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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur PKV für Beamte

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur PKV für Beamte

Frau lächelt selbstbewusst in die Kamera

Beamte können sich privat krankenversichern. Doch dabei kommen viele Fragen auf! Diese möchte ich heute aufgreifen und Ihnen beantworten.

Auf jede Frage werde ich selbstverständlich ausführlich eingehen. Sollte Sie eine Frage weniger interessieren, scrollen Sie einfach zur nächsten weiter und finden Sie auf diese Weise die Themen, die Sie am meisten interessieren.

Muss ich als Beamter in eine private Krankenversicherung wechseln?

NEIN! Diese Frage lässt sich mit einem klaren „nein“ beantworten, da es eine solche Verpflichtung sozialversicherungsrechtlich nicht gibt. Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare haben unabhängig vom Einkommen die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung.

Allerdings unterliegen Landes- und Staatsdiener dabei ganz besonderen rechtlichen Grundlagen. Deshalb sind die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Krankenversicherung für Beamte und Anwärter nicht mit denen von Angestellten zu vergleichen.

Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen 50-prozentigen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient ein Arbeitnehmer über 450 Euro im Monat und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (57.600 Euro Arbeitsentgelt – 2017) ist dieser zudem an die gesetzliche Krankenkasse gebunden und hat keine Möglichkeit eine private Krankenversicherung zu wählen.

Beides trifft nicht auf Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit zu; Mit der Überreichung der Beamtenurkunde haben Sie das Recht sich völlig unabhängig von Ihrer Besoldungshöhe (vom Einkommen) für eine Privatversicherung zu entscheiden. Bleiben Sie jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse verlieren Sie als Beamter den Anspruch auf den 50-prozentigen Arbeitgeberzuschuss. Sie müssen als Landes– oder Staatsdiener den GKV-Beitrag zu 100 Prozent aus der eigenen Tasche entrichten.

Ein Beispiel für einen verbeamteten Lehrer, der sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse entschieden hat (Besoldungsgruppe 13, Stufe 7):

Dieser zahlt im Jahr 2018 einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von rund 792 Euro im Monat. Der Beitrag errechnet sich durch die Beitragsbemessungsgrenze 2018 in Höhe von 4.425 Euro x 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag – 0,6 Prozent Krankentagegeldbeitrag (dieser ist für Beamte nicht relevant) + 1,0 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag + 2,8 Prozent Pflegepflichtbeitrag.

Dieses Beispiel lässt sich natürlich auch für einen Beamtenanwärter in der GKV berechnen. Bei einer Besoldung von 1.300 Euro zahlt ein Beamter auf Widerruf einen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von rund 232 Euro.

Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare werden in der gesetzlichen Krankenkasse also wie Selbständige behandelt und haben keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Zuschüsse vom Dienstherrn, Bundesland oder Bund.

Genau darin liegt jetzt der große Unterschied zur privaten Krankenversicherung für Beamte. Nur, wenn Sie sich für einen Wechsel in einer PKV entscheiden, beteiligt sich die Beihilfe mit mindestens 50 Prozent an den anfallenden Gesundheitsvorsorge- und Krankheitskosten.

Die Beihilfe wird Ihnen von Ihrem Bundesland bzw. bei Bundesbeamten durch den Bund gestellt. Dabei handelt es sich um eine reale Kostenbeteiligung und nicht um einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

D.h. erhalten Sie beispielsweise eine Arztrechnung in Höhe von 100 Euro, zahlt die Beihilfe 50 Prozent (bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch) – also 50 Euro und Ihre private Krankenversicherung leistet die Restkosten ebenfalls in Höhe von 50 Euro. Somit erfolgt die Übernahme des gesamten Rechnungsbeitrages durch Ihr Bundesland bzw. den Bund und der PKV. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare sind auch nicht mit den PKV-Tarifen für Angestellte und Selbständige zu vergleichen. Es handelt sich um spezielle Beamtentarife, die lediglich die Restkosten zur Beihilfe abdecken.

Der Beihilfesatz liegt, wie bereits weiter oben erwähnt, bei mindestens 50 Prozent. Allerdings steigt dieser in den meisten Bundesländern und für Bundesbeamte sogar noch mit der Geburt eines zweiten Kindes auf 70 Prozent. Ausnahmen bilden jedoch dabei die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen. Mit einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch benötigen Sie natürlich auch nur noch eine private Restkostenversicherung von 30 Prozent. Dementsprechend sinkt auch der Beitrag Ihrer privaten Krankenversicherung.

Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie schon beim Abschluss Ihres PKV-Vertrages 2 Kinder haben oder das zweite Kind im Laufe der Jahre geboren wird – auch dann erfolgt eine Umstellung Ihres PKV-Vertrages auf die 30-prozentige Absicherung und Sie profitieren ab diesem Moment von der monatlichen Ersparnis.

Die Details zu den jeweiligen Beihilfesätzen können Sie in der Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes bzw. des Bundes nachlesen.

Durch die mindestens 50-prozentige Übernahme der Vorsorge- und Krankheitskosten durch die Beihilfe, brauchen Sie natürlich auch nur einen Monatsbeitrag für einen Beamtentarif einer Privatversicherung zu leisten, der maximal die weiteren 50 Prozent absichert. Genau aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung auch so attraktiv. Eine solche 50-prozentige Restkostenversicherung kann unser Beamter aus NRW (34 Jahre alt) schon ab 250 Euro monatlich (inkl. Zweibettzimmer mit Chefarzt und Beihilfeergänzungstarif) abschließen.

Erinnern Sie sich? In der gesetzlichen Krankenkasse müsste er 792 Euro monatlich zahlen – die PKV lässt sich schon ab 250 Euro realisieren. Dies entspricht einer Ersparnis von 542 Euro im Monat. Der finanzielle Gesichtspunkt spielt somit eine ganz große Rolle für Beamte bei der Entscheidung zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und aufgrund der großen Differenz entscheiden sich die meisten Beamten für eine Privatversicherung.

Mit einer 70-prozentigen Beihilfeberechtigung können Sie die 30 Prozent Restkosten sogar schon ab 180 Euro im Monat versichern, während sich der gesetzliche Beitrag nicht verändern würde.

Von diesem finanziellen Vorteil profitieren auch schon Beamtenanwärter und Referendare, da die privaten Krankenkasse vergünstigte Konditionen in den speziellen Anwärtertarifen anbieten. So kann sich ein 25-jähriger Beamtenanwärter (50 Prozent Beihilfe in Bayern) bereits ab 61 Euro im Monat in einer PKV absichern. Daraus errechnet sich auch hier eine monatliche Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse von maximal 170 Euro monatlich.

Es gibt somit für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare wenige Argumente für einen Verbleib in der GKV. Dennoch lässt sich niemals eine pauschale Aussage treffen, da jede Situation einzeln geprüft werden muss. Die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Tarife am Markt unterschieden sich natürlich immens voneinander. Deshalb sollten Sie sehr genau vergleichen, welcher Privattarif am besten zu Ihnen passt.

Gibt es deutliche Leistungsunterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungstarifen für Beamte?

JA! Nicht nur bei den Beiträgen der einzelnen Krankenversicherungstarife für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare gibt es große Unterschiede, sondern auch bei den Leistungen.

Generell gilt natürlich, dass neben dem deutlichen finanziellen Vorteil zur gesetzlichen Krankenkasse Sie als Beamter in einer PKV auch von den Vorzügen der Privatleistungen im vollen Umfang profitieren.

Als Privatpatient erhalten Sie oftmals deutlich schneller Termine bei Fachärzten und genießen auf Wunsch auch bei einem Krankenhausaufenthalt die freie Arztwahl und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Im Zahnbereich leiden gesetzlich Versicherte unter den hohen Zuzahlungen bei Zahnersatzleistungen. Gerade auch in diesem Bereich bieten die meisten PKV-Tarife für Beamte, Anwärter und Lehramtsreferendare eine hervorragende Abdeckung.

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherungen besteht zudem darin, dass die Tarifleistungen für Ihr gesamtes Leben verbindlich sind. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen kann im Laufe der Jahre die Leistungen immer wieder einschränken, so wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war.

Dennoch gibt es auch bei den Beamtentarifen immense Leistungsunterschiede. Deshalb gilt es sehr genau zu schauen, auf welche Leistungen Sie besonders großen Wert legen und mit welchen Nachteilen Sie nicht leben könnten und wollen. Grundsätzlich gibt es die beste private Krankenversicherung für Beamte nicht. Jeder Tarif hat aus meiner Sicht Stärken und Schwächen. Deshalb sollten Sie sich niemals voreilig für eine bestimmte Krankenversicherungsgesellschaft entscheiden, nur weil der Tarif beispielsweise irgendwo Testsieger geworden ist oder einige Ihrer Kollegen bei einer PKV-Gesellschaft zufrieden sind.

Gerne fasse ich für Sie zusammen, auf welche Leistungsunterschiede Sie beim Vergleich der PKV-Tarife für Beamte besonders achten sollten:

Keine Bindung an einen Hausarzt – Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit freier Arztwahl
Sogenannte Primärarzttarife binden Sie fest an einen Allgemeinmediziner. D.h. bevor Sie überhaupt einen Facharzt aufsuchen dürfen, müssen Sie immer zunächst zum Hausarzt. Dieser entscheidet dann, ob er Sie zu einem Facharzt überweist oder nicht. Ausnahmen gibt es zumeist nur bei Frauen-, Augen- und Notärzten.

Ein solches Primärarztprinzip kann Ihnen viel Zeit kosten, da Sie zunächst immer beim Hausarzt warten müssen und dieser dann vielleicht innerhalb weniger Minuten entscheidet Sie weiter an einen Facharzt zu überweisen. Dort gilt es daraufhin ebenfalls einen Termin zu vereinbaren und auch diesen aufzusuchen. Der ständige „Umweg“ über den Hausarzt kann schnell nervenaufreibend werden und sich als sehr umständlich herausstellen.

Der direkte Zugang zum Facharzt ist deutlich einfacher und unkomplizierter. Gerade bei Fachärzten werden Sie als Privatpatient häufig bevorzugt und bekommen schnell einen Termin ohne lange Wartezeiten. Ob dieser Vorteil generell gerechtfertigt ist, lässt sich sicherlich diskutieren. Unser Gesundheitssystem ist aktuell so aufgebaut und von daher empfehle ich Ihnen diesen Vorzug als Privatversicherter auch zu nutzen.

Wählen Sie also einen Tarif mit dem direkten Zugang zum Facharzt und verzichten Sie auf Angebote, die stets den Umweg über einen Allgemeinmediziner von Ihnen verlangen.

Vorsorgeuntersuchungen
Während gesetzlich Versicherte Patienten Ihre Zahnreinigung selbst zahlen müssen bzw. zumeist nur eine geringe Übernahme erhalten, sollte Ihre private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare die professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich übernehmen.

Zudem müssen alle anerkannten Vorsorgeuntersuchungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen machen natürlich erst ab einem gewissen Alter Sinn. Deshalb ist es völlig normal, wenn einige Vorsorgemaßnahmen nur bis zu einem gewissen Alter bzw. ab einem gewissen Alter gewährt werden.

Letztlich spielt in diesem Punkt auch noch die Beitragsrückerstattung eine Rolle. Beitragsrückerstattung bedeutet, dass Sie von Ihrem Krankenversicherer einen Teil der Monatsbeiträge zurückerhalten, wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen geltend machen. Die Höhe einer solchen Beitragsrückerstattung ist in der Regel, im Gegensatz zu den Leistungen, langfristig nicht verbindlich, sondern wird jährlich festgelegt bzw. kann jedes Jahr verändert werden. Deshalb sollten Sie mehr Wert auf die garantierten Versicherungsleistungen legen und die Rückerstattung nicht als ausschlaggebendes Kriterium für Ihre Entscheidung heranziehen.

Im Kontext zu den Vorsorgeuntersuchungen möchte ich Sie dennoch auf einen interessanten Unterschied hinsichtlich der Beitragsrückerstattungen aufmerksam machen. Bei einigen Gesellschaften sind die Vorsorgeaufwendungen nicht „schädlich“ für diese Rückerstattung, wo hingegen andere Krankenversicherungen die Vorsorgekosten genauso einstufen wie Krankheitskostenrechnungen.

Wird die Vorsorge genau wie anderweitige Krankheitskosten bewertet, bedeutet dies, dass Sie gar keine Kosten einreichen dürfen, wenn Sie Ihre Rückerstattung erhalten möchten – auch keine reinen Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. die Zahnprophylaxe, Zahnreinigung oder die Vorsorge beim Frauenarzt. Diese Gesellschaften „bestrafen“ den Kunden, wenn Sie regelmäßig Ihre Gesundheitsvorsorge durchführen, was sicherlich nicht positiv ist.

Auf der anderen Seite ist natürlich entscheidend, wie hoch die Rückerstattung ausfällt, sodass dieser Faktor in diesem Zusammenhang ebenfalls unbedingt berücksichtigt werden muss. Insgesamt möchte ich jedoch nochmals darauf hinweisen, die Beitragsrückerstattung nicht als wirklich bedeutenden Punkt anzusehen, da die eigentlichen Leistungen im Krankheitsfall entscheidend sind.

Medikamente
Im Bereich der Arzneimittelleistungen sollten Sie beachten, dass Ihr Tarif möglichst kein Generika-Prinzip bietet. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse gibt es die Verpflichtung auf günstigere Präparate mit dem identischen Wirkstoff zurückzugreifen, um Kosten einzusparen.

Dieses System mag seine Berechtigung haben und es gibt generell nichts daran zu kritisieren – bei Privatpatienten sind allerdings oftmals die Ärzte gewohnt die freie Wahl zu haben, welches Medikament sie Ihnen verschreiben. Dabei wird häufig das Originalpräparat gewählt.

Sieht Ihr Tarif allerdings das Generika-Prinzip vor und Sie erhalten dennoch das Originalpräparat vom Arzt, so ziehen Ihnen viele Tarife mit einer solchen Klausel einen gewissen Prozentsatz der Kosten ab und Sie bleiben somit auf einem Teil der Medikamentenkosten sitzen.

Um dies zu umgehen, müssten Sie bei jedem Arztbesuch darauf hinweisen, dass Sie zwar privat krankenversichert sind, Ihnen trotzdem nur Generikas verschrieben werden dürfen. In der Praxis gerät dieses Vorgehen gerade bei einer Erkrankung schnell einmal in Vergessenheit und schon müssen Sie einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Dies ist ärgerlich und deshalb empfehle ich Ihnen Tarife mit einem Generika-Prinzip zu meiden. Glücklicherweise bieten nur noch wenige Beamtenversicherer inzwischen diese Klausel an.

Andere Gesellschaften sehen eine generelle Eigenbeteiligung bei Medikamenten vor. In diesen Fällen gilt es zu prüfen, in welcher Höhe dieser Selbstbehalt anfällt und ob dieser auf eine gewisse Summe im Jahr begrenzt ist.

Handelt es sich nur um einen kleinen prozentualen Betrag, den Sie selbst leisten müssen und ist dieser zudem auf ein gesamtes Jahr berechnet stark begrenzt, so können Sie sicherlich damit leben. Eine unbegrenzte Selbstbeteiligung bei Medikamenten hingegen birgt große finanzielle Gefahren für Sie (beispielsweise im Falle einer chronischen Krankheit) und sollte deshalb strikt abgelehnt werden.

Heilmittel – Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapie…
Bei Rückenproblemen, Sportverletzungen, etc. – Heilmittel werden häufig benötigt. Zu diesen zählen beispielsweise Fangopackungen, Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapie, Logo- und Ergotherapien, usw..

In diesem Leistungsbereich empfehle ich Ihnen einen Tarif zu wählen, der die kompletten Restkosten gegenüber der Beihilfe trägt und über keinen Eigenanteil verfügt. Haben Sie also einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch, sollten die anderen 50 Prozent komplett über die PKV abgedeckt sein und nicht nur beispielsweise 80 Prozent der 50 Prozent von Seiten der Privatversicherung.

Insgesamt genießen Sie gerade auch im Bereich der Heilmittel große Vorteile als Privatpatient gegenüber gesetzlich Versicherten. Die GKV schränkt die Ärzte in Bezug auf die Verschreibungsmöglichkeiten von Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien, etc. deutlich ein. In der Regel dürfen dem Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse nur 6 Heilmittelanwendungen (z.B. Massagen) am Stück verschrieben werden. Auch das Gesamtbudget der Arztpraxen ist quartalsweise diesbezüglich eingeschränkt. Als Privatpatient hingegen läuft alles über ein Privatrezept, sodass Ihr Arzt im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit frei entscheiden kann, wieviele Anwendungen er Ihnen sofort verordnet. Diesen Vorteil genießen Sie grundsätzlich als privat Versicherter Beamter oder Beamtenanwärter.

Hilfsmittel 
Kommen wir zu einem sehr wichtigen Punkt in den Bedingungswerken der privaten Krankenversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare. Die Bedeutung des Hilfsmittelbereich wird oftmals unterschätzt. Deshalb sprechen leider viele Berater diese Leistung gar nicht ausführlich an und für einen gesunden Menschen ist es natürlich schwierig beim Abschluss der PKV die Wichtigkeit von Hilfsmitteln einzuordnen – wer denkt schon gerne über einen Rollstuhl, ein künstliches Ernährungsgerät, ein Heimdialysegerät oder auch Prothesen nach?

Kein gesunder Mensch beschäftigt sich mit diesen Themen gerne. Auf der anderen Seite sind diese medizinisch-technischen Hilfsmittel im Fall der Fälle teilweise sehr teuer. Sind Sie in diesem Bereich nicht gut versichert, kann dies zu Zuzahlungen in Höhe von tausenden Euro führen.

Interessanterweise finden sich gerade im Hilfsmittelbereich bei den Beamtentarifen große Unterschiede in den Bedingungswerken. Achten Sie zunächst unbedingt darauf, dass es sich um einen offenen Hilfsmittelkatalog handelt. Offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass jedes medizinisch anerkannte und Ihnen verordnete Hilfsmittel zu jeder Zeit Ihres Lebens versichert ist.

Dies ist im Rahmen des medizinischen Fortschritts besonders bedeutend. Benötigen Sie in 20 Jahren ein Hilfsmittel, welches aus heutiger Sicht erst in 15 Jahren erfunden und medizinisch anerkannt wird, ist dieses dennoch auf jeden Fall versichert – Sie brauchen sich keine Sorgen um die Erstattung machen. Anders sieht es in einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog aus.

„Geschlossen“ bedeutet, dass der Versicherer im Bedingungswerk fest bestimmte Hilfsmittel aufzählt, welche im Versicherungsschutz enthalten sind. Alle anderen technisch-medizinischen Geräte werden allerdings nicht erstattet. Sie müssen also bei einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog hoffen, dass dieser regelmäßig aktualisiert wird, haben jedoch keinerlei Garantien dafür, wann und ob dies überhaupt passiert. Wählen Sie deshalb unbedingt einen Tarif mit einem offenen Hilfsmittelkatalog.

Zudem gilt es auf mögliche Summenbegrenzungen bei der Übernahme von Hilfsmitteln zu schauen. Durch Summenbegrenzungen übernimmt der entsprechende Versicherer nur den im Bedingungswerk genanten Kostenteil für das entsprechende Hilfsmittel.

Beispiel:
Für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl) benennt ein Versicherer in den Bedingungen seines Beamtentarifes eine Kostenübernahme von maximal 2.500 Euro. Wichtig ist zu verstehen, dass es sich bei den Beträgen in den Bedingungswerken immer um Gesamtbeiträge handelt. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch erhalten Sie somit nur 1.250 Euro, wenn Sie einen Rollstuhl von der Krankenversicherung benötigen.

Sollten zahlreiche wichtige Hilfsmittel wie Prothesen, Sehimplantate, Rollstühle, etc. in der Übernahme durch bestimmte Summen eingegrenzt sein, so empfehle ich Ihnen sehr vorsichtig mit dem entsprechenden Krankenversicherer zu sein. Im Falle einer schwereren Erkrankung oder in Folge eines Unfalls, muss Ihre finanzielle Sicherheit und die Ihrer Familie gewährleistet sein. Solche Summenbegrenzungen können allerdings genau diese gefährden. Schauen Sie von daher von Beginn an sehr genau hin, welche Hilfsmittel der Versicherer in der Kostenübernahme begrenzt.

Sehhilfen – Brillen & Kontaktlinsen
Diesen Leistungsbereich empfehle ich Ihnen persönlich nicht überzubewerten, auch wenn gerade die Übernahme von Sehhilfen im ersten Augenblick für jeden Brillenträger bedeutend erscheint.

Immerhin zahlt die gesetzliche Krankenkasse kaum etwas oder gar nichts für Brillen und Kontaktlinsen und genau aus diesem Grunde möchte natürlich fast jeder Brillenträger eine optimale Abdeckung durch die Privatversicherung, um in Zukunft möglichst wenig Geld beim Brillenkauf zuzahlen zu müssen.

Auf der anderen Seite weiß natürlich jede private Krankenversicherung, dass Brillen- und Kontaktlinsenträger diese Leistungen zumeist auch in Anspruch nehmen und somit dürfen Sie bei den meisten Tarifen nicht die ganz großen Sprünge in Bezug auf die Leistungen für Sehhilfen erwarten – auch, wenn dies beim Blick auf die Bedingungen im ersten Moment manchmal so erscheint. Deshalb müssen Sie gerade in Bezug auf die Leistungen bei Sehhilfen sehr genau auf die Unterschiede schauen.

In diesem Bereich können hohe Leistungsangaben schnell täuschen, da wir hier zwischen der Kostenübernahme für Sehhilfen von der Seite der PKV und des Beihilfeergänzungstarifes unterscheiden müssen.

Die Bundesländer und der Bund zahlen für Brillen und Kontaktlinsen in der Regel nicht die obligatorischen 50 Prozent bzw. 70 Prozent Beihilfe, sondern es kommt zu deutlichen Kürzungen.

Beispiel:
Sie kaufen eine Brille für 300 Euro. Übernimmt Ihre PKV 300 Euro aus dem privaten Teil, erbringt jedoch keine Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif erhalten Sie somit lediglich 150 Euro bei einer 50-prozentigen Beihilfeberechtigung und 90 Euro bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent (30 Prozent von 300 Euro).

Der Beihilfeergänzungstarif ist ein Baustein der privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter, der die Lücken Ihrer Beihilfe auffängt. Allerdings gibt es auch beim Beihilfeergänzungstarif große Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaften.

Sieht Ihre Krankenversicherung beispielsweise eine Übernahme von Brillenkosten von 300 Euro inkl. der Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif vor, so ergibt sich für Sie folgende Leistung (bei 50 Prozent Beihilfe): Die PKV zahlt 150 Euro (50 Prozent), die Beihilfe kürzt auf z.B. 50 Euro (statt 150 Euro zu übernehmen) – jetzt springt die private Krankenversicherung (über den Beihilfeergänzungstarif) für die fehlenden 100 Euro der Beihilfe ein. Die PKV übernimmt also 150 Euro + 100 Euro = 250 Euro, weil die Beihilfe nur 50 Euro zahlt. Auf diese Weise werden die kompletten 300 Euro übernommen.

Ein anderes Beispiel:
Ihr Versicherer leistet 1.000 Euro für Brillen und Kontaktlinsen von Seiten der privaten Krankenversicherung und aus dem Beihilfeergänzungstarif insgesamt 150 Euro. Sie legen sich eine neue Brille für 500 Euro zu. Jetzt zahlt Ihre PKV 250 Euro (bei 50 Prozent Beihilfe), Ihre Beihilfe allerdings z.B. nur 50 Euro. Es greift also auch hier der Beihilfeergänzungstarif und die 150 Euro daraus sorgen für einen teilweisen Lückenschluss. Von den 500 Euro Brillenkosten erhalten Sie somit zusammengerechnet 450 Euro erstattet.

Bleiben wir bei diesem Beispiel und gehen wir davon aus, dass Ihr Beihilfeanspruch aufgrund der Geburt Ihres zweiten Kindes auf 70 Prozent steigt, so erhalten Sie von der PKV 30 Prozent der 500 Euro Brillenkosten erstattet (150 Euro). Die Beihilfe leistet weiterhin 50 Euro und aus dem Ergänzungstarif folgen die 150 Euro. In diesem Fall liegt Ihre Erstattung bei insgesamt 350 Euro.

Für Kontaktlinsen sehen die meisten Beihilfeverordnungen gar keine Kostenübernahme vor. Sie sollten somit darauf achten, ob Ihr Beihilfeergänzungstarif nur für Brillen zahlt oder auch für Linsen, da Sie ansonsten in der Regel auf den gesamten 50 Prozent bzw. 70 Prozent von Seiten der Beihilfe sitzen bleiben.

Beim Thema Sehhilfen können Sie die Leistungen nur insgesamt bewerten, wenn Sie auch genau auf den Beihilfeergänzungstarif schauen. Eine hohe Erstattung nur von Seiten der PKV reicht hier nicht aus.

Ambulante Psychotherapien
Bei der Erstattung von ambulanten Psychotherapien gibt es ebenfalls deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern am Markt.

Grundlegend lassen sich diese auf 3 verschiedene Übernahmevarianten eingrenzen:

Komplette Kostenübernahme
Die private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare übernimmt von der ersten bis zur letzten Sitzung alle psychotherapeutischen Sitzungen. Dies ist für Sie als Kunde natürlich optimal.

Begrenzte Übernahme von Sitzungen im Kalenderjahr
Etliche Krankenversicherungen für Beamte erstatten eine bestimmte Sitzungsanzahl im Kalender- oder Versicherungsjahr. D.h. beispielsweise werden im Kalenderjahr maximal 30 oder 52 Sitzungen bezahlt. Darüber hinaus bieten ausgewählte Gesellschaften noch eine Leistungsprüfung an, falls im jeweiligen Jahr noch weitere Sitzungen nötig sind.

Ein anderes Modell ist die prozentual begrenzte Übernahme ab der ersten Sitzung – der Versicherer zahlt zwar von der ersten bis zur letzten Sitzung, jedoch generell beispielsweise nur 80 Prozent (Ihres 50- oder 30-prozentigen PKV-Anteiles).

Gestaffelte Erstattung der psychotherapeutischen Sitzungen
Bei einer gestaffelten Übernahme bezieht sich der Versicherer hinsichtlich der Erstattung zumeist nicht auf ein Kalender- oder Versicherungsjahr, sondern auf die gesamte Therapie. So zahlt die PKV z.B. die ersten 30 Sitzungen zu 100 Prozent und reduziert ab der 31. Sitzung der Therapie die Übernahme der Leistungen auf 80 Prozent.

Ob die begrenzte Übernahme an Sitzungen im Kalenderjahr oder die gestaffelte Erstattung in Bezug auf die gesamte Therapie besser ist, hängt von der Anzahl der benötigten Sitzungen ab und den genauen Erstattungssitzungen, sowie Übernahmesätzen des Versicherers. Eine pauschale Aussage lässt sich diesbezüglich nicht treffen.

Gebührenordnungen Ärzte (GoÄ) ambulant

Glücklicherweise brauchen Sie sich über diesen Punkt keine großen Gedanken machen, da alle Tarife für Beamte und Beamtenanwärter inzwischen die Abrechnungen der Ärzte bis zu den Höchstsummen der Gebührenordnungen anbieten. Von daher werden Sie in diesem Leistungsbereich in der Regel keine Unterschiede finden.

Durch die privatärztlichen Gebührenordnungssätze entsteht übrigens auch der Vorteil für Privatpatienten häufig schneller fachärztliche Termine zu erhalten, da die Ärzte beim Privatversicherten höher als bei einem gesetzlichen Patienten abrechnen können.

Einige Krankenversicherungstarife bieten sogar die Abrechnungsmöglichkeit des Arztes oberhalb der Gebührenordnungssätze an. Im ambulanten Bereich ist diese Leistung in der Praxis allerdings eher selten, sodass dies kein Kriterium für eine bestimmte PKV sein muss.

Ambulante Transportkosten
Eine Taxifahrt bei einem grippalen Infekt wird Ihnen heute keine private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare mehr bezahlen. Eine ambulante Transportkostenübernahme ist bedingungsgemäß in den meisten Tarifen bei einer ärztlich assistierten Gehunfähigkeit, Strahlen- oder Chemotherapie und bei einer Nierendialyse möglich.

Weitere Möglichkeiten im Rahmen der ambulanten Transportleistungen werden von den Gesellschaften heute leider nicht mehr oder selten geboten.

Schutzimpfungen
Die Leistungen bei Schutzimpfungen beziehen sich bei allen Gesellschaften in der Regel auf die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut).

Somit sind automatisch immer alle Impfungen abgedeckt, die jedem in Deutschland lebenden empfohlen werden. So dass auch im Laufe der Jahre alle neu hinzukommenden Impfungen mitversichert sind, wenn diese von der STIKO angeraten werden.

Einige Tarife bieten darüber hinaus noch weitere Impfungen an. Auslandsimpfungen können Sie bei wenigen Gesellschaften durch das Upgrade hinzubuchen. Andere Anbieter haben diese Leistung schon im Grundtarif enthalten (meist jedoch nur für berufliche Auslandsreisen).

Wichtig ist, dass der Bezug auf die Ständige Impfkommission im Bedingungswerk genannt ist. Damit werden immer alle wichtigsten Impfungen garantiert übernommen.

Stationäre Leistungen

Wahlleistungen im Krankenhaus – Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes können Sie sich bei den meisten PKV-Tarifen entscheiden, ob Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung versichern möchten oder Ihnen die Standardleistung (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) ausreicht.

Die Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt) stellen bei einem Großteil der Gesellschaften einen gesonderten Baustein dar. D. h. im Grundtarif ist die gesetzliche Standardleistung bei einem Krankenhausaufenthalt abgesichert und gegen einen monatlichen Mehrbeitrag können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Privatarzt ergänzen. Dies gilt allerdings nicht für alle Gesellschaften. Einige Krankenversicherungen bieten grundsätzlich in Ihrem Beamtentarif nur die Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt) an.

Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt, fallen für diesen Baustein zusätzliche Kosten an. Die Höhe dieser Extrakosten hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie Beamter oder Beamtenanwärter werden. Einige Bundesländer und auch der Bund unterstützen Sie auch beim Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung durch den 50- bzw. 70-prozentigen Beihilfeanteil (z.B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg), während andere Länder keinen Beihilfeanteil zum Zweibettzimmer mit Chefarzt leisten (z.B. Berlin, Niedersachen, Schleswig-Holstein). Unterstützt Ihre Beihilfe den Zusatzbaustein nicht, müssen Sie diesen zu 100 Prozent über Ihre PKV absichern, sodass der Monatsbeitrag höher ausfällt, als in einem der erst genannten Bundesländer.

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen den Baustein der Wahlleistungen zu wählen, da gerade in zahlreichen Krankenhäusern eine zwei Klassengesellschaft herrscht. Möchten Sie im Krankenhaus auch als Privatpatient behandelt werden, ist dieses nur mit der Ergänzung Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt möglich.

Stationäre Psychotherapien
Stationäre Psychotherapien gehören zu einem Leistungsmerkmal, welches bei der Entscheidung für eine PKV nur selten beachtet wird.

Dies ist verständlich, dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieser Punkt unbedingt gut abgesichert sein muss.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund im Leben eine stationäre Psychotherapie benötigen können dabei schnell Kosten von mehreren tausend oder zehntausend Euro entstehen. Ist diese Leistung in Ihrem Krankenversicherungsschutz begrenzt, könnten Sie plötzlich eine böse Überraschung erleben und Sie müssen eine hohe Zuzahlung leisten.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Bereich der stationären Psychotherapien einen Tarif zu wählen, der keine Leistungseinschränkungen vorsieht, wie eine Begrenzung der Übernahme auf eine gewisse Anzahl von Tagen. Ebenso ist es ratenswert in diesem Bereich auf eine freie Klinikwahl zu achten, damit der Versicherer Ihnen nicht vorschreiben kann, wo Sie sich behandeln lassen.

Stationäre Transportkosten
Der Notarzt- und Krankenwagen, sowie Rettungshubschrauber mit dem Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, welches in der Lage ist die Erstversorgung zu gewährleisten, sollten in jedem Versicherungsschutz für Beamte und Beamtenanwärter selbstverständlich enthalten sein.

Leistungen rund um das Thema Zahn und Kieferorthopädie
Kommen wir zu einer weiteren ganz bedeutenden Thematik, den zahnärztlichen Leistungen.

Hier gilt es grundsätzlichen zwischen den Erstattungen für Zahnbehandlungen, kieferorthopädischen Leistungen und Zahnersatz zu unterscheiden.

Dem Bereich Zahnbehandlung können Sie beispielsweise die Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen, Plomben und Füllungen zuordnen.

Zu den kieferorthopädischen Leistungen zählen z.B. Zahnspangen, Aufbissschienen und Knirschleisten.

Der wichtigste Leistungsbereich umfasst die Kostenübernahme für den Zahnersatz. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays und Onlays können hohe Kosten verursachen. Daher ist eine gute Absicherung gerade auch im Bereich des Zahnersatzes langfristig sehr bedeutend für Sie.

Werfen wir einen Blick auf die Details:

Zahnbehandlung
Hier dürfte es keine immensen Leistungsunterschiede bei den Gesellschaften geben. Achten Sie darauf, dass Kunststofffüllungen ohne Zuzahlungen abgesichert sind. Bestimmte Übernahmebegrenzungen sollten bei Zahnbehandlungen nicht vorhanden sein.

Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen
In diesem Bereich gibt es drei verschiedene Arten der Leistungsübernahme durch die Versicherer:

Komplette Kostenerstattung ab dem ersten Tag:
Einige Versicherer bieten gar keine Einschränkungen bei den Zahnersatz- und kieferorthopädischen Leistungen. D. h. vom ersten Tag an werden alle Kosten im vollen Umfang übernommen.

Achten Sie darauf, dass diese Regelung nicht nur auf die Leistungen der PKV zutrifft, sondern auch auf den Beihilfeergänzungstarif. Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen nimmt nahezu jede Beihilfe Kürzungen bei den Material- und Laborkosten vor. Damit Sie dadurch nicht auf hohen Kosten von Seiten der Beihilfe sitzenbleiben, springt der Beihilfeergänzungstarif für diesen fehlenden Betrag ein.

Gibt es weder von Seiten Ihrer privaten Krankenversicherung, noch aus der Leistung Ihres Beihilfeergänzungstarifes Einschränkungen handelt es sich natürlich um die optimale Leistung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Zahnstaffel:
Zahlreiche Versicherer grenzen die Leistungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Jahren durch eine sog. Zahnstaffel ein. Voraussetzung ist übrigens generell bei allen Gesellschaften, dass im zahnärztlichen Bereich vor dem Abschluss des Krankenversicherungsantrags keine Behandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten sind. Angeratene Maßnahmen werden in der Regel generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Im Rahmen einer Zahnstaffel begrenzen die Privatversicherer Leistungsübernahme auf eine bestimmte Anzahl von Jahren nach dem Vertragsabschluss. Generell ist eine Zahnstaffel nicht als negativ anzusehen, allerdings hängt dieses natürlich von der Gestaltung ab.

Werden Zahnersatz- und kieferorthopädischen Leistungen lediglich auf 3-4 Jahre begrenzt mit entsprechend annehmbaren Summen, so sollte eine solche Zahnstaffel kein Ko.-Kriterium sein. Läuft die Übernahmeeingrenzung allerdings über z.B. 8-10 Jahre, rate ich zur Vorsicht. Über einen derart langen Zeitraum lässt sich kaum vorhersagen, welche Zahnmaßnahmen nötig sein werden, während ein Zeitraum von 3-4 Jahren durchaus überschaubar ist (auf der Grundlage betrachtet, dass Sie heute ein gesundes Gebiss haben).

Dauerhafte Eingrenzungen im Beihilfeergänzungstarif bei Zahnersatz:
Es gibt noch eine dritte Variante, die einige Versicherer zur Begrenzung des Zahnersatzes heranziehen. Die oben angesprochene Material- und Laborkostenbegrenzung der Beihilfe sollte über den Beihilfeergänzungstarif aufgefangen werden.

Hier grenzen manche Versicherer die Erstattungsleistung des Beihilfeergänzungstarifes bezogen auf diese Zahnersatzleistungen nicht nur für die ersten Jahre, sondern bis zum Lebensende ein. Schauen Sie bei diesen entsprechenden Regelungen sehr genau nach der Höhe der Übernahme und bedenken Sie, dass Sie keine Garantie hinsichtlich der Anhebung dieser Summen im Laufe der Jahrzehnte erhalten. Somit sollte zur Sicherheit die Inflation in Ihre Hochrechnung mit einbezogen werden. Fragen Sie im Zweifel Ihren Zahnarzt, wie dieser eine solche Begrenzung beurteilt.

Neben diesen üblichen Leistungseinschränkungen der Krankenversicherungsgesellschaften für Beamte, gilt es immer darauf zu schauen, ob es noch weitere Eingrenzungen im Bedingungswerk in Bezug auf den zahnärztlichen Bereich gibt.

Auslandsreisekrankenversicherung
Einer Abdeckung für Auslandsreisen sollten Sie keine besondere Bedeutung bemessen, solange Sie sich nicht durch Ihre Beamtentätigkeit ständig im Ausland aufhalten (z.B. Beamter im Auswärtigen Amt).

Benötigen Sie den Auslandsschutz nur für Urlaubsreisen können Sie diesen Leistungsbereich auch durch eine Auslandsreisekrankenversicherung für 15-20 Euro jährlich zusätzlich versichern.

Krankenversicherungskarte
Ob Ihre private Krankenversicherung Ihnen eine Krankenkassenkarte aushändigt oder nicht, spielt keine Rolle. Ihre Ärzte werden Ihnen die Rechnungen nach Hause senden. Lesen Sie dazu auch: Muss ich als Beamter die Arztkosten immer vorstrecken?

Es gibt noch einige weitere Punkte, die Sie beachten sollten, wie beispielsweise die Unterschiede im Bereich von Reha-  und Kurleistungen.

Nicht versichern brauchen Sie als Beamter ein Krankentagegeld. Beamte, Beamtenanwärter und Referendare erhalten auch über die 6. Krankheitswoche hinaus Ihre volle Besoldung. Bei Arbeitnehmern hingegen endet die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber nach 6 Wochen und drauf hin erfolgt die Zahlung eines Krankentagegeldes durch die Krankenkasse. Eine solche Versorgungslücke besteht bei keinem Beamten – von daher brauchen Sie diesen Punkt bei der Versicherungswahl nicht beachten.

Mein Ziel war es Ihnen mit dieser umfangreichen Zusammenfassung aller wichtigen Leistungen einen Überblick zu geben, auf welche Unterschiede Sie beim Tarifvergleich ganz besonders achten sollten.

Nehmen Sie sich einen Krankenversicherungsvergleich zur Hand und arbeiten Sie diesen entsprechend durch. Einen solchen unabhängigen PKV-Vergleich können Sie sich hier völlig kostenfrei und unverbindlich anfordern.

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Brauche ich eine gute und langfristige Beratung in Bezug auf die private Krankenversicherung für Beamte?

JA. Es ist immer empfehlenswert vor der Entscheidung für eine PKV einen unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen neutral die Bedingungswerke der verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Detail erläutern.

Achten Sie darauf, dass der Berater am besten ausschließlich auf die private Krankenversicherung für Beamte spezialisiert ist und unabhängig von den Gesellschaften agiert. Dieser sollte die Aufgabe übernehmen Ihnen die Bedingungen zu erklären, damit Sie daraufhin entscheiden können, welcher Tarif Ihnen den optimalen Versicherungsschutz bietet.

Wie bereits beschrieben, werden Sie kein Angebot finden, welches nur durch Stärken glänzt. Jeder Tarif hat ebenso Schwächen und Sie müssen sich darüber im Klaren sein, welche Vorteile Ihnen besonders wichtig sind und mit welchen Nachteilen Sie „leben“ können.

Genau aus diesem Grund ist auch eine unabhängige Beratung so wichtig. Vertritt ein Vermittler nur eine bestimmte Krankenversicherungsgesellschaft könnte dieser geneigt sein mit Ihnen die Vorteile zu erörtern, während die Nachteile nicht deutlich werden. Ein umfassender Marktüberblick erfolgt deshalb am besten zumeist über einen neutralen Experten.

Dieser PKV-Experte speziell für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare muss übrigens keinesfalls bei Ihnen vor Ort sitzen. Fachkompetenz sollte für Sie hier deutlich vor örtlicher Nähe stehen. Bedenken Sie bitte, dass die Krankenversicherungen nicht bei Ihnen vor Ort sitzen, sondern es sich dabei nur um die Vertreter dieser Gesellschaften handelt, die Verträge für das entsprechende Unternehmen abschließen.

In der heutigen Zeit können Sie sich von einem echten Krankenversicherungsspezialisten für Beamte auch bequem am Telefon beraten lassen. Entscheidend ist, dass Sie die richtigen Informationen erhalten.

Doch nicht nur eine verständliche und sehr fachliche Beratung ist für Sie wichtig, sondern ebenso eine hervorragende Betreuung Ihres Krankenversicherungsvertrages. Führen Sie sich bitte vor Augen, dass eine private Krankenversicherung für Beamte und Referendare zu den betreuungsbedürftigsten Produkten überhaupt zählt.

Von daher ist es bedeutend, dass Sie Ihren Berater ständig ansprechen können und dieser Sie bei allen Fragen rund um Ihre PKV dauerhaft unterstützt. Selbst, wenn Sie die für Sie optimale Privatversicherung abgeschlossen haben, kann es im Laufe Ihres Lebens zu Schwierigkeiten kommen.

Beispiel:
Ihre Krankenversicherung lehnt die Übernahme Ihrer Arztrechnung ab, weil aus Sicht Ihrer PKV einige Abrechnungsziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte nicht im abgerechneten Kontext verwendet werden dürfen.

Dies ist für Sie als Kunde natürlich irritierend, da Sie zwischen den Stühlen sitzen. Konfrontieren Sie Ihre Arztpraxis mit der Problematik, verweist diese Sie vielleicht erneut an die Krankenversicherung mit der Stellungnahme, dass die Abrechnung in dieser Form korrekt ist.

Nicht selten verweist die PKV erneut auf die Gebührenordnung für Ärzte oder entsprechende Interpretationen und bleibt unverändert bei Ihrer Haltung.

Sie sitzen jetzt zwischen den Stühlen und zumeist kommt in solchen Fällen ein gewisser Ärger in Bezug auf die Krankenversicherung auf, da diese nicht bereit ist die volle Zahlung zu leisten. Unabhängig von der Krankenversicherungsgesellschaft verschwenden Sie Ihre wertvolle Zeit vielleicht in Warteschleifen und den Servicecentern der Krankenversicherung ohne voran zu kommen. Zudem wird Ihr Versicherungsunternehmen vermutlich die eigene Einschätzung nicht einfach revidieren.

In solchen Momenten ist ein unabhängiger Experte Gold wert. Sie rufen diesen an und schildern Ihr Anliegen und dieser kümmert sich unkompliziert gemeinsam mit Ihnen darum. Zunächst gilt es natürlich festzustellen, wer im Recht ist. Handelt es sich wirklich um eine falsche Ansetzung der Gebührenordnungssätze und muss eine Korrektur oder Begründung durch die Arztpraxis erfolgen oder sollte die PKV zum Einlenken bewegt werden.

Ihr Krankenversicherungsspezialist sollte firm in diesen Fragen sein und mit Ihnen die passende Lösung finden – z.B. in Absprache mit Ihnen mit der Arztpraxis und Krankenversicherung sprechen oder auch einen entsprechenden Brief an Ihren Arzt vorbereiten, um zu verdeutlichen, dass es beispielsweise Gerichtsurteile gibt, die eine entsprechende Abrechnung als nicht statthaft ansehen.

Keinesfalls muss somit Ihre PKV im Unrecht sein. Das Grundproblem besteht schlicht darin, dass Sie ohne einen unabhängigen Fachmann an Ihrer Seite es in solchen Fällen häufig sehr schwer haben werden an Ihr Geld zu kommen.

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, welches veranschaulicht, wie bedeutend ein kompetenter Ansprechpartner ist. Oftmals handelt es sich auch nur um kleine Formalien, wie eine fehlende Verordnung oder Diagnose, die dazu führen, dass Sie Ihr Geld nicht erhalten. Gerade in diesen Situationen wird Ihr Spezialist Ihnen sehr schnell und unkompliziert zu einer Lösung  verhelfen können.

Googlen Sie nach einem unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung speziell für Beamte und gehen Sie mit dem Berater Ihren PKV-Vergleich durch. Dadurch erhalten Sie einen Eindruck von der Kompetenz Ihres Gesprächspartners. Fragen Sie nach den späteren Serviceleistungen.

Ein guter Krankenversicherungsexperte verfügt über Referenzen. Lassen Sie sich die Referenzen zeigen und prüfen Sie, ob es sich wirklich um einen PKV-Spezialisten für Beamte und Beamtenanwärter handelt oder dieser auch alle anderen Versicherungssparten anbietet (z.B. KFZ-Versicherungen). Je spezialisierter Ihr Berater ist, desto mehr werden Sie als Kunde davon dauerhaft profitieren.

Zudem empfehle ich Ihnen die Erreichbarkeit und Schnelligkeit Ihres Beraters auf die Probe zu stellen. Wie schnell reagiert der Spezialist auf Ihre Anrufe und wie lange dauert es bis Sie auf Ihre E-Mail eine Rückmeldung erhalten. Haben Sie im Laufe der Jahre ein dringendes Anliegen, ist es wichtig eine zügige Rückmeldung zu erhalten.

Eine hohe Fachkompetenz, Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Schnelligkeit sollten Ihren Experten der privaten Krankenversicherung unbedingt auszeichnen. Denken Sie daran: Diese Kriterien sollten Ihnen wichtiger sein als eine örtliche Nähe. Dies kann ein Versicherungsmakler sein, der von den PKV-Gesellschaften eine Provision erhält oder auch ein Honorarberater, der von Ihnen bezahlt wird.

Wichtig ist, dass Ihr Berater nicht bestimmte Tarife oder Gesellschaften bevorzugt. Indem Sie sich alle Details verschiedener Versicherungen erläutern lassen, finden Sie schnell raus, ob die Erklärungen neutral sind oder der Vermittler Ihnen unbedingt ein bestimmten Tarif verkaufen möchte. Im letzteren Fall empfehle ich Ihnen Abstand vom entsprechenden Berater zu nehmen.

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Muss ich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Besonderheiten beachten?

JA! Nicht nur beim Abschluss selbst, sondern schon zuvor sollten Sie einige bedeutende Punkte beachten.

Ein ganz wichtiges Thema ist dabei Ihr Gesundheitszustand. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bewerten die privaten Krankenversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare Ihre „Vorerkrankungen“ und können dafür Risikozuschläge in Form von höheren Beiträgen verlangen.

Diese Thematik ist für Die deshalb so brisant, weil Ihre private Krankenversicherung im Vertragsverlauf prüfen kann, ob Ihre Angaben zur Gesundheit bei der Antragstellung korrekt waren.

Dabei ist es nicht entscheidend, „Vorerkrankungen“ bei der Antragstellung anzugeben, die Ihnen bewusst sind – Sie unterschreiben beim Abschluss, dass Sie alle Angaben gemacht haben, die in den abgefragten Zeiträumen in Ihren Krankenakten bei den Ärzten stehen.

Gerade bislang gesetzlich Versicherte sollten darauf achten, dass nicht selten eine Diskrepanz darin besteht, welche Diagnose Ihrer Ansicht gestellt wurde und welche „Erkrankung“ Ihr Arzt in Ihrer Akte vermerkt hat. Leider lesen zu wenig Beamte und Beamtenanwärter das Kleingedruckte in den Versicherungsanträgen durch. Dort können Sie nachlesen, dass Sie alle ärztlich gestellten Diagnosen aus den abgefragten Zeiträumen benennen müssen und diese später geprüft werden können.

D.h. es ist nicht wichtig, was Ihnen ein Berater rät im Antrag zu benennen, Ihre Aufgabe ist es die vollständigen Daten vorzulegen. Dies lässt sich am besten durch Ausdrucke der ärztlichen Krankenakten bewerkstelligen. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Bitten Sie also einfach Ihre Arztpraxen Ihnen die entsprechenden Ausdrucke zu erstellen.

Welche Angaben dabei genau von Bedeutung sind, können Sie in den Anträgen der einzelnen Krankenversicherungsgesellschaften nachlesen.

Bei den meisten Gesellschaften werden folgende Zeiträume abgefragt:

3 Jahre im ambulanten Bereich
Alle ärztlich gestellten Diagnosen der vergangenen 3 Jahre im ambulanten Bereich bei Hausärzten und Fachärzten sind angabepflichtig.  Einige Versicherer (z.B. Concordia) fragen in diesem Bereich sogar 5 Jahre zurück. Der Großteil der Gesellschaften beschränkt sich allerdings auf einen Zeitraum von 3 Jahren.

Krankenhausaufenthalte in den vergangenen 5 Jahren
Stationäre Aufenthalte (mindestens 1 Nacht oder länger) werden zumeist über einen 5-jährigen Zeitraum erfragt. Wenige Gesellschaften interessieren sich hier für die letzten 10 Jahre. 5 Jahre sind allerdings der üblich abgefragte Zeitrahmen.

Chronische Erkrankungen / körperliche Fehlstellungen / organische Fehler
Bestehen generell chronische Erkrankungen, körperliche Fehlstellungen oder organische Fehler, sollten solche auch über einen längeren Zeitraum zurück benannt werden (z.B. Bandscheibenvorfall, Skoliose, Asthma, eine Schrumpfniere, etc.).

Psychotherapeutische Behandlungen in den letzten 3-10 Jahren
Ambulante Psychotherapien werden, je nach Gesellschaft, zwischen 3-10 Jahre zurückgefragt. Bei stationäre Therapien beträgt die Zeitspanne 5-10 Jahre.

Dies sind die grundlegenden Gesundheitsfragen. Zudem wird in der Regel gefragt, ob eine HIV-erkrankung vorliegt, Abhängigkeiten bestehen (z.B. Drogen oder Alkohol), regelmäßig Medikamente eingenommen werden oder wurden (in den letzten Jahren) und ob derzeit Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt sind.

Letztlich drehen sich einige Fragen auch noch um den zahnärztlichen Leistungen. Diese lauten beispielsweise:

Fehlen Zähne im natürlichen Gebiss?
Sind Zahnbehandlungen, kiefernorthopädische Maßnahmen oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten oder beabsichtigt bzw. befinden Sie sich in einer laufenden Behandlungsmaßnahme?
Tragen Sie eine Zahnspange, Aufbiss-, Retentions- oder Knirscherschiene?
Sind Zahnfleischerkrankungen vorhanden (z.B. Paradentose oder Parodontitis)?

Bei einigen Gesellschaften gibt es darüber hinaus noch nach bereits vorhandenen Zahnersatz um dem Termin der letzten Zahnvorsorge.

Alle Angaben, die Sie zu Ihren „Vorerkrankungen“ im Antrag machen, fallen unter die sog. „vertragliche Anzeigepflicht“. Damit gemeint ist Ihre Verpflichtung alle korrekten Angaben zu machen. Diese werden dann von Ihrer PKV bewertet und können zu den schon angesprochenen Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen führen.

Damit es nach der Antragstellung zu keinen bösen finanziellen Überraschungen kommt, empfehle ich Ihnen schon im Rahmen eines Krankenversicherungsvergleiches Ihre individuelle Situation bewerten zu lassen. Auf diese Weise stellen Sie von Anfang an fest, welche Monatsbeiträge inkl. möglicher Risikoschläge bei den verschiedenen Gesellschaften auf Sie zukommen.

Jede PKV bewertet „Vorerkrankungen“ anders, sodass sich durch Ihre ärztliche Diagnosen die eigentlichen Beiträge deutlich verschieben können. Erhebt eine Gesellschaft mit einem grundsätzlich höheren Monatsbeitrag nur einen geringen oder gar keinen Risikozuschlag kann diese plötzlich einen niedrigeren Gesamtbeitrag verlangen, als eine Gesellschaft, die vor der Einbeziehung der Risikozuschläge noch günstiger war. Aus diesem Grund ist es so bedeutend, die Risikozuschläge schon vor der Entscheidung für eine bestimmte PKV in Ihre Überlegungen einzubeziehen.

Durch eine anonyme Anfrage können die Risikozuschläge bei den meisten Gesellschaften schon im Vorfeld geklärt und in den PKV-Vergleich einbezogen werden. Fordern Sie sich deshalb jetzt Ihren ganz persönlichen PKV-Vergleich für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare an und erfahren Sie dadurch, mit welchen Beiträgen Sie kalkulieren müssen. Selbstverständlich werden im Krankenversicherungsvergleich auch die Leistungsunterschiede der Tarife deutlich.

Geben Sie bei der Antragstellung nicht alle ärztlichen Diagnosen korrekt an, kann Ihre private Krankenversicherung Ihren Vertrag später sogar aufgrund einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ kündigen. Im schlimmsten Fall müssen Sie daraufhin den Basistarif wählen. Dieser bietet lediglich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und wird am GKV-Höchstsatz (minus Beihilfeanteil) bemessen. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch würden Sie 400 Euro im Monat für den Basistarif zahlen. Deshalb ist es so wichtig, bei der Antragstellung keine Angaben zu machen (ob wissend oder unwissend).

Eine Prüfung der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ kann jederzeit durch Ihren Krankenversicherer erfolgen. Im Zuge der Antragstellung unterschreiben Sie, dass Ihre PKV bei Ihren Ärzten und Ihrer bisherigen Krankenkasse Informationen einholen darf.

Eine solche Prüfung erfolgt insbesondere, wenn im Vertragsverlauf durch Diagnosen auf Ihren ärztlichen Rechnungen nicht auszuschließen ist, dass diese „Erkrankung“ auch schon im Vorfeld der Antragstellung bekannt gewesen sein könnte.

Diese Prüfungen der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ sind meiner Meinung nach wichtig im Sinne aller ehrlichen Kunden der Krankenversicherungen. Ansonsten kommt es zu unnötigen Beitragsausgaben Ihrer Krankenversicherung und leiden als ehrlicher ebenfalls darunter – z.B. in Form von Beitragsanpassungen.

Ich hoffe, durch meine Ausführungen ist die Bedeutung der korrekten Angaben zum Gesundheitszustand deutlich geworden. Seinen Sie diesbezüglich äußerst genau, damit Sie sich zukünftig in Bezug auf diese Thematik keinerlei Sorgen mehr machen brauchen.

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Gibt es besondere Tarife für Beamtenanwärter und Referendare?

 JA! Für Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare bieten die meisten privaten Krankenversicherungsgesellschaften spezielle „Ausbildungskonditionen“.

Die privaten Krankenversicherungen für Beamtenanwärter werden zu vergünstigten Beiträgen angeboten. Von diesen Konditionen profitieren Sie als Beamtenanwärter und Referendar während Ihrer gesamten Anwärterzeit.

Aus diesem Grund lohnt sich auch schon für Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare der Wechsel in eine private Krankenversicherung.

Doch auch für Anwärter gilt es natürlich immer die individuelle Situation zu bewerten. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:

Beamten- und Lehramtsanwärter die während des Referendariates 39 Jahre alte werden oder beim Einstieg in die Anwärterzeit dieses Alter bereits überschritten haben, erhalten die vergünstigten Tarifkonditionen nicht mehr. Achtung: Zahlreiche PKV-Gesellschaften stufen sogar schon mit den 34. Geburtstag in den Volltarif für Beamte um.

Auch bei Beamtenanwärtern spielt der Gesundheitszustand die entscheidende Rolle (s. unter Frage 4 – Muss ich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Besonderheiten beachten?)

Kommt es durch „Vorerkrankungen“ zu Risikozuschläge gilt es sehr genau auf die Höhe zu achten. Verlangt Ihre PKV beispielsweise einen Risikozuschlag von 50 Prozent von Ihnen, so verbleibt Ihnen während der Referendariatszeit unverändert eine komfortable Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. z.B. zahlen Sie dann 90 Euro im Monat für Ihre PKV in der Anwärterzeit (gegenüber beispielsweise 230 Euro in der gesetzlichen Krankenkasse). Werden Sie dann allerdings nach dem Referendariat Beamter auf Probe zahlen Sie diese 50 Prozent Mehrbeitrag auch auf den Volltarif für Beamte. Statt z.B. 250 Euro liegt Ihr Monatsbeitrag jetzt bei 375 Euro beispielsweise.

Werfen Sie deshalb immer schon vor dem Start der Anwärterzeit einen Blick auf die späteren Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamte auf Probe. Dabei gibt es auch leider „Locktarife“. Diese bieten zwar für die Anwärter- Referendariatszeit einen günstigen Tarif an, werden jedoch im späteren Volltarif für Beamte sehr teuer. Was nützt es Ihnen für 12-36 Monate in der Zeit als Beamter auf Widerruf 1-2 Euro im Monat zu sparen, wenn Sie daraufhin für Ihre gesamte Beamtenlaufbahn 50-80 Euro im Monat mehr bezahlen als nötig.

Durch einen Krankenversicherungsvergleich für Beamten- und Lehramtsanwärter erhalten Sie kostenfrei einen unverbindlichen Überblick über die Beiträge und Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Anwärter und Referendare und zugleich den Blick über den Tellerrand auf die spätere Volltarife für Beamte.

Wie geht es nach der Anwärterzeit weiter?

Nach der Zeit als Beamter auf Widerruf gibt es 3 Möglichkeiten, wie es mit Ihrer privaten Krankenversicherung weitergeht:Sie erhalten unmittelbar eine Beamtenstelle auf Probe
Eine solche unmittelbare Verbeamtung auf Probe ist natürlich der Wunsch eines jeden Anwärters. In diesem Fall können Sie in Ihrer PKV verbleiben oder auch nochmals die verschiedenen Angebote am Markt vergleichen.

Sie werden zunächst Angestellter im öffentlichen Dienst
Sollten Sie nach der Anwärterzeit zunächst ein Angestelltenverhältnis erhalten, werden Sie in aller Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie über 450 Euro im Monat verdienen und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze – dies ist z.B. bei einer Vertretungsstelle zumeist der Fall). Als Angestellter erhalten Sie den normalen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben übrigens bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV (§5 Sozialversicherungsrecht) auch keine Möglichkeit in Ihrer Privatversicherung zu verbleiben. Der Gesetzgeber schreibt den Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse vor. Durch eine Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre PKV-Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt gegen einen kleinen monatlichen Beitrag „einfrieren“, daut Sie bei einer späteren Verbeamtung auf Probe wieder in Ihre private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln können.

Kurzfristige „Arbeitslosigkeit“ – z.B. Ferienzeiten nach dem Lehramtsreferendariat
Bedingt z.B. durch eine Ferienzeit kann es nach dem Referendariat zu einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit kommen.  Wie Sie sich in dieser Zeit versichern müssen, hängt u.a. ganz von Ihrer familiären Situation ab.

Soweit Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie in dieser Übergangszeit in die kostenfreie Familienversicherung wechseln. Auch in diesem Fall ist eine Anwartschaft ratsam, da Sie mit der Verbeamtung auf Probe garantiert und ohne erneute Prüfung in Ihre PKV wechseln können.

Beziehen Sie ALG1, tritt eine Pflichtversicherung in der GKV in Kraft und über eine Anwartschaftsversicherung „frieren“ Sie am besten für diese Zeit ebenfalls Ihre Privatversicherung ein.

Trifft keiner der beiden Punkte auf Sie zu, ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nicht möglich. Dies ist allerdings auch überhaupt kein Beinbruch, da die guten privaten Krankenversicherungen für Beamte exakt für solche Zeiten gesonderte Tarife speziell für Lehrer anbieten. Diese sind oftmals sogar wesentlich günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Selbstverständlich bieten die Übergangstarife einen 100-protzentigen Versicherungsschutz, da Sie in dieser Zeit der „Arbeitslosigkeit“ keinen Beihilfeanspruch haben.

Wichtig ist, schon vor dem Abschluss Ihrer PKV für die Anwärterzeit darauf achten, dass Ihre private Krankenversicherung für Referendare einen solchen Übergangstarif anbietet. Durch einen PKV-Vergleich können Sie unkompliziert feststellen, welche Krankenversicherungen diese 100 Prozent-Tarife für die Übergangszeit anbieten.

Übrigens unterstützt Sie auch das Jobcenter in der Situation einer Arbeitslosigkeit nach der Anwärterzeit ggf. mit der Übernahme von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim Jobcenter stellen. Ob es dazu kommt hängt natürlich beispielsweise von Ihren Vermögensverhältnissen ab.

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Werden sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Laufe der Jahre erhöhen?

JA! Unabhängig davon, welche private Krankenversicherungsgesellschaft Sie wählen, wird es im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zu Beitragssteigerungen kommen.

Diese Beitragssteigerung wird allerdings niemals individuell sein. D.h., ob Sie außer den Vorsorgeuntersuchungen kaum ärztliche Kosten bei Ihrer Krankenversicherung geltend machen oder durch einen Unfall oder Krankheit häufig zum Arzt müssen, spielt bei den Beitragsanpassungen keine Rolle.

Eine private Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist, in der alle Versicherten gemeinsam die Kosten in ihrem Tarif tragen. Dadurch kann es auch zu Beitragsanpassungen kommen, wenn Sie selbst keine Kosten verursacht haben.

Krankenversicherungen dürfen also nur Beitragssteigerungen durchführen, die für alle Kunden im entsprechenden Tarif wirksam werden. Zudem unterliegen Beitragsanpassungen strengen gesetzlichen Vorgaben – diese dürfen nicht willkürlich durchgeführt werden.

Vor allem durch steigende Behandlungskosten, teurere Medikamente und die häufigere Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, erhöhen sich die Leistungsausgaben der Versicherer.  Deshalb sieht der Gesetzgeber eine jährliche Prüfung der PKV-Tarifbeiträge vor. Dabei kommt es zu einem Abgleich zwischen den tatsächlichen Leistungsausgaben des Versicherers und den Beitragseinnahmen des jeweiligen Tarifes.

Ergibt sich daraus eine Abweichung von mehr als 10 Prozent (zwischen den zuvor kalkulierten und real eingetretenen Leistungsausgaben), erfolgt die gesetzliche vorgeschriebene Prüfung durch einen unabhängigen Treuhändler.

Die Hauptgründe für steigende Krankenversicherungsbeiträge:

Ein Hauptgrund für steigende Beiträge ist der medizinische Fortschritt. Die sog. medizinische Inflation, die diesen Preisanstieg im Gesundheitswesen wiederspiegelt liegt derzeit mit jährlich ca. 4,5 Prozent deutlich oberhalb der Inflation.

Als Privatpatient profitieren Sie von den neusten Diagnoseverfahren und innovativen Behandlungsmethoden.

Beispiel:
Antikörper gegen Lungenkrebs – Lungenkrebs muss sehr schnell erkannt und operiert werden. Nur im Frühstadium ist Lungenkrebs durch einen operativen Eingriff heilbar, danach ist eine Entfernung des Tumors in der Regel leider nicht mehr möglich. Die Folge ist eine kräftezehrende Chemotherapien. Antikörpertherapie eröffnen jetzt neue Möglichkeiten für den Patienten die Krebserkrankung zu besiegen. Durch Antikörper wird die körpereigene Abwehr beim Kampf gegen den Krebs gestärkt. Diese ist eine neue und  zusätzliche Behandlungsoption für Privatpatienten und zugleich nur eines von zahlreichen Beispielen hinsichtlich des medizinischen Fortschritts.

Der Rechnungszins stellt einen weiteren Faktor für Beitragssteigerungen dar. In den Niedrigzinsphasen ist es für die privaten Krankenversicherungsgesellschaften schwieriger eine ausreichende Verzinsung für die Altersrückstellungen zu erwirtschaften. Dadurch kann es zur Absenkung des Rechnungszinses in der Tarifkalkulation kommen. Dennoch sind die Krankenversicherungsgesellschaften gezwungen die Altersrückstellungen auch zukünftig in der erforderlichen Höhe aufzubauen. Um fehlende Zinserträge auszugleichen, muss in diesem Fall eine Erhöhung des Sparanteils erfolgen.

Das Thema Finanzstärke spielt somit, aufgrund der Niedrigzinsphase, auch in der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Die in Ihrem Beitrag enthaltenen Sparanteile werden von den Versicherern angelgt und verzinst. Dadurch werden Ihre Alterungsrückstellungen über die Jahre aufgebaut, um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. Je mehr Alterungsrückstellungen Sie aufbauen, desto mehr Geld steht im Alter zur Verfügung um Beitragsanpassungen für Sie auszugleichen.

Wichtig ist es zu verstehen, dass diese Faktoren für alle Krankenversicherungen gelten. Daraus können Sie das Fazit ziehen, dass Beitragsanpassungen im Laufe der Jahre bei jeder Gesellschaft unvermeidbar sind.

Diese Beitragsteigerungen sollten allerdings im Marktdurchschnitt liegen. Betrachten wir die privaten Krankenversicherungen für Beamte, so liegt dieser Durchschnitt gemäß der Ratingagentur Assekurata bei 2,7 Prozent jährlich (Betrachtungszeitraum 2004-2017).

Deshalb ist es auch keinesfalls empfehlenswert die PKV für Beamte laufend zu wechseln. Dadurch entsteht für Sie ein „Teufelskreis“.

Beispiel:
Sie schließen Ihre Versicherung neu ab und zwei Jahre später erfolgt eine Beitragsanpassung um 25 Euro im Monat. Für Sie errechnet sich dadurch eine Steigerung um über 10 Prozent und Sie ärgern sich entsprechend. Zwar stellen Sie fest, dass über einen langfristigen Betrachtungszeitraum Ihre Krankenversicherung unverändert gut im Marktdurchschnitt in Bezug auf die Erhöhung liegt, dennoch schauen Sie sich aufgrund der Beitragssteigerung von über 10 Prozent am Markt um und entscheiden sich zu einem Wechsel.

Keine zwei Jahre später erhöht Ihr neuer Versicherer allerdings auch die Beiträge. Jetzt werden Ihnen sogar über 30 Euro mehr im Monat abverlangt. Sie sind erneut nicht erfreut und sondieren wieder andere Angebote. Auf diese Weise werden Sie sich in eine Endlosschleife bewegen, da es immer wieder und bei allen Gesellschaften Beitragsanpassungen geben wird.

Da neben dem neuen Einstiegsalter auch bei jedem Krankenversicherungswechsel Ihr Gesundheitszustand komplett neu geprüft wird, sollten Sie lieber von Beginn an eine hervorragende PKV wählen und dann dort verbleiben. Bedenken Sie, dass Sie bei jedem Wechsel nur die Altersrückstellungen auf die Höhe des Basiswertes mitnehmen können. Ihre restlichen schon gebildeten Altersrückstellungen verbleiben im Kollektiv Ihres Tarifes. Dies ist gesetzlich entsprechend geregelt.

Ein ständiges Wechseln der privaten Krankenversicherung kann dazu führen, dass nicht genug Altersrückstellungen gebildet werden und Ihr Versicherungsbeitrag damit im Alter stark ansteigt.

Fazit: Beitragssteigerungen werden Sie bei keiner privaten Krankenversicherung verhindern können. Wichtig ist, dass diese auf einen längeren Zeitraum betrachtet marktdurchschnittlich ausfallen und nicht aus dem Rahmen fallen.

Deshalb ist es bedeutend, dass Sie sich im Zuge einer Beitragsanpassung nicht aus dem ersten Ärger heraus eine falsche Entscheidung treffen und vorschnell die PKV wechseln. Langfristig kann ein solches Wechsel Ihnen teuer zu stehen kommen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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