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Inhaltsverzeichnis

Wiedereinführung der Heilfürsorge für Polizisten und Feuerwehr in Niedersachsen ab dem 01.01.2017

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Wiedereinführung der Heilfürsorge für Polizisten und Feuerwehr in Niedersachsen ab dem 01.01.2017

Frau zeigt zwei Männern Unterlagen auf dem Tablet

Insbesondere die Landespolizeien haben große Nachwuchsprobleme. In den Medien wird häufig nach mehr Sicherheit und mehr Polizisten verlangt. Um die Attraktivität des Polizeiberufs, aber auch der Tätigkeiten bei der Berufsfeuerwehr zu erhöhen, hat sich das Land Niedersachsen dazu entschlossen die Heilfürsorge für die Polizei- und Feuerwehrbeamten zum 01.01.2017 einzuführen. Damit zieht Niedersachsen mit den meisten anderen Bundesländern gleich. Lediglich in Berlin, Brandenburg und dem Saarland gibt es keine Heilfürsorge. In anderen Bundesländern wiederum haben nur bestimmte Polizisten, zum Beispiel nur Polizisten im mittleren Dienst, oder nur Anwärter ein Recht auf die Heilfürsorge.

Kombiniertes System der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe

Bisher waren die Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten in Niedersachsen wie die meisten anderen Beamten privat versichert und hatten zudem einen bestimmten Beihilfeanspruch. In der Praxis gestaltete es sich so, dass der Beamte bei einem Beihilfesatz von 50 und einer Arztrechnung in Höhe von 500 Euro die Rechnung des Arztes oder der Apotheke bei seiner Krankenversicherung und der Beihilfestelle einreichte, nachdem er sie zunächst von seinem eigenen Geld bezahlen musste. Beide Stellen haben dann unabhängig voneinander geprüft, ob sie die Kosten übernehmen können. Falls die Kostenübernahme bewilligt wurde, werden also jeweils 250 Euro von der Beihilfestelle und der Krankenversicherung überwiesen.

System der Heilfürsorge

Das System der Heilfürsorge unterscheidet sich grundlegend vom kombinierten System der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung. Es ähnelt eher der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss bei der Heilfürsorge kein Beitrag an eine Krankenversicherung aus dem versteuerten Nettoeinkommen geleistet werden. Vielmehr werden bei der freien Heilfürsorge in Niedersachsen 1,3 % der Besoldung einbehalten. In anderen Bundesländern ist dieser Satz mit z.B. 1,5 % höher. Die Vollzugsbeamten der Bundespolizei müssen sich hingegen gar nicht an den Kosten beteiligen.
Für die nun betroffenen Beamten bedeutet die Heilfürsorge in zahlreichen Fällen zunächst einmal eine deutliche Kostenreduzierung.
Nachteile der Heilfürsorge
Dafür entfällt jedoch der private Versicherungsstatus. Die betroffenen Beamten sind also versicherungsleistungstechnisch mit normalen Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenkasse nahezu gleichgestellt.

Privatärztliche Rechnungen mit höheren Gebührensätzen werden von der Heilfürsorgestelle nicht anerkannt und die Versorgung im Zahnbereich entspricht beispielsweise ebenso den gesetzlichen Leistungen.

Anwartschaftsversicherung

Mit dem Eintritt ins Pensionsalter entfällt die Heilfürsorge und es tritt wieder die Beihilfeberechtigung in Kraft. Die Restkosten müssen somit wieder über eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden.

Um eine kostengünstige Aufnahme im Pensionsalter in die PKV zu erhalten, sollten sich die betroffenen Beamten deshalb möglichst frühzeitig um eine sogenannte Anwartschaftsversicherung kümmern.

Damit wird der Gesundheitszustand „eingefroren“ und bei einer großen Anwartschaftsversicherung auch das Einstiegsalter festgelegt. Auf diese Weise schützen Sie sich vor überhöhten Kosten der privaten Krankenversicherung im Pensionsalter.

Weitere Kosten bei der Heilfürsorge

Durch die Heilfürsorge entfällt nicht die Verpflichtung eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Wahlrecht in Niedersachsen

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern dürfen die betroffenen Beamten in Niedersachsen selbst entscheiden, welchem der beiden Systeme sie angehören möchten.

Falls sie einen Verbleib im Beihilfesystem bevorzugen, wird sich für sie nichts ändern. Wenn die Beamten hingegen einen Wechsel zur Heilfürsorge wünschen, müssen sie eine entsprechende Mitteilung an die Heilfürsorgestelle beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung weiterleiten. Ab dem Monat nach dem Zugang des Antrages ist der Antragssteller dann heilfürsorgeberechtigt. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2017 eingegangen sein. Anwärter, die seit dem 01.04.2017 eingestellt wurden, sind automatisch heilfürsorgeberechtigt.

Verzicht auf die Heilfürsorge

Die Beamten, die sich für einen Wechsel zu der freien Heilfürsorge entschieden haben, können diese Entscheidung widerrufen. Es ist in Niedersachsen einmalig ein Verzicht auf den Anspruch möglich. Da der Beihilfeanspruch weiterbesteht, wird den Beamten so ein Wechsel zum kombinierten System von Beihilfe und privater Krankenversicherung ermöglicht.

Fazit

Insgesamt wird klar, dass sich ein Wechsel in den meisten Fällen bei Beamten lohnen sollte.

Wer jedoch großen Wert auf das Leistungsplus der privaten Krankenversicherung für Beamte legt, verliert durch die Heilfürsorge die Leistungsvorteile der PKV. Zwar kann ein Teil durch ergänzende private Zusatztarife zur Heilfürsorge abgesichert werden – diese Zusatzbausteine führen jedoch auch wieder zu erhöhten Kosten. Die Änderung gilt nicht nur für Beamte auf Probe und Lebenszeit, sondern ebenso für Beamtenanwärter.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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