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Private Krankenversicherung für Beamte: Was ist eigentlich ein Beihilfeergänzungstarif und was leistet ein solcher?

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Private Krankenversicherung für Beamte: Was ist eigentlich ein Beihilfeergänzungstarif und was leistet ein solcher?

Der Beihilfeergänzungstarif ist ein empfehlenswerter Baustein im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Durch diesen „schließen“ Sie die finanziellen Lücken der Beihilfe. Darüber hinaus können durch einen Beihilfeergänzungstarif auch Leistungen erbracht werden, die durch die Beihilfe gar nicht abgedeckt sind.

Möchten Sie finanzielle Eigenanteile vermeiden, macht es aus diesem Grunde Sinn im Zuge des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung den Beihilfeergänzungstarif zu berücksichtigen.

Die vertraglichen Inhalte der jeweiligen Beihilfeergänzungstarife der Gesellschaften sind sehr unterschiedlich und damit auch die Kostenübernahmen in Bezug auf die jeweiligen Lücken der Beihilfe.

Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte private Krankenversicherung einen unabhängigen Vergleich erstellen lassen, um die Leistungsinhalte genau zu prüfen.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen alle bedeutenden Informationen zum Beihilfeergänzungstarif geben und Sie informieren, welche wichtigen Unterschiede es innerhalb der Ergänzungstarife bei den einzelnen Versicherern gibt.

Mein Name ist Sven Bruns. Ich bin Krankenversicherungsspezialist und helfe inzwischen seit über 18 Jahren Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren bei der Entscheidung für die richtige private Krankenversicherung. Sollten bei Ihnen Fragen aufkommen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de

Welchen Nutzen hat ein Beihilfeergänzungstarif ganz konkret?

Die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte bietet eine Restkostenabsicherung gegenüber der individuellen Beihilfe. Der Beihilfesatz liegt grundsätzlich bei mindestens 50 Prozent und kann je nach Beihilfeverordnung des Bundes bzw. Bundesländer auf bis zu 90 Prozent steigen.

Die verbleibenden Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare abgesichert werden. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent müssen somit die anderen 50 Prozent über eine PKV abgedeckt werden.

In der Praxis bedeutet dies bei einem Arztbesuch und einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch, dass jeweils die Hälfte der Rechnung durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung übernommen wird. Stellt der Arzt Ihnen in Folge eines grippalen Infektes beispielsweise 60 Euro in Rechnung, so zahlt die Beihilfe von diesem Rechnungsbetrag 30 Euro und die anderen 30 Euro übernimmt die PKV, sodass Sie die Rechnung des Arztes begleichen können.

In bestimmten Leistungsbereichen kürzt die Beihilfe allerdings die Kostenübernahme. Somit erhalten Sie z.B. statt der eigentlichen 50 Prozent nur 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent ausgezahlt. Dadurch entsteht eine finanzielle Lücke für Sie. Genau diese kann durch den Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden.

Zahlt Ihre Beihilfe in einem bestimmten Leistungsbereich somit nur 40 Prozent statt den eigentlichen 50 Prozent, übernimmt die private Krankenversicherung zusätzlich zum 50-prozentigen Anspruch noch die 10-prozentige Lücke der Beihilfe (soweit die Vertragsbedingungen des Beihilfergänzungstarifs dies vorsehen) . Somit erstattet die PKV in diesem Fall 60 Prozent und die Beihilfe 40 Prozent. Trotz der gesenkten Kostenübernahme der Beihilfe bleiben Sie auf keinem Eigenanteil sitzen, da die private Krankenversicherung durch den Beihilfeergänzungstarif die finanzielle Lücke der Beihilfe schließt.

Welche finanziellen Lücken gibt es bei der Beihilfe?

In welchen Bereichen die Beihilfe finanzielle Lücken oder Höchstübernahmegrenzen aufweist bzw. nicht leistet, hängt von der jeweiligen Beihilfeverordnung ab. Beispielhaft folgende Leistungsbereich zu nennen:

  • Vorsorge außerhalb der gesetzlichen altersbedingten Kostenübernahmen 
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Sehhilfen (Brille & Kontaktlinsen)  
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Abrechnung von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern oberhalb der Gebührenordnung
  • Unterbringung in einem Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Schutzimpfungen für Auslandsreisen
  • Zahnersatz
  • Rücktransport aus dem Ausland

Worauf gilt es beim Beihilfeergänzungstarif in der privaten Krankenversicherung für Beamte zu achten?

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Beihilfeergänzungstarife? Darauf sollten Sie vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung besonders achten:

Bietet die PKV einen Beihilfeergänzungstarif an?

Zunächst ist es bedeutend zu prüfen, ob die entsprechende private Krankenversicherung überhaupt einen Beihilfeergänzungstarif anbietet. Dies ist am Markt bis auf wenige Ausnahmen der Fall. Die Generali allerdings verfügt beispielsweise über keinen Beihilfeergänzungstarif. Dadurch bleiben die meisten finanziellen Lücken der Beihilfe ungedeckt. Ich empfehle Ihnen grundsätzlich nur Gesellschaften, die einen Beihilfeergänzungstarif offerieren.

Welche Lücken der Beihilfe schließt der Beihilfeergänzungstarif?

Ebenso, wie sich die eigentlichen Tarifleistungen bei den privaten Krankenversicherungen unterscheiden, so gibt es auch deutliche Abweichungen bei den Leistungen der Beihilfeergänzungstarife. Von daher gilt es zu prüfen, wie umfangreich der jeweilige Ergänzungstarif die Lücken und Leistungsdefizite der zutreffenden Beihilfe deckt.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele geben:

 Vorsorge außerhalb der gesetzlichen altersbedingten Kostenübernahmen 

Die Beihilfen orientieren sich bei Vorsorgeuntersuchungen häufig an den Altersgrenzen gemäß den gesetzlichen Regelungen (beispielsweise Hautkrebsvorsorge ist er ab dem 35. Lebensjahr möglich).

Nehmen Sie schon mit beispielsweise 24 Jahren eine Hauptkrebsvorsorge in Anspruch sind zwei Punkte entscheidend:

  • Zahlt der Versicherer im Rahmen der privaten Restkostenabsicherung (in der Regel 50 Prozent oder 30 Prozent) diese Vorsorgeuntersuchung? Entscheidend ist in diesem Punkt das Bedingungswerk des Haupttarifes. Konkret: Bindet es den Beamten ebenfalls an die gesetzlich festgelegten Altersstufen bei den Vorsorgeuntersuchungen oder wird unabhängig davon gezahlt. Sollte letzteres der Fall sein, erhalten Sie auch unter 35 Jahren von Ihrer PKV die Hautkrebsvorsorge bezahlt.
  • Doch es verbleibt der Teil der Beihilfe (die anderen 50 Prozent oder 70 Prozent – je nach Beihilfeanspruch). Die Beihilfe richtet sich nach den Altersgrenzen der GKV bei der Vorsorge, somit zahlt die Beihilfe nicht. In diesem Punkt ist es entscheidend, ob die private Krankenversicherung für diesen Bereich eine Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif anbietet.

Bleiben wir bei unserem Beispiel der Hauptkrebsvorsorge mit 24 Jahren. Die Kosten belaufen sich auf z.B. 120 Euro und aus dem Haupttarif der Versicherung wird gezahlt.

Somit werden bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz 60 Euro durch die private Krankenversicherung beglichen.

Deckt der Beihilfeergänzungstarif die Lücke der Beihilfe, zahlt die PKV jetzt auch die anderen 60 Euro an den Beamten aus. Somit werden die kompletten 120 Euro von Seiten der privaten Krankenversicherung ersetzt.

Leistet der Beihilfeergänzungstarif nicht, bleibt der Beamte auf dem Kostenanteil der Beihilfe sitzen und muss die 60 Euro aus der eigenen Tasche begleichen.

Darauf gilt es zu achten:
Sind Ihnen Vorsorgeaufwendungen bedeutend, die Sie aufgrund Ihres Alters in der gesetzlichen Krankenkasse noch nicht erstattet bekommen? Dann sollten Sie darauf Wert legen, dass Ihr privater Krankenversicherer diese Leistungen aus dem Haupttarif UND Beihilfeergänzungstarif übernimmt.

Medikamente

Ähnlich, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse sehen viele Beihilfeverordnungen einen kleinen Eigenanteil für verordnete Medikamente bei Beamten vor.

In Bayern beispielsweise müssen Beamte 3 Euro je Medikament aus eigener Tasche hinzuzahlen.

Bietet der Krankenversicherer eine Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif, werden dadurch diese 3 Euro „aufgefangen“. Dadurch werden Ihnen die Kosten für Medikamente komplett erstattet.

Ohne eine Leistung aus dem Ergänzungstarif zahlt der Beamte die Medikamentenzuzahlung von Seiten der Beihilfe selbst.

Darauf gilt es zu achten:
Möchten Sie in der Zukunft bei verordneten Medikamenten im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten keinen Anteil mehr selbst zahlen, lässt sich dies nur durch einen entsprechenden Leistungspassus im Beihilfeergänzungstarif ausschließen.

Heilmittel

Dies ist ein sehr interessanter Bereich in Bezug auf die Leistungen einer privaten Krankenversicherung und dem Beihilfeergänzungstarif.

Entscheidend ist, welche Bezugsgröße der jeweilige Krankenversicherungstarif für die Erstattung der Leistungen für Massagen, Fangopackungen, Krankengymnastik, Physiotherapien, Logo- und Ergotherapien, manuelle Therapien, etc. im Vertragswerk vorsieht.

Bezieht sich der Leistungsanspruch aus dem Haupttarif auf die Höhe der Auszahlung der Beihilfe, wird der Versicherer keine Beihilfeergänzungsleistung in diesem Bereich bieten. In diesem Fall entsteht keine Lücke, da der Versicherer sich in der Erstattungshöhe an die Beihilfe anpasst. Rechnet jedoch beispielsweise der Physiotherapeut höher ab, als es die Beihilfe vorsieht, bleiben Sie somit auf dem gesamten restlichen Rechnungsbetrag sitzen.

Offeriert der Versicherer eine beispielsweise 10-prozentig höhere Kostenübernehme als die Beihilfe, macht eine Beihilfeergänzungsleistung großen Sinn.

Beispiel:

Die Beihilfe übernimmt für eine Krankengymnastik einen Rechnungsbetrag von 30 Euro je Anwendung. Der Krankengymnast stellt aber 33 Euro je Anwendung in Rechnung.

Bezieht sich die PKV auf die Übernahmehöhe der Beihilfe, würden Sie 3 Euro je Anwendung selbst übernehmen müssen, weil die PKV bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch die Hälfte der 30 Euro zahlt (15 Euro) und die Beihilfe die anderen 15 Euro erstattet.

Übernimmt die private Krankenversicherung aber bedingungsgemäß 10 Prozent mehr als die Beihilfe und zahlt auch aus dem Beihilfeergänzungstarif, so würde im identischen Fall die Beihilfe weiterhin 15 Euro leisten (50 Prozent von der beihilfefähigen Gesamteerstattungssumme 30 Euro). Die PKV trägt jedoch von den 33 Euro Kosten je Physiotherapie 50 Prozent (16,50 Euro). Damit haben Sie 31,50 Euro auf dem Konto. Die verbleibenden 1,50 Euro werden zusätzlich jetzt noch aus dem Beihilfeergänzungstarif bezahlt, sodass die gesamten 33 Euro je Anwendung erstattet werden.

Letztlich gibt es auch Versicherer, die nach den ortsüblichen Preisen auszahlen. Verlangt der Physiotherapeut sogar 38 Euro je Anwendung (und wir nehmen an, dieser Preis ist ortsüblich), so zahlt die Beihilfe erneut die Hälfte von den 30 Euro maximale Beihilfeübernahme (also 15 Euro). Die PKV zahlt 50 Prozent der 38 Euro (= 19 Euro). In diesem Fall sind 34 Euro ausgezahlt worden und die verbleibenden 4 Euro je Anwendung fließen jetzt noch aus dem Beihilfeergänzungstarif auf das Konto des Beamten.

Gäbe es in diesem Beispiel keinen Ergänzungstarif würden Sie auf den 4 Euro je Anwendung sitzen bleiben.

Darauf gilt es zu achten:
Entscheidend ist, nach welchen Kriterien der Versicherer aus dem PKV-Tarifwerk Heilmittel abrechnet. Liegt als Erstattungsgrundlage eine Liste des Versicherers oder die maximale Kostenübernahme der Beihilfe vor, sollten Sie unbedingt vor der Inanspruchnahme dieser Leistungen prüfen, in welcher Höhe die Kosten getragen werden und dies gegenüber dem Behandler kommunizieren. Ansonsten laufen Sie bei einer höheren Abrechnung Gefahr, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen.

Bietet der Versicherer eine Leistung oberhalb des Niveaus der Beihilfe, brauchen Sie eine Kostenübernahme aus dem Beihilfeergänzungstarif, damit Sie nicht durch die Minderleistung der Beihilfe einen Teil der Kosten selbst zu tragen haben.

An diesem Leistungsbereich können Sie gut erkennen, wie unterschiedlich die Leistungen der Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sind. Deshalb sollten Sie vor der Wahl einer PKV die verschiedenen Angebot am Markt miteinander vergleichen.

Hilfsmittel

Bei den medizinischen Geräten gibt es in den unterschiedlichen Beihilfeverordnungen ebenfalls verschiedene Summenbegrenzungen in Bezug auf die maximale Kostenübernahme bei Hilfsmitteln.

Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung in NRW:

„Aufwendungen für ein Komplettset Allergiebettbezüge (Kopfkissen, Oberbett- und Matratzenbezug) sind bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro (Doppelbetten 240 Euro) beihilfefähig.“

Sind Ihre Aufwendungen beim Kauf der Allergiker Bettbezüge höher, kommt es darauf an, ob Leistungskürzungen bei Hilfsmitteln über den Beihilfeergänzungstarif gezahlt werden. Soweit dies der Fall ist, wird die Differenz durch Ihre PKV erstattet (es sei denn, in diesem sind ebenfall Summenbegrenzungen vorgesehen).

Interessant ist zudem, dass es sich bei den Hilfsmittelkatalogen in den Beihilfeverordnungen in der Regel um geschlossene Aufzählungen handelt. Das heißt: Nur die in der Beihilfeverordnung benannten medizinischen Geräte werden im dort vereinbarten Umfang bezahlt.

Benötigen Sie ein in Deutschland anerkanntes Hilfsmittel, welches von der Beihilfe nicht übernommen wird, ist bei einem Beihilfeergänzungstarif entscheidend, ob dieser auch die auch die Kosten für Hilfsmittel zahlt, ohne Leistung der Beihilfe.

Darauf sollten Sie achten:
Gibt es in der für Sie zutreffenden Beihilfeverordnung finanzielle Begrenzungen bei der Erstattung bestimmter Hilfsmittel, ist es empfehlenswert einen Versicherer zu wählen, der diese Kosten durch den Beihilfeergänzungstarif für Sie auffängt.

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

Kommt es gemäß der Beihilfeverordnung zu Leistungskürzungen beim Kauf von Brillen und Kontaktlinsen, ist die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs von Bedeutung.

Bleiben wir, wie oben bei den Medikamenten, nochmals beispielhaft bei der bayrischen Beihilfeverordnung. Diese leistet für Brillen bis zu einer Sehschwäche von 6 Dioptrien 41 Euro pro Glas. Statt der obligatorischen 50 Prozent oder 70 Prozent (je nach Beihilfeanspruch) erhalten bayrische Landesbeamte somit nur 82 Euro von der Beihilfe für Brillen.

Anhand einer Beispielrechnung wird die „Problematik“ in Bezug auf die Erstattung sehr schnell deutlich:

Kaufen Sie beim Optiker eine Brille für 400 Euro bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz (und Ihre PKV übernimmt Brillenleistungen in diesem Rahmen), zahlt Ihre private Krankenversicherung an Sie 200 Euro aus (50 Prozent vom Rechnungsbetrag). Die Beihilfe übernimmt nur 82 Euro. Somit beläuft sich die Erstattung auf insgesamt 282 Euro. Sie haben allerdings 400 Euro beim Optiker bezahlt. Ihnen fehlen 118 Euro durch die Leistungskürzung der Beihilfe.

Jetzt kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Entscheidend ist, in welcher Form dieser leistet. Hier gibt es große Unterschiede am Markt.

Ist vertraglich festgelegt, dass der Ergänzungstarif die finanzielle Lücke auf die 400 Euro komplett schließt, zahlt Ihre PKV Ihnen über den Beihilfeergänzungstarif im nächsten Schritt die kompletten 118 Euro aus. Es verbleibt somit kein Eigenanteil.

Übernimmt der Beihilfeergänzungstarif beispielsweise nur 30 Euro pro Glas, werden Ihnen dementsprechend nur 60 Euro erstattet und Sie müssen die verbleibenden 58 Euro aus eigener Tasche begleichen.

Bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch würde die PKV bei den versicherten Brillenkosten von 400 Euro Rechnungsbetrag dementsprechend 30 Prozent erstatten (120 Euro). Die Beihilfe erstattet auch hier die 82 Euro, sodass Sie 202 Euro auf Ihrem Konto verbuchen können. Zugleich fehlen Ihnen allerdings auch 198 Euro.

Jetzt kommt es erneut auf die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs an. Übernimmt dieser die komplette Nichtleistung der Beihilfe auf die 400 Euro, wird Ihre PKV Ihnen über den Ergänzungstarif die fehlenden 198 Euro auszahlen.

Leistet der Ergänzungstarif nur 30 Euro pro Glas (60 Euro), verbleibt Ihnen ein Eigenanteil von 138 Euro (198 Euro Lücke – 60 Euro Erstattung = 138 Euro).

Darauf sollten Sie achten:
Kommt es bei Ihrer Beihilfeverordnung zu einer Minderleistung bei Brillen und Kontaktlinsen gegenüber Ihrem eigentlichen Beihilfesatz, ist die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs äußerst bedeutend. Die Höhe der Zahlung aus dem Ergänzungstarif ist ausschlaggebend, welcher Auszahlungsbetrag letztlich auf Ihrem Konto landet. Somit reicht es nicht aus zu schauen, ob es einen Beihilfeergänzungstarif gibt, da sich die Ersattungshöhen in diesem Punkt am Markt stark unterscheiden.

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Im Rahmen der alternativen Heilmedizin reduzieren ebenfalls etliche Beihilfeverordnungen die Leistungen oder begrenzen diese auf Höchstübernahmesumme. Sollte dies auch in Ihrer Beihilfeverordnung so sein, können Sie die Kostenübernahme nur durch einen entsprechenden Beihilfeergänzungstarif abdecken.

Darauf sollten Sie achten:
Was genau zahlt Ihre Beihilfe bei alternativen Heilmethoden? Gerade bei spezielleren Behandlungsmethoden (z.B. aus dem Hufeland Verzeichnis), übernehmen Beihilfestellen oftmals gar keine Kosten. Deckt Ihr PKV-Versicherer diese Leistungen ab, sollten dementsprechend dafür auch eine Erstattung aus dem Beihilfeergänzungstarif vorgesehen sein.

Abrechnung von Ärzten und Zahnärzten oberhalb der Gebührenordnung

Die privaten Krankenversicherer rechnen ärztliche und zahnärztliche Leistungen im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ab. Die Höchstsätze sehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten vor (Achtung – es gibt Beihilfeverordnungen, die im zahnmedizinischen Bereich weniger zahlen):

  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technischen Leistungen
  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen

In der Regel beziehen sich die Beihilfeverordnungen ebenfalls auf diese Gebührenordnungssätze. Sollte es zu einer Abrechnung darüber hinaus kommen durch Ärzte und Zahnärzte, so müsste der Tarif sowohl von Seiten des PKV-Vertragswerkes, als auch ergänzend durch den Beihilfeergänzungstarif die Kosten für eine Abrechnung oberhalb dieser Gebührenordnungssätze erstatten. Nur in diesem Fall würden die gesamten Leistungen bei einer höheren Abrechnung erstattet.

Eine höhere Abrechnung ist in der Praxis allerdings nicht willkürlich möglich. Der Arzt oder Zahnarzt sollte Sie zuvor darüber aufklären und Ihre Zustimmung durch eine Honorarvereinbarung einholen.

Darauf sollten Sie achten:
Soweit Sie darauf Wert legen bei Ärzten und Zahnärzten auch Abrechnungen oberhalb der Gebührenordnungssätze für Privatpatienten erstattet zu bekommen, ist es wichtig, dass sowohl im Tarif des PKV-Versicherers diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist, als auch aus dem Beihilfeergänzungstarif die Mehrkosten getragen werden.

Unterbringung in einem Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt

Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen sich die Beihilfestellen in Deutschland generell nicht an den Kosten für ein Einbettzimmer.

Möchten Sie dieses dennoch versichern, muss dies über die private Krankenversicherung zu 100 Prozent erfolgen. In diesem Punkt gibt es unterschiedliche Herangehensweisen bei den Versicherern: Einige Gesellschaften packen diese Leistung mit in den Beihilfeergänzungstarif. Bei anderen PKV-Unternehmen stellt das Einbettzimmer einen gesonderten Baustein dar. Ist es schon mit im Beihilfeergänzungstarif verankert, kostet dieser im Vergleich zu Beihilfeergänzungstarifen ohne Einbettzimmer in der Regel einen höheren Beitrag.

Darauf gilt es zu achten:
Wünschen Sie die Absicherung eines Einbettzimmers bei einem Krankenhausaufenthalt kann dieses bereits im Beihilfeergänzungstarif enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, bieten die meisten Gesellschaften dafür einen gesonderten Tarifbaustein an. Letzteres ist für Sie vorteilhaft, wenn Sie die Leistung gar nicht wünschen, da ein Beihilfeergänzungstarif ohne Einbettzimmer in der Regel kostengünstiger ist.

Schutzimpfungen bei Auslandsreisen

Zumeist sind die Leistungen für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsaufenthalten im Ausland nicht beihilfefähig. Benötigen Sie beispielsweise für Ihre Reise nach Afrika eine Malaria Impfung, so übernimmt die Beihilfe die Kosten nicht.

Deshalb benötigen Sie auch hier eine Kostenübernahme aus dem Beihilfeergänzungstarif.

Darauf sollten Sie achten:
Übernimmt der Versicherer aus dem Beihilfeergänzungstarif die Leistungen für Auslandsreiseschutzimpfungen? Besteht der Versicherungsschutz nur für berufliche Reisen oder auch für private Reisen? Zudem ist es noch interessant zu schauen, ob in diesem Bereich eine Kostendeckelung für die Auslandsreiseschutzimpfungen im Vertragswerk vorgesehen ist.

Zahnersatz

Bei den Material- und Laborkosten kürzt die Beihilfe zumeist die Kostenübernahme. Gerade Zahnersatz ist ein äußerst bedeutendes Thema und kann Kosten von tausenden oder zehntausenden Euro verursacht.

Diese Lücke der Beihilfe lässt sich nur durch die Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif schließen. Schauen Sie an dieser Stelle sehr genau hin, in welchem Umfang der Ergänzungstarif die Kostenerstattung versieht:

  • erfolgt vom ersten Tag an eine unbegrenzte Kostenerstattung?
  • gibt es eine Begrenzung ausschließlich auf die ersten Jahre nach dem Vertragsabschluss und danach wird unbegrenzt erstattet?
  • ist eine lebenslange Begrenzung im Bedingungswerk vorgesehen, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt?
  • gibt es weitere Einschränkungen im Beihilfeergänzungstarif im Bereich des Zahnersatzes?

Darauf sollten Sie achten:
Zahnersatz ist ein wichtiges und vor allem oft im Pensionsalter ein sehr teures Thema. Deshalb gilt es auch hier äußerst genau hinzuschauen, welche Erstattungen in Bezug auf die Lücke der Beihilfe bei den Material- und Laborkosten durch den Beihilfeergänzungstarif erfolgen. Gerade bei langfristigen Begrenzungen sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht und gegeben falls Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt halten.

Tipp:
Der zusätzliche Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare nicht möglich. Diese gilt zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse für GKV-Versicherte.

Rücktransport aus dem Ausland

Ist aus gesundheitlichen Gründen ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig, so zahlt die Beihilfe diesen in der Regel nicht.

Aus diesem Grund gilt es zu prüfen, ob durch den Beihilfeergänzungstarif der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert ist.

Sollte dies nicht der Fall sein oder nur der medizinisch notwendige Rücktransport als Vertragsinhalt gelten, empfehle ich Ihnen unbedingt eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung vor einer Auslandsreise abzuschließen. Aus einer solchen dürfen Sie als Beamter, im Gegensatz zu Zusatzversicherungen, neben Ihrer PKV Leistungen beziehen. Zudem können Sie eine gute Auslandsreisekrankenversicherung für unter 20 Euro im Jahr abschließen.

Gemessen an einem Rücktransport, der ansonsten ggf. selbst finanziert werden muss, lohnt sich diese Investition definitiv.

Darauf sollten Sie achten:
Bezahlt der Beihilfeergänzungstarif den medizinisch sinnvollen Rücktransport aus dem Ausland? Falls eine solche Leistung nicht erstattet wird oder nur der medizinisch notwendige Rücktransport, sollten Sie deshalb nicht das PKV-Angebot ablehnen. Sie können einfach eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Achten Sie dabei wieder auf den Passus „medizinisch sinnvoller Rücktransport“.

Je nach den Leistungen des Haupttarifes können Beihilfeergänzungstarife auch noch weitere Leistungen bieten, wie beispielsweise Reha- und Kurleitungen oder der Übernahme von Präventionskursen.  

Achtung:
Erhebt Ihre Beihilfe durch die sogenannte Kostendämpfungspauschale grundsätzlich einen jährlichen Eigenanteil, so wird dieser durch keinen Beihilfeergänzungstarif am Markt übernommen.

Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?

Die Kosten eines Beihilfeergänzungstarifs hängen sehr stark vom vertraglichen Inhalt ab.

Wie bereits oben weiter erwähnt, ist ein Beihilfeergänzungstarif in der Regel teurer, wenn die Unterbringung im Einbettzimmer mit enthalten ist. Ebenfalls kann die Leistungskürzung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die von zahlreichen Beihilfestellen pro Nacht erhoben wird, schon mitversichert sein.

Dadurch ist der Beitrag eines Beihilfeergänzungstarifes nicht aussagekräftig, sondern entscheidend ist der Leistungsumfang. Ist ein Beihilfeergänzungstarif sehr günstig, müssen dafür vielleicht andere Bausteine zusätzlich abgeschlossen werden, um den gewünschten Schutz zu erhalten (wie ein Einbettzimmer und ein Krankenhaustagegeld).

Ein Beispiel:

Für einen 28-jährigen Bundesbeamten mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch liegen die Monatsbeiträge für einen Beihilfeergänzungstarif im Schnitt bei 9 Euro – 20 Euro im Monat.

Beamte auf Widerruf erhalten in der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter vergünstigte Konditionen. Wäre unser Bundesbeamte aus dem obigen Beispiel Beamtenanwärter, würde er im Marktdurchschnitt 1 Euro – 8 Euro im Monat für einen Beihilfeergänzungstarif zahlen.

Meine Empfehlung

Neben den Leistungen der Haupttarifes spielt der Beihilfeergänzungstarif bei der Bewertung einer privaten Krankenversicherung für Beamte eine wesentliche Rolle. Nur durch einen guten Beihilfeergänzungstarif werden die Leistungslücken der Beihilfe finanziell kompensiert und Eigenanteile werden vermieden. Als Grundlage dient dabei die auf Sie zutreffende Beihilfeverordnung, um ausmachen zu können, welche finanziellen Lücken geschlossen werden müssen.

Doch auch die Leistungen der Beihilfeergänzungstarife der verschiedenen Anbieter am Markt unterscheiden sich stark. Deshalb sollten Sie vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung die Leistungen miteinander vergleichen und das Angebot finden, welches am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Wenn Sie das Studieren von hunderten Seiten an Tarifwerken der Privatversicherer und der Beihilfeverordnung vermeiden wollen, fordern Sie sich einfach einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich an. Diesen erstelle ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Auf diese Weise erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die Leistungsunterschiede der Tarife.

Ich hoffe, es ist mir gelungen Ihnen die Details zum Thema Beihilfeergänzungstarif in der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare verständlich darzustellen und Sie haben die Informationen erhalten, nach denen Sie gesucht haben.

Sollten bei Ihnen Fragen aufgekommen sein, kontaktieren Sie mich gerne.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund. Ihr

Sven Bruns

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen in jedem Vertragswerk / Bedingungswerk festgehalten. Es empfiehlt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Dies gilt auch für die jeweilige Beihilfeverordnung. Schauen Sie in die aktuellen Vorgaben Ihrer Beihilfe, um die exakten Lücken benennen zu können. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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