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Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse – Was kostet die GKV für Beamte?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse – Was kostet die GKV für Beamte?

Lehrerin mit Mappen in der Hand vor Tafel mit Zahlen

Lohnt sich für Beamte der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse?

Sie werden verbeamtet und überlegen, ob es für Sie sinnvoll ist in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu verbleiben? Alternativ haben Sie als Beamter grundsätzlich die Möglichkeit eine private Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Damit stellt sich natürlich die Frage, welche Lösung für Sie in Zukunft am besten ist?

In diesem Artikel möchte ich ausführlich auf diese Thematik eingehen, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach der Höhe Ihrer Besoldung

Die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare errechnen sich grundsätzlich aus der Höhe Ihrer Besoldung.

Darüber hinaus gibt es einen entscheidenden Unterschied, welchen Beitrag zur GKV Sie als Beamtenanwärter oder Beamter zu leisten haben:

  • den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
  • 50 Prozent des Beitrags zur gesetzlichen Krankenkasse (wie bei Arbeitnehmern)

Dies hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie verbeamtet werden.

Lediglich in acht Bundesländern gibt es aktuell die sogenannte pauschale Beihilfe. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen (ab 01.02.2024), Sachsen, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen erhalten Sie beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse auch als Beamter durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen in Höhe von 50 Prozent.

In allen anderen Bundesländern und auch bei der Bundesbeihilfe müssen Sie als Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag leisten.

Ein Beispiel:

Sie werden in Nordrhein-Westfalen verbeamtet und treten eine A13 Stelle Vollzeitstelle an. Die Höhe des Einkommens beträgt zum Start der Beamtenlaufbahn rund 4.588 Euro monatlich (durch Familien und Kinderzuschläge kann die Besoldung natürlich höher ausfallen).

Berechnen wir den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse und gehen von einem Beitragssatz von 15,2 Prozent (Beispiel Techniker Krankenkasse inkl. Zusatzbeitrag) auf die Besoldung in Höhe von 4.588 Euro aus, so ergibt sich daraus ein Monatsbeitrag von 697,37 Euro. Hinzu kommt noch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Hier liegt der Satz für Beamte über 23 Jahren ohne Kinder bei 2,3 Prozent und mit Kindern bei 1,7 Prozent. Somit belaufen sich die Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung für unseren Beamten auf 78 Euro (wenn wir bei einem Beamten mit Kindern den Satz von 1,7 Prozent veranschlagen).

Entscheidet sich unser Beamter für die gesetzliche Krankenkasse, so muss er 775,37 Euro im Monat zahlen. Einen Anteil vom Dienstherrn erhält er nicht, da es in Nordrhein-Westfalen keine pauschale Beihilfe gibt. Somit muss der Beamte die 775,37 Euro monatlich komplett selbst aufbringen.

Durch die Steigerung der Erfahrungsstufe, wird unser Beamter voraussichtlich schon in wenigen Jahren oberhalb des Höchstsatzes zur gesetzlichen Krankenkasse verdienen. Dieser liegt in diesem Jahr (2024) bei monatlich 5.175 Euro. Da die Beiträge zur gesetzlichen Krank- und Pflegeversicherung einkommensabhängig sind, steigt der vom Beamten zu leistendem Monatsbeitrag zu diesem Zeitpunkt auf 874,58 Euro. Eine enorme Belastung monatliche Belastung.

Lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte?

Im Gegensatz zur GKV spielt die Höhe des Einkommens bei der PKV keine Rolle.

Zur Berechnung der Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte, ist das Einstiegsalter, der Gesundheitszustand, Beihilfesatz und der gewünschte Leistungsumfang entscheidend.

Bleiben wir beim Beispiel unseres Lehrers aus Nordrhein-Westfalen, der gerade seine Laufbahn als Beamter auf Probe startet. Der Monatsbeitrag von 775,37 Euro in der gesetzlichen Krankenkasse stellt eine große finanzielle Hürde dar, deshalb ist es für unseren Beamten wichtig zu wissen, wieviel er in einem Beamten-Tarif bei den Privatversicherungen zahlen müsste.

Er ist 28 Jahre alt und hat ein Kind. Gesundheitlich gibt es keine Vorerkrankungen. Da ledige oder verheiratete Beamte bis zu einem Kind in NRW einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent haben, gilt es für unseren Beamten die anderen 50 Prozent über einen Quotentarif der PKV absichern.

Auf der Grundlage dieser Eckdaten lässt sich ermitteln, dass der Abschluss eines Restkostentarifes in der privaten Krankenversicherung für Beamte ab 277 Euro im Monat möglich wäre. In diese Berechnung ist beispielsweise sogar bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung inbegriffen, im Gegensatz zu den Regelleistungen bei der GKV. 

Trotz der Mehrleistungen spart der Beamte bei einem Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung 505 Euro im Monat.

Der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse würde für den Beamten in diesem Fall wenig Sinn ergeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass es jede Situation individuelle zu bewerten gilt. Welche Lösung für Sie am besten ist, erfahren Sie durch einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte. Diesen können Sie sich hier kostenlos anfordern.

Wie interessant ist die GKV für Beamte in Bundesländern mit der pauschalen Beihilfe?

In acht Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe an den Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen (ab 01.02.2024), Sachsen, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen erhalten Sie als Beamter in Form der pauschalen Beihilfe einen Zuschuss zur GKV.

Dieser Zuschuss ist vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten und beläuft sich grundsätzlich auf 50 Prozent der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.

Lassen Sie uns auch diesbezüglich ein Beispiel rechnen:

Eine Beamtin aus Baden-Württemberg (31 Jahre) ohne Kinder steht am Anfang Ihrer Laufbahn und muss jetzt eine Entscheidung zwischen der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse und der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung treffen.

Es handelt sich um eine A13 Vollzeitstellen mit einer Besoldung in Höhe von 4.315 Euro im Monat. Durch die pauschale Beihilfe in Brandenburg würde der GKV-Monatsbeitrag zur Hälfte anfallen, somit liegt der halbe GKV-Beitragssatz bei 7,6 Prozent zzgl. 2,3 Prozent für die Pflegepflichtversicherung (Beispiel TK).

Unsere Beamtin müsste somit auf die 4.315 Euro Besoldung insgesamt einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 9,9 Prozent zahlen. Dies entspricht einem Monatsbeitrag von 427,19 Euro, den unsere Beamtin aus Baden-Württemberg beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse leisten müsste.

Damit liegt bei Monatsbeitrag deutlich unter dem unseres Beamten in Nordrhein-Westfalen, ist jedoch immer noch im Vergleich zur privaten Krankenversicherung hoch.

Eine PKV könnte die Beamtin schon ab einem Monatsbeitrag von 280 Euro abschließen (50 Prozent Beihilfesatz, ohne Vorerkrankungen mit Einbettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus).

Trotz der pauschalen Beihilfe in der GKV spart die Beamtin beim Wechsel in eine Beamten-PKV rund 147 Euro im Monat und profitiert zudem von den Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung.

Wie das Wort „pauschal“ es aussagt, bleibt der Zuschuss durch den Dienstherrn bei der pauschalen Beihilfe immer bei 50 Prozent. Je nach Bundesland steigt jedoch der individuelle Beihilfeanspruch in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung ab dem ersten oder zweiten Kind.

Gehen wir davon aus, unsere Beamtin aus Baden-Württemberg hat zwei Kinder. Dadurch steigt der Beihilfesatz der individuellen Beihilfe mit der PKV auf 70 Prozent. Somit bedarf es nur noch einer Absicherung von 30 Prozent über eine Privatversicherung.

Dementsprechend sinkt der Beitrag zur PKV und eine Absicherung wäre in diesem Fall sogar schon ab 207 Euro möglich. Bleibt die Besoldung unverändert, so würde der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nur leicht auf 401,29 Euro im Monat sinken (durch die Kinder vergünstigt sich der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung).

Die Ersparnis durch die Entscheidung für einen PKV liegt jetzt sogar bei 194 Euro monatlich. 

Wie verhalten sich die Kosten zur GKV bei einer Teilzeitstelle?

Würde unsere Beamtin nur eine halbe Stelle (statt Vollzeit) besetzen, so halbiert sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe auf rund 200 Euro.

Mit zwei Kindern würde der Beitrag zur pauschalen Beihilfe somit ca. auf dem Niveau einer privaten Krankenversicherung liegen.

Soll allerdings das Leistungsniveau ebenfalls annährend identisch sein, müsste unsere Beamtin zur gesetzlichen Krankenkasse zahlreiche Zusatzversicherungen abschließen, zum Beispiel für die Zähne, Krankenhausaufenthalte, etc. Dadurch entstehen deutliche Mehrkosten und somit ist selbst in diesem Beispiel die PKV für Beamte gemessen am Preis- Leistungsverhältnis erneut günstiger.

