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Die Besonderheiten der Beihilfesätze im Bundesland Hessen

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Die Besonderheiten der Beihilfesätze im Bundesland Hessen

Familie nutzt einen Laptop

Im Bundesland Hessen gelten für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare besondere Regelungen in Bezug auf die Beihilfesätze. Diese unterscheiden sich deutlich von allen anderen Bundesländern und der Bundesbeihilfe.

Sollten Sie vor der Verbeamtung in Hessen stehen, möchte ich Ihnen in diesem Artikel aufzeigen, wie Sie Ihren Beihilfeanspruch ermitteln und wie sich dieser auf die Kosten einer privaten Krankenversicherung auswirkt.

Mein Name ist Sven Bruns und ich bin seit 18 Jahren auf die Krankenversicherung für Beamte spezialisiert. Inzwischen betreue ich über 8.000 Beamte und arbeite unabhängig von den Krankenversicherungsgesellschaften.

Meine Empfehlung:
Bevor Sie sich für eine Krankenversicherung entscheidend, lassen Sie sich einen unabhängigen und kostenlosen Krankenversicherungsvergleich für hessische Landesbeamte erstellen. Auf diese Weise können Sie ermitteln, welche Krankenversicherung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Kommen Sie mit Ihren Fragen gerne jederzeit auf mich zu. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.

Beihilfesatz für Beamte in Hessen steigt in 5 Prozent Schritten

Wie bereits einleitend geschrieben, unterscheidet sich die Beihilfesätze in Hessen deutlich von allen anderen Bundesländern und der Bundesbeihilfe. In den meisten Bundesländern erhalten ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind 50 Prozent Beihilfe und ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise in Sachsen. Hier erhalten Beamte bereits ab dem ersten Kind einen Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent.

In Hessen steigt der Beihilfeanspruch in 5 Prozent Schritten. Der grundlegende Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Je Kind, für das sie Kindergeld beziehen und somit den Kinderzuschlag erhalten, erhöht sich der Beihilfeanspruch um 5 Prozent.

Ist Ihr Ehepartner ebenso beihilfeberechtigt steigert sich dadurch Ihr Beihilfesatz ebenfalls um 5 Prozent. Ob Ihr Ehepartner beihilfeberechtigt ist, hängt von den Einkünften ab. In Hessen gilt eine Einkommensgrenze von 19.488 Euro im Kalenderjahr (zu versteuernden Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG.). Dabei gelten die Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr. Sollten im laufenden Kalenderjahr die Einkünfte stark sinken oder komplett entfallen, kann die Beihilfe ebenfalls beantragt werden (dabei gilt immer die Einkommensgrenze). Hier können Sie die Details nachlesen.

Der maximale Beihilfesatz für Beamte in Hessen liegt bei 70 Prozent.

Eine Besonderheit gibt es in Hessen für Beamtenanwärter und Referendare. Beamte auf Widerruf haben generell einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Beispiele zur Errechnung der Höhe des Beihilfeanspruchs

Beispiel 1:
Eine Beamtin mit zwei Kindern und einem beihilfeberechtigten Ehemann hat einem Beihilfeanspruch von 65 Prozent. Pro Kind erhält die Beamtin einen 5 Prozent höheren Beihilfesatz und nochmals 5 Prozent durch die Beihilfeberechtigung des Ehepartners. Somit kommen auf den grundlegenden Beihilfesatz von 50 Prozent der 15-prozentige Beihilfeanspruch durch die beiden Kinder und den Ehemann hinzu.

Beispiel 2:
Ein nicht verheirateter hessischer Landesbeamter mit einem Kind hat einen Beihilfeanspruch von 55 Prozent.

Beispiel 3:
Eine Beamtin mit einem beihilfeberechtigten Ehemann und 3 Kindern verfügt über den maximalen Beihilfesatz von 70 Prozent.

Restkostenabsicherung über eine private Krankenversicherung für Beamte

Um vom Beihilfeanspruch zu profitieren, müssen Sie die Restkosten über eine private Krankenversicherung für Beamte absichern.  Dabei muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass 100 Prozent der medizinischen Kosten gemäß der Krankenversicherungspflicht in Deutschland abgedeckt sind.

Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent müssen Sie dementsprechend eine private Krankenversicherung für Beamte über die weiteren 50 Prozent abschließen.

Liegt Ihr Beihilfesatz bei 65 Prozent, ist eine Restkostenabsicherung über eine PKV für Beamte in Höhe von 35 Prozent nötig.

Wie bereits weiter oben beschrieben, liegt der höchstmögliche Beihilfesatz bei 70 Prozent (mit 4 beihilfeberechtigten Personen oder generell für Beamtenanwärter und Referendare). In diesem Fall reicht eine Privatversicherung für Beamtenanwärter und Beamte in Höhe von 30 Prozent aus.


Welchen Beihilfeanspruch haben Ehepartner und Kinder in Hessen?

Kinder und beihilfeberechtigte Ehepartner erhalten in Hessen den identischen Beihilfesatz, wie der Beamte selbst.

Ein Beamter mit einem Kind und einem beihilfeberechtigten Ehepartner hat einen Beihilfeanspruch von 60 Prozent. Der Beihilfeanspruch für den Nachwuchs und den Ehepartner liegt ebenfalls bei 60 Prozent.
Somit benötigt der Beamte für sich und alle Personen in seinem Haushalt, die ebenfalls privat versichert werden können oder müssen eine Restkostenversicherung in der PKV für Beamte in Höhe von 40 Prozent abschließen. Allerdings können Kinder und Ehepartner in Hessen nur unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls privat krankenversichern.

Muss ich meine Kinder als hessischer Beamter ebenfalls privat versichern?

Im Bundesland Hessen können Beamte nicht frei wählen, ob Sie Ihre Kinder privat krankenversichern möchten.

Grundvoraussetzung ist, dass keine Möglichkeit auf eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Dies ist der Fall, wenn

  • der Ehepartner selbst auch privat krankenversichert ist oder
  • die Einnahmen des Beamten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024) liegen und dieser zugleich mehr verdient als der Ehepartner

Nur in einem dieser Fälle ist keine Familienversicherung gemäß §10 Sozialversicherungsrecht mehr möglich und eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenkasse für Kinder verpflichtend.

Dabei kostet die freiwillige gesetzliche Krankenkasse rund 205 Euro – 210 Euro im Monat.

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Kinder in Hessen hängen maßgeblich vom Alter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz ab. Diese liegen allerdings in der Regel deutlich unter dem Beitrag einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenklasse.

Beispiel:
Der Monatsbeitrag für ein 5-jähriges Kind mit einem Beihilfeanspruch von 60 Prozent (40 Prozent Restkostenabsicherung über eine private Krankenversicherung) liegt bei 59,33 Euro – 103,58 Euro im Monat (inkl. Einbettzimmer und privatärztliche Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt und Beihilfeergänzungstarif – keine „Vorerkrankungen“).

Sollte eine private Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs, aufgrund der oben genannten Kriterien, nicht möglich sein, ist eine Beihilfeberechtigung dennoch gegeben.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Ehepartner privat versichern?

Bei Ehepartnern gilt es ebenfalls zu unterscheiden, ob eine Beihilfeberechtigung vorliegt (Einkommensgrenze von 19.488 Euro im Jahr – s. oben) und zudem eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung möglich ist.

Diesbezüglich müssen wir klar unterscheiden. Obwohl eine Beihilfeberechtigung besteht, ist der Wechsel in eine PKV für Beamte für den Ehegatten nur möglich, wenn

  • keine Pflichtversicherung gemäß §5 Sozialversicherungsrecht in der GKV besteht

Arbeitet Ihr Ehepartner im Angestelltenverhältnis und verdient oberhalb des Minijobs, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, solange der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Liegt der Verdienst allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024) ist zwar der Wechsel in eine PKV möglich, allerdings ohne Beihilfeanspruch. Somit handelt es sich in diesem Fall um eine private Krankenversicherung für Angestellte.

Besteht also eine Beheilfeberechtigung, gleichzeitig aber auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, ist eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung für Beamte für den Ehegatten nicht möglich.

Eine PKV mit Beihilfeanspruch wäre für den Ehepartner nur möglich, z.B. bei

  • einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit (die nicht versicherungspflichtig in der GKV)
  • einer Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • einer verlängerten Elternzeit, durch die die Versicherungspflicht in der GKV entfällt

Nochmals der wichtige Hinweis: Zusätzlich muss eine Beihilfeberechtigung bestehen.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte in Hessen?

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenwärter und Referendare in Hessen hängen von vier Faktoren ab:

  • Einstiegsalter
  • Gesundheitszustand
  • Beihilfesatz
  • gewünschter Leistungsumfang

Ich möchte Ihnen anhand von Beispielberechnungen die Kosten zur PKV aufzeigen.

Beispiel 1:
Eine 28-jährige Beamtin mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent zahlt für eine private Krankenversicherung zwischen rund 285 Euro – 395 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).

Beispiel 2:
Ein Beamter im Alter von 32 Jahren hat zwei Kinder und somit gilt ein Beihilfesatz von 60 Prozent. Für die verbleibenden 40 Prozent kann er eine PKV für Beamte für einen monatlichen Beitrag von rund 216 Euro – 304 Euro abschließen (je nach Tarifwahl).

Beispiel 3:
Eine 23-jährige zukünftige Lehramtsanwärterin vergleicht die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Referendariat. Sie hat als Beamtin auf Widerruf generell einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Somit benötigt Sie eine PKV für Beamtenanwärter über 30 Prozent. Diese kostet zwischen 75 Euro – 130 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).

Bei allen Berechnungen ist in den Tarifen ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt und der Beihilfeergänzungstarif enthalten. „Vorerkrankungen“ wurden nicht berücksichtigt.

Sie möchten Wissen, wie hoch Ihre individuellen Kosten für eine private Krankenversicherung sind? Fordern Sie sich hier Ihren kostenlosen und unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Beamte an.

Wieso entscheiden sich die meisten hessischen Beamte für eine private Krankenversicherung?

In Hessen erhalten Sie den Beihilfeanspruch nur bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte.

Somit ist der Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse zumeist sehr kostenintensiv. In der gesetzlichen Krankenkasse müssen Beamte, Beamtenanwärter und Referendare in Hessen den vollen Beitrag auf die Besoldung zahlen. Es gibt keinen Zuschuss von Dienstherrn (Arbeitgeber).

Beispiel 1:
Unser 28-jährige Beamtin aus dem obigen Beispiel wird Beamtin auf Probe als Gymnasiallehrerin mit einer A13 Besoldung (Stufe 3) Vollzeitstelle. Ihre Besoldung liegt bei 4.930,82 Euro im Monat.

4.939,82 Euro x 17,5 Prozent = 864,47 Euro im Monat GKV-Beitrag

(Beispiel Beitrag Techniker Krankenkasse für Beamte 15,2 Prozent plus 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung)

In der gesetzlichen Krankenkasse müsste die Beamtin somit rund 864 Euro monatlich zahlen, während der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Lehrer mit 50-prozentigen Beihilfeanspruch für 285 Euro – 395 Euro im Monat möglich. Somit spart die Beamtin bei der Wahl einer PKV zwischen 469 Euro – 579 Euro monatlich.

Beispiel 2:
Unsere Lehramtsreferendarin in Hessen erhält eine Besoldung in Höhe von 1.485,27 Euro monatlich (A13).

1.485,27 Euro x 17,5 Prozent = 259,92 Euro im Monat GKV-Beitrag

(Beispiel TK inkl. Pflegepflichtversicherung)

Zum Vergleich liegt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter bei 75 Euro – 130 Euro. Somit spart die Referendarin zwischen 129 Euro – 184 Euro im Monat durch den Wechsel in eine PKV.

Durch den Vollbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse ohne Unterstützung des Dienstherrn kostet die GKV, wie Sie dem Beispiel entnehmen können, in der Regel viel Geld. Aus diesem Grunde lohnt sich für einen Großteil der Beamten, Beamtenanwärter und Referendare aus Hessen der Wechsel in eine private Krankenversicherung.

Dennoch sollten Sie unbedingt immer individuell prüfen lassen, ob eine private Krankenversicherung auf für Sie die beste Wahl ist. Beispielsweise durch medizinische Diagnosen der letzten Jahre kann es bei den Privatversicherungen zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung immer einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich anfordern. Diesen erstelle ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich.

Fazit

Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern und der Bundesbeihilfe sind die Beihilfesätze im Bundesland Hessen für Beamte und Beamtenanwärter anders strukturiert.

In Hessen steigt der Beihilfesatz mit jeder beihilfeberechtigten Person um 5 Prozent. Beihilfeberechtigte Personen können Kinder (für die Sie den Kinderzuschlag beziehen) und Ehepartner (die im Rahmen der Einkommensgrenze verdienen) sein. Der maximale Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent.

Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare) haben in Hessen generell einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent.

Lediglich die Restkosten zum Beihilfeanspruch müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden (je nach Beihilfesatz zwischen 50 Prozent – 30 Prozent).

Im Gegensatz dazu müssen hessische Landesbeamte beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse immer den Vollbeitrag zur GKV zahlen. Es gibt in Hessen keinen Zuschuss vom Dienstherrn (Arbeitgeber).

Dadurch sind die Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse in der Regel für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare aus Hessen oftmals deutlich höher im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (siehe Berechnungen).

Wie bereits weiter oben beschrieben, sollten Sie dennoch unbedingt individuell prüfen lassen, ob auch für Sie eine private Krankenversicherung lohnt. Durch „Vorerkrankungen“ beispielsweise kann es bei den Privatversichern zu Mehrbeiträgen kommen. Fordern Sie sich deshalb vor der Entscheidung für eine PKV unbedingt einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich an. Auf diese Weise stellen Sie sicher, welche Krankenkassenwahl für Sie optimal ist.

Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen. Bitte kommen Sie mit Ihren Fragen jederzeit gerne auf mich zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund. Ihr

Sven Bruns

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen immer in jedem Vertragswerk / Bedigungswerk festgehalten. Es empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen und der entsprechenden Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder  „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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