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Wie ist ein Beamtenanwärter krankenversichert?

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Wie ist ein Beamtenanwärter krankenversichert?

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Sie werden Beamtenanwärter oder Referendar und beschäftigen sich mit dem Thema Krankenversicherung? In diesem Zuge kommt sicherlich bei Ihnen die Frage auf, wie Beamtenanwärter krankenversichert sind und worauf Sie dabei achten müssen. Genau drauf möchte ich im heutigen Artikel eingehen und Ihnen dazu alle Details erläutern.

Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen PKV und GKV

Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen.

Je nach Bundesland zahlen Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenkasse allerdings den vollen Beitrag und erhalten keinerlei finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn (Arbeitgeber). Lediglich in fünf Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr in Form der pauschalen Beihilfe an den GKV-Kosten. In der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter hingegen besteht grundsätzlich an Anspruch auf Beihilfe. Diese wird durch das entsprechende Bundesland gestellt (bei Bundesbeamten durch den Bund) und liegt bei mindestens 50 Prozent, sodass Sie nur die verbleibenden Restkosten (50 Prozent) absichern müssen.

Dies hört sich zunächst komplex an und lässt sich deshalb am besten anhand von Beispielen verständlich darstellen:

Ein Beamtenanwärter aus Nordrhein-Westfalen entscheidet sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einer späteren A11-Einstufung liegen die Anwärterbezüge bei ca. 1.350 Euro im Monat. Da es in NRW keine pauschale Beihilfe gibt wird somit der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf diese Besoldung fällig. Inkl. des Zusatzbeitrages fallen 15,2 Prozent Krankenkassenkosten (Beispiel Techniker Krankenkasse) und 3,3 Prozent für die Pflegepflichtversicherung an. Die gesetzliche Krankenkasse verlangt vom Beamtenanwärter somit 18,5 Prozent auf die monatliche Besoldung in Höhe von 1.350 Euro. Dies entspricht einem monatlich zu entrichtendem GKV-Beitrag in Höhe von rund 250 Euro. Oder im Klartext: Sie müssen 250 Euro im Monat an die gesetzliche Krankenkasse zahlen.

Wie bereits oben kurz beschrieben, müssen über eine private Krankenversicherung lediglich maximal 50 Prozent abgedeckt werden, da die verbleibenden Krankheitskosten durch den Dienstherrn gedeckt werden. Informiert sich der Beamtenanwärter aufgrund der hohen Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse über eine private Krankenversicherung, so stellt er fest, dass er eine PKV bereits ab 80 Euro im Monat abschließen kann (dieses Beispiel bezieht sich auf eine 22-jährige Beamtenanwärterin mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch in NRW, ohne Vorerkrankungen mit Einbettzimmer und privatärztlichen Leistungen im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif).

Anhand dieses Beispiels liegt die monatliche Ersparnis bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung für den Beamtenanwärter bei 170 Euro. Somit zahlt der Beamte auf Widerruf durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung bei einer zweijährigen Anwärterzeit insgesamt über 4.000 Euro weniger als in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Liegt Ihre Besoldung als Beamtenanwärter sogar höher steigert sich Ihre Ersparnis natürlich. Die Frage, wie sich ein Beamtenanwärter am besten krankenversichert, lässt sich aus finanzieller Sicht auf den ersten Blick leicht beantworten. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind durch die Beihilfe zumeist deutliche günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse. Hinzu kommt das Leistungsplus der PKV.

Allerdings sind pauschale Beispiele selbstverständlich auch immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen und berücksichtigen keine individuellen Faktoren, wie bestimmte gesundheitliche „Vorerkrankungen“, die bei den privaten Krankenversicherungen zu Mehrbeiträgen führen können. Aus diesem Grunde sollten Sie sich vor der Entscheidung, wie Sie sich als Beamtenanwärter krankenversichern immer einen unverbindlichen und individuellen Krankenversicherungsvergleich anfordern. Dieser ist für Sie komplett kostenfrei und zeigt Ihnen exakt auf, welche Lösung für Sie am besten ist. Hier können Sie sich für Ihren persönlichen PKV-Vergleich für Beamtenanwärter eintragen

Es gibt weitere Gründe, die für den Wechsel in eine private Krankenversicherung zum Start in die Zeit als Beamtenanwärter sprechen. Besonders interessant ist dabei der Blick über den Tellerrand. Planen Sie auch über die Anwärterzeit hinaus eine Beamtenlaufbahn als Beamter auf Probe und Lebenszeit, müssen Sie bedenken, wie sich zu diesen Zeitpunkten der finanzielle Rahmen bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse für Sie darstellt.

Führen wir unser Beispiel fort:

Sie werden nach der Zeit als Anwärter Beamter auf Probe mit einer A11-Besoldung in der Erfahrungsstufe 4. Somit erhalten Sie eine Besoldung von rund 3.560 Euro im Monat.

Darauf würden aus heutiger Sicht erneut 18,5 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen. Ihr monatlicher GKV-Beitrag als Beamter auf Probe liegt somit bei ca. 658 Euro. Auch hier möchte ich den Vergleich mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte ziehen. Eine PKV für Beamte kostet lediglich ca. 265 Euro monatlich (Beispiel für eine 24-jährige Beamtin aus NRW mit 50 Prozent Beihilfe, ohne „Vorerkrankungen“, Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt und Beihilfeergänzungstarif). Nach der Anwärterzeit also beläuft sich die Ersparnis durch den Wechsel in die PKV sogar auf über 390 Euro im Monat (4.680 Euro jährlich).

Welchen Rückschluss können Sie daraus ziehen?

Bleiben Sie in der Zeit als Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenkasse, wird die GKV spätestens mit der Verbeamtung auf Probe durch Ihre höhere Besoldung nochmals enorm teurer. Da sich die private Krankenversicherung nicht nach Ihren Einkünften richtet, werden Sie hier lediglich vom Anwärter- auf den Volltarif für Beamte umgestellt. Dies erfolgt innerhalb Ihrer PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Genau darin liegt Ihr großer Vorteil. Streben Sie den Wechsel in die private Krankenversicherung erst mit der Verbeamtung auf Probe an und bleiben zuvor gesetzlich krankenversichert, werden natürlich alle ärztlichen Diagnosen, die während der Anwärterzeit aufgetreten sind, zusätzlich bewertet. Das heißt, durch bestimmte Vorerkrankungen kann es zu deutlichen Mehrbeiträgen in der PKV zu diesem Zeitpunkt kommen, bis hin zu einer kompletten Ablehnung (in diesem Fall wäre nur die Öffnungsklausel möglich, um in die PKV für Beamte zu kommen). Definitiv entsteht ein zusätzliches Risiko, soweit Sie sich im Vorfeld der Anwärterzeit an einem guten Gesundheitszustand erfreuen.

Übrigens steigt sogar die individuelle Beihilfe (auf die Sie nur beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen Anspruch haben), wenn Sie Kinder haben. In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe gibt es ab dem zweiten Kind 70 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn (unabhängig davon, ob Sie Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit sind / in Hessen gibt es für Beamtenanwärter sogar generell 70 Prozent Beihilfe – auch für Beamte auf Widerruf ohne Kinder). Haben Sie einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch sinkt damit der Beitrag Ihrer PKV, da Sie lediglich die 30-prozentigen Restkosten absichern müssen. Bleiben wir beim obigen Beispiel: Die Beamtenanwärterin würde mit einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch ab ca. 65 Euro monatlich eine PKV für Anwärter abschließen können und als Beamtin auf Probe liegt der Monatsbeitrag ab ca. 190 Euro monatlich (die Berechnungsgrundlage und Inhalte entsprechen den oberen Beispielen mit einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent). Somit steigt die Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nochmals an, da die GKV sich immer nur nach den Einkünften richtet.

Wie bereits weiter oben angesprochen, gibt es in einigen Bundesländern die sogenannte pauschale Beihilfe. In diesen Bundesländern beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse auch bei Beamten an den GKV-Beiträgen bis zur Höchstgrenze. An den Kosten der Pflegepflichtversicherung beteiligt sich der Dienstherr allerdings im Zuge der pauschalen Beihilfe nicht. Konkret wird die pauschale Beihilfe aktuell in Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen angeboten.

Wie sehen die Beispielberechnungen konkret unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe aus?

Bei einer Besoldung von 1.350 Euro monatlich unserer Beamtenanwärterin beteiligt sich die pauschale Beihilfe mit 50 Prozent. Die prozentualen Kosten zur GKV liegen bei 15,2 Prozent (TK inkl. Zusatzbeitrag). Dies entspricht einem Betrag von rund 205 Euro. Davon wird durch die pauschale Beihilfe die Hälfte übernommen, also 102,60 Euro. Diesen verbleiben ebenso also GKV-Beitrag für die Beamtenanwärterin. Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung (44,55 Euro – 3,3 Prozent der Besoldung). Somit liegt der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Kranken – und Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe bei 147,15 Euro im Monat. Sie erinnern sich: Unter den genannten Voraussetzungen beläuft sich der Anwärterbeitrag in der privaten Krankenversicherung bei 50 Prozent Beihilfe ab 80 Euro monatlich. Damit verbleibt selbst unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe ein finanzieller Mehraufwand zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von über 65 Euro im Monat.

Dieser Mehraufwand erhöht sich bei einer Verbeamtung auf Probe. Auf die Besoldung von 3.560 Euro entfällt jetzt nach Abzug der 50-prozentigen pauschalen Beihilfe ein GKV-Beitrag von rund 270 Euro. Rechnen wir die Pflegepflichtversicherung mit ca. 117 Euro hinzu, ergibt sich ein monatlicher Gesamtaufwand in der gesetzlichen Krankenkasse von 387 Euro.

Sie erinnern sich: Bei gleichbleibenden Voraussetzungen und einem 50-prozentigen Beihilfesatz wäre der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ab 265 Euro möglich. Trotz pauschaler Beihilfe bleibt auch hier eine Ersparnis von 122 Euro im Monat für die Beamtin in der PKV.

Das besondere Risiko der pauschalen Beihilfe besteht zudem darin, dass es diese ausschließlich in den fünf genannten Bundesländern gibt. Wechseln Sie somit irgendwann in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe, wird der volle Beitrag zur GKV fällig. Statt den 387 Euro monatlich müssen Sie die 658 Euro zahlen. Dies gilt für unser Beispiel mit einer A11-Stelle. Bei einer höheren Besoldung erhöht sich dementsprechend der GKV-Beitrag.

Verzichten Sie jedoch bitte niemals darauf, Ihre Situation individuell berechnen zu lassen. Dabei ist ein Krankenversicherungsvergleich für Beamtenanwärter sehr nützlich. Diesen erhalten Sie bei uns völlig unverbindlich und kostenfrei.

Neben den Beitragsunterschieden enthalten die privaten Krankenversicherungen für Beamtenanwärter Mehrleistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Beispielsweise bietet eine GKV bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Mehrbettzimmer mit Belegarzt, während in den Berechnungsbeispielen jeweils ein Einbettzimmer mit Privatarzt abgedeckt ist. Zudem gibt es auch Vorteile z. B. bei den Leistungen für Brillen und im zahnärztlichen Bereich.

Fazit

Die Frage, wie ein Beamtenanwärter versichert ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Allerdings lohnt sich für die meisten Beamtenanwärter und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Zum einen entsteht für den Anwärter dadurch in der Regel ein finanzieller Vorteil und zum anderen profitiert der Beamtenanwärter von den Mehrleistungen der Privatversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Allerdings sind pauschale Aussagen immer mit der nötigen Vorsicht zu genießen, da individuelle Kriterien selbstverständlich ebenfalls eine große Rolle spielen. Lassen Sie sich deshalb Ihre persönliche Berechnung erstellen. Gerne helfen wir Ihnen und stellen Ihnen diese im Rahmen Ihres Krankenversicherungsvergleichs kostenfrei zur Verfügung.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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