Benötigen Beamte zusätzlich zur PKV eine Auslandsreisekrankenversicherung?
In den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen für Beamte ist ein Schutz für Auslandsreisen enthalten. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Aus diesem Grund möchte ich heute die Frage erörtern, ob Sie als Beamter zusätzlich zu Ihrer privaten Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigen. Grundlegend gilt es dabei zu unterscheiden, ob es sich um einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaubsreise) oder einen langfristigen Aufenthalt handelt.
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Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte. Ja oder Nein?
In den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen für Beamte ist ein Schutz für Auslandsreisen enthalten. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Aus diesem Grund möchte ich heute die Frage erörtern, ob Sie als Beamter zusätzlich zu Ihrer privaten Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigen.
Grundlegend gilt es dabei zu unterscheiden, ob es sich um einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaubsreise) oder einen langfristigen Aufenthalt handelt. Für kurzzeitige Auslandsaufenthalte wie Urlaubsreisen oder berufliche Aufenthalte im Ausland empfehle ich Ihnen eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Wie bereits weiter oben beschrieben, ist diese zwar zumeist ein Vertragsbestandteil der PKV, allerdings ist bei vielen Krankenversicherungsgesellschaften in den Beamtentarifen der Schutz unzureichend im Bereich des Rücktransportes aus dem Ausland oder Krankheitskosten, die im Ausland entstehen, sind schädlich für die Beitragsrückerstattung.
Die Absicherung des Rücktransportes aus dem Ausland ist ein äußerst bedeutender Punkt. Müssen Sie ausgeflogen werden oder mit einem Krankentransport zurück in die Heimat gebracht werden, entstehen sehr hohe Kosten, die nicht selten in die zehntausende Euro gehen.
Im Bereich des Rücktransportes aus dem Ausland gibt es verschiedene Formulierungen in den einzelnen Beamtentarifen. Optimal ist die Absicherung des medizinisch sinnvollen Rücktransportes. Diese Klausel bedeutet, dass Sie die Kosten für den Rücktransport definitiv übernommen werden, auch wenn es vor Ort an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland die Möglichkeit der Behandlung und ggf. Operation gäbe. Natürlich ist es angenehmer, in der Heimat behandelt zu werden, und deshalb werden Sie mit dieser Formulierung auf Kosten des Versicherers in die Heimat gebracht, solange dies medizinisch möglich und sinnvoll ist.
Die Formulierung „medizinisch notwendiger Rücktransport“ hingegen besagt, dass der Rücktransport nur erfolgt, wenn vor Ort im Ausland die Behandlung nicht möglich ist.
Kann somit beispielsweise die Operation im Ausland durchgeführt werden, erfolgt kein Rücktransport auf Kosten der Versicherung. Diese Klausel ist nicht empfehlenswert. Sie gehen das Risiko ein, dass Sie wochenlang im Ausland verbringen müssen, bis sie wieder selbstständig die Rückreise antreten können.
Sollten Sie dennoch eine solche Formulierung im Bedingungswerk Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte finden oder sollte Ihr Tarif sogar gar keinen Rücktransport anbieten, brauchen Sie sich glücklicherweise keine Sorgen zu machen.
Wie bereits weiter oben beschrieben, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur PKV eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Mit ca. 10–20 Euro im Jahr (je nach Einstiegsalter) ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Auslandsreisen sehr günstig. Durch eine gute Auslandsreisekrankenversicherung sollten alle Kosten im Ausland bei einer Krankheit abgesichert sein und zudem auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport. Wir empfehlen Ihnen die HanseMerkur in diesem Bereich. Diese bietet Ihnen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen weiteren Vorteil. Fallen bei Ihnen in der Regel wenig Krankheitskosten im Jahr an und Sie zahlen diese selbst, haben Sie bei den meisten privaten Krankenversicherungen einen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
Kommt es während Ihrer Auslandsaufenthalte zu einer Erkrankung, so fallen häufig höhere Kosten an im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland. Lediglich ein grippaler Infekt mit zwei Arztbesuchen im Ausland kann somit schon zu Kosten führen, die Ihre Beitragsrückerstattung maßgeblich belasten. In einer solchen Situation ist die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung äußerst nützlich. Sie zahlen nur den minimalen Beitrag im Jahr und können die Kosten über die Auslandsreisekrankenversicherung abrechnen. Ihr Tarif der privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen bleibt leistungsfrei.
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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 306 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
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