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PKV für Beamte – was ist Beihilfe?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

PKV für Beamte – was ist Beihilfe?

Lehrerin und Kinder beim Unterricht

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bieten die privaten Krankenversicherungsgesellschaften spezielle Tarife zur Restkostenabsicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare an.

Durch das Recht auf Beihilfe – in Höhe von 50 bis 80 Prozent für Staatsdiener und deren Familienangehörige, sofern diese beihilfeberechtigt sind – lohnt es sich in den meisten Fällen, die verbleibenden Kosten über eine PKV abzudecken.

Genau aus diesem Grund ist die Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter oftmals die attraktivere Lösung gegenüber, da in diesem Fall die Beihilfe einen Teil der Kosten zur Gesundheitsvorsorge übernimmt.

Diese Restkostenversicherung umfasst dabei alle Leistungen einer privaten Vollversicherung. Die monatlichen zu zahlenden Beiträge sind jedoch aufgrund des Beihilfeanspruchs in der Regel deutlich geringer. Zumeist bieten die Tarife für Beamte sogar eine volle Kostenerstattung beispielsweise für die Bereiche Zahnersatz und alternative Heilmethoden.

Nahezu jeder Berufsbeamte hat Anspruch auf die Beihilfe zur Krankenversicherung, sofern er nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dazu gehören Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare), Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenzeit und Pensionäre. Ausnahmen bilden beispielsweise Berufssoldaten und in zahlreichen Bundesländern Beamte bei der Polizei und Feuerwehr.

Diese erhalten während Ihrer aktiven Dienstzeit die Versorgung durch die freie Heilfürsorge und sind erst als Beamte im Ruhestand behilfeberechtigt.

Abrechnungsverfahren Beihilfe und private Krankenversicherung

In der Praxis bekommen privat versicherte Beamtenanwärter und Beamte die Arztrechnungen per Post nach Hause gesandt. Diese müssen dann bei der Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden.

Da in den meisten Beamten-Tarifen der Privatkassen die erwähnte umfangreiche Deckung vorhanden ist, werden in der Regel die vollen Arztkosten erstattet und keine Eigenbeteiligung erhoben. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen in zahlreichen Leistungsbereichen, aus eigener Tasche hinzu gezahlt werden muss.

Der Abrechnungsprozess zusammengefasst:

  • Der Versicherte erhält die Rechnung vom Heilbehandler in der Regel per Post.
  • Die Rechnung muss vom Versicherten selbst innerhalb der Zahlungsfrist an den Heilbehandler beglichen werden.
  • Der Versicherungsnehmer / Beihilfeberechtigte reicht die Rechnungen bei der Beihilfe und der Krankenversicherung ein. Dabei gilt es zu beachten, dass Sie in zahlreichen Bundesländern die Rechnungen bei der Beihilfe erst dann eingereicht werden sollten, wenn ein gewisser Mindestbetrag erreicht ist, da ansonsten z.B. Verwaltungskosten in Abzug gebracht werden können. In den entsprechenden
  • Die Erstattung der Rechnungsbeträge von der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung erfolgt zum festgelegten Prozentsatz jeweils auf das dort hinterlegte Konto. In manchen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit die Krankheitskosten von Seiten der Beihilfe über die Gehaltsabrechnung erstatten zu lassen.

Wer regelt die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine Leistung für Beamte und Beamtenanwärter, die im Rahmen der Fürsorgepflicht vom Dienstherrn erbracht wird. Jedoch deckt diese nur einen Teil der Krankheitskosten ab.

Für den verbleibenden Teil muss ein anderweitiger Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Dies kann eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sein.

Besonders beachtenswert ist hierbei jedoch, dass es keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Beihilfen gibt. Die genauen Bestimmungen hierüber werden in den einzelnen Beihilfeverordnungen des Bundes und der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten zur Gesundheitsvorsorge des Beamten.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beamter auf Widerruf (Anwärter oder Referendar), Probe oder Lebenszeit sind. Beamte haben generell einen Anspruch auf Beihilfe.

Sichern Sie sich in einer Private Krankenversicherung ab, so brauchen Sie nur die Restkosten über die PKV abdecken.

Die Höhe des Beihilfesatz richtet sich im Bund und dem Großteil der Bundesländer maßgeblich nach der Anzahl der Kinder. Ein lediger Beamter ohne Kinder erhält grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Dieser Satz erhöht sich um Bund und den meisten Bundesländer mit Geburt des zweiten Kindes auf 70 Prozent. Kinder haben zumeist einen 80-prozentigen Beihilfeanspruch. Unabhängig von der Kinderzahl liegt der Beihilfesatz für Pensionäre im Bund und zahlreichen Bundesländern bei 70 Prozent.

Alle Details zur Beihilfe finden Sie in der jeweiligen Beihilfeverordnung.

Allerdings gibt es Bundesländer mit abweichenden Beihilferegelungen, wie z.B. Hessen und Bremen. In den jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder können Sie die Details nachlesen. Googlen Sie einfach die auf Sie zutreffende Beihilfe. Auf diesen Weise finden Sie online alle wissenswerten Informationen.

Entscheiden Sie sich für eine Private Krankenversicherung gilt es nun die verbleibenden Kosten zur Beihilfe über diese abzusichern. Liegt Ihr Beihilfesatz bei 50 Prozent müssen dementsprechend die weiteren 50 Prozent über eine PKV abgedeckt werden. Dieser Satz verringert sich auf 30 Prozent bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch bzw. auf 20 Prozent bei Kindern.

Quotentarife

Die Tarife für Beamte und Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung werden auch als sog. Quotentarife bezeichnet. Deshalb muss jeder Staatsdiener auch mit seinem ersten Beihilfeantrag eine Quotenbescheinigung vorliegen. Diese erhält der Beamte von seiner Krankenversicherung. In dieser wird die prozentuelle Höhe der Absicherung des Beamten über seine PKV nachgewiesen.

Aufgrund der Krankenversicherungspflicht müssen immer insgesamt die kompletten 100 Prozent der Kosten zur Gesundheitsvorsorge abgesichert sein. Von daher prüft die zuständige Beihilfestelle, ob diese Grundvoraussetzung durch den ergänzenden privaten Versicherungsschutz erfüllt wird. Beläuft sich der Beihilfesatz also auf 50 Prozent, so müssen die weiteren 50 Prozent über eine PKV abgesichert sein. Beläuft sich die Beihilfehöhe auf 70 Prozent, muss die Quote der Krankenversicherung entsprechend 30 Prozent betragen

Aus diesem Grund ist es ratsam, einen unabhängigen Vergleich erstellen zu lassen – und zwar vor der Entscheidung für einen privaten Krankenversicherungstarif. Nur auf diese Weise können Sie den Versicherungsschutz für sich finden, der Ihnen das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Hier macht es Sinn sich direkt und bequem einen Krankenversicherungsvergleich für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter über das Internet anfordern.

Oft werden natürlich auch Testergebnisse, wie zum Beispiel von Stiftung Warentest, hinzugezogen. Verlassen Sie sich jedoch niemals „blind“ auf solche Resultate. Die Grundlagen eines jeden Tests sind andere und müssen keinesfalls mit Ihren persönlichen Anforderungen an eine Krankenversicherung übereinstimmen. Deshalb macht es mehr Sinn, die Bedingungen zu studieren und die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungsangebote individuell herauszuarbeiten.

Denn im Leistungsfall können Sie sich niemals auf ein Testergebnis verlassen, sondern nur auf das geschriebene Wort im Bedingungswerk des Versicherers.

Neben den Leistungen gilt es aber auch weitere Eckpfeiler der Bedingungen zu beachten:

Wichtig ist zum Beispiel eine zügige Kostenerstattung durch den Krankenversicherer, sodass Sie nicht ständig, aufgrund langer Bearbeitungszeiträume, die Rechnungen aus eigener Tasche auslegen müssen.

Oftmals kann es sehr empfehlenswert sein, einen neutralen Experten hinzuziehen. Dieser erklärt Ihnen die Bedingungen in Ruhe, macht Sie auf die entscheidenden Unterschiede im Kleingedruckten aufmerksam und verfügt über ein weitreichendes Hintergrundwissen zu den einzelnen Gesellschaften. Eine solche hilfreiche Beratung können Sie sogar unentgeltlich vom Spezialisten erhalten.

Da es sich bei der Krankenversicherung um Ihre wichtigste Absicherung handelt, ist es ratsam, keine Möglichkeit außer Acht zu lassen und alle Details unabhängig voneinander zu erörtern.

Insbesondere Versicherungsvertreter, die ausschließlich an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind, heben häufig nur die positiven Aspekte des eigenen Produktes hervor und vernachlässigen die Nachteile. Aber gerade diese zu kennen, sollte Ihr Ziel sein. Eine Gesellschaft ohne jeglichen Nachteil werden Sie am heutigen Markt kaum noch finden.

Beihilfe für Ehepartner und Kinder

Wie bereits angedeutet, kann auch für Familienangehörige des versicherten Beamten eine Beihilfeberechtigung bestehen.

Dadurch profitieren Familienmitglieder von den besonderen PKV-Tarifen für Beamte und Beamtenanwärter. Solange Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld beziehen, wird ebenfalls Beihilfe gewährt, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Generell steht es Ihnen frei, ob Sie Ihre Kinder privat oder gesetzlich Krankenversichern. Allerdings gibt es dabei eine wichtige rechtliche Grundlage zu beachten:

Liegen Ihre Einnahmen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze – und außerdem höher als die Ihres Ehepartners – müssen Sie Ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch absichern. Ist dies nicht gegeben, besteht (außer für hessische Landesbeamte) für Ihren Nachwuchs das freie Wahlrecht zwischen der GKV und der PKV. Hessische Beamte müssen Kinder jedoch gesetzlich Krankenversichern, sofern die o.g. sozialversicherungsrechtliche Grundlage zur verpflichtenden PKV für das Kind nicht gegeben ist.

Mit dem Einstieg in eine Beamtenlaufbahn müssen Sie sich als zukünftiger Beamter oder Beamtenanwärter mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen.

Neben der Entscheidung, welche Krankenversicherung die Richtige ist, fällt oftmals die Frage nach der Beihilfe für Beamte und deren Modalitäten.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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