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Steuerliche Absetzung der privaten Krankenversicherung für Beamte und Lehrer

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Steuerliche Absetzung der privaten Krankenversicherung für Beamte und Lehrer

Paar schaut in den Laptop

Seit zum Beginn des Jahres 2010 wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bürgerentlastungsgesetz das Einkommensteuergesetz geändert wurde, profitieren Sie als Beamter oder Lehrer von der Chance, alle Beiträge für Basisleistungen Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Absetzung von der Steuer geltend zu machen. Für Wahlleistungen einer PKV für Beamten- und Lehramtsanwärter gilt diese Regelung jedoch nicht. Ihre private Krankenversicherung nennt Ihnen bei der Übermittlung der Beitragsinformationen daher entsprechende Einzelbeträge für die Steuererklärung. Mit der Vorlage einer Bescheinigung über Vorsorgeaufwendungen bei Ihrem Dienstherren ist zudem die Steuerminderung beim Lohnsteuerabzug möglich.

Vollständige Geltendmachung der Basisabsicherung einer PKV für Beamte

Als Beamtenanwärter oder Referendar dürfen Sie in Deutschland ebenso wie festverbeamtete Staatsdiener Ihre Beiträge für die Basisabsicherung der privaten Krankenversicherung bei der Steuererklärung prinzipiell im vollen Umfang als Sonderausgaben geltend machen. Die neue Regelung mit besseren Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung der Kosten der PKV für Beamte oder Lehrer basiert auf dem Bürgerentlastungsgesetz zur Krankenversicherung, das 2009 vom Deutschen Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats verabschiedet wurde und zum Beginn des Jahres 2010 in Kraft getreten ist. Von diesem Bundesgesetz und der damit verbundenen Änderung des Einkommensteuergesetzes profitieren Sie auch als Beamten- und Lehramtsanwärter, wenn Sie über die Restkostenversicherung der privaten Krankenversicherung ergänzend zur Beihilfe Ihr Kostenrisiko abdecken.

Die vollständige Absetzbarkeit ist jedoch ausschließlich für den Basiskrankenversicherungsschutz Ihrer PKV für Beamte gegeben. Dabei handelt es sich um die Leistungen der Basistarife einer privaten Krankenversicherung der Beamtenanwärter und Festverbeamteten, die mit dem Umfang der Basisleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß dem SGB V vergleichbar sind. Wahlleistungen einer PKV von Beamten und Lehrern sind hingegen nicht uneingeschränkt absetzbar. Darum tragen Sie bei der Einkommenssteuererklärung die Beträge für die Basisabsicherung und darüber hinausgehende Beitragszahlungen Ihrer privaten Krankenversicherung für Referendare oder Festverbeamtete in zwei unterschiedliche Zeilen ein.

Ihre PKV übermittelt in der Regel außerdem die Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge für den Basiskrankenversicherungsschutz elektronisch an die zuständigen Behörden, um die Überprüfung der Voraussetzungen für die vollständigen steuerlichen Begünstigungen im Fall einzelner Beamter zu ermöglichen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Wegbereiter

Der Anlass für die Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes zur Krankenversicherung, von dem Sie als Beamten- und Lehramtsanwärter ebenso wie als Festverbeamteter bei der PKV profitieren, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Denn demnach war die bis zum Ende des Jahres 2009 gültige Regelung für die Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Vor der Gesetzesänderung war bei der steuerlichen Absetzung der Zahlungen an die PKV sowohl bei Beamten als auch bei Angestellten lediglich ein medizinisches Existenzminimum uneingeschränkt berücksichtigungsfähig. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zwang die Bundesregierung dazu, mit dem Bürgerentlastungsgesetz die verfassungswidrigen Inhalte des Einkommensteuergesetzes im Sinne der Mitglieder der Krankenkassen zu ändern.

Beitragsinformationen der PKV für Beamte mit zwei Beträgen

Seit 2010 erhalten Sie als Referendar oder Beamtenanwärter genauso wie als Festverbeamteter wegen der Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz von Ihrer privaten Krankenversicherung üblicherweise Beitragsinformationen mit zwei gesondert aufgeführten Beträgen. Der Anteil des Basiskrankenversicherungsschutzes, den Sie uneingeschränkt bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen, wird von Ihrer PKV für Lehrer und Beamte aus der vollständigen Beitragssumme herausgerechnet.

Bei diesen Berechnungen durch die private Krankenversicherung ist die vom Gesetzgeber festgelegte Krankenversicherungsbeitragsanteilsermittlungsverordnung, die unter der Abkürzung KVBEVO bekannt ist, maßgeblich. Im Rahmen des Verfahrens ordnet die PKV der Beamten den Mehrleistungen bestimmte Punktwerte zu. Die ermittelte Punktsumme wird anschließend ins Verhältnis zur Summe aller abgedeckten Leistungen der Restkostenversicherung gesetzt. Hieraus ergibt sich ein Abschlagsfaktor, mit dem die PKV die Beiträge für die Grundversicherung der Beamten und Lehrer multipliziert.

Um festverbeamteten Staatsdienern sowie Beamtenanwärtern die Möglichkeit zu geben, bei der Steuererklärung korrekte Angaben zu machen, führt die private Krankenversicherung im Informationsbescheid einen exakten Betrag zur errechneten Basisabsicherung auf. Für Ihre Mehrleistungen und eventuell geleistete Beitragszahlungen zu Zusatzversicherungen nennt die PKV in der Beitragsinformation die Summen, die Sie als Beamter unabhängig vom Basiskrankenversicherungsschutz aufgebracht haben. Diesen Betrag kürzt die private Krankenversicherung der Lehramtsanwärter und Festverbeamteten wiederum um die Höhe der Rückerstattungen von Beiträgen, die Sie aus zusätzlichen Versicherungen erhalten haben.

Bescheinigung der PKV zu Vorsorgeaufwendungen für den Dienstherren

Gemäß § 10 EStG stellt Ihre PKV für Beamte Ihnen eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen aus. Insofern Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zusammen mit den Pflegeversicherungsbeiträgen die Jahreshöchstbeiträge, die berücksichtigungsfähig sind, übersteigen, ist die Vorlage dieses Dokuments beim Dienstherren ratsam. Seit 2010 berücksichtigt der Dienstherr von Festverbeamteten sowie von Beamtenanwärtern oder Referendaren für die Steuerminderung einen Pauschalbetrag, der einem Anteil von zwölf Prozent der monatlichen Bruttobezüge entspricht.

Der jährliche Höchstbeitrag liegt hierbei für Beamte und Lehrer in der Regel bei 1.900 Euro. Durch das Vorlegen der Bescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung bei Ihrem Dienstherren ist in einigen Fällen für Festverbeamtete oder Beamtenanwärter eine steuermindernde Anrechnung möglich. Beamte im Ruhestand lassen die Vorsorgeaufwendungsbescheinigung der PKV wiederum dem zuständigen Versorgungscenter zukommen.

Oft will der Dienstherr von Lehramts- oder Beamtenanwärtern die Bescheinigungen der privaten Krankenversicherung nicht bearbeiten. In derartigen Fällen haben Sie als Beamter nach dem Ablauf des Kalenderjahrs bei der Einkommenssteuererklärung immer noch die Gelegenheit zur Geltendmachung tatsächlich entrichteter Kassenbeiträge für die PKV.

Die private Krankenversicherung für Festverbeamtete und Beamtenanwärter stellt eine Bescheinigung zu Ihren Vorsorgeaufwendungen in der Regel nicht jährlich aus. Denn die Werte aus dem Jahr 2010 sind laut dem Bundesfinanzministerium bis 2016 problemlos für den Lohnsteuerabzug verwendbar. Alle zusätzlichen Beiträge bei der PKV, die hiervon abweichen, dürfen Sie als Lehrer oder Beamter bei der Steuererklärung geltend machen. Darum ist bei den meisten privaten Krankenversicherungen für Beamten- oder Lehramtsanwärter ebenso wie bei festverbeamteten Staatsdienern bei Veränderungen Ihres Versicherungsverhältnisses in der Regel keine erneute Ausstellung des Dokuments vorgesehen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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