Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 255 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Dienstunfähigkeitsversicherung – ein Muss für jeden Beamten

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung – ein Muss für jeden Beamten

Mann nutzt einen Computer zur Recherche

Dienstunfähigkeit ist ein feststehender Begriff aus dem Beamtenrecht. Für den Beamten sind Bund, Land und Gemeinde kein Arbeitgeber, sondern sein Dienstherr.

In § 2 BBG, des Bundesbeamtengesetzes ist festgelegt, wer dazu berechtigt ist, Beamte zu beschäftigen. Die stehen zu ihrem Dienstherrn in einem besonderen, ganz eigenen Dienst- und Treueverhältnis. Dienstunfähig ist ein Beamter grundsätzlich dann, wenn er entweder wegen mangelnder Gesundheit oder wegen seines körperlichen Zustandes dauerhaft nicht dazu in der Lage ist, seine Dienstpflichten gegenüber dem Dienstherrn ordnungsgemäß zu erfüllen.

Das klingt so normal wie selbstverständlich und sollte so klar wie unstrittig sein. Doch die Dienstunfähigkeit ist von Natur aus ein Spannungsfeld zwischen dem Dienstherrn und seinem Beamten. Das wird dann besonders deutlich, wenn die Meinungen über eine Dienstfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit unterschiedlich sind, und wenn mit der Dienstunfähigkeit des Beamten ein Einkommensverlust verbunden ist. Um dieser Situation vorzubeugen, empfiehlt es sich für den Beamten, frühzeitig eine geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Um die zu finden, ist einiges zu beachten und zu berücksichtigen. Vergleichbar mit anderen Versicherungen muss der Beamte mehrere Angebote miteinander vergleichen, rechnen und das Kleingedruckte genau lesen.

Art und Umfang der Dienstunfähigkeit uneingeschränkt versichern

Wie bei jeder anderen Versicherung, so richtet sich auch bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung, der DU für Beamte der Versicherungsumfang nach der Beitragshöhe. Für einen hohen Monatsbeitrag wird auch eine dementsprechend gute, umfassende DU angeboten. Sie beinhaltet sowohl die volle als auch die Teildienstunfähigkeit. Diese Situation ist mit einer BU, der Berufsunfähigkeit von Arbeitern und Angestellten zu vergleichen. Für den Beamten ist es entscheidend, welche Bezüge er von seinem Dienstherrn bei einer Dienstunfähigkeit erwarten kann. Hier kommt es ganz maßgeblich auf den Beamtenstatus an. Ein Beamter auf Lebenszeit wird anders behandelt als der Beamte auf Probe, oder wie ein Beamter auf Widerruf. Wenn der Dienstherr den Beamten aufgrund der Gegebenheiten für dienstunfähig erklärt, muss das nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung einer Dienstunfähigkeit durch den Versicherer sein. Eine solche Situation kann zur existenzbedrohenden Versorgungslücke des Beamten führen. Um das zu vermeiden, bietet sich eine allumfassende DU an. Sie muss eine sogenannte „echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“ enthalten, mit der das ganz allgemeine Risiko einer jeden Dienstunfähigkeit abgedeckt ist. Echt bedeutet den Verzicht auf einen Verweis zu Prüfungskriterien der Dienst-/Berufsunfähigkeit, und vollständig heißt, dass die Klausel ohne Ausnahme auf jeden Beamtenstatus zutrifft.

Verschiedenartige Dienstunfähigkeiten für Beamte

Eine mögliche Dienstunfähigkeit tritt ganz unterschiedlich auf. Während der Kommunalbeamte im Standesamt kaum eine Dienstunfähigkeit zu befürchten braucht, ist das beim Polizisten oder beim Vollzugsbeamten deutlich anders. Dementsprechend unterschiedlich ist auch der Bedarf, eine eigene, private DU abzuschließen. Für dienstunfähig kann der Beamte dann von seinem Dienstherrn erklärt werden, wenn er in einem Zeitraum von sechs Monaten mindestens drei Monate lang nicht zum Dienst erschienen ist, und wenn die Dienstunfähigkeit auch für die kommenden sechs Monate erkennbar ist beziehungsweise erwartet werden kann. Diese Formulierung macht deutlich, wie weit die Meinungen zwischen Dienstherrn und Beamten divergieren können. Jede der beiden Seiten ist an einer genauen Prüfung der Dienstunfähigkeit interessiert. Anstelle einer vollen kann der Dienstherr auch eine Teildienstunfähigkeit feststellen lassen. Die geht einher mit der Anpassung, sprich Reduzierung von Arbeitszeit und Besoldung. Die Teildienstunfähigkeit wird prozentual festgestellt, vergleichbar mit der GdB-Tabelle, der Prozenttabelle zum Grad der Behinderung.

An dieser Stelle kommt die umfassende DU ins Spiel. Bei einer Teildienstunfähigkeit von beispielsweise 20% fehlt dem Beamten rechnerisch ein Fünftel seines Monatseinkommens. Diese Lücke muss durch die private DU ausgeglichen werden. Die muss ihrerseits so ausgestaltet sein, dass sie auch schon bei 20% und nicht erst bei einer Dienstunfähigkeit ab 50% leistet.

Passende Dienstunfähigkeitsversicherung für die jeweilige Beamtengruppe

Die DU ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Beamten und dem Versicherer. Je nachdem, bei welchem Dienstherrn der Beamte in welchem Dienstverhältnis steht, kann und muss er diese Eigenarten bei der Tarifauswahl sowie bei der Wahl des Versicherers berücksichtigen. So werden individuelle, spezielle Klauseln für die DU von Beamten im Vollzugsdienst, für Feuerwehrbeamte oder für Polizeibeamte angeboten. Der Beamte muss für seine DU mögliche Leistungsausschlüsse vermeiden. Häufig prüft der Versicherer im Leistungsfall, ob beziehungsweise dass die vollständige, ungekürzte Zahlung noch gerechtfertigt ist. Solche Nachprüfungen werden in einer sogenannten Gleitklausel formuliert und sollten möglichst ausgeklammert werden.

Dem Beamten muss bewusst sein, dass der Versicherer im Leistungsfall alles prüft und tut, um zunächst einmal nicht leisten zu müssen. Nur wenn seine Leistungspflicht zweifelsfrei feststeht, wird gezahlt. Je klarer die DU ausformuliert ist, also ohne Konjunktiv und ohne Kannbestimmungen, umso reibungsloser verläuft Jahre oder meistens Jahrzehnte später der Leistungsfall. Für den Versicherer ist jeder DU-Leistungsfall eine Zahlungsverpflichtung im meistens fünf- oder sechsstelligen Eurobereich, wenn auch verteilt auf Jahre oder Jahrzehnte.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: