Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 254 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Ratgeber: Private Krankenversicherung für Lehrer

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Ratgeber: Private Krankenversicherung für Lehrer

Lehrerin bringt fünf Schülern etwas bei und nutzt ein Tablet

Das Wichtigste in Kürze:

Lehrer können unter bestimmten Voraussetzungen in eine private Krankenversicherung wechseln.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Sie werden verbeamtet (gilt auch für Lehramtsreferendare)
  • Sie verdienen als angestellter Lehrer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Sie arbeiten als Honorarkraft freiberuflich

Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist nicht möglich, wenn

  • Sie als Angestellter Lehrer arbeiten und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024) verdienen. In diesem Fall sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig (nach §5 Sozialversicherungsgesetzbuch).

Sollte für Sie aufgrund der oben genannten Kriterien ein Wechsel in eine private Krankenversicherung für Lehrer möglich sein, gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Kosten und Leistungen.

Gerade die Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich deutlich von den Tarifangeboten für Angestellte und freiberuflich tätige Lehrer.

Mein Name ist Sven Bruns und ich arbeite seit über 18 Jahren als Experte im Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Inzwischen habe ich über 8.000 Beamten geholfen die richtige Krankenversicherung zu finden.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen alle Details erläutern und Ihnen sämtliche bedeutende Informationen an die Hand geben, damit Sie die richtige Entscheidung in Bezug auf Ihre Krankenversicherungswahl treffen können.

Sollten bei Ihnen Fragen aufkommen, wenden Sie sich sehr gerne per E-Mail an mich:
svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.


Private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer und Lehramtsreferendare

Verbeamtete Lehrer haben einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Durch diese beteiligt sich Ihr Dienstherr an den anfallenden medizinischen Kosten.

Nur die Restkosten zur Beihilfeleistung müssen über eine private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer abgesichert werden.

Wie Sie den Beihilfe-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ermitteln

Die Höhe dieser Beihilfe-Zuschüsse durch den Dienstherrn sind in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgehalten.

Grundsätzlich gilt:

  • ledige und verheiratete Lehrer und Lehramtsanwärter mit bis zu einem Kind haben einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch
  • ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent
  • pensionierte Lehrer haben ebenfalls einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch

Es gibt jedoch auch Ausnahmen:

  • in Hessen erhalten ledige Lehrer ebenfalls 50 Prozent durch die Beihilfe. Je Kind steigt der Beihilfesatz um 5 Prozent. Ist der Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt, wird dieser auch mit 5 Prozent angerechnet. Der maximale Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent (z.B. drei Kinder und einem beihilfeberechtigter Ehepartner).
  • Lehramtsreferendare haben in Hessen unabhängig von der Lebenssituation generell einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent.
  • pensionierte Lehrer erhalten in Hessen einen Beihilfesatz von 60 Prozent
  • in Sachsen steigt der Beihilfesatz bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und für Lehrer mit zwei oder mehr Kindern sogar auf 90 Prozent.

Tipp:
Der Beihilfeanspruch passt sich im Lebensverlauf immer Ihrer jeweils aktuellen Lebenssituation gemäß den oben aufgeführten Beihilfesätzen an.

Absicherung der Restkosten über eine private Krankenversicherung

Die Kosten nach der Leistung der Beihilfe müssen über eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Folgendermaßen sieht die Absicherung aus:

Beihilfeanspruch + private Krankenversicherung = 100 Prozent Abdeckung der medizinischen Kosten

Beispiele:

Besteht bei Ihnen ein 50-prozentiger Beihilfeanspruch, müssen Sie über die verbleibenden 50 Prozent über eine PKV für Lehrer abschließen.

Bei einem Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent, reicht somit eine 30-prozentige Absicherung über eine private Krankenversicherung aus.

Es gilt:

Je höher Ihr Beihilfeanspruch, desto geringer sind in der Regel auch die Kosten für Ihre private Krankenversicherung (dabei kann es jedoch durch individuelle Kriterien zu Ausnahmen kommen).

Wonach richten Sie die Kosten einer privaten Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer?

Bei der Ermittlung Ihrer Kosten für eine PKV für Lehrer gelten folgende Kriterien:

  • Beihilfeanspruch
  • Einstiegsalter
  • Gesundheitszustand
  • gewünschter Leistungsumfang

Neben dem Beihilfeanspruch kommen somit bei der Berechnung des Beitrags zur PKV noch drei wichtige Punkte hinzu.

Schauen wir uns diese genauer an:

Einstiegsalter
Je jünger Sie in eine private Krankenversicherung einsteigen, desto günstiger sind die Beiträge. Bei Beamtenanwärter und Beamten sind die Unterschiede durch die Beihilfe allerdings nicht so gravierend, wie bei 100 Prozent privat versicherten (z.B. Angestellte und Selbstständige).

Lehramtsanwärter erhalten zudem in der Regel vergünstigte Konditionen in der privaten Krankenversicherung während des Referendariats.

Gesundheitszustand
Private Krankenversicherungen bewerten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse die medizinischen Diagnosen der letzten Jahre.

Dabei kann es bei bestimmten Diagnosen zu Mehrbeiträge (Risikozuschlägen) kommen. Dies bedeutet, dass Ihre private Krankenversicherung einen höheren Beitrag verlangt gegenüber den eigentlichen monatlichen Kosten.

Sehr bedeutend ist es dabei zu erwähnen, dass Sie im Rahmen der Antragstellung der PKV für verbeamtete Lehrer alle Diagnosen, die durch Ärzte oder andere Behandler in den letzten Jahren gestellt wurden, angeben müssen.

In der Regel fragen die privaten Krankenversicherungen bei Lehrern die Diagnosen der letzten 3 Jahre im ambulanten Bereich ab, die stationären Krankenhausaufenthalte über die vergangenen 5 Jahren und Psychotherapien zwischen 3 – 10 Jahre (je nach Gesellschaft).

Bei bestimmten „Vorerkrankungen“ kommt es zu kompletten Ablehnungen (dies ist oftmals z.B. bei einem Herzfehler oder Diabetes der Fall). In diesem Fall können Sie entweder die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger nutzen (soweit Sie die Aufnahmekriterien erfüllen) oder in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben.

Je nach Gesellschaft können Mehrbeiträge auch beispielsweise schon für einen eingeklemmten Nerv im Rücken in den letzten 3 Jahren erhoben werden oder für Allergien, Hauterkrankungen, Migräne, Bluthochdruck, etc…

Tipp:
Es ist äußerst sinnvoll schon vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung für Lehrer durch eine anonyme Risikoprüfung bei den Gesellschaften zu prüfen, ob bei Ihnen mit Mehrbeiträgen zu rechnen ist (und falls ja, in welcher Höhe diese je Versicherungsunternehmen ausfallen).

Nur auf diese Weise erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre individuellen Kosten je Gesellschaft und können das Preis- Leistungsverhältnis wirklich miteinander vergleichen. Gerne helfe ich Ihnen durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich mit einer anonymen Risikoprüfung weiter.

Gewünschter Leistungsumfang

Im Hinblick auf den Leistungsumfang der Privattarife für Lehrer und Lehramtsanwärter gilt es zwischen zwei Punkten zu unterscheiden:

  • grundsätzlicher Wunsch in Bezug auf den Leistungsumfang
  • Unterschiede der einzelnen Tarife in Bezug auf die Leistungen

Grundsätzlicher Wunsch in Bezug auf den Leistungsumfang

Zunächst müssen Sie sich darüber im Klaren sein, welche grundlegenden Absicherungswünsche Sie haben. Besonders im stationären Bereich gibt es hier Unterschiede.

Folgende Möglichkeiten bestehen bei einem Krankenhausaufenthalt:

  • Absicherung eines Einbettzimmers mit privatärztlicher Behandlung
  • Absicherung eines Zweibettzimmers mit privatärztlicher Behandlung
  • Absicherung des gesetzlichen Standards (Mehrbettzimmer mit Belegarzt)

Versichern Sie nur den gesetzlichen Standard, ist die private Krankenversicherung grundsätzlich kostengünstiger als mit einem Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.

Dafür beläuft sich Ihre Absicherung auch „nur“ auf dem Niveau einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Oftmals wird im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes zurecht von einer „zwei Klassen Gesellschaft“ gesprochen.

Möchte Sie im Krankenhaus als Privatpatient behandelt werden, benötigen Sie die ergänzenden Bausteine Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Versorgung (stationäre Wahlleistungen).

Wie hoch der Kostenunterschied ist, hängt von der jeweiligen Beihilfeverordnung ab. In machen Bundesländern beteiligt sich die Beihilfe gar nicht an den stationären Wahlleistungen und Sie müssen diesen Leistungsbereich als Beamter innerhalb Ihrer PKV zu 100 Prozent versichern. In andere Bundesländer und bei der Bundesbeihilfe hingegen, gilt es auch in diesem Bereich nur die Restkosten zu Ihrem Beihilfesatz abzudecken.

Hinweis:

Nicht alle Gesellschaften bieten die Wahl des entsprechenden Bausteines bei einem Krankenhausaufenthalt. Bei einigen Tarifen ist auch nur die Absicherung mit einem Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Versorgung möglich und der gesetzliche Standard wird gar nicht angeboten.

Unterschiede der einzelnen PKV-Tarife in Bezug auf die Leistungen

Doch auch innerhalb der Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter für Lehrer gibt es wesentliche Leistungsunterschiede.

Beispielsweise in den Bereichen:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Beitragsrückerstattung
  • Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien…)
  • Hilfsmittel (medizinische Geräte)
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Gebührenordnungssätze zur Abrechnung von Ärzten und Zahnärzten
  • Psychotherapien ambulant und stationär
  • alternative Heilmethoden
  • Auslandsreiseschutzimpfungen
  • Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kiefernorthopädie
  • Reha- und Kurleistungen

Es gilt somit sehr genau zu prüfen, welche Leistungen Sie zu Ihrem individuell berechneten Monatsbeitrag bei der jeweiligen Gesellschaft erhalten. Vor allem sollten Sie auf die Leistungslücken schauen, in welchen Bereichen Sie als Lehrer im Krankheitsfall beim jeweiligen Tarif aus der eigenen Tasche hinzuzahlen müssen. Hier finden Sie meine Leistungscheckliste zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

Da die Vertragsbedingungen der einzelnen Tarife umfassen oft 60-120 Seiten und auch Ihre Beihilfeverordnung noch eine wesentliche Rolle spielt, ist es empfehlenswert eine übersichtliche Gegenüberstellung der Leistungen der einzelnen Leistungen der Gesellschaften anzufordern. Gerne erstelle ich Ihnen eine solchen Leistungsvergleich kostenfrei. Darin enthalten sind selbstverständlich auch die Beiträge der einzelnen Tarife. 

Hinweis:

Die Höhe Ihrer Einkünfte spielen bei der Berechnung der Kosten einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich keine Rolle.

Beispiele für die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Lehrer

Anhand einige Beispielrechnungen möchte ich Ihnen aufzeigen, wie teuer eine private Krankenversicherung für Lehrer und Lehramtsreferendare ist.

Beispiel 1:

Eine 25-jährige Gymnasiallehrern aus Bayern möchte sich privat krankenversichern. Sie hat keine Kinder und damit einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch.

Ein Vergleich zeigt, dass auf Sie Kosten von ca. 261 Euro – 362 Euro im Monat beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung zukommen würden (je nach Tarifwahl).

Beispiel 2:

Ein 32-jähriger Lehrer aus Baden-Württemberg mit zwei Kindern und einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent zahlt für eine PKV rund 207 Euro – 282 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).


Beispiel 3:

Für eine 23-jährige Lehramtsanwärterin aus Sachsen-Anhalt mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch kostet eine private Krankenversicherung im Referendariat ca. 76 Euro – 136 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).

In allen Berechnungen ist bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes und der Beihilfeergänzungstarif eingerechnet. Individuelle Mehrbeiträge durch „Vorerkrankungen“ wurden nicht berücksichtigt.

Stellt die gesetzliche Krankenkasse für verbeamtete Lehrer eine Alternative dar?

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung für Lehrer richten sich die Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse auch bei Beamten nach Ihren Einnahmen.

Dazu zählen:

  • Ihre Besoldung
  • weitere Einkünfte (z.B. Mieteinnahme, Dividenden, etc.)

Darüber hinaus ist in Bezug auf den Monatsbeitrag in der GKV noch eine weitere Frage von großer Relevanz:

Sollte dies nicht der Fall sein, zahlen verbeamtete Lehrer in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche.

Einen Zuschuss vom Dienstherrn gibt es nur in folgenden acht Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen

In diesen Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr mit pauschal 50 Prozent an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse. Einen höheren Zuschuss durch eine veränderte Lebenssituation, wie in der privaten Krankenversicherung durch die individuelle Beihilfe, gibt es jedoch zur gesetzlichen Krankenkasse nicht. 

Beispiele für die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse für verbeamtete Lehrer

Lassen Sie uns die obigen Beispiele aufgreifen und errechnen, welche Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen würden.

Beispiel 1:

Unsere 25-jährigen Gymnasiallehrern aus Bayern verdient 4.774,01 Euro im Monat (A13, Stufe 5). Sie ist in der Techniker Krankenkasse als Beamtin freiwillig versichert.

Da es in Bayern keinen Zuschuss vom Dienstherrn gibt, muss Sie somit den kompletten Beitragssatz der Techniker Krankenkasse selbst entrichten.

Folgendermaßen sieht die Beitragsberechnung aus (wir nehmen als GKV die Techniker Krankenkasse):

Beitrag Techniker Krankenkasse (TK) für Beamte + Beitrag zur Pflegepflichtversicherung für Beamte = gesamter Beitragssatz zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

15,2 Prozent + 2,3 Prozent = 17,5 Prozent

Dieser Beitragssatz wird jetzt auf die Besoldung fällig:

4.774,01 Euro x 17,5 Prozent = 835,45 Euro monatlicher GKV-Beitrag


Fazit des ersten Beispiels im Vergleich zur privaten Krankenversicherung:

Wie weiter oben im Text berechnet, würde die Gymnasiallehrerin in einer privaten Krankenversicherung ca. 261 Euro – 362 Euro im Monat zahlen (je nach Tarifwahl).

Somit müssen wir durch die Wahl einer PKV nicht nur die Ersparnis von monatlich rund 473 Euro – 574 Euro berücksichtigen, sondern es kommt auch noch das Leistungsplus hinzu (inkl. Einbettzimmer + privatärztliche Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt).

Beispiel 2:

Unser 32-jähriger Lehrer aus Baden-Württemberg erhält eine monatliche Besoldung in Höhe von 4.090,48 Euro (A12, Stufe 2).

Zwei Gegebenheiten ändern sich zum ersten Beispiel:

Folgendermaßen sieht die Beitragsberechnung in diesem Beispiel aus:

50-prozentiger Beitragssatz der GKV (in unserem Beispiel TK) + Pflegepflichtbeitrag für Beamte mit Kindern = Beitragssatz unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe.

15,2 Prozent :2 = 7,6 Prozent + 1,7 Prozent = 9,3 Prozent

Somit wird folgender Beitrag fällig:

4.090,48 Euro x 9,3 Prozent = 380,41 Euro GKV-Beitrag im Monat

Fazit des zweiten Beispiels im Vergleich zur privaten Krankenversicherung:

Durch den 70-prozentigen Beihilfeanspruch liegt die private Krankenversicherung bei unserem Lehrer bei rund 207 Euro – 282 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).

Die Ersparnis beim Wechsel in eine PKV beläuft sich auf ca. 98 Euro – 173 Euro pro Monat. Auch hier kommen noch die Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer hinzu.

Beispiel 3:

Werfen wir auch noch einen Blick auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung unserer 23-jährigen Referendarin. Sie erhält eine monatliche Besoldung in Sachsen-Anhalt in Höhe von 1.484 Euro.

In Sachsen-Anhalt gibt es keinen Zuschuss zur GKV durch den Dienstherrn. Somit liegt der Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Techniker Krankenkasse bei 17,5 Prozent (wie im ersten Beispiel).

Auf dieser Basis können wir den GKV-Beitrag berechnen:

1.484 Euro x 17,5 Prozent = 259,70 Euro im Monat

Fazit des dritten Beispiels im Vergleich zur privaten Krankenversicherung:

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter mit den vergünstigten „Ausbildungskonditionen“ ist zwischen ca. 76 Euro – 136 Euro im Monat möglich.

Daraus resultiert eine Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse von rund 123 Euro – 183 Euro monatlich. Auch in diesem Beispiel besteht in der PKV für Lehramtsreferendare die Absicherung eines Einbettzimmers mit privatärztlicher Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt und somit deutliche Mehrleistungen gegenüber der GKV.

Bitte beachten Sie:

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass bei den obigen Beispielen der „Gesundheitszustand“ nicht berücksichtigt wurde.

Da dieser jedoch, wie Sie inzwischen wissen, ein wesentliches Kriterium für die Kosten einer privaten Krankenversicherung ist, sollten Sie sich unbedingt Ihre indiviuellen Krankenverscherungskosten unverbindlich errechnen lassen.

Nur auf der Grundlage einer solchen Berechnung können Sie individuell für sich entscheiden, welche Krankenkassenwahl für Sie die beste ist.

Muss ich meine Kinder als verbeamteter Lehrer auch privat versichern?

Für privat versicherte verbeamtete Lehrer mit Kindern stellt sich natürlich die Frage, wie Sie Ihren Nachwuchs absichern müssen.

Grundsätzlich haben Sie dabei in allen Bundesländern (mit Ausnahme Hessen) und bei der Bundbeihilfe die freie Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Krankenversicherung für Ihre Kinder.

Allerdings müssen Sie folgendes beachten:

  • liegen Ihre Einkünfte als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024)
    und Sie verdienen GLEICHZEITIG
  • mehr als Ihr Ehepartner
    oder
  • der Ehepartner ist auch privat krankenversichert

ist keine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mehr möglich.

In diesem Fall gibt es nur zwei Optionen:

  1. Sie versichern Ihren Nachwuchs in einer privaten Krankenversicherung unter Berücksichtigung der individuellen Beihilfe
  2. Sie wählen eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für das Kind (die mit über 200 Euro je Kind sehr teuer ist)

In allen anderen Fällen können Sie frei zwischen einer PKV für Ihre Kinder und einer kostenfreien Familienversicherung in der GKV entscheiden.

Ausnahme Bundesland Hessen:

In Hessen besteht diese Entscheidungsfreiheit nicht. Hier können Sie Ihre Kinder nur privat krankenversichern, wenn Sie durch die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet sind (also die obigen beiden Punkte gleichzeitig auf Sie zutreffen).

Die Höhe des individuellen Beihilfeanspruchs bei Kindern

Kinder haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 Prozent.

Ausnahmen gibt es diesbezüglich in den Bundesländern Sachsen und Hessen:

  • in Sachsen liegt der Beihilfesatz bei Kindern bei 90 Prozent
  • in Hessen Kinder von verbeamteten Lehrern den gleichen Beihilfesatz wie der Beamter selbst. Beispiel: Ein Lehrer mit zwei Kindern hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 60 Prozent. Somit beläuft sich der Beihilfesatz je Kind ebenfalls auf 60 Prozent.

Wie beim Beamten selbst, müssen auch bei Kindern die Restkosten über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Bei einem 80-prozentigen Beihilfeanspruch wird somit für Kinder eine PKV in Höhe von 20 Prozent benötigt.

Ein Beispiel:

Unsere Beamtin aus NRW hat inzwischen zwei Kinder und möchte beide privat versichern (3 Jahr und 5 Jahre alt).

Dabei kommen für die private Krankenversicherung Kosten auf von rund 36 Euro – 60 Euro im Monat je Kind (je nach Tarif).

Unabhängig davon, ob Sie die Kinder privat krankenversichert oder nicht, sinkt natürlich Ihr PKV-Beitrag, da der Beihilfesatz ab der Geburt des zweiten Kindes auf 70 Prozent steigt und sie nur noch 30 Prozent privat absichern muss.

Im Zuge des Abschlusses einer PKV für Kinder profitieren diese auch von allen Leistungsvorteilen einer privaten Krankenversicherung (beispielsweise auch von alternativen Heilbehandlungen, wie Osteopathie).

In den oben genannten Beiträgen für Kinder ist zudem ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und der Beihilfeergänzungstarif inbegriffen. „Vorerkrankungen“ wurden nicht berücksichtigt.

Anmerkung:
Sind Sie nicht verheiratet, ist es völlig irrelevant wieviel Sie als Beamter oder Ihr Partner verdienen. Der Gesetzgeber sieht hier unabhängig von jeglichen Kriterien die freie Wahlmöglichkeit zwischen der Familienversicherung in der GKV und der PKV für Beamte (Ausnahme Hessen).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Mitversicherung von Kindern in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Worauf sollten Sie vor dem Abschluss einer PKV verbeamtete für Lehrer achten?

Es gibt einige wichtige Aspekte auf die Sie vor einer Entscheidung für eine private Krankenversicherung für Lehrer oder Lehramtsreferendare unbedingt achten sollten.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen folgende Punkte ans Herz legen:

Ist eine private Krankenversicherung grundsätzlich die richtige Entscheidung?

Im ersten Schritt gilt es auf die Kosten zu schauen und zu errechnen, ob auch für Sie eine private Krankenversicherung für Lehrer für Sie definitiv die beste Lösung ist. Dafür sollten alle weiter oben im Text genannten Kriterien einbezogen werden, die zur Beitragsberechnung einer PKV von Bedeutung sind.

Insbesondere ist es wichtig die medizinischen Diagnosen der letzten Jahre anonyme bewerten zu lassen, denn nur auf diesem Wege werden Sie herausfinden können, welche Beiträge Sie letztlich wirklich zahlen müssen.

Diese Kosten gilt es daraufhin mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse abzugleichen und dabei auch verschiedene Zukunftsszenarien in die Berechnungen einfließen zu lassen, um ein abschließendes Urteil fällen zu können.

Ob für Sie persönlich eine private Krankenversicherung die richtige Lösung ist und ob es durch „Vorerkrankungen“ bei Ihnen zu höheren Beiträgen kommen könnte, finden Sie durch einen individuellen Krankenversicherungsvergleich heraus.

2. Bei der grundsätzlichen Entscheidung für eine PKV: Welcher Tarif passt am besten zu Ihnen?

Wie bereits erwähnt, unterschieden sich die Tarifinhalte der verschiedenen Anbieter der privaten Krankenversicherung für Lehrer deutlich voneinander.

Aus diesem Grund ist es bedeutend die Vertragswerke miteinander zu vergleichen. Nur auf diese Weise können Sie den für Sie besten Tarif finden.

Diese beiden Fehler sollten Sie dabei vermeiden:

  1. Sie entscheiden sich für eine PKV durch die Empfehlung von Kollegen, Verwandten oder Bekannten

    Oftmals empfehlen Kollegen, Verwandet oder Bekannte auf Nachfrage eine bestimmte Krankenversicherung.

    Sind diese mit Ihrer privaten Krankenversicherung zufrieden, könnte es sich natürlich für Sie anbieten, die identische Gesellschaft zu wählen.

    Meine Erfahrung aus fast zwei Jahrzehnten Arbeit im Bereich der PKV für Beamte zeigt jedoch, dass jeder Mensch unterschiedliche Vorstellungen in Bezug auf die Leistungen einer privaten Krankenversicherung hat.

    Zudem ist die Situation des Kollegen, Verwandten oder Bekannten zumeist nicht mit Ihrer vergleichbar, selbst wenn es auf den ersten Blick so erscheint (z.B. durch „Vorerkrankungen“, die Höhe des Beihilfeanspruchs, etc.).

    Darüber hinaus sind glücklicherweise die meisten Kollegen, Verwandten und Bekannten in der Regel noch nicht schwer erkrankt gewesen oder benötigten z.B. noch keine großen Zahnersatzleistungen. Doch genau in solchen Leistungsbereichen finden sich oftmals große Leistungsdifferenzen bei den einzelnen Gesellschaften, wenn es um hohe Kostenerstattungen geht.

    Letztlich verändern sich die Tarifinhalte bei den Gesellschaften auch über die Jahrzehnte. Entscheiden Sie sich für die gleiche Versicherungsgesellschaft, wie beispielsweise Ihre Mutter, so hat diese in ihrem Tarif mit großer Wahrscheinlichkeit andere Leistungen als Sie bei einem Neuabschluss in diesem Jahr. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es einen Bestandsschutz. Die vertraglichen Leistungen, die Sie abgeschlossen haben, bleiben Ihnen Ihr gesamtes Leben erhalten. Für neue Kunden dürfen die Versicherungsunternehmen allerdings das Bedingungswerk anders gestalten.

    Aus diesen Gründen ist ein gutgemeinter Rat anderer in Bezug auf eine private Krankenversicherung immer mit Vorsicht zu genießen.
  2. Verlassen Sie sich nicht auf Testergebnisse

    Dies gilt ebenso für Testergebnisse. Hier wird zumeist ein „Musterkunde“ zur Ermittlung des Testresultates zu Grunde gelegt.

    Die Grundvoraussetzungen dieses „Musterkunden“ haben allerdings in der Regel sehr wenig mit Ihrer individuellen Situation zu tun. Deshalb ist es für Sie so „gefährlich“ Ihre Krankenversicherungsentscheidung auf der Grundlage von Testergebnissen zu fällen.

    Benötigen Sie im Lebensverlauf bestimmte medizinische Leistungen und Ihre PKV erbringt diese vertraglich nicht, können Sie den „Tester“ nicht dafür verantwortlich machen, da dieser den für Sie inzwischen wichtigen Leistungsbereich bei der Ermittlung des Testresultates vermutlich als nicht relevant angesehen hat.  

Letztlich können Sie das Fazit ziehen, dass es nur einen Weg gibt, um ganz sicher die für Sie richtige private Krankenversicherung zu finden:

Sie müssen sich mit den Vertragsbedingungen der Versicherer auseinandersetzen. Nur auf diesem Weg können Sie die für sich beste private Krankenversicherung finden. 

Der Gesundheitsschutz ist maßgeblich für Ihre gesamtes Leben und deshalb kann ich Ihnen einfach nicht empfehlen sich bei der Wahl ausschließlich auf das Urteil anderer zu verlassen.

Bei über 40 Gesellschaften und über 1.000 Seiten Vertragsbedingungen erscheint es natürlich zeitlich unmöglich diese zu studieren. Hinzu kommt der fachliche Aspekt. Vieles im Kleingedruckten ist im versicherungsrechtlichen Fachchinesisch formuliert und für jemanden, der sich nicht täglich mit dieser Thematik auseinandersetzt an manchen Stellen schwer verständlich.

Hinzu kommen auch noch hunderte Seiten der Beihilfeverordnungen, die ebenfalls einen Einfluss auf die Gesamtleistung haben.

So verschaffen Sie sich einen verständlichen Überblick über die Bedingungswerke:

Durch einen unabhängigen Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter erhalten Sie eine übersichtliche und verständliche Gegenüberstellung der einzelnen Bedingungswerke der Gesellschaften.

Diese erspart Ihnen eine wochenlange Recherche, da Sie alle wichtigen Vertragspunkte und Ihre individuellen Beiträge in einem Dokument zusammengestellt bekommen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und fordern Sie sich hier Ihren individuellen Krankenversicherungsvergleich kostenfrei an.

Lassen Sie sich von einem Spezialisten im Bereich der privaten Krankenversicherung für Lehrer beraten

Ein übersichtlicher Krankenversicherungsvergleich für Lehrer wird Ihnen definitiv weiterhelfen. Dennoch sind manche Vertragsklauseln erklärungsbedürftig, um die exakten Unterschiede der verschiedenen Tarife herauszuarbeiten.

Dabei gilt es nicht nur auf die Leistungsunterschiede in den Haupttarife zu achten, sondern auch weitere Bausteine sollten unbedingt berücksichtigt werden, wie beispielsweise der Leistungsumfang des Beihilfeergänzungstarifes des jeweiligen Anbieters.

Das Thema der PKV für Lehrer unter Berücksichtigung der individuellen Beihilfe ist sehr komplex.

Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein einen echten Fachmann hinzuzuziehen, der Ihnen die Vertragswerke verständlich erläutert.

Achten Sie dabei bitte unbedingt darauf sich von einem ausgewiesenen Spezialisten der privaten Krankenversicherung für Beamte beraten zu lassen.

Folgende Kriterien sollte der PKV-Spezialist für Beamte erfüllen:

  • Unabhängigkeit
    Ihr Berater sollte keinesfalls an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sein oder einzelne Gesellschaften bevorzugen
  • Erfahrung
    Der Berater sollte unbedingt über langjährige Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare verfügen
  • Fachkompetenz
    Eine enorme Fachkompetenz in diesem Bereich ist absolut entscheidend. Kennt der Berater alle Bedingungswerke und Beihilfeverordnungen? Beschäftigt er sich wirklich ausschließlich damit Beamte zu beraten?
  • Referenzen
    Achten Sie unbedingt darauf, dass der Berater echte Referenzen von Beamten nachweisen kann.
  • Betreuung
    Legen Sie großen Wert darauf, dass der Berater Sie auch nach einem möglichen Vertragsabschluss im Alltag mit Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfe weiter unterstützt.

Achten Sie zudem darauf, dass der Berater nicht darauf aus ist Ihnen eine bestimmte private Krankenversicherung für Lehrer zu empfehlen.

Stattdessen besteht die Aufgabe eines guten Beraters darin Ihnen die Vertragsbedingungen anhand des geschriebenen Wortes verständlich und detailliert zu erklären, damit Sie auf dieser Grundlage im Anschluss eigenständig eine unbeeinflusste Entscheidung treffen können.

Gerne bin ich mit meiner Expertise für Sie da. Ich helfe seit Jahrzehnten täglich Beamte, Beamtenanwärter und Referendare die individuell beste private Krankenversicherung zu finden und arbeite dabei komplett unabhängig von den Krankenversicherungsgesellschaften.

Werfen Sie dazu auch gerne einen Blick auf meine Referenzen.

Achten Sie auf die Betreuung Ihrer privaten Krankenversicherung im Alltag

Dies ist meiner Erfahrung nach einer der unterschätzten Punkte bei einer privaten Krankenversicherung überhaupt.

In einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Alltag bei Arztbesuchen sehr einfach. Sie geben Ihre Versichertenkarte ab und damit brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern.

Bei einer privaten Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer und der individuellen Beihilfe sieht die Praxis anders aus:

  • Sie erhalten nach dem Arztbesuch eine Rechnung nach Hause gesandt (wie von einem Handwerker)
  • diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und bei Ihrer Beihilfestelle ein
  • daraufhin erhalten Sie von Ihrer PKV und der Beihilfe eine Auszahlung auf Ihr Konto
  • Sie begleichen die Arztrechnung

Der gesamte Prozess geht heute sehr schnell und äußerst unkompliziert, da Sie sämtliche Schritte digital ausführen können. Sie werden diese im Alltag problemlos bewältigen.

„Schwierig“ wird es dann für Sie, wenn es von Seiten der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zu Leistungskürzungen kommt.

Ein Beispiel:

Ihre private Krankenversicherung bemängelt eine ärztliche Rechnung, die Sie eingereicht haben und bittet um Korrektur bevor die Auszahlung an Sie vorgenommen werden kann. Nach Ansicht der PKV hat der Arzt an einer Stelle gebührenordnungstechnisch falsch abgerechnet.

Die entsprechenden Gebührenordnungsziffern werden mit einer Begründung von Ihrer PKV benannt.

Um die Korrektur zu veranlassen rufen Sie im nächsten Schritt die entsprechende Arztpraxis an und tragen ihr Anliegen der Arzthelferin vor.

An dieser Stelle erleben wir es sehr häufig, dass die Arzthelferinnen ihr Anliegen mit dem Hinweis „ablehnen“ (ob zu Recht oder Unrecht), dass die Abrechnung so korrekt sei und die Krankenversicherung dies zahlen müsse.

Somit rufen Sie Ihre private Krankenversicherung an, um mitzuteilen, dass die Arztpraxis Ihnen gesagt hat, dass sehr wohl die PKV diese Leistung zahlen muss und kein Fehler vorliegt.

Der Vorgang wird an den Sachbearbeiter weitergegeben und Sie erhalten einige Tage später eine Mitteilung Ihrer Krankenversicherung.

In dieser sieht die Krankenversicherung allerdings leider weiter keinen Anlass die Auszahlung an Sie vorzunehmen. Aus Sicht der PKV liegt der „Fehler“ eindeutig bei der Arztpraxis.

Sie stehen zwischen den Stühlen. Die Arztpraxis will die Rechnung nicht ändern und die private Krankenversicherung ohne eine Korrektur nicht zahlen.

Da Ärzte und Arztpraxen gegenüber Versicherungen zumeist ein höheres Vertrauen bei den meisten Menschen genießen, kommen Sie jetzt vielleicht zu der Schlussfolgerung: „Ich habe eine schlechte Krankenversicherung“.

Ein Großteil solcher Situationen lassen sich jedoch mit einem fachlichen Berater an der Hand in der Regel unproblematisch und schnell lösen.

Deshalb ist es nicht nur sinnvoll sich vor der Entscheidung eine PKV für Lehrer unabhängig beraten zu lassen, sondern auch die spätere Betreuung ist immens wichtig.

Ansonsten können Sie die inhaltlich am besten zu Ihnen passende Versicherung wählen und es kommt dennoch im Alltag immer wieder zu Zuzahlungen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen großen Wert darauf zu legen, dass Ihr Berater Sie auch in der alltäglichen Praxis weiter begleitet.

Dabei sollte dieser gemeinsam mit seinem Team aus der Erfahrung heraus solche und ähnliche Vorgänge gemeinsam mit Ihnen klären können, sodass Sie am Ende Ihr Geld erhalten, wenn darauf ein Anspruch besteht.

Mein Team und ich sind darauf spezialisiert solcher Vorgänge innerhalb kürzester Zeit lösen, wenn eine entsprechende Möglichkeit besteht. Häufig handelt es sich auch einfach nur um Flüchtigkeitsfehler beispielsweise seitens der Arztpraxen oder der Sachbearbeiter bei den Krankenversicherungen.

Ohne tiefgreifende Kenntnisse der Gebührenordnungen ist es allerdings sehr schwierig solche Fälle zu lösen. Es sei denn, Sie möchten sich in Zukunft neben Ihrer Arbeit und Freizeit mit den unzähligen Gebührenordnungssätzen für Ärzte und deren Rechtssprechungen beschäftigen.

Deshalb sollte Ihr Berater in der Praxis:

  • Unabhängig von Ärzten und Versicherungsgesellschaften in Ihrem Sinne agieren
  • hervorragend erreichbar sein
  • gute und direkte Kontakte zu den Versicherungsgesellschaften pflegen, um die Sachbearbeiter direkt ansprechen zu können. Somit lassen sich die meisten Vorgänge auch in kürzester Zeit klären.

Bringt Ihr Berater diese Fähigkeiten mit, ist es für Sie auch überhaupt nicht weiter tragisch, wenn es in der Praxis einmal zu Unstimmigkeiten beispielsweise bei ärztlichen Rechnungen kommt.

Wichtig ist, dass Ihr Berater Ihnen in der Praxis rund um die private Krankenversicherung und Beihilfe mit fachlichem Rat und unterstützend zur Seite steht.

Für mein Team und mich ist dieser Aspekt neben der Beratung der wichtigste überhaupt. Unser Ziel ist es immer unseren Beamten das Leben mit der Krankenversicherung so leicht und einfach, wie möglich zu machen.

Die private Krankenversicherung für angestellte Lehrer und Honorarkräfte

Angestellte Lehrer, die oberhalb der Versicherungsgrenze (69.300 Euro in 2024) verdienen, werden vom Arbeitgeber als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet.

Ab diesem Moment besteht die Wechselmöglichkeit in eine private Krankenversicherung.

Dies gilt generell und unabhängig von den Einkünften auch für Lehrer, die freiberuflich als Honorarkräfte arbeiten. Für diese ist ebenfalls der Abschluss einer PKV möglich.

Die Tarife für Angestellte und freiberufliche Lehrer in der privaten Krankenversicherung sind allerdings nicht mit den Beamtentarifen vergleichbar, da kein Beihilfeanspruch besteht.

Zwar beteiligt sich bei Angestellten Lehrern der Arbeitgeber mit einem 50-pozentigen Zuschuss an den Kosten der privaten Krankenversicherung, allerdings ist die Mitversicherung beispielsweise von Kindern und Ehepartnern in der Regel deutlich teurer als bei Beamten.

Auch die Tarifinhalte sind zumeist nicht auf dem Leistungsniveau der Beamtentarife.

Grundsätzlich lässt sich festhalten:

  • Angestellte Lehrer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können oftmals in einer privaten Krankenversicherung Geld sparen, solange der Ehegatte und Kinder nicht mitversichert werden müssen.

Denken Sie deshalb vor dem Abschluss unbedingt perspektivisch. Eine kurzfristige Ersparnis kann mittel- bis langfristig zu einer deutlichen Mehrbelastung bei einer anderen Lebenssituation führen.

Kostet die Mitversicherung eines Kindes für einen Beamten unter den weiter oben im Artikel genannten Voraussetzungen 36 Euro – 60 Euro im Monat, liegen die Beiträge für Kinder in der PKV für Angestellte und Honorarkräfte zumeist zwischen 120 Euro – 240 Euro (je nach Tarifwahl). Dabei kommt es in den meisten Tarifen auch noch zu einer jährlichen Selbstbeteiligung, bei der Inanspruchnahme von Leistungen.

Zudem müssen wir das Thema der Beiträge im Rentenalter ansprechen. Im Gegensatz zu Beamten erhalten Angestellte Lehrer im Rentenalter keinen Beihilfezuschuss von 70 Prozent (in Hessen 60 Prozent). Dadurch liegt die finanzielle Belastung im Vergleich zu den Beamtentarif im Rentenalter oftmals deutlich höher.

Sollte Sie nicht dauerhaft verbeamtet werden oder Ihr Ehegatte ist Beamter, ist zumindest beim Abschluss einer PKV für angestellte und freiberufliche „Vorsicht“ geboten.

Überlegen Sie sich den Wechsel gut und beziehen Sie in Ihre Gedankengänge verschiedene Lebenssituationen im Laufe der Jahrzehnte mit ein.  

Meine Empfehlung

Die Unterschiede der privaten Krankenversicherungstarife für Beamte und angestellte oder freiberuflich Lehrer sind immens.

Aus diesem Grund sollten beide Bereiche immer vollkommen unabhängig voneinander betrachtet werden.

Verbeamtete Lehrer profitieren von den Beihilfe-Zuschüssen, deren Höhe sich der jeweiligen Lebenssituation anpassen.

So profitieren Lehrer mit Kindern beispielsweise von den erhöhten Beihilfesätzen. Durch die höheren Zuschüsse des Dienstherrn sinken die Kosten der privaten Krankenversicherung.

Die meisten verbeamteten Lehrer werden in den Besoldungsstufen A12 und A13 geführt. Dementsprechend liegt der Verdienst im Vergleich zu einer A6 oder A7-Stelle deutlich höher.

Da die private Krankenversicherung für Beamte sich jedoch nicht nach dem Einkommen richtet, sondern andere Kriterien (siehe weiter oben im Artikel) für die Beitragsermittlung ausschlaggebend sind, lohnt sich zumeist für Lehrer der Wechsel in eine PKV unter Berücksichtigung der individuellen Beihilfe.

Neben den oftmals geringeren Kosten spielt dabei natürlich auch noch das Leistungsplus der Privatversicherung für Lehrer gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse eine Rolle.

Allerdings sollten Sie diese pauschale Aussage niemals ungeprüft für sich übernehmen. Durch individuelle Faktoren kann sich Ihre Situation anders darstellen.

Fordern Sie sich deshalb unbedingt vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung Ihren persönlichen Beitrags- und Leistungsvergleich an.

Dadurch erhalten Sie einen klaren Überblick über die Krankenversicherungsangebote am Markt und Sie sind zugleich in der Lage zu prüfen, welche Tarife am besten zu Ihnen passen.  

Ich hoffe, mit diesem Artikel konnte ich Ihnen wertvolle Informationen zur privaten Krankenversicherung für Lehrer an die Hand geben. Sollten bei Ihnen Fragen aufkommen, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr

Sven Bruns

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen in jedem Vertragswerk / Bedingungswerk festgehalten. Es empfiehlt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Dies gilt auch für die jeweilige Beihilfeverordnung. Schauen Sie in die aktuellen Vorgaben Ihrer Beihilfe, um die exakten Lücken benennen zu können. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Lehrer“ oder „Beamter“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: