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Für welche Erkrankungen erhalte ich in der privaten Krankenversicherung für Beamte Risikozuschläge?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Für welche Erkrankungen erhalte ich in der privaten Krankenversicherung für Beamte Risikozuschläge?

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Risikozuschläge

Die privaten Krankenversicherungen für Beamte können aufgrund von bestimmten „Vorerkrankungen“ Risikozuschläge bei Abschluss des Krankenversicherungsvertrages erheben.

Beim Abschluss einer PKV für Beamte sind zwei Kriterien bei der Beitragsermittlung von großer Bedeutung:

1. Ihr Einstiegsalter
2. Ihr Gesundheitszustand

Im Rahmen der sog. „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ müssen Sie bei der Antragsstellung alle Fragen der privaten Krankenversicherung beantworten.

Dabei ist allerdings nicht entscheidend, welche „Erkrankungen“ Ihnen bekannt sind, sondern welche Diagnosen in Ihren Krankenakten der Ärzte und Behandler stehen.

Diese sind im Rahmen der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ anzugeben und können zu Risikozuschlägen führen.

Nicht jede „Vorerkrankung“ bedeutet natürlich, dass Sie einen höheren Beitrag für Ihre PKV leisten müssen. Husten, Schnupfen oder ein einfacher grippaler Infekt beispielsweise werden zumeist zu keinen Mehrbeiträgen führen. Während z.B. eine asthmatische Erkrankung, Bandscheibenvorfälle oder auch ein Knorpelschäden im Knie sicherlich zu einem höheren Monatsbeitrag führen können.

Jede Krankenversicherungsgesellschaft bewertet die unterschiedlichen Diagnosen anders. So kann eine bestimmte „Vorerkrankung“ bei einer Gesellschaft zu einem Risikozuschlag führen, während ein anderer Versicherer dafür vielleicht keinen Zuschlag erhebt.

Bestimmte ärztliche Diagnosen können sogar zu einer kompletten Ablehnung führen.

Da sich die Risikozuschläge je nach Krankenversicherung deutlich unterscheiden, ist es empfehlenswert schon vor der Entscheidung für eine PKV eine anonyme Risikoprüfung durchführen zu lassen, um die exakten Beiträge zu ermitteln.

Auf diese Weise erhalten Sie einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsvergleich exakt auf Sie zugeschnitten. Ein solches Vorgehen schützt Sie vor späteren bösen Überraschungen nach einer Antragsstellung.

Fordern Sie deshalb jetzt Ihren persönlichen Krankenversicherungsvergleich bei uns an und erhalten Sie von Anfang an ein klares Bild, welche Beiträge bei den verschiedenen Krankenversicherungstarifen individuell auf Sie zukommen.

Ein solcher Vergleich liefert Ihnen natürlich eine echte Entscheidungshilfe. Durch Risikozuschläge kann eine Versicherung mit einem zuvor höheren Monatsbeitrag plötzlich günstiger sein, sofern es bei anderen Tarifen zu Mehrbeiträgen aufgrund von Risikozuschlägen kommt.

Nicht zu empfehlen ist es Krankenversicherungsverträge für Beamte mit zu hohen Risikozuschlägen abzuschließen. Besonders Beamtenanwärter und Referendare sollten in diesem Punkt besonders aufmerksam sein.

Ein Beispiel

Der Beitrag einer Krankenversicherung liegt während der Anwärterzeit bei 65 Euro im Monat. Durch einen Bandscheibenvorfall und ein allergisches Asthma verlangt die Gesellschaft einen Risikozuschlag von beispielsweise 130 Euro.

Da die gesetzliche Krankenversicherung mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg verlangt allerdings den Vollbetrag auch während der Anwärterzeit (z.B. 230 Euro monatlich).

In diesem Moment wäre die PKV natürlich noch deutlich günstiger (trotz der hohen Risikozuschläge).

Mit der Verbeamtung auf Probe (nach der Anwärterzeit) kommt es allerdings durch die hohen Risikozuschläge zu immensen Beitragssteigerung. Würde der Normalbeitrag bei 220 Euro, verlangt die private Krankenversicherung jetzt 440 Euro monatlich.

Natürlich können Risikozuschläge im Laufe der Jahre überprüft werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es allerdings in der Praxis schwierig die Zuschläge dauerhaft zu verringern oder ganz zu streichen. Dazu ist zumeist ein ärztliches Attest nötig, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die entsprechende Erkrankung komplett ausgeheilt ist und gar nicht mehr besteht.

Von daher gilt es ab dem ersten Tag zu prüfen, ob die Risikozuschläge in der entsprechenden Höhe dauerhaft vertretbar sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sich anbieten die Öffnungsklausel für Beamte oder Beamtenanwärter zu nutzen. Durch diese wird der Risikozuschlag auf 30 Prozent pauschal begrenzt. Dafür gehen allerdings andere Einschränkungen mit dieser Lösung einher.

Es gilt also etliche Details zu beachten. Fordern Sie sich deshalb jetzt Ihren unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte an, um von Anfang an die richtige Entscheidung zu treffen.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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