterzeit (Verbeamtung auf Probe): Unsere Beamtin aus Bayern ist inzwischen 25 Jahre alt und Beamtin auf Probe mit 3.634,40 Euro Besoldung (A11, Stufe 3).

3.634,40 Euro x 18 Prozent = 654,19 Euro monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse

In der privaten Krankenversicherung ist eine Tarifwahl für ca. 261–362 Euro im Monat möglich (je nach Tarifwahl). Daraus errechnet sich eine Beitragsersparnis nach der Verbeamtung auf Probe von 292–393 Euro pro Monat durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung.

Mit pauschaler Beihilfe (Beispiel Baden-Württemberg, 3.587,36 Euro Besoldung): 3.587,36 Euro x 10,15 Prozent = 364,12 Euro GKV-Beitrag im Monat. Die PKV-Beiträge liegen unverändert bei ca. 261–362 Euro monatlich.

Erhöht sich der Satz der individuellen Beihilfe auf 70 Prozent (durch 2 Kinder), sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung zudem auf 197–271 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).

Auch hier ist die private Krankenversicherung meist günstiger – und es empfiehlt sich, neben den Kosten auch das Leistungsniveau zu beachten. Um das Leistungsniveau der PKV in der gesetzlichen Krankenkasse zu erreichen, müssten Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, beispielsweise für die stationären Wahlleistungen, Brillen und Kontaktlinsen und im Bereich des Zahnersatzes. Dadurch fallen nochmals deutliche Zusatzkosten zum GKV-Beitrag an.

Meine Empfehlung

Bei der individuellen Beihilfe richten sich die Zuschüsse für Beamtenanwärter immer nach der Lebenssituation. Dies ist gerade beim Blick über den Tellerrand auf die langfristige Laufbahn ein wichtiger Aspekt, da Beamte mit Kindern oder auch im Pensionsalter einen höheren Zuschuss durch die individuelle Beihilfe erhalten und damit die Kosten der privaten Krankenversicherung sinken.

In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen wird kein Zuschuss gewährt oder der Dienstherr beteiligt sich nur pauschal mit 50 Prozent an den Krankenkassenkosten (dies ist jedoch auch nur in acht Bundesländern der Fall).

Aus diesem Grund bietet sich für Beamtenanwärter oftmals der Wechsel in eine private Krankenversicherung an.

Ich möchte jedoch nochmals darauf hinweisen, dass diese Aussage nicht auf Sie persönlich zutreffen muss. Individuelle Kriterien, wie beispielsweise Ihr Gesundheitszustand, können dazu führen, dass sich die Situation bei Ihnen anders darstellt.

Deshalb sollten Sie sich vor der Entscheidung der Krankenversicherung unbedingt einen individuellen Vergleich erstellen lassen. Dadurch können Sie feststellen, welche Krankenkassenwahl für Sie als Beamtenanwärter am besten ist. Gerne erstelle ich Ihnen einen solchen Krankenversicherungsvergleich kostenfrei und unverbindlich.

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstigen Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann keine Gewähr für die Korrektheit gegeben werden. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Die exakten Bedingungen sind in jedem Vertragswerk festgehalten. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter.

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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.

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