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Neue Regelung zur Pension ab 56 für Beamte bei Bahn und Post

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Neue Regelung zur Pension ab 56 für Beamte bei Bahn und Post

Paar schaut sich Unterlagen an und ist glücklich

Bisher kommen Beamte im Dienst der Deutschen Bahn, der Post, der Postbank und der Deutschen Telekom durch eine Sonderregelung in den Genuss des Vorrechts, bereits zum 56. Geburtstag in den Ruhestand zu treten. Zum Ende des Jahres 2016 läuft die spezielle Regelung für die Bundesbeamten, die zum geschlossenen Bestand der mittlerweile privatisierten Staatsunternehmen gehören, jedoch aus. Laut einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium will der Finanzminister Wolfgang Schäuble für die Beamten aus dem Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen dieses Privileg in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt gewähren. Weil Schäuble von den angehenden Frühpensionären die Ableistung eines einjährigen Sozialdienstes fordert, ist die Kritik der Beamtenverbände vorprogrammiert.

Frühpension eines geschlossenen Bestands als Belastung für den Bund

Beamte auf Lebenszeit, die ihren besonderen Status als Staatsdiener bei der Deutschen Bundespost sowie bei der Deutschen Reichs- und Bundesbahn erhalten haben, werden voraussichtlich noch bis 2043 für privatisierte Nachfolgeunternehmen ihren Dienst fortführen. Damit endet die finanzielle Belastung, zu der dieser geschlossene Bestand von derzeit rund 100.000 Bundesbeamten für den Staat führt, jedoch nicht. Genauso wie alle anderen verbeamteten Staatsdiener erhalten Post- und Bahnbeamte als Beamte im Ruhestand ihre Pension ebenso wie ihre Beihilfe. Darüber hinaus profitieren diese Bundesbeamten gemäß der 2016 endenden Sonderregelung sogar von dem Privileg, die Leistungen bereits zum 56. Geburtstag zu beantragen. Aus diesem Grund erwartet der Bundesfinanzminister nun von den Bahn- und Postbeamten offenbar eine Gegenleistung.

Bundesfreiwilligendienst als Bedingung für den Vorruhestand

Nach der Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs aus dem Finanzministerium wäre für Beamte von Post und Bahn im 56. Lebensjahr zunächst nur ein engagierter Ruhestand mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten möglich. In diesem Zeitraum müssten die Bundesbeamten im Bundesfreiwilligendienst aktiv sein oder eine vergleichbare soziale Vollzeit-Tätigkeit ausüben. Das Bundesfinanzministerium rechnet jährlich mit 1.000 Anträgen von Bahn- und Postbeamten, während erste Gewerkschaftsfunktionäre bereits eine unzulässige Beschneidung von

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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