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Private Krankenversicherung für Referendare in Niedersachsen

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Private Krankenversicherung für Referendare in Niedersachsen

Studentin steht neben Professor und vor anderen Studenten

Vor der 18-monatigen Referendariatszeit in Niedersachsen gilt es zu entscheiden, wie Sie in zukünftig krankenversichert sein möchten.

Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter in Niedersachsen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Vor- und Nachteile die jeweilige Absicherungsvariante bietet und worauf Sie vor dem Abschluss einer Krankenversicherung achten sollten, möchte ich Ihnen heute erläutern.

Die gesetzliche Krankenkasse für Lehramtsanwärter in Niedersachsen

Mit dem Start des Lehramtsreferendariates in Niedersachsen werden Sie als Beamter auf Widerruf vereidigt. Obwohl es sich um eine Anwärterzeit handelt, erhalten Sie also den Beamtenstatus und sind somit auch sozialversicherungsrechtlich entsprechend eingestuft.

Als Beamter entfällt für Sie die Verpflichtung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Stattdessen besteht für Referendare in Niedersachsen die Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen Absicherung und einer privaten Krankenversicherung.

Der Nachteil in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besteht für Referendare in Niedersachsen darin, dass Sie als gesetzliche versicherter Beamtenanwärter beitragsmäßig auf sich alleine gestellt sind. D.h. Ihr Dienstherr (Arbeitgeber) beteiligt sich überhaupt nicht an den Beiträgen der GKV.

Dies ist der entscheidende Unterschied zu Angestellten. Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse. Genau auf diesen Arbeitgeberzuschuss haben Sie als Beamter keinen rechtlichen Anspruch.

Entscheiden Sie sich also als Referendar in für die gesetzliche Krankenkasse, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie auf Ihre Besoldung (Einkommen) den vollen prozentualen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten haben.

Für die meisten Lehramtsanwärter in Niedersachsen kommt es dadurch zu Monatsbeiträgen von durchschnittlich 200-240 Euro in der GKV.

Im Hinblick auf das Einkommen während des Referendariates, müssen gesetzlich krankenversicherte Lehramtsanwärter somit fast ein Viertel der Besoldung für den GKV-Beitrag aufbringen.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare

Aus diesem Grund entscheidet sich ein Großteil der Lehramtsreferendare für eine private Krankenversicherung (PKV). Im Gegenteil zur gesetzlichen Krankenkasse, wird die PKV vom Land Niedersachen bezuschusst.

Deshalb wird die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter auch „Restkostenversicherung“ genannt.

Das Bundesland Niedersachsen beteiligt sich mit einem Prozentsatz an den anfallenden Krankheitskosten. Dazu zählen natürlich auch Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente und sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheitsvorsorge anfallen.

Diese Kostenbeteiligung wird als „Beihilfe“ bezeichnet. In der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen wird auch festgelegt, wie hoch Ihr Beihilfeanspruch ist.

Ihr Beihilfesatz (Kostenbeteiligung der Beihilfe) richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder. Sind Sie ledig oder verheiratet mit keinem oder einem Kind, unterstützt Sie das Bundesland Niedersachsen mit 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind steigt dieser Satz sogar auf 70 Prozent.

Beispiel:
Leider erwischt Sie während des Referendariates eine Grippe. Da bald Prüfungen anstehen, konsultieren Sie zur Sicherheit einen Arzt. Dieser schickt Ihnen daraufhin eine Rechnung über 80 Euro. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent beteiligt sich die Beihilfe Niedersachsens somit mit 40 Euro an den entstandenen Arztkosten.

Die Beihilfe in dieser Höhe wird allerdings nur geleistet, wenn Sie die verbleibenden 50 Prozent über eine private Krankenversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter abgesichert haben. Diese übernimmt also die weiteren 40 Euro der Arztrechnung.

Für welche Privatversicherung Sie sich dabei entscheiden, steht Ihnen frei. Wichtig ist, dass es sich um einen anerkannten Restkostentarif für beihilfeberechtigte Beamte handelt.

Zahlreiche private Krankenversicherungsgesellschaften bieten dabei spezielle Tarife für Lehramtsanwärter in Niedersachsen zu vergünstigten Konditionen an. So liegen die Beiträge für diese Restkostentarife bei durchschnittlich 65-100 Euro im Monat.

Entscheiden Sie sich für eine PKV kann Ihre Ersparnis gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter bei weit über 100 Euro im Monat liegen.

Darauf gilt es bei einer PKV für Lehramtsreferendare in Niedersachsen zu achten

Allerdings müssen solche pauschalen Aussagen nicht auf Ihre individuelle Situation zutreffen, da es bei der privaten Krankenversicherung für Referendare bestimmte Kriterien zu beachten gilt.

Die PKV-Tarife kalkulieren sich nicht nach Ihrer Besoldung. Diese spielt überhaupt keine Rolle. Stattdessen sind das Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand, der Beihilfesatz und die von Ihnen gewünschten Leistungen entscheidend.

Zwar gilt: Desto älter Sie sind, desto höher wird der Einstiegsbeitrag bei den Privatversicherern, allerdings sind die Beitragsunterschiede bei den speziellen Anwärtertarifen hier nicht so maßgeblich (wenn Sie zwischen 22-33 Jahren Ihre PKV abschließen). Natürlich zahlen Sie mit 22 Jahren weniger Beitrag, als bei einem Einstieg mit 30 Jahren. Dennoch reden wir hier über einen Mehrbeitrag von 10-20 Euro im Monat. Natürlich ist dies viel Geld – gemessen am Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse jedoch immer noch ein großer finanzieller Vorteil.

Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn Sie Ihr Referendariat in Niedersachen mit 34 Jahren oder älter starten oder während Ihrer Anwärterzeit dieses Alter erreichen. Viele Krankenversicherungsgesellschaften beenden Ihre vergünstigten Tarifkonditionen für Lehramtsreferendare mit dem 34. Geburtstag.

Sollte Ihre 18-monatige zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sein, müssen Sie unbedingt einen Krankenversicherungsvertrag bei einer Gesellschaft abschließen, die auch über dieses Alter hinaus die Anwärterkonditionen gewährt.

Ansonsten zahlen Sie plötzlich den Vollbeitrag für Beamte auf Probe und Lebenszeit. Da dieser beitragsmäßig deutlich höher liegt, sollten Sie dieses Szenario vermeiden.

Fokussieren Sie sich bei der Wahl Ihrer PKV deshalb am besten auf eine der Handvoll Gesellschaften, die Beamtenanwärtern in Niedersachsen auch über den 34. Geburtstag hinaus noch die speziellen Referendariats Konditionen garantieren. Lesen Sie dazu auch: Private Krankenversicherung für Beamte und Referendare über 34 Jahre.

Diesen Fakt brauchen Sie allerdings ausschließlich beachten, wenn Sie das obig genannte Alter während Ihres Referendariates erreichen bzw. erst nach Ihrem 34. Geburtstag Ihre Zeit als Beamtenanwärter starten.

Für jeden Referendar in Niedersachen gilt allerdings das Kriterium des Gesundheitszustandes als ein immens wichtiger Punkt vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Im Rahmen der sog. „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ sind Sie verpflichtet alle ärztlichen bekannten Diagnosen anzugeben, die in die im Krankenversicherungsvertrag abgefragten Zeiträume fallen. Worum es dabei genau geht, lesen Sie ausführlich hier: Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV für Beamte bedeutend?

Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es zu sog. Risikozuschlägen kommen. Diese stellen für Sie einen monatlichen Mehrbeitrag dar.

Alle von mir weiter oben genannten durchschnittlichen Beiträge von 65-100 Euro im Monat in den vergünstigten Anwärtertarifen beziehen sich (je nach Einstiegsalter) auf einen Beamtenanwärter ohne „Vorerkrankungen“.

Sind bei Ihnen individuell bestimmte Diagnosen zu beachten, kann der Beitrag höher ausfallen. Deshalb sollten Sie vor der Entscheidung für eine bestimmte Krankenversicherung unbedingt einen unabhängigen PKV-Vergleich durchführen lassen. Nur dadurch lässt sich feststellen, mit welchen Beiträgen Sie persönlich bei den Privatversicherern rechnen müssen.

Letztlich bestimmt auch noch Ihr Leistungswunsch den monatlichen Beitrag. Einen wesentlichen Unterschied macht in diesem Punkt in Niedersachsen vor allem die stationäre Behandlung aus.

Wünschen Sie eine Absicherung der Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Chefarzt) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, so beteiligt sich die Beihilfe in Niedersachen an diesen Kosten gar nicht. D.h. für die Kosten, die für Wahlleistungen im Krankenhaus anfallen, muss die Privatversicherung zu 100 Prozent aufkommen.

Entsprechend dessen reicht für diesen Bereich auch keine Restkostenabsicherung in Ihrer PKV aus, sondern Sie müssen diesen Leistungsbereich komplett selbst in der privaten Krankenversicherung absichern. Dies wirkt sich natürlich auf den Gesamtbetrag pro Monat aus.

Verzichten Sie komplett auf den Baustein Zweibettzimmer mit Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt, sind Sie inhaltlich schlechter versichert, sparen allerdings monatlich Geld.

Generell empfehle ich allerdings aus Leistungssicht die Mitversicherung des Privatschutzes im Falle eines Krankenhausaufenthaltes.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass es große Leistungsunterschiede bei den verschiedenen Tarifen für Referendare in Niedersachsen gibt. Auf welche Leistungen Sie besonders bei der Wahl Ihrer PKV achten sollten, lesen Sie hier: Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Wie geht es nach dem Referendariat in Niedersachsen mit der PKV weiter?

Nur wenige Lehramtsanwärter erhalten nach dem Referendariat in Niedersachsen sofort eine Festanstellung als Lehrer (Beamter auf Probe).

Oftmals erfolgt erst für eine gewisse Zeit ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst oder im Rahmen einer Ferienzeit sind Sie sogar kurzfristig „arbeitslos“.

Wählen Sie schon vor dem Lehramtsreferendariat eine gute private Krankenversicherung, so brauchen Sie sich in diesen Situationen keinerlei Sorgen machen. Lesen Sie zu dieser Thematik bitte auch meinen Artikel: Kann ich nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Dennoch möchte ich gerne auch hier auf die grundlegenden Fakten eingehen und Sie informieren.

Auf zweierlei Dinge sollten Sie dabei Acht geben:

Bietet Ihre private Krankenversicherungsgesellschaft eine günstige Anwartschaftsversicherung an? Diese benötigen Sie, falls Sie nach dem Referendariat in Niedersachsen zunächst ins Angestelltenverhältnis übergehen.

In diesem Fall tritt die Versicherungspflicht in der GKV in Kraft (soweit Sie monatlich über 450 Euro verdienen und jährlich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze – dies dürfte bei einer Vertretungsstelle der Fall sein), sodass ein Verbleib in Ihrer PKV für Beamte nicht möglich ist.

Damit Sie allerdings bei einer erneuten Verbeamtung unmittelbar wieder in Ihre Privatversicherung eintreten können, „frieren“ Sie durch eine solche Anwartschaftsversicherung Ihren Gesundheitszustand bei Ihrer Privatversicherung ein.

Eine solche Anwartschaftsversicherung wird von guten privaten Krankenversicherungen für Lehrer schon ab 1 Euro monatlich angeboten.

Somit ist es unwesentlich, ob neue „Vorerkrankungen“ während Ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse hinzukommen. Sobald Sie auf Probe verbeamtete werden, verpflichtet sich Ihre PKV Sie zu dem ursprünglichen vereinbarten Gesundheitszustand wiederaufzunehmen. Durch eine Anwartschaftsversicherung schließen Sie somit eine erneute Gesundheitsprüfung aus.

Sind Sie zunächst übergangsweise arbeitslos (z.B. durch eine Ferienzeit) ist eine Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. In dieser Konstellation ist eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Zugleich macht auch hier wieder eine Anwartschaftsversicherung Sinn, um Ihren Gesundheitszustand bei Ihrer PKV zu sichern.

Besteht keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln (weil Sie nicht verheiratet sind und kein ALG2 beziehen können), müssen Sie für die Zeit der „Arbeitslosigkeit“ in Ihrer privaten Krankenversicherung verbleiben. In diesem Fall bieten die guten PKV-Versicherer für Lehramtsanwärter allerdings 100-prozentige Übergangstarife (ebenfalls zu günstigen Konditionen), sodass der Beitrag sogar häufig unterhalb des gesetzlichen Satzes für diesen Zeitraum liegt.

Allerdings ist es bedeutend, dass Sie schon vor Beginn des Referendariates in Niedersachen darauf achten, dass Ihr Privatversicherer einen solchen Übergangstarif anbietet. Dann brauchen Sie sich keinerlei Sorgen nach dem Referendariat machen.

Ob es bei einer Verbeamtung auf Probe besser ist in der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben ohne unter welchen Voraussetzungen sich ein Wechsel lohnt erfahren Sie hier.

Fazit

Mit dem Start des Referendariates in Niedersachsen steht es Ihnen frei eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamtenanwärter zu wählen.

Allerdings müssen Sie als Beamter auf Widerruf in der GKV den Vollbeitrag und jeglichen Zuschuss Ihres Dienstherrn aus der eignen Tasche leisten. Dadurch ist die GKV für viele Lehramtsanwärter in Niedersachsen keine Option.

Versichern Sie sich hingegen in einer privaten Krankenversicherung, beteiligt sich Ihr Bundesland Niedersachsen an Ihren anfallenden Krankheitskosten zu mindestens 50 Prozent. Lediglich die verbleibenden Restkosten gilt es über eine PKV abzudecken.

Viele Privatversicherer bieten Lehramtsanwärtern in Niedersachsen dafür vergünstigte Anwärterkonditionen. Diese Konstellation ermöglicht es Referendaren oftmals über 100 Euro im Monat durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung gegenüber einer GKV zu sparen. Hinzu kommt das Leistungsplus der Privatversicherer.

Durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Referendare in Niedersachsen finden Sie am schnellsten heraus, welche private Krankenversicherung Ihnen die besten Leistungen zum fairen Monatsbeitrag bietet.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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