Letztlich ist es immer wichtig eine individuelle Berechnung zu starten. Fordern Sie sich dafür gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Krankenkassenvergleich an. Ein solcher Vergleich wird Ihnen enorm helfen die richtige Entscheidung zu treffen.

Wie sehen die Kosten der GKV gegenüber der PKV bei niedrigeren Besoldungsstufen aus?

Da sich die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenkasse nach der Besoldung richtet, schauen wir uns ein weiteres Beispiel an.

Für die Berechnung legen wir eine Beamtin mit einer A11 Besoldung Vollzeit im Bundesland Bayern zu Grunde. Die Besoldungshöge beträgt in unserem Beispiel 3.634 Euro monatlich.

Auf die Besoldung in Höhe von 3.634 Euro wird ein Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeitragssatz von 16,9 Prozent fällig (Beispiel TK). Der Monatsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich somit auf 614,15 Euro. Dieser ist komplett von der Beamtin selbst zu tragen.

Gehen wir davon aus, die Beamtin ist zum Einstieg in die Laufbahn 35 Jahre alt, so könnte Sie sich in einer privaten Krankenversicherung mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch ab 288 Euro im Monat absichern (keine Vorerkrankungen, inkl. einem Anspruch auf Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt und Beihilfeergänzungstarif).

Die Wahl der PKV bringt in diesem Fall der Beamtin eine Ersparnis von monatlich rund 327 Euro.

Wäre die Beamtin in einem Bundesland mit der pauschalen Beihilfe tätig, würden die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse mit Pflegeversicherung sich auf 9,3 Prozent senken. Dies entspricht einer monatlichen Belastung bei der Besoldung von 3.634 Euro von ca. 337 Euro.

In der privaten Krankenversicherung würde der Monatsbeitrag unverändert bei 280 Euro inkl. der zahlreichen Mehrleistungen bleiben.

Trotz der pauschalen Beihilfe bleibt eine Ersparnis von 49 Euro im Monat.

Diese Beitragsersparnis würde sich nochmals erhöhen, wenn unsere Beamtin zwei oder mehr Kinder hätte, da der Beihilfesatz auf 70 Prozent steigt und somit eine PKV ab 206 Euro abschließbar wäre.

Jetzt spart die Beamtin durch die Entscheidung für die private Krankenversicherung Beamte sogar 131 Euro im Monat.

Nicht nur für Beamte auf Probe lohnt sich oftmals der Wechsel in eine PKV. Die Gesellschaften bieten Anwärtern schon während der „Ausbildungszeit“ vergünstigte Konditionen in der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter an.

Wie verhält es sich mit Kindern in der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Soweit der Partner oder Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, können die Kinder dort weiterhin gemäß §10 Sozialversicherungsrecht in der kostenfreien Familienversicherung bleiben.

Bezieht die Beamtin das Kindergeld und damit den Kinderzuschlag, besteht dennoch der Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent.

Alternativ kann die Beamtin die Kinder auch mit in die private Krankenversicherung nehmen. Diese haben beide jeweils einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Hier wäre somit eine Absicherung über eine PKV in Höhe von 20 Prozent nötig.

Der Krankenversicherungsschutz wäre je Kind ab ca. 36 Euro möglich (Beispiel Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren ohne „Vorerkrankungen“). Zum Beitrag der Beamtin (206 Euro monatlich) kämen noch 72 Euro für die beiden Kinder hinzu – somit liegt die Gesamtbelastung jetzt bei 278 Euro monatlich.

Vergleich mit der GKV in einem Bundesland ohne pauschale Beihilfe (614 Euro Monatsbeitrag) oder mit pauschaler Beihilfe (337 Euro monatlich), bleibt der finanzielle Vorteil unverändert bei der privaten Krankenversicherung, selbst wenn die Beamtin beide Kinder mit in die PKV nimmt.

Die Unterschiede der GKV und PKV für Beamte im Pensionsalter

Oftmals wird von enorm hohen Kosten für die private Krankenversicherung im Alter berichtet. Dieses Risiko besteht auch, jedoch waren davon in der Vergangenheit nicht maßgeblich die Beamten betroffen.

Im Gegenteil: Hier kann es in der gesetzlichen Krankenkasse auch im Pensionsalter zu einer starken finanziellen Belastung kommen.

Die Horrormeldungen von mehreren tausend Euro Beitrag im Monat in der PKV betreffen die Tarife von Selbstständige und Angestellte. Hier kommt es leider immer wieder zu massiven Beitragssteigerungen und gegenüber Beamten in der PKV erhalten Selbstständige keinen Zuschuss zu den Beiträgen zu privater Krankenversicherung im Rentenalter.

Beamte hingegen erhalten 70 Prozent Beihilfe (in Hessen 60 Prozent) und müssen lediglich die verbleibenden Restkosten in Höhe von 30 Prozent (40 Prozent in Hessen) im Pensionsalter absichern. Dadurch sind Beamte bei der Wahl einer PKV im Alter deutlich bessergestellt als Angestellte und Selbstständige.

Letztlich ist es allerdings bedeutend, dass niemand die exakten Kosten für das Pensionsalter voraussagen kann. Dies gilt sowohl für die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung.

Beitragssteigerungen der Privatversicherungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der medizinischen Kostenentwicklung, der Inflation, dem Zinsniveau und auch der Lebenserwartung. Wie auch in der gesetzlichen Krankenkasse bestimmen somit Zukunftsfaktoren die Höhe der Beitragssteigerungen. Diese lassen sich leider nicht vorhersagen. Dennoch können wir natürlich auf die Entwicklung in der Vergangenheit blicken.

Dazu ein Beispiel:
Ein Beamter mit einer Besoldung von A13 in Nordrhein-Westfalen, war 37 Jahre als Lehrer tätig und tritt jetzt in die Pension ein.

Seine Besoldung lag zuletzt bei 5.805 Euro. Daraus errechnet sich in NRW ein Ruhegehalt von rund 3.852 Euro.

Auf dieses Einkommen im Pensionsalter erhebt die gesetzliche Krankenkasse den vollen Beitragssatz. Dies wären aus heutiger Sicht 650,99 Euro monatlich – diesen Betrag müsste der Pensionär monatlich an die gesetzliche Krankenkasse inklusiv Pflegepflichtversicherung zahlen.

Gehen wir davon aus, dass der Lehrer aktuell noch 17 Jahre von der Pensionierung entfernt ist, so können wir nur auf zukünftige Prognosen der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung schauen.

Diese Prognosen sind sehr unterschiedlich, deshalb nutze ich für unser Beispiel die konservativen Vorhersagen. Die Bertelsmann-Stiftung beispielsweise rechtet bis 2040 mit einem Kostendefizit der in Höhe von 50 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 18,7 Prozent. Es gibt jedoch auch zahlreiche andere Prognosen, die von einem Kostensatz von bis zu 28 Prozent sprechen.

Lassen Sie uns die 18,7 Prozent aufgreifen, die aus meiner Sicht keinesfalls unrealistisch sind. Hinzu kommt noch die Pflegepflichtversicherung – auch hier gibt es verschiedenste Prognosen. Ich nehme eine extrem konservative von prognos, die den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung 2040 bei 3,7 Prozent sieht (da wir heute schon bei 3,4 Prozent liegen, müssen Sie für sich entscheiden, ob Sie mit einem höheren Satz rechnen, wie ein Vielzahl anderer Prognosen. Wie gesagt, ich möchte konservativ rechnen. Da auch ohne pauschale Beihilfe zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Hälfte des Satzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung übernehmen, kommen wir 2040 auf einen prognostizierten Beitragssatz von Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 19,65 Prozent (ich habe den heutigen Beitragssatz für das Krankentagegeld bei der GKV in Abzug gebracht, da Beamte diesen nicht leisten müssen).

Auf die Höhe der Einkünfte von 3.852 Euro im Pensionsalter würde sich darauf eine monatlicher GKV Beitrag (inkl. Pflegeversicherung) von ca. 756 Euro errechnen, die unser Beamter monatlich aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Bei der PKV für Beamte liegen laut Assekurata („TÜV der privaten Krankenversicherung“) die Beitragserhöhungen seit 2008 durchschnittlich bei 2,7 Prozent. Gehen wir davon aus, der Beamte zahlt 17 Jahre vor seiner Pensionierung für seine PKV ca. 255 Euro im Monat (70 Prozent Beihilfesatz) und die Beitragssteigerung entspricht dem vergangenen Marktdurchschnitt von 2,7 Prozent, so liegt bei Monatsbeitrag bei seinem Einstieg ins Pensionsalter bei 370 Euro.

Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse spart der Beamte auch zum Einstieg ins Pensionsalter 386 Euro im Monat.  

Handelt es sich um ein Bundesland mit pauschaler Beihilfe würde der Aufwand in der GKV in der exakt identischen Situation würde der Beamte mit einem GKV-Beitrag von 414 Euro monatlich in den Ruhestand einsteigen.

Der hochgerechnete Beitrag der PKV läge unverändert bei 370 Euro. Die Ersparnis bleibt auch mit der pauschalen Beihilfe auf Seiten der PKV. In diesem Fall liegt diese bei 44 Euro monatlich. Auf den ersten Blick mag der Beitragsvorteil der PKV hier nicht mehr groß scheinen, dennoch möchte ich nochmals zu bedenken geben, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen. Bei der Privatversicherung handelt es sich um ein umfangreiches Leistungsspektrum. Um nur annährend dieses Niveau zu erreichen müsste der gesetzlich versicherte Beamte zahlreiche Zusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz, etc. abschließen. Dadurch entstehen allerdings wiederrum deutliche Mehrkosten, die zur GKV hinzukommen. Alternativ könnten auch die Leistungen der privaten Krankenversicherung gemindert werden (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt analog zu den gesetzlichen Leistungen), auch in diesem Fall würde sich die Ersparnis erneut steigern.

Ich möchte nochmals ausdrücklich betonen, dass alle Hochrechnungen sich auf Prognosen oder Vergangenheitswerten beziehen und somit darin keinerlei Verbindlichkeiten zu sehen sind. Mein Anliegen besteht darin, Ihnen möglichst übersichtlich auf der Grundlage solider Werte beispielhafte Berechnungen für die Zukunft darzustellen.

An den Monatsbeiträgen können Sie erkennen, dass die PKV für Beamte in der Vergangenheit immer einen sehr sicheren und leistungsstarken Hafen für Pensionäre bot. Gerade im höheren Alter ist die Kombination aus einer gut bezahlbaren und zugleich leistungsstarken Krankenversicherung maßgeblich. Durch die hohen Beihilfesätze und den Leistungsvorteilen, kann die PKV Beamten beides bietet.

Entscheidend ist individuell die richtige Lösung zu finden. Dabei helfe ich Ihnen durch einen kostenlosen und unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich gerne.

Fazit

In vielen Fällen ist die gesetzliche Krankenkasse für Beamte kostenintensiv, während die private Krankenversicherung ein attraktives Preis- Leistungsverhältnis bietet.

Der Vorteil der PKV ergibt sich durch die individuelle Beihilfe, die bei mindestens 50 Prozent liegt und für Beamte mit Kindern oder generell im Pensionsalter auf 70 Prozent steigt (Ausnahme Hessen 60 Prozent). Dadurch brauchen in einer PKV über einen Quotentarif für Beamte nur die verbleibenden Restkosten versichert werden.

Dies gilt ebenfalls für die private Krankenversicherung im Referendariat und für Beamtenanwärter. Durch die vergünstigten „Ausbildungskonditionen“ in den Privattarifen, lohnt sich oftmals schon ein Wechsel in eine PKV zu diesem Zeitpunkt.

In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen müssen Beamte die vollen 100 Prozent der Kosten aus eigener Tasche tragen. Daraus ergibt sich zumeist ein immens hoher Monatsbeitrag.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen (ab 01.02.2024), Sachsen, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen gibt es für Beamte in der GKV alternativ die pauschale Beihilfe (diese liegt immer pauschale bei 50 Prozent). Entscheiden Sie sich allerdings einmal für die pauschale Beihilfe kommen Sie aus dieser nicht mehr heraus, es sei denn, Sie wechseln in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe. In diesem Fall wird soagr wieder der volle GKV-Beitrag fällig.

An dieser Stelle möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es niemals eine grundlegende Aussage gibt, welche Krankenversicherung für Sie persönlich am besten ist. Dies können Sie nur durch einen individuellen Krankenversicherungsvergleich für Beamte herausfinden.

Ich hoffe, durch die zahlreichen Rechenbeispiele in diesem Artikel mit und ohne pauschale Beihilfe haben Ihnen einen sehr guten und detaillierten Überblick über die Kosten für Beamte in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gegeben.  

Wie bereits mehrfach betont, gibt es niemals eine pauschale Lösung. Sie müssen Ihre Situation individuell beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen, welche Lösung für Sie optimal ist.

Gerne stehe ich Ihnen dabei durch einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich zur Seite.

Zum Autor des Artikels:
Mein Name ist Sven Bruns und ich arbeite seit über 18 Jahren ausschließlich für Beamte zum Thema private Krankenversicherungen und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Hier können Sie mich kontaktieren.

Bitte beachten Sie:
Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Gewähr übernommen werden.  

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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