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Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?

Eine Frau und ein Mann lachen in die Kamera

Ist es verpflichtend sich als Beamter in einer privaten Krankenversicherung abzusichern oder gibt es auch andere Optionen für Landes- und Bundesbeamten?

Diese Frage lässt sich sozialversicherungsrechtlich sehr schnell beantworten. Sie müssen sich als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar nicht privat krankenversichern. Alternativ ist es ebenso möglich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben.

Allerdings sind die Beitrags- und Leistungsunterschiede bei Beamten zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung immens. Welche Wahl für Sie besser ist, lässt sich niemals pauschal feststellen, sondern kann immer nur individuelle entschieden werden.

In diesem Artikel möchte ich sehr detailliert auf die Vor- und Nachteile beider Optionen eingehen und Ihnen alle bedeutenden Informationen mit auf den Weg geben. Mein Name ist Sven Bruns und ich arbeite seit über 18 Jahren ausschließlichen für Beamte im Bereich der Krankenversicherungswahl. Nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie den Artikel in Ruhe. Ich bin überzeugt, dass Ihnen die Inhalte bei Ihrer Entscheidungsfindung weiterhelfen werden. Bitte kommen Sie mit Ihren Fragen gerne jederzeit auf mich zu unter: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.

Das Krankenversicherungssystem für Beamte

Normalerweise ist die Wahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Selbstständige können sich privat versichern und Angestellte, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Darüber hinaus steht es nur Beamten grundsätzlich frei, sich zwischen einer PKV und einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu entscheiden. Dabei spielen die Einkünfte keine Rolle, sodass sich auch schon Beamtenanwärter und Referendare privat krankenversichern können.

Somit stehen Ihnen als Beamter zwei sehr unterschiedliche Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Gesundheit zur Verfügung und es liegt an Ihnen, für welche Sie sich entscheiden. Wie sich die Beiträge und Leistungen der beiden Variante im Detail unterscheiden, möchte ich Ihnen aufzeigen.

Die Berechnung der Kosten für Beamte in der GKV

In der gesetzlichen Krankenkasse bilden Ihre Einkünfte die Berechnungsgrundlage für den monatlichen Beitrag. Dazu zählt nicht nur die Besoldung, sondern auch weitere Einnahmen (wie z.B. Mieteinnahmen) werden herangezogen.

Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt zudem davon ab, ob Sie als Beamter einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse durch Ihren Dienstherrn (Arbeitgeber) erhalten.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die kompletten Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Einen Zuschuss von Dienstherrn erhalten Beamte nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen (ab 01.02.2024), Sachsen und Thüringen. Durch die sogenannte pauschale Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr in diesen Bundesländern mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Modell können Sie mit dem klassischen Arbeitgeberzuschuss zur GKV bei Angestellten vergleichen.

Die Berechnung der Kosten in der privaten Krankenversicherung

Die Kosten für die private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sind völlig unabhängig von Ihren Einkünften. Entscheidend sind für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung Ihr Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand, Ihr Beihilfesatz und die Beihilfeverordnung und Ihre Leistungswünsche.

In Verbindung mit einer PKV haben Sie als Beamter generell einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe, die durch Ihren Dienstherrn gewährt wird. Im Gegensatz zur pauschalen Beihilfe richtet sich die Höhe allerdings nach Ihrer individuellen Lebenssituation.

Der Beihilfeanspruch von ledigen und verheirateten Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren beläuft sich auf 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind und für Pensionäre (unabhängig von der Kinderzahl) steigt dieser auf 70 Prozent. Nur die verbleibenden Restkosten müssen durch eine Beamten-PKV abgesichert werden. Ein Beamter mit einem Beihilfesatz in Höhe von 50 Prozent muss die weiteren 50 Prozent über eine private Krankenversicherung abdecken. Bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch reicht eine PKV über 30 Prozent aus.

Ausnahmen gibt es in den Bundesländern Sachsen und Hessen. In Sachsen erhalten Beamte ab dem 01.01.2024 bereits ab dem ersten Kind 70 Prozent durch die Beihilfe. In Hessen erhöht sich der Beihilfesatz pro Kind um jeweils 5 Prozent. Ist der Ehepartner beihilfeberechtigt, steigt der Satz ebenfalls um 5 Prozent (auf maximal 70 Prozent). Ein Beamter mit zwei Kindern und einem beihilfeberechtigten Ehepartner hat in Hessen somit einen Beihilfeanspruch in Höhe von 65 Prozent. In Hessen besteht in Pensionsalter ein Beihilfesatz von 60 Prozent.

Kostenvergleich GKV vs. PKV

Schauen wir uns Anhang einiger Beispiele an, wie sich die Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte unterscheiden.

Beispiel 1:
Sophie wird in Kürze als Lehrerin in Nordrhein-Westfalen verbeamtet. Sie arbeitet Vollzeit und erhält eine A13 Stelle (Stufe 3). Damit liegt Ihre Besoldung bei 4.588,38 Euro im Monat. Sophie hat momentan noch keine Kinder und ist 25 Jahre alt.

Zunächst informiert Sie sich, welche Kosten auf Sie in der gesetzlichen Krankenkasse als Beamtin zukommen. Da es in NRW derzeit keine pauschale Beihilfe gibt, muss Sie den vollen Beitrag zur GKV leisten:

4.588,38 Euro x 17,5 Prozent = 802,97 Euro GKV-Beitrag pro Monat

(Beitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) für Beamte 15,2 Prozent + 2,3 Prozent Pflegeversicherungssatz)

Sophie ist über die Höhe der Monatsbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse erschrocken und möchte nun wissen, wieviel eine private Krankenversicherung kosten würde.

Sie lässt sich einen kostenfreien Vergleich erstellen und stellt fest, dass die monatlichen Beiträge für eine Beamten-PKV zwischen ca. 266 Euro – 360 Euro (je nach Tarifwahl).

In den Angeboten ist für Sie schon ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung im Falle eines Krankenhausaufenthalts und der Beihilfeergänzungstarif enthalten. „Vorerkrankungen“ liegen bei Ihr nicht vor. Dies hat Sie anhand der Patientenquittung bei Ihrer bisherigen GKV geprüft.

Aufgrund des enormen Beitrags- und Leistungsunterschieds steht für Sophia der Wechsel in eine private Krankenversicherung fest. Immerhin spart Sie rund 442 Euro – 536 Euro pro Monat.

Beispiel 2:
In einer sehr ähnlichen Situation wie Sophie befindet sich Paul. Auch er wird als Lehrer Beamter auf Probe – allerdings im Bundesland Baden-Württemberg. Er ist mit 26 Jahren ein Jahr älter als Sophie. Seine Besoldung liegt zum Laufbahnstart ebenfalls bei A13 (Stufe 3). Somit verdient er als Lehrer in Baden-Württemberg 4.715,53 Euro im Monat.

Da sein Dienstherr im Land Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe anbietet, ist er gespannt, wie hoch in Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse für ihn ausfallen werden:

4.715,53 Euro x 9,9 Prozent = 466,83 Euro GKV-Beitrag pro Monat

(Beispiel Techniker Krankenkasse; der Beitragssatz von 15,2 Prozent für Beamte wird durch die pauschale Beihilfe halbiert = 7,6 Prozent zuzüglich 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung).

Auch Paul möchte ausloten, wie teuer der alternative Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte für ihn ausfällt.

Sein Vergleich zeigt ihm, dass seine Monatsbeiträge in der PKV sich auf ca. 270 Euro – 370 Euro belaufen. Dabei sind die Leistungen, wie bei Sophie mit einem Einbettzimmer und privatärztlicher Behandlung bei einem Krankenhausaufenthalt und dem Beihilfeergänzungstarif sehr attraktiv. „Vorerkrankungen“ mussten glücklicherweise auch bei Paul nicht berücksichtigt werden.

Trotz der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg erscheint Paul die private Krankenversicherung aus finanzieller Sicht sehr interessant. Zudem sieht er für sich in der PKV auch ein deutliches Leistungsplus im Falle einer Krankheit. 

Beispiel 3:
Anne ist 23 Jahre alt und wird Stadtinspektorin im Bundesland Rheinland-Pfalz. Sie erhält eine A9-Stelle (Stufe 2) und verdient zukünftig 2.920,76 Euro monatlich.

In Rheinland-Pfalz wird keine pauschale Beihilfe angeboten. Deshalb muss Sie den vollen GKV-Beitrag leisten:

2.920,76 Euro x 17,5 Prozent = 511,13 Euro GKV-Beitrag pro Monat.

