Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 254 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Gruppe von Freundin posiert vor der Kamera und lächelt

Nicht nur bei den monatlich zu zahlenden Beiträgen unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen für Beamte deutlich, sondern auch bei den Leistungen.

Aus diesem Grund ist es bedeutend vor dem Abschluss einer PKV zu schauen, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, damit Sie die passende Privatversicherung für sich finden.

Dabei möchte ich Ihnen heute mit wissenswerten Informationen helfen.

Worauf gilt es bei der Wahl der PKV zu achten?

Grundsätzlich gilt es zunächst zu verstehen, dass es bei den PKV-Tarifen für Beamte immer eine generelle Deckung gibt, die jedes Krankenversicherungsangebot umfasst.

Darin enthalten ist der gesamte ambulante Bereich, die Grundleistung im stationären Bereich (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) und natürlich die zahnärztliche Deckung. Dieser Tarifbaustein umfasst beispielsweise in der Regel auch bereits Leistungen für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) und Naturheilverfahren (z.B. Heilpraktikerleistungen).

Neben der Pflegeversicherung müssen Sie diesen Grundtarif wählen, da Sie auch als Beamter in Deutschland der Krankenversicherungspflicht unterliegen und dieser Verpflichtung damit nachkommen.

Zusatztarife in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit diese grundlegende Abdeckung zu ergänzen. Folgende Zusatztarife sind wählbar:

Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt:
Möchten Sie auch im Krankenhaus als Privatpatient behandelt werden? Dann sollten Sie Ihre PKV um ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus ergänzen.

Bei wenigen Krankenversicherungen ist dieser Zusatz schon im Grundtarif enthalten. Die meisten Gesellschaften bieten die Wahlleistungen als ergänzende Option an.

Beihilfeergänzungstarif:
Einen Anteil von mindestens 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten über nimmt Ihre Beihilfe. Nur die Restkosten werden über die PKV abgesichert. Dennoch gibt es bei den Beihilfen des Bundes und der Länder Lücken. Bei bestimmten Leistungen zahlt die Beihilfe somit weniger, als den Ihnen generell zustehenden Beihilfesatz (z.B. die Beihilfe zahlt statt der eigentlich 50 Prozent nur 30 Prozent). Somit entsteht für Sie eine Lücke. Damit Sie diese Kosten nicht aus der eigene Tasche zahlen müssen, gibt es den Beihilfeergänzungstarif. Durch diesen springt Ihre PKV für die Lücke der Beihilfe im versicherten Rahmen ein, sodass Sie möglichst keine Zuzahlungen leisten müssen.

Welche Leistungen exakt diese Lücken der Beihilfe umfassen, ist in Ihrer Beihilfeverordnung festgelegt. Zumeist betreffen die Beihilfekürzungen Leistungen bei Zahnersatz- und Kiefernorthopädie, Hilfsmitteln, Brillen und Kontaktlinsen, Heilpraktikerleistungen und den Rücktransport aus dem Ausland.

Krankenhaustagegeld:
Viele Beihilfeverordnungen verlangen pro Tag, den Sie stationär im Krankenhaus liegen, einen gewissen Betrag von ihren Beamten, der von der eigentlichen Erstattung abgezogen wird. Vielleicht kennen Sie diese Regelung bereits von der gesetzlichen Krankenkasse, die ihren Versicherten pro Krankenhaustag 10 Euro in Rechnung stellt.

Je nachdem, ob Sie Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt) gewählt haben oder nicht, können die Abzüge für Beamte je nach Bundesland zwischen 10-33 Euro pro Tag liegen.

Ein Beispiel:
Als Bundesbeamter liegen Sie für 10 Tage im Krankenhaus (Zweibettzimmer mit Chefarzt) und erhalten eine Rechnung von 3.000 Euro.  Die Bundesbeihilfe stellt dem Beamten 24,50 Euro pro Tag in Rechnung (24,40 Euro x 10 = 245 Euro). Bei einer 50-prozentigen Beihilfeberechtigung würden eigentlich durch die Beihilfe 1.500 Euro geleistet (50% von 3.000 Euro). Jetzt werden allerdings von dieser Auszahlung die 245 Euro in Abzug gebracht. Somit erhält der Beamte durch die Beihilfe nur 1.255 Euro statt der eigentlichen 1.500 Euro.

Diese Lücke kann durch ein Krankenhaustagegeld von Seiten der privaten Krankenversicherung geschlossen werden. Bei manchen PKV-Tarifen ist auch sogar schon ein solcher Lückenschluss teilweise im Beihilfeergänzungstarif verankert.

Generell gilt es für Sie zu prüfen, ob auch Ihre Beihilfe bei einem stationären Aufenthalt die Leistungen kürzt und in welcher Höhe dies der Fall ist. Daraufhin können Sie entscheiden, ob Sie diese Lücke durch ein Krankenhaustagegeld schließen möchten oder den Eigenanteil im Leistungsfall lieber aus eigener Tasche tragen.

Kurtarif:
In diesem Bereich unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungen. Einige Tarife beinhalten bereits eine Abdeckung bei Kuren. Andere bieten einen speziellen Kurbaustein.

Soweit die Kurleistungen im Tarif bereits enthalten sind, sollten Sie prüfen in welcher Höhe dies der Fall ist. Bietet eine Gesellschaft Ihnen die Möglichkeit den Kurtarif hin zuzubuchen, so kostet diese Absicherung natürlich einen kleinen Zusatzbeitrag, jedoch können Sie die Höhe der Kurleistungen dadurch selbst gestalten.

Pflegezusatzversicherung:
Ihr Tarif umfasst auch generell die private Pflegepflichtversicherung. Diese können Sie um eine Pflegezusatzversicherung ergänzen. Die gesetzlichen 5 Pflegegrade, die auch bei Ihrer privaten Pflegeversicherung die Grundlage für die Leistungen darstellen, bietet im Pflegefall nur einen Grundschutz.

Durch eine Pflegetagegeldversicherung lässt sich der Versicherungsschutz für den Pflegefall erweitern.

Krankentagegeld:
Angestellte erhalten bei einer längeren Erkrankung für 6 Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Daraufhin übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen (mit Abstrichen).

Beamte brauchen sich mit dieser Thematik gar nicht zu beschäftigen, da Sie bis zu einer Dienstunfähigkeit immer 100 Prozent Ihrer Besoldung erhalten. Von daher ist eine Krankentagegeldabsicherung für Beamte und Beamtenanwärter nicht nötig – es besteht keine Versorgungslücke.

Jetzt kennen Sie die verschiedenen Optionen, die von den privaten Krankenversicherungen für Beamte geboten werden. Kommen wir also zu den Leistungsunterschieden…

Darauf gilt es vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte zu achten

Schrieb ich zu Beginn über den Grundtarif, so bitte ich Sie diesen Begriff nicht falsch zu verstehen: Grundtarif bedeutet keinesfalls Grundschutz. D.h. der Versicherungsschutz in diesem grundlegenden Baustein hat nichts mit einem Basisschutz zu tun, wie Sie ihn beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse kennen.

Im Grundtarif finden Sie alle wesentlichen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Dabei gelten Sie heute in allen PKV-Tarifen als Privatpatient beim Arzt. Da der Arzt höher als bei einem gesetzlichen Patenten abrechnen kann, werden Sie gerade von Fachärzten häufig bevorzugt und bekommen dort beispielsweise deutlich schneller Termine.

Sie können aus diesen grundlegenden Tarifbaustein auch keine Leistungen entnehmen. Sollten Sie z.B. kein Interesse an Heilpraktikerleistungen haben, so lassen sich diese nicht aus dem Tarifwerk streichen.

Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen

Zwischen den verschiedenen Angeboten gibt es große Leistungsunterschiede. Diese betreffen vor allem den grundlegenden Tarif. Aber auch beispielsweise im Beihilfeergänzungstarif bieten die Versicherungen unterschiedliche Leistungsdeckungen.

Von daher ist es sehr wichtig die Tarife genau unter die Lupe zu nehmen und die Leistungen vor einem Abschluss zu vergleichen. Ziehen Sie ggf. auch einen Experten im Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte hinzu, da nicht jeder Passus in den Bedingungswerken unmittelbar verständlich ist.

Nach einer genauen Erläuterung wird manche Leistung in den Versicherungsbedingungen zu einem Nachteil, die Sie vielleicht auf den ersten Blick (aufgrund der Formulierung) als Vorteil gewertet hatten.

Folgende Leistungen sollten Sie insbesondere vergleichen:

Ambulante Behandlung:
Haben Sie bei ambulanten Arztbesuchen die freie Arztwahl oder müssen Sie zunächst immer einen Allgemeinmediziner konsultieren (mit Ausnahmen eines Zahnarztes, Frauenarztes, Augenarztes und Notarztes)? Die Möglichkeit direkt einen Facharzt aufsuchen zu können ist immer besser als die Bindung an einen Hausarzt.

Vorsorgeuntersuchungen:
Sind alle bedeutenden Vorsorgeuntersuchungen im Tarif enthalten und sind diese nicht „schädlich“ für die Beitragsrückerstattung (soweit Sie im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen gelten machen, bieten zahlreiche Gesellschaften eine anteilige Rückerstattung des Monatsbeitrages). Eine wichtige Frage ist somit, ob die Vorsorgeuntersuchungen von dieser Rückerstattung ausgenommen sind, sodass diese Rechnungen geltend gemacht werden.

Arzneimittel und Medikamente:
Haben Sie als Privatpatient einen Anspruch auf alle Medikamente oder sieht der Tarif ein Generika-Prinzip vor (wie in der gesetzlichen Krankenkasse). Darf der Arzt Ihnen also jedes anerkannte Medikament verschreiben oder muss darauf geachtet werden, dass es sich um keine Originalpräperate handelt, wenn auch günstigere Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen am Markt vorhanden sind. Da Ärzte ein solches Generika-Prinzip bei Privatpatienten nicht gewohnt sind und deshalb ggf. das Original verschreiben, kann es für Sie zu Zuzahlungen kommen. Deshalb würde ich ein Generika-Prinzip für Privatpatienten nicht empfehlen.

Verlangt die PKV für Arzneimittel einen Eigenanteil gilt es zu errechnen, wie hoch dieser ist. Achten Sie vor allem auf eine Deckelung der Zuzahlung, damit Sie im Falle einer chronischen Krankheit nicht jährlich hunderte von Euro für Medikamente aus eigener Tasche hinzuzahlen müssen. Eine sehr überschaubare und jährlich begrenzte Zuzahlung ist sicherlich vertretbar.

Heilmittel:
Was leistete der Versicherer für Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien, Logo- und Ergotherapien, usw.?  Da Rückenbeschwerden heute das Volksleiden Nr.1 sind, macht es Sinn hier eine Versicherung zu wählen, die keinen Eigenanteil vorsieht.

Hilfsmittel:
Die medizinischen Hilfsmittel sind ein sehr wichtiger Punkt im Rahmen einer Krankenversicherung. Hierzu zählen Rollstühle, Prothesen, künstliche Ernährungsgeräte, Sehimplantate, Hörgeräte, etc..

Viele dieser med. technischen Hilfsmittel sind sehr teuer (können tausende Euro oder zehntausende Euro kosten).

Von daher achten Sie enorm auf die Leistungsunterschiede in diesem Bereich. Hier muss Ihre finanzielle Sicherheit langfristig im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall gewährleistet sein.

Beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung einen sog. „offenen Hilfsmittelkatalog“ anbietet. Damit sind alle in Deutschland anerkannten und med. notwenigen Hilfsmittel zu jeder Zeit Ihres Lebens versichert – der medizinische Fortschritt ist somit für Sie eingeschlossen.

Bei einem „geschlossenen“ Hilfsmittelkatalog hingegen werden im Bedingungswerk die versicherten Hilfsmittel abschließend aufgezählt. Benötigen Sie ein Hilfsmittel, welches in der Aufzählung nicht erwähnt wird, ist dafür auch kein Versicherungsschutz gegeben. Zudem haben Sie keine Garantie, welche neuen Hilfsmittel in Zukunft zu welchem Zeitpunkt mit in den „geschlossenen Katalog“ aufgenommen werden.

Des Weiteren achten Sie auf mögliche Summenbegrenzungen von Hilfsmitteln. Übernimmt der Versicherer die Hilfsmittel im vollen Umfang oder nur bis zu einer gewissen im Bedingungswerk festgelegten Summe. Letzteres kann für Sie zu hohen Zuzahlungen führen – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Festgesetzte Höchstbeträge für die Übernahme bestimmter Hilfsmittel unterliegen auch der Inflation. Es gibt keine Garantie, dass diese Summen von der Gesellschaft in Zukunft erhöht werden.

Ein „offener Hilfsmittelkatalog“ ohne Summenbegrenzungen ist somit optimal für Sie.

Sehhilfen:
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen leisten die meisten Privatversicherer für Brillen und Kontaktlinsen.

Achtung: Auf den ersten Blick gibt es bei den Leistungen für Sehhilfen enorme Unterschiede bei den verschiedenen Gesellschaften. Oftmals relativieren diese sich jedoch bei genauer Erläuterung.

Die Schwierigkeit der Leistungsbewertung liegt darin, dass der Beihilfeergänzungstarif hier eine wesentliche Rolle spielt. Die meisten Länder und die Bundesbeihilfe nehmen deutliche Kürzungen bei der Übernahme der Leistungen für Brillen- und Kontaktlinsen vor. Es wird also nicht der übliche Beihilfeanteil geleistet, sondern nur ein kleiner Anteil oder gar keine Zahlung erbracht (je nach Beihilfeverordnung).

Genau aus diesem Grund gilt es hier nicht nur die Leistung der PKV-Seite zu betrachten, sondern auch die Zahlung aus dem Beihilfeergänzungstarif. Eine hohe Übernahme rein aus den 50 Prozent oder 30 Prozent der privaten Krankenversicherung kann durchaus insgesamt somit eine geringere Gesamtzahlung ausmachen, als eine niedrigere Leistung, die dafür jedoch ebenso die Lücke der Beihilfe schließet.

Der Bereich der Sehhilfen ist daher häufig erklärungsbedürftig.

Heilpraktikerleistungen:
Ein Großteil der angebotenen Tarife deckt die Leistungen von Heilpraktikern mit ab. Wenige Versicherer bieten zudem sog. Positivlisten. Hier werden noch weitergehende Behandlungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden anerkannt.

Ist Ihnen die alternative Heilbehandlung besonders wichtig, macht ein Tarif mit einer solchen Positivliste Sinn. Anonsten reichen auch die grundlegenden Leistungen im Rahmen der Gebührenordnungen der Heilpraktiker.

Da die Beihilfe auch in diesem Leistungssektor zumeist nicht für den vollen Satz aufkommt, sollte der Beihilfeergänzungstarif die Restkosten ohne Begrenzung decken.

Psychotherapien:
In zahlreichen Tarifen für Beamte kommt es zu Abstufungen bei den Zahlungen bei Psychotherapien. D.h. bis zu einer bestimmten Sitzungsanzahl erfolgt eine volle Übernahme und dann kommt es während der Therapie zu prozentualen Senkungen der Kostenübernahme. Andere Gesellschaften zahlen im Kalender- oder Versicherungsjahr generell nur eine bestimmte Anzahl an Sitzungen und erbringen daraufhin gar keine Leitungen mehr oder behalten es sich vor zu entscheiden, welche Kosten weiter übernommen werden.

Natürlich bieten auch einige Bedingungen die komplette Übernahme psychotherapeutischer Sitzungen ohne Begrenzungen.

Aufgrund der vielfältigen Tarifbedingungen gilt es gerade bei den psychotherapeutischen Leistungen abzuwägen, welche Leistungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. Legen Sie Wert auf eine komplette Absicherung ohne Abzüge, sollten Sie eine Gesellschaft bieten, die keine Staffelung vornimmt.

Ansonsten werfen Sie einen Blick auf die Risiken, die in den jeweiligen Staffelungen oder Begrenzungen liegen. Kann die Versicherung die Leistung komplett streichen nach einer gewissen Sitzungsanzahl ist dies für Sie natürlich riskanter, als nur eine kleine prozentuale Kürzung nach einer bestimmten Anzahl an Sitzungen.

Schutzimpfungen:
Bei den Schutzimpfungen sollte jeweils das Robert-Koch-Institut (ständige deutsche Impfkommission) die Grundlage für die Versicherungsleistung bilden. Diese Voraussetzung dürfte in allen Tarifen gegeben sein. Einige Gesellschaften bieten darüber hinaus noch einen umfassenderen Impfschutz.

Gebührenordnung für Ärzte:
Inzwischen sollten hier alle Tarife die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte im Rahmen der PKV ansetzen. Von daher brauchen Sie sich über diesen Punkt keine großen Gedanken machen.

Manche Gesellschaften bieten sogar noch die Abrechnung darüber hinaus an. Dies kommt jedoch aus meiner Erfahrung in der Praxis im ambulanten Bereich ehr selten vor. Damit dürfte eine solche Zusatzleistungen kein entscheidender Punkt bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung sein.

Stationäre Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt:
Wie bereits beschrieben ist in der grundlegenden Absicherung zumeist das Mehrbettzimmer mit Belegarzt enthalten. Diese Leistung entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um im Krankenhaus auch als Privatpatient behandelt zu werden sollten Sie Ihren Tarif auf die Wahlleistungen upgraden (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt). Dieser Baustein kostet natürlich monatlich zusätzlich. Generell rate ich Ihnen allerdings dazu dieses Upgrade vorzunehmen, da Sie insbesondere auch bei schwereren Erkrankungen und Unfallfolgen von der freien Arztwahl profitieren. Sie können also auch absolute Spezialisten wählen, die Ihre Operation durchführen.

In einigen Tarifen ist es sogar möglich im stationären Bereich oberhalb der Gebührenordnung abzurechnen. Stationär kann dies sinnvoll sein, falls Sie jemals im Leben einen ganz speziellen Arzt benötigen, der aufgrund seiner Kenntnisse und Expertise sogar mehr verlangt als die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung.

Psychotherapien Stationär:
Eine stationäre Psychotherapie kann sehr hohe Kosten verursachen. Deshalb empfehle ich Ihnen hier keinerlei Einschränkungen zu akzeptieren.

Einschränkungen hinsichtlich der Wahl der psychotherapeutischen Klinik oder auch eine Tagesbegrenzung der Kostenübernahme halte ich in diesem Bereich für nicht akzeptabel.

Zahnärztliche Leistungen:
Zahnbehandlungen, kiefernorthopädische Leistungen und Zahnersatz – diese Begriffe prägen den bedeutenden Zahnbereich einer Krankenversicherung.

Einschränkungen finden Sie in den Tarifen zumeist beim teuren Thema Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, etc.) und Kiefernorthopädie.

Deshalb gilt es bei diesen Thematiken ganz genau hinzuschauen.

Es gibt generell nur drei verschiedene Modelle, die hier gängig sind:

1. Die Versicherung bietet Ihnen ab dem ersten Tag gar keine Einschränkungen
2. Eine Zahnstaffel begrenzt die Leistungen bei Zahnersatz und Kiefernorthopädie in den ersten Jahren. Die Leistungen sind somit lediglich in den ersten Jahren begrenzt. Danach gibt es keine Leistungseinschränkungen mehr. Hier haben Sie lediglich ein Risiko, wenn Sie in den ersten Jahren größeren Zahnersatz oder eine kiefernorthopädische Maßnahme benötigen. Ist die Zahnstaffel auf wenige Jahre (zwei bis max. 5 Jahre) begrenzt und die Höchstsummen sind annehmbar, kann eine solche Regelung vertretbar sein. Wichtig: Bei Unfall sollte die Zahnstaffel ab dem ersten Tag entfallen und eine volle Übernahme garantiert sein.
3. Die Material- und Laborkosten werden von Seiten der Beihilfe nahezu in jedem Bundesland und auch bei der Bundesbeihilfe gekürzt. Deshalb sollte unbedingt der Beihilfeergänzungstarif greifen. Prüfen Sie, ob dieser prozentuale Einschränkungen bei der Übernahme vorsieht oder Höchstgrenzen. Sollte dies der Fall sein, beurteilen Sie für sich (und ggf. mit Ihrem Zahnarzt) die Auswirkungen.

Von Tarifen, die z.B. auch langfristig die normalen Zahnbehandlungsmaßnahmen begrenzen, sollten Sie generell Abstand halten.

Achten Sie natürlich darauf, ob es weitere Leistungsbegrenzungen gibt.

Standardleistungen bei der Zahnvorsorge im Rahmen der PKV: Zweimal im Jahr die Zahnprophylaxe und Zahnreinigung – diese Kriterien müssen ebenfalls erfüllt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung:
Besonders interessant ist bei der Auslandsreisekrankenversicherung, in welchen Geltungsbereichen diese über welche Zeiträume den Versicherungsschutz bietet.

Zudem ist der Passus beim Rücktransport wichtig. Es sollte der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert sein und nicht nur der medizinisch notwendige.

Soweit Sie sich nicht häufig im Ausland aufhalten, hat dieser Punkt allerdings keine große Bedeutung für Sie, da eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich für einen minimalen jährlichen Betrag abgeschlossen werden kann.

Krankenversicherungskarte:
Die Krankenversicherungskarte ist für einen Privatversicherten von keiner Bedeutung, da darüber nicht die Abrechnung vorgenommen wird (wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse). Somit ist es kein negatives Argument, wenn eine Krankenversicherung keine Versichertenkarte bietet.

Sicherlich gibt es einige weitere Punkte, die es zu beachten gilt. Dennoch dürfte diese Übersicht Ihnen einen wesentlichen Anhaltspunkt geben, welche Leistungsaspekte besonders wichtig sind.

Fazit

Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind gravierend.

Deshalb ist es enorm wichtig, dass Sie sich vor dem Abschluss einer PKV eingehend mit den Unterschieden auseinandersetzen und für sich individuell entscheiden, welche Privatversicherung für Ihre Bedürfnisse die besten Leistungen bietet.

Ich hoffe, dass Ihnen meine obige Auflistung zahlreicher wichtiger Merkmale einer PKV einen sehr guten Anhaltspunkt bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung bietet.

Nutzen Sie die Möglichkeit und fordern Sie sich einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich an. Auf diese Weise erhalten Sie eine hervorragende Übersicht der verschiedenen Tarifleistungen und Beiträge der Versicherer.

Ein solcher kostenfreier Vergleich bietet Ihnen eine echte Entscheidungshilfe und erspart Ihnen viel Mühe und Zeit, da Sie die wichtigsten Tarifbedingungen vergleichbar nebeneinander dargestellt bekommen.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen konnte ich Ihnen weiterhelfen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: