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Der Tarif VisionB der DBV privaten Krankenversicherung für Beamte

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Der Tarif VisionB der DBV privaten Krankenversicherung für Beamte

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Die Vor- und Nachteile des Beamtentarifes VisionB der DBV

Heute möchte ich Ihnen den Tarif VisionB für Beamte der DBV im Detail vorstellen und Ihnen das Vertragswerk detailliert erläutern. Der Tarif VisionB wird von der DBV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare angeboten.

Bevor ich zu den Ausführungen komme, möchte ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Sven Bruns. Ich bin PKV-Sachverständer und berate seit 18 Jahren Beamte im Bereich der privaten Krankenversicherung. Aus dieser Erfahrung heraus möchte ich Ihnen in diesem Artikel die Vor- und Nachteile des Tarifs VisionB der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) aufzeigen.

Nehmen Sie sich ca. 10 Minuten Zeit und lesen Sie den Artikel in Ruhe. Ich schildere Ihnen meine Erfahrungen mit dem Tarif VisionB der DBV und bewerte für Sie die Kosten und Leistungen.

Vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist ein unabhängiger Krankenversicherungsvergleich hilfreich. Dieser zeigt Ihnen Ihre individuellen Beiträge auf und nennt Ihnen die Leistungen der verschiedenen Anbieter am Markt, die zu Ihnen passen.

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne unter svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de

Zunächst möchte ich Ihnen einen Überblick über den Tarif und die optionalen Tarifbausteine geben und Ihnen daraufhin das Bedingungswerk detailliert erläutern.

Der Tarif VisionB der DBV im Überblick

Die DBV bietet in ihrer Tarifreihe für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare zwei Tarifoptionen:

  • VisionB
  • BS (diesen Tarif gibt es alternativ auch noch mit Selbstbeteiligung BSG)

Dabei stuft die DBV auf ihrer Webseite (https://www.dbv.de/krankenversicherung-beamte-beamtenanwaerter) die Tarife in drei Kategorien ein:

  • Grundschutz (S)
  • Gut versichert (M)
  • Premium Schutz (L)

Dies ist meiner Meinung aus Sicht des Marketings der DBV sicherlich geschickt dargestellt, wirft jedoch für den zukünftigen Beamten die Frage auf, welche Tarife damit gemeint sind.

Die mittlere Wahl, die als „Gut versichert“ bezeichnet wird, hört sich dabei für viele Beamte natürlich hervorragend an. In der Realität unterscheidet sich die als „Grundschutz“ angegebene Tarifkombination lediglich dadurch, dass hier kein Einbettzimmer (Zweibettzimmer mit Chefarzt ist abgedeckt) und der Tarifbaustein Kur gewählt wurde. „Gut versichert“ ist somit vom Vertragswerk identisch mit dem Grundschutz nur um ein Einbettzimmer und den Tarifbaustein KUR ergänzt. Weitere Unterschiede gibt es in keinem Leistungsbereich. Mit dem „Premium Schutz“ ist der Tarif BS gemeint.

Beschäftigen wir uns mit dem Tarif VisionB können wir diesen durch folgende weitere Bausteine ergänzen:

  • BWE: Einbettzimmer
  • BW2: Zweibettzimmer mit Chefarzt
  • BN VisB: Beihilfeergänzungstarif
  • KHT: Krankenhaustagegeld
  • KUR: Absicherung von Reha und Kuren
  • Vario: Pflegezusatztarife
  • BEA: Beitragsentlastung für das Pensionsalter

Der Beitragsunterschied zwischen dem von der DBV genannten „Grundschutz“ und „Gut versichert“ liegt beispielsweise bei einem 30-jährigen Bundesbeamten ohne gesundheitliche „Vorerkrankungen“ und mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent bei 8,31 Euro im Monat.

Daran können Sie erkennen, weshalb ich die Betitelung „Grundschutz“ und „Gut versichert“ von Seiten der DBV als irritierend für den Beamten oder Beamtenanwärter empfinge.

Lassen Sie es mich für Sie auf den Punkt bringen:

Beim von der DBV als „Grundschutz“ und „Gut versichert“ benannten Tarifen handelt es sich jeweils um den Tarif VisionB.

Beim „Grundschutz“ liegt folgende Kombinationen vor:

  • VisionB
  • BEW2 (Zweibettzimmer mit Chefarzt)
  • BN VisB (Beihilfeergänzungstarif)

Bei „Gut versichert“ wird folgende Tarifkombination angeführt:

  • VisionB
  • BEW (Einbettzimmer)
  • BW2 (Zweibettzimmer mit Chefarzt)
  • BN VisB  (Beihilfeergänzungstarif)
  • KUR/215 (erweiterte Absicherung von Reha und Kuren)

Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich beim von der DBV genannten Premiumschutz um einen komplett anderen Tarif (BS).

Hinzu kommt für Sie unabhängig von der Tarifkombination immer noch verpflichtend der Baustein PVB (Pflegeversicherung).

Ich möchte betonen, dass sich meine oben genannte Kritik nicht generell gegen die DBV oder den Tarif VisionB richtet, sondern ausschließlich gegen die Darstellung der DBV des Tarifes auf der Homepage der Gesellschaft. Dies sollte für Ihre Entscheidung keinen Einfluss haben. Dennoch ist meine Erläuterung zu Beginn dieses Artikels vielleicht für Sie hilfreich und bringt Ihnen Klarheit.

Den Tarif VisionB einzeln zu betrachten und zu bewerten halte ich generell für falsch. Wir müssen diesen, wie bei allen privaten Krankenversicherungen für Beamten mit den entsprechenden Tarifbausteinen anschauen und testen. Vor allem beispielsweise der Beihilfeergänzungstarif (BN VisB) und der KUR-Baustein spielen eine wichtige Rolle. Wünschen Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Wahlleistungen kommen die Tarife BW noch hinzu. Leider sehe ich viele Tests, die bei Beamten nur den Grundtarif beurteilen (wie z.B. beim Beamtentest von Stiftung Warentest / Finanztest). Dadurch kommt es meiner Expertise nach zu einem unzureichenden Ergebnis und fehlerhaften Bewertungen, da das Gesamtpacket je Versicherung betrachtet und getestet werden muss.

Meine Bewertung im Überblick:
Stufen wir den Tarif VisionB mit den entsprechenden Bausteinen neutral ein, so handelt es sich ganz klar um einen Tarif der im Marktvergleich einen „günstigen“ Beitrag bietet. Es handelt sich um keinen Hochleistungstarif. Beim Tarif VisionB steht das Beitrags- Leistungsverhältnis im Vordergrund. Ob die Leistungen zum Beitrag angemessen sind, kann letztlich nur jeder für sich entscheiden. Jeder zukünftige Beamter, Beamtenanwärter und Referendar hat selbstverständlich eigene Vorstellungen darüber, welche Leistungen ein Tarif beinhalten sollte. Deshalb möchte ich Ihnen im Laufe des Artikels jeden Leistungsbereich ausfürhlich erläutern.

Die Kosten des Tarifes VisionB der DBV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare

Ich möchte Ihnen einige Berechnungen an die Hand geben, hinsichtlich der Kosten des Tarifes VisionB. Dabei berücksichtige ich ebenfalls die Tarifbausteine BWE und BW2 (Einbett- und Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, den Beihilfeergänzungstarif BN VisB und den Tarif KUR 250.

Beispiel 1:
Eine Lehrerin aus NRW steht vor der Verbeamtung auf Probe. Sie ist 26 Jahre alt und hat einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent.

Tarife:
VisB 50T-U, BWE-U, BW2 50T-U, BN VisB-U, PVB, KUR-U /250

Monatsbeitrag:
279,30 Euro

(Beitragsspanne am Markt bei den Tarifen ohne Selbstbeteiligung: 270,21 Euro-387,38 Euro im Monat). Vergleichen Sie den Tarif VisionB der DBV hier mit den anderen Anbietern der Privatversicherungen für Beamte.


Beispiel 2:

Ein zukünftiger Finanzbeamter (34 Jahre alt) aus Berlin mit zwei Kindern und einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Tarife:
VisB 30-U, BWE-U, BW2 00-U, BN VisB-U, PVB, KUR-U /250

Monatsbeitrag:
252,26 Euro

(Beitragsspanne am Markt bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung: 238,54 Euro–351,68 Euro im Monat)

Beispiel 3:
Eine duale Studentin im Alter von 23 Jahre beginnt in Kürze ihre Anwärterzeit (Beihilfesatz 50 Prozent) als Bundesbeamtin auf Widerruf und lässt sich die Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter des Tarifes VisionB berechnen:

Tarife:
VisB 50T-UA, BWE-UA, BW2 50-UA, BN VisB-UA, PVB, KUR-UA /250

Monatsbeitrag:
87,16 Euro

(Beitragsspanne am Markt bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung: 78,93 Euro-189,27 Euro im Monat)
Hier erhalten Sie einen unabhängigen & kostenlosen Krankenversicherungsvergleich für Beamtenanwärter und Referendare.

Achtung:
Für medizinische Diagnosen, die im Vorfeld der Antragstellung in Ihrer Krankenakte stehen, kann es bei den privaten Krankenversicherern zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen kommen. Jede Gesellschaft bewertet die Diagnosen für jeden Tarif unterschiedlich. Deshalb ist es möglich, dass beispielsweise der Tarif VisionB durch bestimmte Diagnosen plötzlich für Sie teurer wird, als ein deutlich leistungsstärkerer Tarif. Dies gilt natürlich auch umgekehrt: Eventuell nehmen andere Gesellschaften höhere Mehrbeiträge für Ihre medizinischen Diagnosenund dadurch wird der Tarif VisionB der DBV besonders interessant für Sie. Lassen Sie deshalb unbedingt einen Vergleich mit eriner unabhängigen und anonyme Risikoprüfung bei den Gesellschaften durchführen, bevor Sie sich für irgendein PKV-Unternehmen entscheiden. Nur durch die Einbeziehung Ihrer individuellen Kriterien können Sie die verschiedenen Tarifangebote am Markt wirklich vergleichen. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

Die Leistungen des Tarifs VisionB im Detail

Werfen wir einen detaillierten Blick auf die Leistungen des Tarifs VisionB der DBV und den Zusatzbausteinen.

Selbstbeteiligung

Der Tarif VisionB der DBV hat keine Selbstbeteiligung. Es gibt Leistungskürzungen innerhalb der Tarifbedingungen (auf die ich im Folgenden eingehe), die zu einem Eigenanteil führen können, jedoch keinen generellen Selbstbehalt. Beispiel: Die ersten 300 Euro an ambulanten Kosten müssen im Kalenderjahr vom Versicherten bezahlt werden. Eine solche Selbstbeteiligung sieht der Tarif nicht vor.

Ambulante Leistungen

Ambulante Behandlungen

Wie heute bei allen PKV-Tarifen am Beamtenmarkt üblich gibt es auch im VisionB keine Bindung an einen Allgemeinmediziner. Sie haben somit die komplett freie Arztwahl und können ohne Überweisung Fachärzte aufsuchen.

Die alternative Heilmedizin greife ich an dieser Stelle noch nicht auf, da ich dazu im weiteren Verlauf des Artikels beim Punkt Heilpraktiker komme.

Aus dem Beihilfeergänzungstarif (BN VisB) erfolgt im ambulanten Bereich keine Leistung. Allerdings setzt dies auch voraus, dass es durch die entsprechende Beihilfeverordnung in diesem Bereich zu einer Leistungskürzung kommt. Eine solche ist in der Regel bei ärztlichen Besuchen von Seiten der Beihilfe nicht vorgesehen. Somit handelt es sich um sehr spezielle Behandlungsmaßnahmen, die hier zu einer Leistungskürzung der Beihilfe führen könnten, wie beispielsweise eine Hyaluronsäurenbehandlung bei Arthrose. Diese wird von manchen Beihilfen nur teilweise oder gar nicht bezahlt. In diesem Fall wäre hier ein Beihilfeergänzungstarif nötig. Tarife im Hochleistungsbereich (wie z.B. der Tarif der PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare der Barmenia übernehmen solche Leistungen). Diese Tarife liegen im Monatsbeitrag allerdings auch deutlich höher.

Vergleichen wir dies allerdings mit anderen Tarifen auf dem Beitragsniveau des VisonB, so wird in diesem Bereich auch kein Beihilfeergänzungstarif geboten. Für mich handelt es sich deshalb nicht um einen klaren Nachteil.


Vorsorgeuntersuchungen

Die Ultraschalluntersuchung bei Frauen wird, wie bei allen PKV-Beamtentarifen, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ebenso zweimal im Jahr die professionelle Zahnreinigung.

Vorsorgeuntersuchungen werden vom Tarif VisionB generell im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme gezahlt, jedoch ohne Altersbegrenzung. Hier finden Sie eine Liste der Verbraucherzentralen bei Altersstufen von Vorsorgeuntersuchungen in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).  Beispielsweise ist das Hautkrebs-Screening in der GKV erst ab dem 35. Lebensjahr möglich. Mit dem Tarif VisionB der DBV sind Sie von keinerlei gesetzlichen Altersbegrenzungen abhängig.

Zahlreiche Beihilfeverordnungen halten sich allerdings an die gesetzlichen Vorgaben und zahlen die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen erst nach dem Erreichen der Altersgrenze. Lassen Sie beispielsweise vor dem 35. Lebensjahr ein Hautkrebs-Screening als reine Vorsorge durchführen, zahlt die DBV den Anteil der PKV aber die Beihilfe verweigert ggf. die Erstattung (je nach Beihilfeverordnung). In diesem Moment kommt der Beihilfeergänzungstarif BN VisB zu tragen und übernimmt die Leistung der Beihilfe. Somit bleiben Sie trotz der Kürzung der Beihilfe auf keinem Eigenanteil sitzen, da die DBV aus dem Ergänzungstarif den Kostenanteil der Beihilfe übernimmt. Dies ist definitiv eine gute und positive Leistung.

Zudem gewährt die DBV eine Beitragsrückerstattung. Diese liegt im VisB in den Ausbildungstarifen der privaten Krankenversicherung im Referendariat und für Beamtenanwärter bei 6 Monatsbeiträgen im Kalenderjahr auf die Tarife VisionB, BWE, BW2 und BN VisB. Für Beamtenanwärter und Referendare wird die Beitragsrückerstattung auch anteilig im laufenden Kalenderjahr gezahlt (wenn Sie nicht zum 01.01. beginnen).

Für Beamte auf Probe und Lebenszeit (bzw. Anwärter über 39. Jahre) gilt im Volltarif eine Beitragsrückerstattung von 500 Euro bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch und 300 Euro bei einem Beihilfesatz von 30 Prozent im Kalenderjahr. Eine unterjährige Beitragsrückerstattung ist nicht vorgesehen.

Sowohl im Tarif für Beamtenanwärter und Beamte sind die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht „schädlich“ für die Beitragsrückerstattung. Das heißt, diese Leistungen dürfen Sie einreichen und Sie verlieren dadurch nicht den Anspruch auf Ihre Beitragsrückerstattung. Dabei gilt es immer zu prüfen, welche Vorsorgeziffern im Rahmen des Gebührenordnungsrechts von den einzelnen Versicherungen als nicht belastend für die Beitragsrückerstattung angesehen werden. Die Liste der anerkannten Ziffern der DBV bewerte ich im Marktvergleich als gut.

Hinzu kommen zwei Bonuszahlungen von der DBV:
Es werden 25 Euro im Jahr, soweit der BMI im Rahmen der Vorgaben der DBV liegt. Zudem gibt es einen Fitness-Bonus bei einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio in Höhe von 50 Euro jährlich (diese setzt eine nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio voraus).

Aus dem Tarif BN VisB werden darüber hinaus für Präventionskurse (maximal zwei Kurse im Jahr) bis zu 200 Euro übernommen. Als Präventionskurse gelten Kurse, die gemäß §20 Abs. 1 des Sozialversicherungsgesetzbuches V zertifiziert sind. Hier können Sie entsprechende Kurse finden: https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/portfolio/gkv-sv/suche

Arznei- und Verbandsmittel

Medikamente werden von der DBV im Tarif VisionB übernommen, wenn diese ärztlich verordnet sind.

Im Bereich der Arznei- und Verbandsmittel erhebt die DBV im Tarif VisionB allerdings einen Eigenanteil (gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres).

Dabei über nimmt die DBV 80 Prozent der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro im Kalenderjahr und darüber hinaus 100 Prozent.

Wie hoch dieser Eigenanteil für Sie ist, richtet sich nach Ihrem Beihilfeanspruch.

Beispiel:
Ihr Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent und ein vom Arzt verordnetes Medikament kostet 10 Euro. Davon würde die DBV 5 Euro übernehmen (Achtung: Je nach Beihilfeverordnung verlangt die Beihilfe auch Eigenanteile bei Medikamenten). An dieser Stelle kürzt der Tarif VisionB allerdings auf 80 Prozent. Somit werden von Seiten der Deutschen Beamtenversicherung nur 4 Euro an Sie ausgezahlt (80 Prozent von 5 Euro). Von Seiten der DBV liegt Ihr Eigenanteil somit bei 1 Euro je 10 Euro Medikamentenkosten. Gedeckelt ist die Zuzahlung auf einen maximalen Rechnungsbetrag von Arznei- und Verbandsmitteln von 1.000 Euro im Kalenderjahr. Hier bemisst sich der Anteil der DBV auf 500 Euro. Aus dem Tarif VisionB werden aber nur 80 Prozent geleistet, also 400 Euro. Somit können Sie festhalten: Sie zahlen von Seiten der DBV 1 Euro je 10 Euro bei Medikamenten hinzu, jedoch niemals mehr als 100 Euro im Kalenderjahr. Darüber hinaus kommt es zu keinen weiteren Zuzahlungen im Jahr.

Bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent sind es dementsprechend 60 Cent pro 10 Euro Zuzahlung von Seiten der DBV, jedoch im Kalenderjahr keinesfalls mehr als 60 Euro.

Natürlich ist eine solche Zuzahlung immer ärgerlich. Da diese jedoch auf einen tragbaren Betrag im Jahr gedeckelt ist, empfinde ich diese gemessen am Preis- Leistungsverhältnis des Tarifes vertretbar. Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung. Sie müssen für sich entscheiden, ob Sie mit dem Eigenanteil bei Arznei- und Verbandmitteln leben müssen.

Je nach Beihilfeverordnung gibt es allerdings von Seiten der Beihilfe (ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse) ebenfalls eine Zuzahlung pro Medikament. Diese werden bei der DBV aus dem Beihilfeergänzungstarif BN VisB allerdings nicht übernommen. An dieser Stelle gibt es für den Tarif von mir einen Punktabzug.

Heilmittel

Heilmittel sind Fangopackungen, Massagen, Krankengymnastin, Physiotherapien, manuelle Therapien, Logotherapien, Ergotherapien, etc.. Wie bei allen PKV-Tarifen müssen diese Maßnahmen verordnet werden.

Die Erstattungshöhe der Heilmittelleistungen DBV richtet sich im Tarif VisionB nach einer Liste des Versicherers. Das heißt, die DBV legt für jede Art der Anwendung eine maximale Erstattungshöhe fest. Diese sollten sich in der Regel auf dem Niveau der Bundesbeihilfe bewegen. An dieser Stelle muss ich kritisieren, dass die Erstattungssätze der DBV im Tarif VisionB aktuell allerdings leicht unter denen der Bundesbeihilfe liegen.

Aus dem Beihilfeergänzungstarif BN VisB erfolgt keine Erstattung. Dies wäre jedoch auch nur sinnvoll, wenn auch der eigentliche Tarif (VisionB) oberhalb der Leistungen der Beihilfe erstattet. Von daher braucht es in diesem Bereich auch keine Leistung im Hinblick auf das Leistungsangebot der DBV in diesem Bereich.

Bei Frauen werden selbstverständlich Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse im Rahmen einer Schwangerschaft übernommen.

Hilfsmittel

Am Markt ist ein offener Hilfsmittelkatalog inzwischen Standard. Dieser wird selbstverständlich auch von der DBV im Tarif VisionB angeboten. Offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass alle anerkannten medizinische Geräte vom Versicherer übernommen werden, wenn diese nicht im Vertragswerk ausdrücklich in der Höhe der Übernahme begrenzt werden.

Hier kommt es im Tarifwerk zu einigen Summenbegrenzungen (wie z.B. bei Hörgeräten, Allergiker Bettwäsche und der maximalen Übernahme von 4 Schuheinlagen pro Jahr).  Wichtig ist generell, dass es zu keiner Reduzierung der Kostenübernahme bei sehr kostenintensiven Hilfsmitteln durch den Versicherer kommt, wie beispielsweise bei Prothesen, Sehimplantate oder Krankenfahrstühlen. Dies ist im Tarif VisionB nicht der Fall. Dennoch sind die vorhandenen Einschränkungen nicht optimal. Im Vergleich zum Beitragsniveau des Tarifs allerdings meiner Meinung nach keinesfalls ein K.O.- Kriterium, da die möglichen Zuzahlungen sich nicht auf immens teure medizinische Geräte beziehen und Hörgeräte selbst bei zahlreichen Hochleistungstarifen (die beitragsmäßig deutlich höher liegen) begrenzt sind.

Einen Passus im Vertragswerk gilt es noch bei den Hilfsmitteln zu beachten:
Dabei geht es um die Beschaffung der medizinischen Geräte. Diese muss in den meisten Fällen über die DBV erfolgen. Ansonsten werden nur 80 Prozent der Kosten von Seiten des Versicherers erstattet.

Beispiel:
Ihr Arzt verordnet Ihnen eine Knieorthese oder Kompressionsstrümpfe. Gehen Sie ins nächstliegende Hilfsmittelgeschäft und kaufen diese dort, zieht Ihnen die DBV vom Erstattungsbetrag 20 Prozent ab. Kostet die Knieorthese z.B. 139 Euro und Sie haben einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch, würde die DBV Ihnen von der hälftigen Erstattung (69,50 Euro) somit 20 Prozent abziehen. Ihr Eigenanteil würde bei 13,90 Euro liegen.

Diesen Selbstbehalt können und sollten Sie allerdings vermeiden. Ein Anruf im Hilfsmittelcenter der DBV reicht aus und Sie erfahren, ob Sie das Hilfsmittel in jedem orthopädischen Fachgeschäft ohne Abzug beschafft werden kann oder nicht. Ist dies nicht möglich, nennt die DBV Ihnen in Ihrer Umgebung ein Partnergeschäft (orthopädisches Fachgeschäft) der Deutschen Beamtenversicherung und Sie können dort das medizinische Gerät besorgen und erhalten keinerlei Abzüge bei der Erstattung. Die DBV verfügt aus meiner Erfahrung über ein sehr gutes und verbreitetes Netz deutschlandweit von orthopädischen Kooperationspartner, sodass es hier keinerlei Probleme bei der Beschaffung gibt.  Der ganze Vorgang dauert nur sehr wenige Minuten. Haben Sie einen guten Berater für Ihre Beamten-PKV an der Hand, der sich um Ihre Krankenversicherung kümmert, sollte dieser den Vorgang auch gerne für Sie erledigen. Wichtig ist nur, dass Sie vor der Beschaffung des Hilfsmittels daran denken, dies mit der Versicherung abzuklären bzw. durch Ihren Berater abklären zu lassen. Nach einem Unfall gilt diese Vertragsklausel übrigens nicht: Wird ein Hilfsmittel nach einem Unfall benötigt, kann dies innerhalb von 48 Stunden auch ohne Abklärung mit der DBV besorgt oder zur Verfügung gestellt werden (ohne, dass dadurch ein Eigenanteil entsteht).

Brillen und Kontaktlinsen

Grundsätzlich gehören die Sehhilfen auch zu den Hilfsmitteln. Auf diese möchte ich jedoch gesondert eingehen. Die Deutsche Beamtenversicherung zahlt aus dem Tarif VisionB für Brillen und Kontaktlinsen alle 3 Jahre einen Rechnungsbetrag von maximal 300 Euro.

Wie in allen Bedingungen der privaten Krankenversicherung für Beamte handelt es sich um einen Rechnungsbetrag. Bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz würde die DBV somit maximal 150 Euro für eine Brille oder Kontaktlinsen erstatten, wenn diese 300 Euro oder mehr kostet. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent wären es dementsprechend 30 Prozent (90 Euro), die gezahlt würden.

Hinzu kommt jetzt noch die mögliche Zahlung aus dem Beihilfeergänzungstarif BN VisB. In welcher Höhe diese erfolgt, hängt davon ab, wieviel ihre Beihilfe für Brillen und Kontaktlinsen erstatet. Kommt es von Seiten der Beihilfe zu einer Leistungskürzung, wird diese bis zu den 300 Euro Rechnungsbetrag durch den Beihilfeergänzungstarif der DBV „aufgefangen“.

Beispiel:
Für Einstärkengläser (keine Gleitsichtgläser) übernimmt die Beihilfe in Bayern bis zu einer Sehschwäche von 6 Dioptrien 41 Euro je Glas. Kostet Ihre Brille 300 Euro übernimmt die Beihilfe somit unabhängig vom Beihilfesatz 82 Euro für beide Gläser.

Kaufen Sie eine Brille für 300 Euro, zahlt die DBV aus dem Tarif VisionB bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch 150 Euro und die Beihilfe in Bayern 82 Euro. Ihre Erstattung beläuft sich somit auf 232 Euro. Sie haben allerdings für Ihre Brille 300 Euro gezahlt. Die Leistungslücke von Seiten der Beihilfe über 68 Euro wird nun durch den Beihilfeergänzungstarif der DBV an Sie ausgezahlt. Damit erstattet die DBV an Sie insgesamt 218 Euro und die Beihilfe 82 Euro. Trotz der Kürzung der Beihilfe haben Sie die kompletten 300 Euro für Ihre Brille erhalten.

Bei einem Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent übernimmt die DBV in diesem Fall 90 Euro (30 Prozent) von den 300 Euro Brillenkosten. Die Beihilfe erstattet unverändert 82 Euro insgesamt für beide Brillengläser. Sie haben 300 Euro für die Brille ausgegeben aber nur 172 Euro erstattet bekommen. Somit entsteht in diesem Fall sogar für Sie eine Lücke von 128 Euro, die vom Beihilfeergänzungstarif BN VisB der DBV allerdings erneut für Sie finanziell geschlossen wird. Die fehlenden 128 Euro zahlt die DBV auf Ihr Konto, sodass Sie erneut die kompletten 300 Euro erhalten.

Kostet die Brille oder die Kontaktlinsen mehr als 300 Euro müssen Sie alles darüber hinaus aus der eigenen Tasche zahlen.

Achtung:
Die Deutsche Beamtenversicherung erhebt im Tarif VisionB grundsätzlich für Brillen- und Kontaktlinsenträger einen Risikozuschlag in Höhe von 3,50 Euro bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz (2,10 Euro bei 70 Prozent Beihilfeanspruch) im Monat.

Zahlreiche Tarife am PKV-Markt für Beamte offerieren aus dem Grundtarif höhere Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen als maximalen Rechnungsbetrag. Oftmals ist die Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif allerdings geringer als der Übernahmebetrag aus dem Haupttarif. Aus diesem Grund ist es wichtig genau zu prüfen, welcher Auszahlungsbetrag letzlich wirklich auf Ihrem Konto landet. Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht von „großen Zahlen“ blenden. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote am Markt.

Heilpraktiker

Heilpraktiker Leistungen werden im Tarif VisionB im Rahmen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) nach bei der Schulmedizin anerkannten Methoden übernommen (dazu zählen beispielsweise auch Osteopathen und Chiropraktiker). Darüber hinaus werden auch erfolgsversprechende Behandlungen bezahlt, wenn keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stehen. Wie marktüblich, werden keine psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker bezahlt.   

Auch im Bereich der Behandlungen durch Heilpraktiker sehen einige Beihilfeverordnungen Leistungskürzungen vor. Die DBV schließt die finanzielle Lücke für Sie, indem der Beihilfeergänzungstarif BN VisB für die Kosten im Rahmen der GebüH aufkommt.

Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis werden nicht erstattet.

Grundsätzlich ist es im Bereich der alternativen Heilmedizin immer wichtig auf die exakten Voraussetzungen der Versicherer zu achten bei den einzelnen Behandlungsmethoden, sowie die generelle medizinische Anerkennung.  Die DBV bietet in diesem Tarif eine solide Abdeckung. Sollten für Sie alternative Behandlungsmethoden allerdings im Vordergrund stehen, gibt es bessere Tarifleistungen am Markt.



Ambulante Psychotherapien

Im Bereich der ambulanten Psychotherapien zahlt die Deutsche Beamtenversicherung die ersten 30 Sitzungen je Therapie zu 100 Prozent. Ab der 31. Sitzung werden 80 Prozent übernommen und ab der 61. Sitzung 70 Prozent.

Beispiel:
Sie zahlen 120 Euro pro Therapiesitzung. Bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz übernimmt die Beihilfe 60 Euro. Aus dem Tarif VisionB kommt es ab der 31. Sitzung zu einem Eigenanteil von 12 Euro pro psychotherapeutische Sitzung (20 Prozent Selbstbehalt von den 60 Euro von Seiten der DBV). Ab der 61. Sitzung steigt Ihr Aufwand auf 18 Euro pro Sitzung (30 Prozent von 50-prozentigen Anteil der DBV). Bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent sinkt Ihr Eigenanteil entsprechend. Eine grundsätzliche Begrenzung auf eine Mindestanzahl von Sitzungen (wie bei einigen PKV-Versicherern für Beamte), die je Therapie übernommen werden, gibt es im Tarif VisionB nicht.

Diese Leistung bewerte ich durchschnittlich. Besser wäre eine 100-prozentige Kostenübernahme von der ersten bis zur letzten psychotherapeutischen Sitzung. Gemessen am gesamten Vertragswerk und den Kosten des Traifs VisionB ist diese Leistung jedoch meiner Meinung nach annehmbar, zumal es zu keiner kompletten Kürzung kommen kann. Allerdings müssen Sie bei einer längeren Therapiemaßnahme mit dem entsprechenden Eigenanteil kalkulieren.

 
Gebührenordnungen ambulant

Im Rahmen der ambulanten Gebührenordnung bezieht die DBV Ihre Leistungen auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In diesem Punkt gibt es zunächst keine Unterschiede der Tarifangebote am Markt für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Die Höchstsätze der GOÄ werden generell bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technischen Leistungen und bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen erstattet. Bei einigen den hochpreisigen Tarifangeboten wird auch die Abrechnung oberhalb dieser Höchstsätze inklusive des fehlenden Beihilfeanteils angeboten. Im Tarif VisionB gibt es diesbezüglich den Passus, dass in medizinischen begründeten Einzelfällen mit vorheriger Zusage des Versicherers auch eine Abrechnung über die Höchstsätze hinaus möglich ist.  In diesen Fällen übernimmt die DBV allerdings nicht aus dem Beihilfeergänzungstarif BN VisB den fehlenden Beihilfeanteil. Diese Leistung ist vollkommen in Ordnung.

Schutzimpfungen

Eine Erstattung erfolgt aus dem Tarif VisionB richtet sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Somit sind alle wichtigen Impfungen im Versicherungsumfang enthalten.  Aus dem Tarifbaustein BN VisB sind zudem Reiseimpfungen entsprechend den Empfehlungen der STIKO versichert (für berufliche und private Reisen). Damit ist der Impfbereich sehr gut im Tarif abgesichert.

Stationäre Leistungen

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bietet der Tarif VisionB eine Unterbringung im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen an.

Diese Leistungen können Sie durch die Tarifbausteine BW2 und BWE erhöhen:

Tarifbaustein BW2:

Im Tarif BW2 ist ein Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung abgesichert.

Tarifbaustein BWE:

Der Tarif BWE sichert ein Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ab.

Hinweis:
Der Tarif BWE ist nur mit dem BW2 versicherbar und nicht alleine.

Somit stehen in diesem Bereich auf Wunsch alle wichtigen Leistungen durch die Zusatzbausteine zur Verfügung.


Ersatz-Krankenhaustagegeld

Versichern Sie die stationären Wahlleistungstarife, nehmen diese Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt allerdings nicht in Anspruch, erhalten Sie ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.

Das heißt, auf diese Leistung haben Sie einen Anspruch, wenn Sie auf das Einbett- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung verzichten und ein Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistung belegen.

Verzichten Sie nur auf das Einbettzimmer (Tarif BWE) erstattet Ihnen die DBV 25 Euro pro Nacht.

Nehmen Sie das Zweibettzimmer nicht in Anspruch werden Ihnen 24 Euro pro Nacht gutgeschrieben und beim Verzicht auf die Privatarztbehandlung 20 Euro pro Nacht.


Gebührenordnung stationär

Aus dem Tarifbaustein BW2 wird bei einem stationären Aufenthalt auch oberhalb der GOÄ abgerechnet, inaktive dem fehlenden Beihilfeanteil. Dies ist eine gute und wichtieg Leistung, die gerade gemessen am Monatsbeitrag der DBV nicht alle Gesellschaften in dieser Kategorie bieten.


Stationäre Psychotherapien

Stationäre Psychotherapien werden aus dem Tarif VisionB voll erstattet. Aus meiner Erfahrung wird auf diesen Leistungsbereich sehr selten geachten, was ich für völlig normal erachte, da die meisten Menschen sich wohlauf und psychisch gesund fühlen. Dennoch kann es im Leben zu Ereignissen kommen, die uns aus dieser Balance reißen können. Ist daraufhin eine stationäre Psychotherapie notwendig handelt es sich zumeist um eine sehr teure Maßnahme. Hier gibt es einige Tarife am Markt, die aus den Grundtarifen Begrenzungen vornehmen oder bestimmte Bedingungen an die volle Zahlung der stationären Therapie knüpfen (z.B. HUK und Concordia).


Stationäre Transportkosten

Bei einem Unfall oder Notfall werden alle anerkannten Rettungsdienste zum Transport in das nächstgelegene Krankenhaus erstattet, welches in der Lage ist die Erstversorgung vorzunehmen. Hierzu zählen beispielsweise der Krankenwagen und Rettungshubschrauber.

Diese Leistung ist absolut marktkonform.

Leistungen Zahn

Zahnbehandlungen werden von der DBV im Tarif VisionB ab Versicherungsbeginn komplett übernommen. Dazu zählt beispielsweise zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung, Zahnvorsorge, eine Wurzelbehandlung und eine Füllung.

Zahnstaffel

Die Leistungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Onlays, Inlays, Implantate und Prothesen) und Kiefernorthopädie sind in den ersten 48 Monaten ab Versicherungsbeginn begrenzt:

– 1.000 Euro im 1.-24. Monat ab Vertragsbeginn
– 2.000 Euro im 1.-48. Monat ab Vertragsbeginn

Bei einem Unfall entfällt die Begrenzung des Zahnersatzes und der Kiefernorthopädie.


Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus die Anzahl der Implantate begrenzt ist. Unter Einbeziehung des Beihilfeergänzungstarifs BN VisB sind 4 Implantate pro Kiefer abgesichert. Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Implantate werden dabei mit in die Begrenzung eingerechnet. Die Begrenzung entfällt bei den Diagnosen, die in der jeweils aktuellen Bundesbeihilfeverordnung genannt werden (§ 15 BBhV Nrn.1 bis 4). Maximal können bis zu 14 Implantate pro Kiefer gesetzt werden. In diesem Punkt begrenzt der Tarif VisionB der DBV eindeutig die Leistungen.

Den zahnmedizinischen Material- und Laborkosten erstattet die DBV zudem gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Gebührenordnung Zahn

Die DBV erstattet im Tarif VisionB im zahnmedizinischen Bereich bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung. D.h. bei zahnärztlichen Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte, bei technischen Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. In medizinischen Einzelfällen zahlt die DBV auch nach einer vorherigen Zusage über die Höchstsätze hinaus. Diese Leistung ist marktüblich und in Ordnung.

Anschlussheilbehandlung / Reha / Kuren

Schauen wir ins Bedingungswerk, unterscheidet die DBV zwischen einer Anschlussheilbehandlung und einer Kur.

Anschlussheilbehandlungen werden als solche definiert, wenn diese unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt begonnen werden, spätestens jedoch bei der DBV 6 Wochen nach diesem. Auch wird eine Maßnahme nur bei bestimmten Erkrankungen als Anschlussheilbehandlung anerkannt.

Die Anschlussheilbehandlung wird generell aus dem Grundtarif VisionB erstattet. Diese bedarf einer vorherigen Prüfung im Leistungsfall.

Sind die Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung nicht gegeben, wird die Maßnahme als Kur definiert.

Eine Kur (unter die somit auch eine Reha-Maßnahme fällt, die keine Anschlussheilbehandlung ist) wird aus dem Baustein BN VisB und KUR erstattet.

Aus dem Tarifbaustein BN VisB zahlt die DBV einen Rechnungsbetrag in Höhe von 2.000 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch erhalten Sie somit eine Auszahlung in Höhe von 1.000 Euro.

Bei stationären Kuren wird ein Rechnungsbetrag von 4.000 Euro aus dem BN VisB erstattet. In diesem Fall beläuft sich die Übernahme auf 2.000 Euro bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent.

Es ist empfehlenswert diese Leistung durch den Tarifbaustein KUR zu ergänzen. Dadurch erhalten Sie in diesem Leistungsbereich weitere Erstattungen. Hier unterscheidet die DBV hinsichtlich der Erstattung zwischen einer Genesungskur und sonstigen Kur.

Genesungskur

Bei einer Kur, die innerhalb von 6 Monaten nach einem operativen Eingriff mit mindestens 10 Tagen Krankenhausaufenthalt, oder aber einem vorherigen Krankenhausaufenthalt von mindestens 15 Tagen angetreten wird, handelt es sich um eine Genesungskur handeln.

Für die Genesungskur werden tariflich pro versicherter Stufe 1 Euro gezahlt. Maximal können Sie 250 Stufen versichern.

Bei dieser Art von Kuren werden Kosten für ärztliche Leistungen innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte, Kurtaxen, Kurpläne, Arznei-, Heil und Verbandmittel und auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten anerkannt.

Sonstige Kur

Treffen die Voraussetzungen für die Genesungskur nicht zu und es handelt sich dennoch um einen vom Arzt als medizinisch sinnvoll attestierten Kuraufenthalt, so gilt dieser als sonstige Kur (dabei handelt es sich einfach um eine Begrifflichkeit, um die Genesungskur abzugrenzen – diese soll die Kurmaßnahme jedoch nicht abwerten).

Für sonstige Kuren erhalten Sie von der DBV bis zu 10 Euro je Stufe für die Kur insgesamt über drei Kalenderjahre. Auch hier ist eine Absicherung von bis zu 250 Stufen möglich.

Bei sonstigen Kuren werden entgegen der Genesungskuren die Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht anerkannt, sondern nur die anderen Leistungen, die im Rahmen der Genesungskur anerkannt werden (s. o.). Anmerkung: Die Leistungen aus dem Tarif BN VisB kommen hinzu. Daraus können Sie beispielsweise die Unterbringung und Verpflegung (je nach Kostenhöhe) voll oder anteilig zahlen.

Hinweis:
Nehmen Sie die tariflichen Leistungen nicht in Anspruch, da z. B. ein anderer Träger leistet oder die Abrechnung bei sonstigen Kuren pauschal erfolgt (die DBV kann dann nicht erkennen, welcher Anteil für die ärztlichen Leistungen und welcher für Unterbringungskosten aufgewendet wurde), können Sie stattdessen Ersatzleistungen in Anspruch nehmen.

Die Pauschalleistung beläuft sich dann je nach Kur pro Stufe auf 50 Cent (Genesungskur) für maximal 30 Tage bzw. insgesamt 5 Euro pro abgesicherte Stufe (sonstige Kur). Welche Variante für Sie sinnvoller ist, sollte immer im Einzelfall überprüft werden.


Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass die Begrifflichkeiten der Krankenversicherungen nicht unbedingt mit denen von Ärzten oder Behandlern übereinstimmen müssen. So kann ein Arzt eine Maßnahme beispielsweise als Reha oder Anschlussheilbehandlung deklarieren, die bedingungsgemäß für die Krankenversicherungen allerdings als Kur gewertet wird.

In der Vergangenheit waren die Leistungen auf den Tarif KUR begrenzt. Durch dien Beihilfeergänzungstarif BN VisB kommt nun eine deutliche Mehrleistung hinzu. Damit wertet die DBV ihre Leistungsstärke im Bereich von Reha- und Kurmaßnahmen deutlich auf.

Auslandsreiseversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist im Umfang des Tarifes VisonB in Kombination mit dem Baustein BN VisB enthalten. Wie bei Auslandsreisekrankenversicherungen üblich, beläuft sich der Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland jeweils für die ersten 56 Tage (8 Wochen) aller innerhalb eines Versicherungsjahres begonnenen Auslandsreisen. Wichtig: Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ist aus dem Tarif BN VisB ebenfalls abgedeckt.

Versichertenkarte

Bei der DBV erhalten Sie eine Versichertenkarte.

Meine Empfehlung

Ich hoffe, durch diesen Artikel konnte ich Ihnen einen guten Einblick in das Bedingungswerk des Tarifes VisionB der DBV geben und die Vor- und Nachteile sind für Sie deutlich geworden.

Gemessen am Preis- Leistungsverhältnis bietet die DBV im Rahmen der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter, Referendare und Beamte meiner Ansicht nach basierend auf den Vertragsinhalten im Verhälnis zum Monatsbeitrag im Marktvergleich eine gute Tarifleistung an. Dennoch sollten Sie sehr genau hinschauen, ob Sie mit den Leistungsabstrichen in bestimmten Bereichen leben können. Dies ist sicherlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich und lässt kein pauschales Urteil zu.

Ein Pluspunkt ist in diesem Kontext sicherlich der Monatsbeitrag des Tarifes VisionB. Dieser ist hinsichtlich der Leistungen im Marktvergleich in Ordnung.

Wie bereits weiter oben beschrieben, kann es durch medizinische Diagnosen der letzten Jahre, wie bei jeder privaten Krankenversicherung, auch bei der DBV zu Mehrbeiträgen kommen. Deshalb sollten Sie sich vor einer Entscheidung für einen PKV-Tarif unbedingt einen individuellen Krankenversicherungsvergleich anfordern. Diesen erstelle ich Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos.

Darüber hinaus empfehle ich Ihnen auf eine gute und unabhängige Betreuung Ihres PKV-Vertrages im Alltag zu achten. Kommt es zu Leistungskürzungen durch fehlerhafte Rechnungen, ist fachliche Expertise im Gebührenordnungsrecht für Sie enorm bedeutend. Achten Sie deshalb auf die Referenzen Ihres Beraters und dessen Unabhängigkeit von Ärzten, Behandlern und den Krankenversicherungsgesellschaften. Kommen Sie in diesem Punkt vor dem Abschluss Ihres Vertrags gerne auf mich zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr

Sven Bruns


Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen immer in jedem Vertragswerk / Bedigungswerk festgehalten. Es empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen und der entsprechenden Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder  „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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