(Beispiel TK inkl. Pflegepflichtversicherung)

Anne informiert sich ebenfalls über die privaten Krankenversicherungen und erfährt in diesem Zuge, dass eine Absicherung bereits ab ca. 260 Euro im Monat möglich ist. Die teuersten Tarife liegen bei rund 370 Euro monatlich (jeweils ohne „Vorerkrankungen).

Somit spart sie selbst bei der Wahl eines kostenintensiveren Hochleistungstarifes viel Geld und hat bei einem Krankenhaushaus Anspruch auf die stationären Wahlleistungen (Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung). Ebenfalls abgesichert ist der Beihilfeergänzungstarif, wodurch die finanziellen Lücken der Beihilfeverordnung gemäß des jeweiligen Bedingungswerks geschlossen werden.

Beispiel 4:
Peter wird ebenfalls Stadtinspektor, jedoch im Bundesland Thüringen. Seine A9 Besoldung (Stufe 1) beläuft sich auf 2.963,23 Euro monatlich. Wie Anne ist er 23 Jahre alt und hat ebenfalls keine Kinder.

Sein GKV-Beitrag liegt unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe bei:

2.963,23 Euro x 9,9 Prozent = 293,36 Euro GKV-Beitrag pro Monat

Eine private Krankenversicherung mit allen Leistungsvorteilen wäre unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Anne ab 260 Euro im Monat möglich.

Grundsätzlich gilt somit:
Wird die pauschale Beihilfe nicht angeboten, lohnt sich aus meiner Expertise in nahezu allen Fällen der Wechsel in eine private Krankenversicherung in Verbindung mit der individuellen Beihilfe. Unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe spielen die Einkünfte eine entscheidende Rolle. An diesem Punkt sollten Sie natürlich auch langfristig denken. Doch selbst bei einer geringen besoldeten Stelle erhalten Sie eine PKV immer noch für einen sehr attraktiven Monatsbeitrag der oftmals unter dem der GKV mit der pauschalen Beihilfe liegt.

Letztlich vergleichen wir grundsätzlich natürlich Äpfel mit Birnen, da das Leistungsniveau der Privatversicherer im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse in vielen Bereichen höher ist. Beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse müssten Sie noch Zusatzversicherungen (z.B. für das Krankenhaus und die Zähne) abschließen. Diese kosten allerdings auch wieder Geld und erhöhen damit indirekt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie bereits weiter oben angesprochen, können Beispiele Ihnen immer nur einen generellen Einblick geben. Lassen Sie unbedingt individuell prüfen, wie sich die Situation bei Ihnen darstellt und welche Krankenversicherungswahl für Sie am besten ist.

Beamtenanwärter und Referendare erhalten während der Anwärterzeit in der PKV vergünstigte Konditionen (in der Regel bis zum 39. Geburtstag). Aus diesem Grund lohnt sich oftmal für Anwärterbereits eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter. Dies gilt ebenso für die private Krankenversicherung im Referendariat. Doch auch hier gilt: Lassen Sie sich vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung einen unabhängigen Vergleich erstellen, um zu erfahren, welche Wahl für sie am besten ist.

Der entscheidende Aspekt bei der PKV: Ihr Gesundheitszustand

„Ich bin gesund“. Diese Aussage höre ich täglich in meinen Gesprächen und dies auch mit absoluter Berechtigung. Bestehen keine schweren Grunderkrankung, wie beispielsweise Diabetes oder ein organischen Fehler, werten wir unseren gesundheitlichen Zustand zurecht als gut.

Die privaten Krankenversicherungen allerdings werten die Thematik „Vorerkrankungen“ komplett anders. Gemäß den Vertragsbedingungen müssen alle Diagnosen (von Ärzten und von anderen Behandlern) in den von den Gesellschaften im Antragsformular abgefragten Zeiträumen angegeben werden. Ob es sich dabei beispielsweise um eine Schuheinlage, eine Corona-Infektion, ein eingeklemmter Nerv im Rücken oder eine Sportverletzung handelt ist dabei irrelevant. Ebenso ist es nicht von Bedeutung, ob die Diagnosen noch bestehen oder bereits ausgeheilt sind.

Die Diagnosen werden von den Versicherern bewertet und können zu Mehrbeiträgen (Risikozuschlägen) führen. Dabei kalkulieren die Gesellschaften aus wirtschaftlicher Sicht. Dies kann dazu führen, dass selbst längst ausgeheilte Erkrankungen noch zu höheren Monatsbeiträgen führen.

Jedes PKV-Unternehmen bewertet Diagnosen unterschiedlich. Von daher ist es äußerst empfehlenswert vor dem Abschluss einer PKV für Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare eine anonyme Risikoprüfung durchführen zu lassen. Dadurch erfahren Sie, zu welchem Monatsbeitrag die jeweilige PKV-Gesellschaft Sie annehmen würde.

Auf der Grundlage einer solchen anonymen Prüfung lässt sich daraufhin ein individueller Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Sie aufbauen. Somit werden Sie nicht bei einer Antragstellung durch einen plötzlich deutlich höher Monatsbeitrag als zuvor vereinbart überrascht.

Übrigens ist es sehr bedeutend alle Diagnosen anzugeben. Im späteren Vertragsverlauf hat Ihre Gesellschaft die Möglichkeit der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ihr PKV-Unternehmen darf Ihre Ärzte und Ihre Vorversicherung anschreiben und um Offenlegung der Diagnosen bitten. Sollte es dabei zu Abweichungen gegenüber Ihren Angaben kommen, kann der Versicherer im Nachhinein Mehrbeiträge aufgrund der nicht genannten Diagnosen erheben oder sogar den Vertrag kündigen.

Sollte es bei Ihnen durch „Vorerkrankungen“ zu Mehrbeiträgen kommen, gilt es unbedingt Ihre persönliche Situation individuell zu bewerten. Lohnt sich auch für Sie der Wechsel in eine Privatversicherung für Beamte oder ist doch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoller?

Lohnt sich der Wechsel in eine PKV auch mit Kindern?

Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent (Ausnahmen Sachen und Hessen). Dadurch brauchen Sie nur eine Restkostenabsicherung über eine private Krankenversicherung über 20 Prozent abzuschließen.

Zunächst stellt sich allerdings die Frage, ob Sie Ihre Kinder überhaupt privat versichern müssen?

Dies ist sozialversicherungsrechtlich nur der Fall, wenn Sie als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen und gleichzeitig mehr verdienen als der Ehepartner.

In allen anderen Fällen steht es Ihnen frei Ihre Kinder mit in die PKV zu nehmen oder in der GKV zu belassen. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Hessen. Hier dürfen Sie Kinder nur PKV versichern, wenn die beiden Kriterien zutreffen oder der Ehepartner selbst in einer privaten Krankenversicherung ist.

Die höheren Beihilfesätze erhalten Sie als Beamter übrigens unabhängig davon, ob Sie Ihre Kinder privat krankenversichern oder nicht.

Müssen Sie die Kinder aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mit in die PKV nehmen, können Sie dies dennoch aufgrund der Leistungen entscheiden oder alternativ die kostenfreie Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wählen.

Ein Beispiel:

Lea ist 29 Jahre alt, Gymnasiallehrerin in Bayern (A13 Stufe, Stufe 5) und hat zwei Kinder. Sie wird eine dreiviertel Stelle besetzen, um neben der Arbeit genug Zeit für ihre Kinder zu haben. Mit der anstehenden Verbeamtung steht für Sie die Frage im Raum, wie sie sich und ihre Kinder in Zukunft am besten krankenversichert.

Durch die zwei Kinder hat sie einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent im Rahmen der individuellen Beihilfe. Da sie Teilzeit arbeitet, verdient Sie nicht oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und zudem weniger als ihr Ehemann. Aus diesem Grund kann Sie frei entscheiden, ob sie die Kinder in der kostenlosen Familienversicherung bei ihrem Ehemann belässt oder mit in die PKV nimmt.

Eine private Krankenversicherung mit einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch kann Sie zwischen 200 Euro – 280 Euro im Monat für sich abschließen (mit Einbettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus und dem Beihilfeergänzungstarif – keine „Vorerkrankungen“).

Möchte Sie ihre beiden Kinder (2 Jahre und 4 Jahre) ebenfalls privat krankenversichern würde jeweils ein Monatsbeitrag zwischen 35 Euro – 60 Euro im Monat (je nach Tarifwahl – inklusive Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und dem Beihilfeergänzungstarif – keine „Vorerkrankungen“).  

Würde Sie beide Kinder ebenfalls privat versichern errechnet sich daraus ein Monatsbeitrag von 270 Euro – 400 Euro.

In der gesetzlichen Krankenkasse würde Lea den Vollbetrag zahlen, da es in Bayern keine pauschale Beihilfe gibt. Da Sie eine dreiviertel Stelle besetzt, liegt ihre Besoldung bei 3.580,51 Euro monatlich.

3.580,51 Euro Besoldung x 9,3 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung = 332,99 Euro GKV-Beitrag

Lässt Sie die Kinder beim Ehemann in der kostenfreien Familienversicherung und wechselt selbst in die private Krankenversicherung spart Sie monatlich Geld und profitiert vom Leistungsplus der PKV. Möchte Sie ihre Kinder mitnehmen, hängt es von der Tarifwahl ab, ob weiterhin eine Ersparnis besteht oder der Beitrag im Vergleich zur GKV höher liegt. In diesem Fall wäre ihre Wahl allerdings auch auf einen Hochleistungstarif mit top Leistungen gefallen.

Sollten allerdings bestimmte medizinische Diagnosen hinzukommen aus den letzten Jahren, kann sich die Situation komplett anders darstellen. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist deshalb für jeden zukünftigen Beamten ein individueller Vergleich mit einer vorherigen anonymen Risikoanfrage bei den Krankenversichern unabdingbar.

Die Leistungsunterschiede zwischen der GKV und PKV

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen gibt es zahlreiche Leistungsunterschiede.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet gemäß den gesetzlichen Maßstäben eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem an allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Behandlung.

Bei den privaten Krankenversicherungen sind Sie bei der Wahl der Leistungen sehr flexibel. Dies gilt innerhalb der Tarife, jedoch auch generell hinsichtlich der verschiedenen Angebote am Markt.

Grundsätzlichen zahlen alle PKV-Tarife für Beamte beispielsweise zweimal im Jahr die professionelle Zahnreinigung. Ebenso wird beim Frauenarzt von den privaten Krankenversicherungen generell die Ultraschalluntersuchung voll erstattet.  

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Privattarife für Beamten auch Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bei geringeren Sehschwächen.

Ebenso können Ärzte bei Privatpatienten nach der GÖA (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen und verdienen somit mehr an der Behandlung eines PKV-Versicherten. Dies hat bei manchen Fachärzten für Sie den Vorteil, dass Sie schneller Termine erhalten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt haben gesetzlich krankenversicherte einen Anspruch auf ein Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarzt. Bei den meisten Beamtentarifen in der PKV können Sie frei entscheiden, ob Ihnen dieser Leistungsstandard reicht oder Sie ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung absichern möchten.

Gerade im zahnmedizinischen Bereich kommt es bei der GKV beispielsweise bei weißen Kunststofffüllungen im hinteren Sichtbereich oder auch bei Zahnersatzleistungen zu Zuzahlungen. Aus diesem Grund schließen zahlreiche gesetzlich krankenversicherte eine Zahnzusatzversicherung ab, um sich beispielsweise qualitativ guten Zahnersatz im höheren Alter noch leisten zu können. Auch in diesem Leistungsbereich gilt es bei den PKV-Tarifen für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare auf die exakten Unterschiede im Vertragswerk zu achten, eine Zusatzversicherung ist allerdings nicht nötig und möglich.

Dies sind nur einige Beispiele für die Leistungsunterschiede der gesetzlichen Krankenkasse zur PKV für Beamte.

Doch es gibt nicht nur Leistungsunterschiede zwischen der GKV und PKV, sondern auch die verschiedenen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich deutlich. Insgesamt bieten über 40 Gesellschaften Tarife für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare an.

Meine Empfehlung

Prüfen Sie im ersten Schritt den finanziellen Aspekt. Wie hoch sind Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und wieviel verlangen die privaten Krankenversicherungen. Bei den Privatversicherern spielt Ihr Gesundheitszustand eine große Rolle. Deshalb hilft Ihnen ein Vergleich von der „Stange“ nicht weiter. Lassen Sie sich deshalb unbedingt Ihre individuellen PKV- Beiträge errechnen. Durch eine anonyme Risikoanfrage bei den Krankenversicherungsgesellschaften ermitteln wir Ihre PKV-Tarifbeiträge und vergleichen diese für Sie mit der gesetzlichen Krankenkasse.

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung ist es zudem enorm bedeutend die verschiedenen Vertragswerke inhaltlich zu vergleich, um die beste Privatversicherung für Beamte für Sie zu finden.


Hinweis:
Alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben sind gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. In der jeweiligen Beihilfeverordnung sind die aktuellsten Werte festgehalten. Deshalb empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in der Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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