Neue Regelung in Hessen
Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare) haben im Bundesland Hessen ab dem 24.11.2021 einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
Diese Änderung der Beihilfebemessungssätze wurden in der vergangenen Woche beschlossen und gilt für alle Empfänger von Anwärterbezügen, die in Hessen verbeamtet sind und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Dies ist eine positive Entscheidung für alle Anwärter und Referendare in Hessen, da durch den erhöhten Beihilfesatz der Beitrag zur privaten Krankenversicherung sinkt.
Sollten Sie von dieser Änderung betroffen sein, gehe ich davon aus, dass Ihre private Krankenversicherung Sie in den kommenden Wochen schriftlich informiert. Ansonsten können Sie auch aktiv auf Ihre private Krankenversicherung zugehen.