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Erhöhung der privaten Pflegeversicherung für Beamte zum 01.07.2021

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Erhöhung der privaten Pflegeversicherung für Beamte zum 01.07.2021

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Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat entschieden, die private Pflegepflichtversicherung (PVB) zum 01.07.2021 zu erhöhen. Somit werden die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung bei allen Gesellschaften am Markt zu diesem Zeitpunkt steigen.

Nach zwei kleineren Beitragsanpassungen in der privaten Pflegeversicherung in den letzten Jahren wirken sich die gesetzlichen Pflegereformen jetzt auch deutlicher auf die Beiträge der PVB bei den privaten Krankenversicherungen aus. Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben die Beiträge der PVB allerdings unverändert moderat.

Grundlage für die Anpassung der Beiträge sind die gestiegenen Kosten im Bereich der privaten Pflegeversicherung und das unverändert niedrige Zinsniveau am Markt. Durch die Reformen der Pflegeversicherung in den letzten Jahren sind die finanziellen Ansprüche von zahlreichen Pflegebedürftigen deutlich gestiegen. Die ursprünglichen 3 Pflegestufen wurden in 5 Pflegegrade umgewandelt, gerade auch um beispielsweisen Demenzkranken eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Die Höhe der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wurde dementsprechend bereits angepasst, während die privaten Krankenversicherungen für Beamte in Folge der Pflegereformen lediglich die oben geschilderten minimalen Beitragsanpassungen bislang vorgenommen wurden. Dies ändert sich nun zum 01.07.2021.

Trotz der anstehenden Erhöhung der Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden diese auch in Zukunft unverändert deutlich unter denen der sozialen Pflegeversicherung in der GKV liegen, obwohl die Leistungen entsprechend sind.

Diese Grafik des Verbandes der privaten Krankenversicherungen zeigt die beitragsmäßigen Unterschiede zwischen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung nach der Erhöhung am 01.07.2021 auf:

Der PKV-Verband informiert auf seiner Webseite ausführlich zu diesem Thema: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/pflegebeitrag-2021.

Im Zuge der Beitragsanpassung erhalten alle privat versicherten Beamten und Beamtenanwärter im Laufe der kommenden Wochen eine entsprechende Mitteilung Ihrer Krankenversicherung mit den neuen Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bedingungsgemäß durch eine Erhöhung der PVB nicht.

Fazit:

Durch die gesetzlichen Reformen der Pflegeversicherung und das andauernde niedrige Zinsniveau müssen die privaten Krankenversicherungen die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung zum 01.07.2021 erhöhen.

Für die private Pflegeversicherung ist federführend der PKV-Verband zuständig, sodass von dieser Beitragserhöhung der privaten Pflegeversicherung alle Beamten und Beamtenanwärter betroffen sind, unabhängig bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind.

Ein Sonderkündigungsrecht Ihrer Versicherung besteht versicherungsvertragsrechtlich durch eine Beitragsanpassung der Pflegeversicherung allerdings nicht.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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