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Neue Beihilferegelung in Hamburg für Beamte

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Neue Beihilferegelung in Hamburg für Beamte

Frau mit Tablet sitzt auf dem Sofa und schaut in die Kamera

Hamburg bietet seinen Landesbeamten als erstes Bundesland die Möglichkeit auch in der gesetzlichen Krankenkasse einen 50-prozentigen Zuschuss vom Dienstherrn zu erhalten. Was genau steckt hinter der neuen Gesetzgebung und welche Beamte profitieren von der Neuregelung? Auf diese Fragen möchte ich heute ausführlich eingehen.

Prozentual ist bislang nur ein kleiner Anteil aller Beamten in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Grund ist sehr simpel: In der Vergangenheit erhielten weder Bundes- noch Landesbeamte einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse vom Dienstherrn. Dies bedeutet im Klartext, dass Beamte in der GKV immer den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche leisten mussten. Dadurch kommt es natürlich zu einer immensen finanziellen Belastung für Staats- und Landesdiener, die sich für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben (lesen Sie dazu auch: Private Krankenversicherung Beamte – Lohnt sich der Wechsel für Beamte in die PKV?).

Nur, wenn der Beamte sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten über die sogenannte Beihilfe. Somit stellt die PKV nur eine Restkostenabsicherung gegenüber der Beihilfe dar, die Beamten in Höhe von mindestens 50 Prozent gewährt wird. Für Bundesbeamte und in vielen Bundesländern steigt dieser Beihilfesatz sogar für Beamte mit zwei oder mehr Kindern und Pensionären auf 70 Prozent (dann reicht eine private Krankenversicherung über 30 Prozent natürlich aus). Dadurch die ist eine Privatversicherung für Beamte häufig auch finanziell deutlich attraktiver als die gesetzliche Krankenkasse.

Landesbeamte in Hamburg unterliegen seit dem 01.08.2018 dieser Regelung allerdings nicht mehr. Beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse erhält der Beamte in Zukunft den ganz normalen Arbeitgeberzuschuss von 50 Prozent (wie jeder Arbeitnehmer).

Lohnt es sich deshalb für Landesbeamte in Hamburg in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben?

Meiner Ansicht nach lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da es bei der Entscheidung etliche bedeutende Faktoren zu berücksichtigen gilt.
Generell möchte ich jedoch festhalten, dass sich für Beamte in den höheren Besoldungsstufen zumeist unverändert der Wechsel in eine private Krankenversicherung mit Beihilfeberechtigung lohnen dürfte. Letztlich muss natürlich jede Situation individuell betrachtet werden, jedoch liegt der Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse trotz des Arbeitgeberzuschusses z.B. bei einem Lehrer mit einer A13 Besoldung in einer etwas höheren Stufe (Vollzeit) bei über 375 Euro im Monat.

Der Einstieg in eine private Krankenversicherung ist für diesen Lehrer (z.B. 29 Jahre ohne „Vorerkrankungen“) ab einen Monatsbeitrag von ca. 200 Euro möglich. Möchten Sie ein Zweibettzimmer mit Chefarzt im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mitversichern, bieten die Privatversicherungen ihre Beamtentarife in Hamburg ab 250 Euro an. Eine solche Leistung ist bei der gesetzlichen Krankenkasse natürlich nicht enthalten und müsste auch gegen einen Mehrbeitrag über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Erhalten Sie eine niedrigere Besoldungsgruppe oder arbeiten nur Teilzeit, gilt es genau zu überlegen, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung die bessere Lösung für Sie ist.

Folgende Faktoren sollten Sie berücksichtigen:

– Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten in Hamburg eine Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. D.h. die Kosten für die private Krankenversicherung sinken um 20 Prozent. Diese gilt auch im Alter während der Pensionierung. Während Sie in der gesetzlichen Krankenkasse zu keinen Veränderungen hinsichtlich des Zuschusses kommt, trägt die Beihilfe 70 Prozent der Krankheitskosten und Sie zahlen für die private Krankenversicherung nur 30 Prozent.
– Entscheiden Sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse und wechseln im Laufe der Jahre das Bundesland, müssen Sie den Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Nur in Hamburg gibt es den Arbeitgeberzuschuss in der GKV aktuell für Beamte. In allen anderen Bundesländern zahlen Sie den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse aus der eigenen Tasche. So kostet die GKV für eine verbeamtete Gymnasiallehrerin (Besoldung A13 Stufe 7) in NRW beispielsweise rund 775 Euro im Monat. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung würde
in diesem Beispiel in Nordrhein-Westfalen bei ca. 225 Euro im Monat liegen (mit Zweibettzimmer und Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt).

Besonders interessant ist natürlich in diesem Zusammenhang auch die Beitragsentwicklung im Laufe der Jahre im Vergleich der gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung für Beamte.

Die gesetzliche Krankenkasse hat sich im Höchstsatz bei Beamten folgendermaßen entwickelt:

=> 2018: 792 Euro
=> 2015: 721 Euro
=> 2013: 677 Euro
=> 2008: 585 Euro
=> 2004: 533 Euro

Dies entspricht einer durchschnittlichen Anpassung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse von 3,47 Prozent im Jahr. Die Hälfte der Beiträge werden natürlich durch das Land Hamburg getragen. Diese Höchstsätze erreichen Sie beispielsweise bei einer A13 Besoldung in einer höheren Erfahrungsstufe.

Die Beitragssteigerungen bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte lagen lt. der unabhängigen Ratingagentur Assekurata seit Jahr 2004 bei 2,7 Prozent.

Neben den Beiträgen spielen natürlich auch die Leistungen eine entscheidende Rolle. In diesem Punkt gibt es natürlich deutliche Unterschiede. Ein interessantes Beispiel ist der zahnärztliche Bereich. Bei Zahnersatz (z.B. Krone, Brücken, Implantate, Inlays, etc) zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel 50-65 Prozent. Zwar

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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