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Private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf

Junger Lehrer notiert etwas an der Tafel und hört zu

Beamte auf Widerruf sind Beamtenanwärter und Referendare (z.B. Lehramtsanwärter). Aufgrund des Beamtenstatus können Sie sich als Anwärter bereits in einer privaten Krankenversicherung absichern.

Sie haben auch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu bleiben, zahlen als Beamter auf Widerruf in der GKV allerdings den Vollbeitrag. Das bedeutet, Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht an den anfallenden Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse (Ausnahmen gibt es lediglich in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen in Form der pauschalen Beihilfe).

Versichern Sie sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV), haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe wird vom Bundesland bzw. bei Bundesbeamten vom Bund gestellt und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Lediglich die verbleibenden Restkosten müssen Beamte, Beamtenanwärter und Referendare über eine Privatversicherung versichern.

Beamte auf Widerruf erhalten von der Beihilfe mindestens 50 und maximal 70 Prozent. Die exakte Höhe des Beihilfesatzes bemisst sich mit der Anzahl Ihrer Kinder. Ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind erhalten 50 Prozent Beihilfe. Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent (Ausnahmen gibt es lediglich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bremen).

Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch benötigen Sie somit lediglich eine private Krankenversicherung für Beamte für die verbleibenden 50 Prozent. Dementsprechend reduziert sich bei einem Anspruch auf eine 70-prozentige Beihilfe die private Absicherung auf 30 Prozent.

Ein Beispiel:

Sie erhalten vom Arzt eine Rechnung über 80 Euro in Folge eines grippalen Infektes. In diesem Fall zahlt Ihre Beihilfe bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch 40 Euro und Ihre private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf die verbleibenden 40 Euro. Somit werden Ihnen die kompletten 80 Euro erstattet.

Zwei Vorteile ergeben sich für Beamtenanwärter und Referendare aus der Wahl einer privaten Krankenversicherung:

  1. Sie erhalten vergünstigte Beiträge während der Anwärterzeit und haben zudem den Anspruch auf Beihilfe.
  2. Sie profitieren von allen Leistungsvorteilen einer privaten Krankenversicherung.

Der finanzielle Aspekt der PKV für Anwärter und Referendare

Wie bereits erwähnt, erhebt die gesetzliche Krankenkasse mit Ausnahme der o.g. genannten Bundesländer den Vollbeitrag bei Beamtenanwärtern und Referendaren. Dadurch errechnet sich in der GKV ein Beitrag von durchschnittlich 180-240 Euro monatlich (abhängig von der Besoldung).

Durch die vergünstigten Anwärtertarife in der privaten Krankenversicherung ergibt sich ein deutliches Einsparpotenzial.

Die exakte Ersparnis richtet sich nach Ihrem Einstiegsalter und Ihrem Gesundheitszustand. So ist eine private Absicherung beispielsweise für eine 26-jährige Lehramtsanwärterin im Bundesland Bayern (keine Kinder und ohne Vorerkrankungen) ab einem Monatsbeitrag von ca. 65 Euro (mit Einbettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus) möglich. Daraus ergibt sich eine Ersparnis von 120-180 Euro im Monat gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Wie oben beschrieben, steigt der Beihilfesatz ab dem zweiten Kind sogar auf 70 Prozent (Ausnahme Baden-Württemberg, Hessen und Bremen). Dadurch ist nur noch eine Absicherung von 30 Prozent über die PKV nötig. Die Lehramtsanwärterin aus unserem obigen Beispiel kann somit bereits eine PKV für Anwärter ab ca. 50 Euro abschließen und spart gegenüber der GKV rund 130-190 Euro.

In den Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen wird die pauschale Beihilfe angeboten. Dadurch verringert sich der Betrag zur GKV in diesen Ländern um 50 Prozent. Anstatt durchschnittlich 180-240 Euro zahlen Beamte auf Widerruf durch die pauschale Beihilfe nur 90-120 Euro. Die Beiträge bei Abschluss einer privaten Versicherung in unserem obigen Beispiel ändern sich allerdings nicht.

Damit bietet sich für unsere Lehramtsanwärterin selbst bei der pauschalen Beihilfe der Wechsel in eine private Krankenversicherung an. Ein 70-prozentiger Anspruch ist über die pauschale Beihilfe generell nicht möglich. Dieser wird nur durch die Beihilfe bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung gewährt.

Grundsätzlich lohnt sich somit in den meisten Fällen der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare.

Allerdings gilt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen:

– Ihr Einstiegsalter (vergünstigte Konditionen werden bei den meisten Krankenversicherern nur bis zum 39. Lebensjahr gewährt)
– Ihr Gesundheitszustand (durch bestimmte Vorerkrankungen kann der Monatsbeitrag in der PKV steigen)

Aufgrund dieser Kriterien ist es immer sinnvoll, vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich anzufordern. Ein solcher Vergleich berücksichtigt Ihre individuelle Situation und erleichtert die Entscheidung pro oder contra in Bezug auf eine private Krankenversicherung. Ihren individuellen Krankenversicherungsvergleich können Sie hier unabhängig anfordern.

Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen

Auch die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse unterscheiden sich von denen einer privaten Krankenversicherung.

Privatversicherte profitieren in der Praxis von vielen Vorteilen. Durch die höheren Abrechnungssätze erhalten PKV-Versicherte oftmals schneller einen Termin beim Facharzt und auch Kosten für beispielsweise Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) werden übernommen. Anwärter profitieren während der zeitlich herausfordernden Anwärterzeit gerade auch von den kürzeren Wartezeiten in den überfüllten Arztpraxen.

In den privaten Krankenversicherungen für Anwärter ist in der Regel zusätzlich eine zweimal-jährliche professionelle Zahnreinigung enthalten.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Absicherung der privaten Krankenversicherung durch Tarifbausteine zu ergänzen. Beispielsweise können Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung wählen. Die Lücken der Beihilfe können über einen Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden und auch Kuren können Sie bei zahlreichen Gesellschaften über einen Kurtarif absichern.

Allerdings gibt es auch deutliche Unterschiede in Bezug auf die Leistungen der verschiedenen Anwärtertarife. Deshalb sollte im PKV-Vergleich nicht nur der Blick auf die Beitragsunterschiede, sondern auch auf die Leistungsangebote gerichtet werden.

Fazit

Oftmals lohnt sich bereits für Beamte auf Widerruf der Wechsel in eine private Krankenversicherung, da neben dem günstigen Beitrag im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse auch die Leistungsvorzüge einer Privatversicherung zum Tragen kommen.

Die Beitragsersparnis ergibt sich durch die vergünstigten Anwärterkonditionen in der PKV, während die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Bundesländern auch für Bundesbeamtenanwärter den Vollbeitrag verlangt.

Allerdings lässt sich eine solche Aussage niemals pauschal treffen. Es gilt immer durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich die individuelle Situation zu betrachten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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