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Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse vor meiner Verbeamtung kündigen?

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Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse vor meiner Verbeamtung kündigen?

Statistiken werden von vier Beamten genau angesehen

Bei Ihnen steht eine Verbeamtung an und Sie sind bislang noch gesetzlich krankenversichert und möchten in eine private Krankenversicherung wechseln?

Dann stellt sich natürlich die Frage, welche Schritte nötig sind, um den Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte zu vollziehen.

Die Antwort hängt von Ihrem aktuellen Status in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ab. Soweit Sie Pflichtmitglied gemäß §5 Sozialversicherungsgesetz sind oder eine Familienversicherung (§10 Sozialversicherungsrecht) besteht, ist ein direkter Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit dem Tag der Verbeamtung problemlos möglich. In diesen Fällen brauchen Sie auch keine Kündigungsfristen zu beachten.

Kündigungsfrist in der GKV gilt nur für freiwillige Mitglieder vor der Verbeamtung

Sind Sie derzeit allerdings freiwilliges Mitglied in der GKV stellt sich die Situation anders dar. Um in eine PKV für Beamte wechseln zu können ist eine Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nötig. Dabei gilt es die Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten und dem laufenden Monat zu beachten.

Beispiel:
Sie werden zum 01.10. verbeamtet und sind derzeit freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Um unmittelbar zum Verbeamtungstermin den Wechsel in die PKV vollziehen zu können, muss Ihre Kündigung spätestens am 31.07. Ihrer GKV vorliegen.

Kündigen Sie im obigen Beispiel Ihre gesetzliche Krankenkasse erst zu einem späteren Zeitpunkt, bleiben Sie auch als Beamter über den 01.10. hinaus freiwilliges GKV-Mitglied. Allerdings müssen Sie dann den Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse als Beamter zahlen. Es gibt keinen Zuschuss vom Dienstherrn oder der Beihilfe zum GKV-Beitrag.

Aus diesem Grund lohnt sich für einen Großteil der Beamten und Beamtenanwärter der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Allerdings gibt es keine Verpflichtung für Beamte in eine PKV zu wechseln. Lesen Sie dazu auch: Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?

Streben Sie einen Wechsel in eine Privatversicherung zum Verbeamtungstermin an, gilt es also zunächst Ihren Versichertenstatus in der gesetzlichen Krankenkasse festzustellen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie aktuell versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied in der GKV sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Generell gilt: Arbeitnehmer mit einem Verdienst über 450 Euro im Monat und unter der Versicherungspflichtgrenze, unterliegen in der GKV der Versicherungspflicht. Ebenso sind Sie als Student bis zum 30. Lebensjahr pflichtversichert (bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters).

Somit ist in diesen Situationen mit dem Tag der Verbeamtung der direkte Wechsel für Beamte in eine private Krankenversicherung möglich. Allerdings sind Sie verpflichtet einen Nachweis Ihrer neuen Privatversicherung bei Ihrer bisherigen GKV vorzulegen. Dabei muss es sich um einen nahtlosen Übergang handeln. D.h. die private Krankenversicherung muss am Tag nach der Beendigung der gesetzlichen Krankenkasse beginnen (da die lückenlose Krankenversicherungspflicht besteht).

Beispiel:
Ihr versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis endet am 30.09. und Sie werden zum 01.10. verbeamtet, so muss die PKV auch am 01.10. beginnen.

Dies gilt ebenfalls, wenn Sie bislang über Ihren Ehepartner oder die Eltern familienversichert sind. Auch dann muss die Privatversicherung unmittelbar am Tag Ihrer Verbeamtung beginnen.

Zudem verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Vorlage Ihrer Beamtenurkunde. Generell können die Krankenkassen von Ihnen darüber hinaus auch noch eine formlose Austrittserklärung verlangen. Auf dieses Recht pochen in der Praxis allerdings nicht alle Krankenkassen.

Bei freiwilligen Mitgliedern in der GKV ist der Ablauf sehr ähnlich. Wie bereits erwähnt, ist es in diesem Fall allerdings nötig, die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen. Dazu reicht ein formloses Kündigungsschreiben, welches Sie am besten per Einwurfeinschreiben an Ihre GKV senden oder vor Ort abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen.

Wichtig: Kündigen Sie Ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft beispielsweise im Juli, da Sie am 01.10. verbeamtet werden, so erhalten Sie zunächst lediglich eine Bestätigung des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens.

In diesem Anschreiben Ihrer GKV werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Kündigung nur wirksam wird, wenn Sie bis zum Tag der eigentlichen Beendigung der GKV (in unserem Beispiel der 30.09.) eine Bestätigung einer privaten Krankenversicherung vorlegen. Weisen Sie keine PKV nach, ist Ihre Kündigung unwirksam und Ihre freiwillige Mitgliedschaft läuft weiter.

Diese sozialversicherungsrechtliche Regelung kommt Ihnen als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse entgegen, da Sie Ihre GKV kündigen können und dennoch Zeit haben, um in Ruhe eine private Krankenversicherung für Beamte zu wählen. Brauchen Sie unerwartet mehr Zeit für Ihre Entscheidung, hinterlegen Sie bei Ihrer GKV einfach keine neue Versicherung. Dadurch ist Ihre Kündigung hinfällig und Ihre gesetzliche Krankenkasse läuft weiter. Für einen Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt ist natürlich eine erneute Kündigung unter Berücksichtigung der genannten Kündigungsfristen nötig.

Fazit:

Vor Ihrer Verbeamtung sollten Sie Ihren Versicherungsstatus in der gesetzlichen Krankenkasse prüfen.

Sind Sie in der GKV versicherungspflichtiges Mitglied oder familienversichert, ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung unmittelbar zum Tag Ihrer Verbeamtung möglich.

Bei freiwilligen Mitgliedern in der GKV gilt allerdings eine Kündigungsfrist von zwei vollen und dem angebrochenen Monat einzuhalten. Erfolgt die Kündigung nicht pünktlich zum Verbeamtungstermin, so läuft die freiwillige GKV-Mitgliedschaft für Sie auch als Beamter oder Beamtenanwärter weiter. Allerdings zahlen Sie als Beamter den kompletten GKV-Beitragssatz und erhalten keinerlei Zuschüsse durch den Dienstherrn.

Mit dem Austritt aus Ihrer gesetzlichen Krankenkasse müssen dort generell eine Versicherungsbestätigung der neuen PKV und Ihre Beamtenurkunde hinterlegt werden.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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