Bruns Versicherungsmakler hat 4,97 von 5 Sternen 255 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Inhaltsverzeichnis

Krankenversicherung Beamte: Besser in die gesetzliche oder private Krankenkasse?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Krankenversicherung Beamte: Besser in die gesetzliche oder private Krankenkasse?

Mathelehrer steht vor Tafel mit Formeln und ist stolz

Ihre Verbeamtung steht vor der Tür und damit die Frage, wie Sie in Zukunft Ihren Krankenversicherungsschutz gestalten.

Die verschiedenen Optionen für Sie und Ihre Familie möchte ich Ihnen heute in diesem Artikel darstellen.

Beamte haben grundsätzliche die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für Beamte. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Angestellten, die erst ab einer gewissen Einkommensgrenze in eine PKV wechseln dürfen. Wird diese Einkommensgrenze nicht erreicht besteht für Angestellte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Beamte haben die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung

Eine solche Pflichtversicherung in der GKV gibt es für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare grundsätzlich nicht. Unabhängig von Ihrer Besoldung steht es Ihnen frei in einen privaten Krankenversicherungstarif zu wechseln.

Allerdings sind Sie keinesfalls dazu verpflichtet eine private Krankenversicherung zu wählen. Die gesetzliche Krankenkasse steht Ihnen auch als Beamter offen – jedoch ausschließlich in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft.

Die Besonderheit: Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft wird bei Beamten nicht bezuschusst durch den Dienstherrn (mit Ausnahme der Bundesländer, die eine pauschale Beihilfe anbieten). Aus der Entscheidung in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben, resultiert somit für Staats- oder Landesdiener die Verpflichtung den Gesamtbeitrag zur GKV komplett selbst zu entrichten.

Sie zahlen also den gesamten prozentualen Krankenkassenbeitrag auf Ihre Besoldung. Für einen Großteil der Beamten ist dieses Modell aufgrund der immensen Kosten nicht attraktiv.

Völlig anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie eine private Krankenversicherung bevorzugen. In diesem Moment stehen Ihnen Vorteile zu, die ausschließlich Beamten nutzen können. Ihr Bundesland bzw. der Bund beteiligt sich an Ihren Krankheitskosten über die sog. Beihilfe.

Lediglich für die verbleibenden Kosten benötigen Sie eine Privatversicherung. Aus diesem Grund können Sie auch nicht die private Krankenversicherung für Angestellte und Selbständige mit den Beamtentarifen vergleichen. Die PKV für Beamte stellt lediglich eine Restkostenabsicherung dar – es handelt sich um Prozenttarife.

Der Gesetzgeber verlangt seit dem 01.01.2009 einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz.

Wählen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte, übernimmt die Beihilfe mindestens 50 Prozent Ihrer Kosten zur Gesundheitsvorsorge. Daraus können Sie schlussfolgern, dass Sie lediglich die verbleibenden 50 Prozent über einen privaten Beamtentarif absichern müssen.

Da die Beihilfe für die anteilige Übernahme der Krankheitskosten keinen Betrag verlangt, gilt es lediglich für die private Restkostenabsicherung monatliche Beiträge zu entrichten. Dadurch kommt es bei den meisten Beamten in der PKV zu einer hohen Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Höhe Ihres Anspruchs auf Beihilfe finden Sie in den jeweiligen Beihilfeverordnungen. Jedes Bundesland bzw. der Bund (für Bundesbeamte) hat eine eigene Verordnung und legt darin die Beihilfesätze fest. Ledige Beamte erhalten generell über alle Beihilfeverordnungen hinweg eine 50-prozentige Kostenbeteiligung durch die Landes- bzw. Bundesbeihilfe.

Die meisten Beihilfeverordnungen sehen eine Erhöhung des Beihilfesatzes ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent vor. Dabei ist der Bezug des Kinderzuschlages für den Anspruch entscheidend und nicht, ob auch die Kinder privat versichert sind (lesen Sie dazu auch: Muss ich meine Kinder in der privaten Krankenversicherung für Beamte mit versichern?) Dieser 70-prozentige Beihilfesatz gilt zudem für Pensionäre und im Falle eine Dienstunfähigkeit.

Bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent ist somit natürlich auch nur noch eine Privatversicherung über 30 Prozent nötig. Die prozentuale Umstellung erfolgt mit der Geburt des zweiten Kindes bzw. mit dem Eintritt ins Pensionsalter oder einer Dienstunfähigkeit.

Doch es gibt auch Ausnahmen und damit verbunden andere prozentuale Regelungen. Dazu zählen die Baden-Württemberg, Hessen und Bremen. Wie sich in diesen Bundesländern die Beihilfesätze gestalten lesen Sie hier. Ein mindestens 50-prozentigen Beihilfeanspruch steht Ihnen in diesen Ländern allerdings mindestens ebenfalls zu.

Wonach berechnen sich die Beiträge zur PKV für Beamte?

Neben der Höhe des Anspruchs auf Beihilfe errechnen sich die Tarifbeiträge für eine private Beamtenversicherung auch noch nach Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Die Höhe Ihrer Besoldung hingegen hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Tarifbeitrag bei den Privatversicherern.

Eine besondere Bedeutung hat dabei Ihr Gesundheitszustand, da es durch bestimmte „Vorerkrankungen“ zu Risikozuschlägen kommen kann. Die Höhe solcher möglicher Risikozuschläge legt jede Krankenversicherungsgesellschaft individuell fest. Dabei handelt es sich um Mehrbeiträge, die aufgrund ärztlicher Diagnosen zum normalen Tarifbeitrag hinzukommen.

Bei der Antragstellung fragen die Krankenversicherungsgesellschaften nach „Vorerkrankungen“ der letzten Jahre. Dabei ist nicht entscheidend, welche „Erkrankungen“ Ihnen bewusst sind, sondern welche Diagnosen in den Krankenakten Ihrer Ärzte stehen. Diese Diagnosen werden dann bewertet und führen letztlich zu Ihrem zu zahlenden Monatsbeitrag in der PKV ( alle Details zu diesem wichtigen Thema lesen Sie hier).

Da sich durch solche „Vorerkrankungen“ die Beiträge bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften enorm vom eigentlichen Tarifbeitrag abweichen können, ist es sinnvoll diese Mehrbeiträge schon bei einem unabhängigen Krankenversicherungsvergleich berücksichtigen zu lassen, sodass Sie bei einem späteren PKV-Abschluss keine bösen Überraschungen erleben.

Große Leistungsunterschiede bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte

Neben den stark voneinander abweichenden monatlichen Beiträgen der Tarife, unterscheiden sich natürlich auch die Leistungsangebot der einzelnen Gesellschaften deutlich.

Aus diesem Grund sollten Sie vor der Entscheidung für eine PKV unbedingt die Leistungsangebote miteinander vergleichen. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei exakt achten sollten.

Zudem besteht die Möglichkeit die Grundabsicherung durch Zusatztarife zu ergänzen. So ist es z.B. sinnvoll im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ein Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt abzusichern, die Lücken der Beihilfe lassen sich über den sog. Beihilfeergänzungstarif schließen und auch beim Thema Kuren bieten zahlreiche Krankenversicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Baustein an.

Unbedeutend ist hingegen ein Krankentagegeld, da die Fortzahlung der Besoldung bei Beamten auch über den 42. Tag zu 100 Prozent bis zu einer Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn gesichert ist. Von daher gibt es in diesem Bereich keine Versorgungslücke.

Durch einen Krankenversicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter erhalten Sie eine transparente und neutrale Übersicht in Bezug auf die Leistungen der einzelnen Tarifangebote. Einen solcher Tarifvergleich ermöglicht es Ihnen zu schauen, welche private Krankenversicherung für Beamte am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Vergünstigte PKV-Tarife für Beamtenanwärter und Referendare

Für Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare bieten zahlreiche private Krankenversicherungen vergünstigte „Ausbildungskonditionen“ an. Diese gelten für die komplette Anwärterzeit und sorgen dafür, dass die PKV auch schon für Beamte auf Widerruf höchst interessant ist

Neben den günstigen Monatsbeiträgen profitieren Sie als Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter ebenso vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen gegenüber der GKV.

Lesen Sie dazu: Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter – Besser gesetzlich oder privat?

Fazit

Aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Sonderstellung von Beamten und Beamtenanwärtern steht Ihnen die Möglichkeit offen sich als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Da Sie die GKV-Beiträge allerdings ohne jede Unterstützung zu 100 Prozent selbst entrichten müssen, kommt es dadurch häufig zu immens hohen monatlichen Zahlungen.

Fällt Ihre Wahl auf eine private Krankenversicherung, so übernimmt die Beihilfe Ihres Landes bzw. des Bundes einen Krankheitskostenanteil von mindestens 50 Prozent. Die PKV stellt lediglich eine Restkostenabsicherung dar und ist dadurch häufig deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte.

Neben den Beitragsvorteil profitieren Sie als Privatpatienten natürlich auch von den Mehrleistungen der PKV. Aus diesem Grund ist ein Großteil der Beamten und Beamtenanwärter in Deutschland privat krankenversichert.

Ob eine PKV auch für Sie die beste Wahl darstellt und welche Privatversicherung am besten zu Ihnen passt, erfahren Sie am schnellsten durch einen unverbindlichen und kostenfreien Krankenversicherungsvergleich für Beamte.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Vergleichen Sie jetzt die private und gesetzliche Krankenversicherung für Beamte völlig unverbindlich & kostenlos: