Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 254 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Welche Kriterien bestimmen den Versicherungsbeitrag einer PKV für Beamte

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Welche Kriterien bestimmen den Versicherungsbeitrag einer PKV für Beamte

Studentin lächelt beim Lernen

Während die gesetzliche Krankenkasse das Einkommen zur Ermittlung des Krankenkassenbeitrages heranzieht, sind bei den privaten Krankenversicherungen für Beamten mehrere Faktoren ausschlaggebend. Welche Kriterien dies im Detail sind und worauf Sie dabei achten sollten, möchte ich Ihnen in diesem Artikel im Detail erläutern.

Entscheidet sich ein Beamter für eine private Krankenversicherung, spielt die Höhe der Besoldung in Bezug auf die Krankenversicherungsbeiträge keine Rolle.

Stattdessen sind folgende Faktoren bedeutend:

– Ihr Einstiegsalter
– Ihr Gesundheitszustand
– die Höhe Ihres Beihilfesatzes

Besonders interessant ist dabei der Gesundheitszustand, da durch bestimmte „Vorerkrankungen“ die Beiträge der privaten Krankenversicherungen durch sogenannte Risikozuschläge steigen können. Dies ist einer der Gründe, weshalb ein Krankenversicherungsvergleich von der Stange oftmals wenig Sinn ergibt. Bei den dort ausgewiesenen Beiträge sind solche individuellen Kriterien nicht berücksichtigt und somit wird für Sie nicht deutlich, welche Versicherungsbeiträge bei den verschiedenen Gesellschaften letztlich auf Sie zukommen.

Im Rahmen der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ müssen Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Dafür gibt es in den Antragsformularen der privaten Krankenversicherungen Gesundheitsfragen, die beantwortet werden müssen.

Die Beudeutung der Gesundheitsangaben bei einer PKV

Bei diesen Angaben ist nicht ausschlaggebend, welche Diagnosen Ihnen bekannt sind, sondern die von Ärzten und Behandlern in der Krankenakte vermerkten „Vorerkrankungen“ sind im Krankenversicherungsantrag aufzuführen.

Das heißt, es reicht nicht aus, alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß im Antrag anzugeben. Entscheidend sind alle vermerkten Diagnosen in den Krankenakten. Gerade bei bislang gesetzlich Krankenversicherten können in den Akten Diagnosen vermerkt sein, die Ihnen gar nicht bewußt sind, da Sie die Einträge nach dem Arzt- oder Behandlerbesuch nicht vor Augen haben.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass der Versicherer später die Möglichkeit hat, im Laufe Ihrer Versicherungsjahre Ihre Angaben bei der Antragstellung zu überprüfen. Sollten diese dann nicht mit denen der Krankenakten übereinstimmen, kann daraus ein Kündigungsrecht seitens Ihres Krankenversicherers entstehen.

Aus diesem Grunde ist es äußerst empfehlenswert vor dem Abschluss eines PKV-Vertrages Einsicht in die Akten der Ärzte und Behandler zu verlangen. Lassen Sie sich einfach bei Ihren Ärzten und Behandlern Ihre Krankenakte ausdrucken. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass keine Diagnosen vergessen werden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit alle abgerechneten Diagnosen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. der kassenärztlichen Vereinigung anzufordern.

Die Gesundheitsfragen beziehen sich in der Regel bei den Gesellschaften auf folgende Zeiträume:

– 3 Jahre rückwirkend im ambulanten Bereich (z.B. Besuche bei Haus- und Fachärzten und allen weiteren Behandlern – inkl. Heilpraktikern)
– 5 Jahre im stationären Bereich (z.B. Krankenhaus- und Kuraufenthalte)
– Psychotherapien (je nach Versicherer wird in diesem Bereich zwischen 3-10 Jahre zurückgefragt)
– chronische Leiden / körperliche oder organische Fehler ohne zeitliche Begrenzung  (z.B. Bluthochdruck, Allergien, Schilddrüsenerkrankungen, etc).

Diese Aufzählung stellt lediglich einen kurzen Überblick über die Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherungen dar. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Fragen beispielsweise in Bezug auf den Zahnbereich.

Rechtlich ist es übrigens auch nicht entscheidend, welche Angaben der Arzt oder ein Berater Ihnen zu tätigen empfiehlt, sondern letzten Endes deren Richtigkeit. Soweit Sie dem Berater später nicht nachweisen können, dass er Ihnen davon abgeraten hat, bestimmte Angaben zu machen, sind Sie selbstverständlich als Kunde immer der Leidtragende, wenn es zu einer Überprüfung kommt und der Vertrag gekündigt oder mit höheren Risikozuschlägen belastet wird. Letztlich unterschreiben Sie im Antrag, dass Sie für die Korrektheit aller Angaben „haften“

Anonyme Risikoprüfung vor der Antragsstellung empfehlenswert

Da es durch bestimmte Diagnosen zu Mehrbeiträgen bei den privaten Krankenversicherung kommen kann, ist es sehr sinnvoll schon vor der Entscheidung für eine bestimmte PKV durch einen unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung für Beamte durchführen zu lassen. Dabei werden gegenüber den Krankenversicherungsgesellschaften lediglich Ihr Geburtsjahr, der Beamtenstatus, Ihr Beihilfesatz und die entsprechenden Diagnosen genannt.

Auf der Grundlage einer solchen anonymen Risikoprüfung kann ein individueller Krankenversicherungsvergleich erstellt werden. In einem solchen individuellen Vergleich werden mögliche Risikozuschläge bereits berücksichtigt, sodass bei einem späteren Abschluss keine bösen Überraschungen im Hinblick auf den PKV-Beitrag auf Sie zukommen. Nur ein Vergleich unter Berücksichtigung aller „Vorerkrankungen“ gibt Ihnen die Möglichkeit neben den Leistungen auch die Beiträge zu vergleichen. Gerne erstellen wir Ihnen völlig unabhängig und kostenfrei einen solchen PKV-Vergleich.

Ihr Einstiegsalter ist ebenfalls bedeutend für die PKV

Neben dem Gesundheitszustand spielt Ihr Einstiegsalter eine Rolle bei der Berechnung der PKV-Beiträge. Grundsätzlich gilt, je jünger Sie in eine private Krankenversicherung einsteigen, desto günstiger sind die Beiträge. Bei der Berechnung der Grundbeiträge (ohne Berücksichtung des Gesundheitszustandes) ist das Einstiegsalter ein ausschlaggebener Faktor. Ohne die Kenntnis des Einstiegsalter lassen sich keine PKV-Angebote erstellen.

Durch den Anteil der Beihilfe fällt das Einstiegsalter bei Beamten allerdings nicht so stark ins Gewicht, wie beispielsweise bei der privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Dennoch stellt es natürlich einen finanziellen Unterschied dar, ob Sie mit 25 Jahren oder 40 Jahren in Ihre PKV einsteigen. So ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für einen 25-jährigen Beamten ab ca. 225 Euro monatlich möglich. Bei einem Einstieg mit 40 Jahren kann eine Privatversicherung für Beamte ab 256 Euro abgeschlossen werden (Beispiel für einen Bundesbeamten oder Bundesbeamtin mit 50-prozentigen Beihilfesatz, inkl. Wahlleistungen im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif – keine „Vorerkrankungen“).

Da Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse allerdings immer den Vollbeitrag zahlen (mit Ausnahme des Bundeslandes Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen), lohnt sich bei Beamten selbst in einem höheren Einstiegsalter oftmals noch der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Beamtenanwärter und Referendare erhalten zusätzlich sogar vergünstigter Konditionen von den Privatversicherungen während der Anwärterzeit.

Wie Sie die Höhe Ihres Beihilfesatzes ermitteln

Ein weiteres Kriterium für die Beitragshöhe Ihrer PKV ist der Beihilfesatz. Die Beihilfe wird ihnen durch Ihr Bundesland bzw. als Bundesbeamter von der Bundesbeihilfe gewährt. Die Beihilfe beteiligt sich zu mindestens 50 Prozent an den anfallenden Krankheits- und Vorsorgekosten im Rahmen der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern steigert sich der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe auf 70 Prozent. Dadurch sinkt natürlich entsprechend der PKV-Beitrag, da nur noch die 30-prozentigen Restkosten über die private Krankenversicherung abzusichern sind. Ausnahmen gibt es in den Bundesländern Hessen und Bremen – hier erhalten Sie pro Kund einen 5-prozentigen höheren Beihilfesatz.

Fazit

Um die Grundbeiträge für eine Privatversicherung für Beamte und Beamtenanwärter zu ermitteln, ist das Einstiegsalter und der Beihilfesatz entscheidend.

Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es allerdings individuell zu Mehrbeiträgen kommen. Deshalb ist die Aussagekraft eines Krankenversicherungsvergleiches ohne die Berücksichtigung des Gesundheitszustandes zumeist nicht aussagekräftig.

Vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare ist es deshalb sinnvoll eine anoyme Risikoanfrage bei den Gesellschaften zu starten, um auszuloten, ob es in Ihrem Fall zu Zuschlägen aufgrund bestimmter Diagnosen kommt und wie hoch diese ausfallen. Da es durchaus zu großen Unterschieden hinsichtlich der Höhe möglicher Mehrbeiträge bei den Gesellschaften kommen kann, lässt sich ohne die Berücksichtung möglicher „Vorerkrankungen“ keine Aussage über das Preis- Leistungsverhältnis treffen.

Hier können Sie sich Ihren Krankenversicherungsvergleich für Beamte kostenfrei und unverbindlich anfordern.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: