Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 254 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Profitieren nur Beamte von einer privaten Krankenversicherung?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Profitieren nur Beamte von einer privaten Krankenversicherung?

Frau mit Brille schüttelt ihr volles Sparschwein durch Ersparnis

Private Krankenversicherung lohnt sich oftmals nur für Beamte

Die Frage der heutigen Artikelüberschrift erlebe ich oftmals in Gesprächen mit meinen Kunden und Interessenten. Sie spiegelt teilweise große Unsicherheit zum Thema einer privaten Krankenversicherung (PKV) wider und betrifft sogar Beamte. Untermauert wird dieses Unbehagen durch etliche Presseberichte, die immer wieder durch die Medien geistern. So titelte beispielsweise jüngst der Focus: „Mehr Beitrag als Budget – Preishammer in der privaten Krankenversicherung: So kontern Sie die Beitragserhöhung“.

Auch ältere Berichte greifen die Thematik der PKV in ähnlichem Tonfall auf, wie zum Beispiel die Süddeutsche mit ihrem Wortspiel: „Ich bin privat, holt mich hier raus„.

Im Zeitalter des Internets wird mehr als nur ein Pressemedium gelesen und der Leser hat eine reichhaltige Auswahl, um sich zu informieren. Soweit so gut.
Häufig sind die Headlines der Presseartikel allerdings etwas plakativ und schüren mehr Ängste, als dass sie individuell beraten.
Daher gehe ich in diesem Artikel näher auf die Frage ein, ob und wann sich eine private Krankenversicherung tatsächlich lohnt.

Sind Warnungen vor der privaten Krankenversicherung berechtigt?

Zunächst sei angemerkt, dass es durchaus fundierte Presseartikel gibt, die sich kompetent mit dem Thema der PKV beschäftigen. Denn niemandem hilft es, wenn Ängste geschürt oder nur Halbwahrheiten verbreitet werden. Aufgrund der Komplexität der Thematik ist es zudem unerlässlich, das Ganze sehr differenziert zu sehen.
Klar gesagt bedeutet dies, dass erst eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls, zu einer objektiven Beurteilung führen kann. Nicht für jeden ist eine private Krankenversicherung geeignet und manche sind eventuell in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben.

Wer darf überhaupt in einer privaten Krankenversicherung versichert sein?

Beamte, Freiberufler, Selbständige und Studenten haben die freie Wahl, was deren Krankenversicherung angeht. Sie unterliegen keinen Einschränkungen und können sich für eine private oder gesetzliche Krankenkasse entscheiden.
Anders sieht es bei Angestellten aus. Hier entscheidet die Versicherungspflichtgrenze (aktuell bei brutto 54.800 Euro in 2015 / 56.250 Euro im Jahr 2016) über die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der PKV. Nur derjenige, dessen Gehalt über dieser Einkommensgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) liegt, darf eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen.
Gerade für Beamte lohnt sich eine PKV besonders häufig, während die anderen Berufsgruppen oftmals besser in der gesetzlichen Krankenversicherung bedient sind. Allerdings ist nochmals zu betonen, dass stets die persönliche Situation zu einer folgerichtigen Beurteilung herangezogen werden sollte.
Auch hierüber gibt es zahlreiche Medienberichte, wie zum Beispiel dieser vom Focus: „Für wen die Private überlegenswert ist„.

Warum lohnt sich eine private Krankenversicherung besonders häufig für Beamte?

Beamte sind Staatsdiener und unterliegen einem Sonderstatus, der es ihnen erlaubt, sich völlig frei für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden.
Verbleibt ein Beamter in der GKV, handelt es sich immer um eine freiwillige Mitgliedschaft. Allerdings kommt ein Beamter in der GKV nicht in den Genuss, dass die Hälfte der Beiträge von seinem Arbeitgeber getragen werden – so wie das bei Arbeitnehmern der Fall ist. Vielmehr muss der Staatsdiener den vollen Beitragssatz der GKV aus eigener Tasche finanzieren.
Geregelt ist dies im § 257 des Sozialgesetzbuches V. Die dort genannten Voraussetzungen, für den 50-prozentigen Zuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse, treffen auf einen Beamten nicht zu. Daher ist er verpflichtet, seinen Beitrag an die GKV alleine zu tragen. Dies gilt im Übrigen für alle Beamtenstatus, wie etwa Beamtenanwärter, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit.
Verbleibt ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung, so beläuft sich sein Beitragssatz auf 14 Prozent seiner sämtlichen Einnahmen. Dazu gehören die Besoldung, aber auch Kinderzuschläge und Mieteinnahmen. Vom Beitrag zum Krankengeld (0,6 Prozent) bleiben Beamte verschont, da sie bis zu ihrer Dienstunfähigkeit die volle Besoldung bekommen.
Mitfinanziert werden muss allerdings der seit 2015 geltende Zusatzbeitrag, über den die gesetzlichen Krankenkassen mögliche Finanzierungslücken schließen. Im Schnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent. Weiterhin fällt der Beitrag für die Pflegeversicherung an. Dieser liegt bei Beihilfeberechtigen bei 1,175 Prozent und erhöht sich bei kinderlosen Beamten nochmals um 0,25 Prozent. Jedoch nur, nach der Vollendung des 23. Lebensjahres und sofern das Geburtsjahr nicht vor 1940 liegt.

Monatliche Beiträge eines Beamten für die gesetzliche Krankenversicherung

Um Ihnen die monatlichen Beiträge eines Beamten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu verdeutlichen, führe ich Ihnen hier einige Beispielrechnungen auf:

21-jähriger kinderloser Beamtenanwärter:

  • 1.310 Euro monatliche Besoldung x 14,0% GKV + 1,175% Pflegeversicherung + Zusatzbeitrag 0,9%
    = 210,58 Euro Beitrag

27-jährige kinderlose Lehrerin

  • Besoldung nach A12 3.808,89 Euro monatlich x 14% GKV + 1,425% Pflegeversicherung + 0,9% Zusatzbeitrag
    = 612,28 Euro Beitrag

Beitrag für verheiratete Beamte und Beamte mit Kindern

Verheirateten Beamten und Beamten mit Kindern kommt ein Familienzuschlag zugute, der
ebenfalls für die Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen wird.

  • 46-jähriger verheirateter Professor mit zwei Kindern (Bundesland Bayern)
    Besoldung nach W3 6.473,84 Euro monatlich + 341,98 Euro Familienzuschlag = 6.185,82 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt derzeit bei 4.125,00 Euro und wird im Jahr 2016 auf 4.237,50 Euro steigen. Da die oben angeführten Einnahmen des Professors darüber liegen, wird die BBG für die Berechnung des GKV-Beitrags zugrunde gelegt.
Das ergibt einen Beitragssatz von 663,10 Euro in 2015 und 681,18 Euro in 2016 für den Beamten.
Daran ist erkennbar, dass jede Steigerung der BBG auch einen erhöhten Krankenkassenbeitrag zur Folge hat.
Positiv ist jedoch, dass für die Kinder des Professors und seine Ehefrau (sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig ist) keine Zusatzbeiträge anfallen. Jene sind beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert.

Anhand dieser Beispielrechnungen ist erkennbar, dass die Mitgliedschaft von Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse, einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.
Ein weiterer Aspekt, der für eine private Krankenversicherung für Beamte spricht, ist das Thema der gesetzlichen Beihilfe. Dieser Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewährt der Dienstherr des Beamten und liegt im Schnitt zwischen 50 und 80 Prozent (je nach Bundesland).
Die Schwankungen dieses Zuschusses begründen sich in den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer und der familiären Situation des Beamten. Geregelt wird das Ganze in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer oder des Bundes – ja nachdem wo der Beamte seinen Dienstsitz hat.
Ledige Beamte ohne Kinder erhalten grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Kommen jedoch eine Ehefrau oder Kinder hinzu, kann sich die Beihilfe auf bis zu 70 Prozent steigern – außer im Bundesland Baden-Württemberg. Dort tätige Beamte, die ihren Dienst nach dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben, haben trotz Kindern nur einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe. In Bremen und Hessen beispielsweise erhöht sich die 50-prozentige Beihilfe mit jedem Kind um weitere 5 Prozent, bis zu einem Maximum von 70 Prozent.
Aufgrund der bundesweit so unterschiedlichen Beihilfeverordnungen, lohnt es sich in jedem Fall, einen Blick in die jeweils geltende zu werfen.

Gegenüberstellung der Beitragskosten für Beamte in der GKV und der PKV

Erinnern wir uns an den oben angeführten 21-jährigen ledigen Beamtenanwärter, der einen monatlichen GKV-Beitrag in Höhe von 210,58 Euro zu leisten hätte.
Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung hat er einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe und profitiert zudem von besonders günstigen Konditionen, da er Beamter auf Widerruf ist. Sein Beitragssatz zur PKV beliefe sich auf rund 60 bis 90 Euro monatlich und beinhaltet sogar eine Chefarztbehandlung mit Zweibettzimmer.

Bei der 27-jährigen Lehrerin, die in der GKV 612,28 Euro aufbringen müsste, fällt der Vergleich auch zugunsten der privaten Krankenversicherung aus. Hier müsste die Lehrerin nur rund 200 bis 275 Euro Monatsbeitrag zahlen und hätte ebenfalls ein erweitertes Leistungspaket in der Versorgung.

Selbst das Beispiel des bayrischen Professors zeigt Ersparnisse in der privaten Krankenversicherung auf. In der GKV würde er bei 663,10 Euro (für das Jahr 2015) Monatsbeitrag liegen.
In der PKV beläuft sich der errechnete Beitragssatz für seine gesamte Familie auf rund 400 bis 540 Euro. Er müsste zwar seine Frau und die beiden Kinder (Grundschulalter) einzeln versichern, aber seine Familie hat genauso Anspruch auf Beihilfe, wie er selbst. So erhalten er und seine Frau 70 Prozent und seine Kinder jeweils sogar 80 Prozent Beihilfe.

Diese Beispiele zeigen sehr eindeutig, dass es sich für Beamte durchaus lohnen kann, sich einer privaten Krankenversicherung zuzuwenden. Zumal die grundlegenden Versorgungsleistungen für Privatpatienten um einiges höher liegen, als es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Dennoch sollte es nicht versäumt werden, die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse in die Überlegungen und Berechnungen miteinzubeziehen – und erst dann eine Entscheidung zu treffen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: