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Kann ich nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Kann ich nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Studentin sitzt mit anderen im Raum und hört dem Professor zu

Wie es nach einem Lehramtsreferendariat weitergeht steht zu Beginn der Anwärterzeit noch in den Sternen.

Natürlich wünscht sich nahezu jeder Lehramtsanwärter nach dem Referendariat die Verbeamtung auf Probe. Die Realität sieht heute dennoch oft anders aus.

Häufig kommt es zunächst zu einer Übergangszeit im Angestelltenverhältnis oder aufgrund einer Ferienzeit sind Sie kurzfristig „arbeitslos“.

Wie geht es in solchen Situationen mit Ihrer privaten Krankenversicherung aus der Referendariatszeit weiter?

Dies hängt natürlich davon ab, wie genau der nächste Schritt nach dem erfolgreichen Lehramtsreferendariat aussieht.

Was passiert, wenn Sie zunächst ein Angestelltenverhältnis erhalten?

Erhalten Sie zunächst eine Stelle im Angestelltenverhältnis, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Da solche Vertretungsstellen in der Regel verdienstmäßig nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, tritt also für Sie eine Pflichtversicherung in der GKV (§5 Sozialversicherungsrecht) in Kraft. Damit haben Sie in dieser Situation auch keine Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.

Allerdings können Sie Ihren Gesundheitszustand durch eine sog. Anwartschaftsversicherung für die Zeit bis zur erneuten Verbeamtung „einfrieren“.

Beispiel:
Sie kündigen Ihre PKV nach dem Referendariat und wechseln in die gesetzliche Krankenkasse, da Sie im öffentlichen Dienst an einer Schule als Lehrer angestellt werden. Während dieser Zeit kommt es leider zu Rückenproblemen und ein Bandscheibenvorfall wird bei Ihnen diagnostiziert.

Zum nächsten Schuljahr erreicht Sie die freudige Mitteilung, dass Sie Beamtin auf Probe werden. In diesem Moment ist die Rückkehr in die private Krankenversicherung für Sie wieder sehr wichtig, da Sie als Beamtin den Vollbeitrag zur GKV leisten müssten und der 50-prozentige Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Im Rahmen der Gesundheitsangaben müssen Sie jetzt bei den Privatversicherern allerdings den Bandscheibenvorfall angeben. Dadurch kommt es in der Regel zu einem hohen Risikozuschlag, sodass die privaten Krankenversicherungen einen deutlich höheren Monatsbeitrag von Ihnen verlangt.

Hätten Sie Ihre PKV nach dem Referendariat nicht gekündigt, sondern durch eine Anwartschaftsversicherung auf „Eis“ gelegt, dürfte Ihre bisherige Privatversicherung den Bandscheibenvorfall beim Wiedereintritt in die private Krankenversicherung für Beamte nicht bewerten. Die „Aktivierung“ der PKV erfolgt durch die Anwartschaft dann ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Eine Anwartschaftsversicherung ist also nach der Anwärterzeit sehr sinnvoll. Diese bieten zahlreiche Gesellschaften sogar schon für 1 Euro im Monat an.

Die Formalitäten beim Übergang in die gesetzliche Krankenkasse im Zuge Ihrer Angestelltentätigkeit sind simpel

Sie melden Sie einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse an und fordern daraufhin eine Pflichtversicherungsbestätigung (§5 Sozialversicherungsrecht) mit Beginndatum an. Diese senden Sie Ihrer Privatversicherung zusammen mit der Bitte um die Einrichtung einer Anwartschaftsversicherung.

Möchten Sie Ihre PKV kündigen, ist ein formloses Kündigungsschreiben nötig (statt der Bitte um die Einrichtung der Anwartschaft).

Was passiert bei „Arbeitslosigkeit“?

Durch eine Ferien- oder Übergangszeit kann es nach dem Lehramtsreferendariat natürlich dazu kommen, dass Sie zunächst kurzfristig ohne Beschäftigung sind.

In diesem Fall gilt es zunächst Ihre individuelle Situation genau zu bewerten. Die Kernfrage besteht darin, ob Sie verheiratet sind oder nicht.

Sollten Sie verheiratet sein und Ihr Ehepartner ist gesetzlich krankenversichert, greift in diesem Fall die kostenfreie Familienversicherung (§10 Sozialversicherungsrecht) der GKV.

Sie melden sich einfach für die Familienversicherung über den Ehepartner an. Gleichzeitig sollten Sie die PKV aus der Referendariatszeit über eine Anwartschaftsversicherung „einfrieren“, damit Sie bei Ihrer späteren Verbeamtung auf Probe wieder problemlos in die private Krankenversicherung wechseln können.

Soweit Sie nicht verheiratet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.

Viele private Krankenversicherungen bieten Lehrern für diesen Fall jedoch spezielle Übergangstarife an. Da der Beihilfeanspruch mit dem Ende des Referendariates entfallen ist, bieten diese Tarife natürlich einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz.

In dieser Situation sind die Übergangstarife bei vielen Privatversicherungen sogar günstiger als der Monatsbeitrag einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig ist, dass Ihre PKV einen solchen Übergangstarif anbietet, da die Zwischenlösung ansonsten äußerst kostenintensiv werden kann.

Deshalb sollten Sie schon vor dem Referendariat beim Vergleich der privaten Krankenversicherung darauf achten, dass Ihre PKV eine solche Tariflösung anbietet.

Übrigens können Sie beim Jobcenter einen Zuschuss zu diesem PKV-Tarif für die Zeit der Arbeitslosigkeit beantragen. Ob und in welcher Höhe diese Ihnen gewährt wird entscheidet das Jobcenter nach den gesetzlichen Vorgaben.

Mit der Verbeamtung auf Probe ist die Rückkehr in die private Krankenversicherung sinnvoll

Sobald Sie eine Beamtenstelle auf Probe erhalten macht es natürlich Sinn in die PKV zurückzukehren.

Soweit Sie zwischenzeitlich gesetzlich krankenversichert waren, können Sie selbstverständlich auch als Beamter in der GKV bleiben, doch aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen lohnt sich dies für einen Großteil der Beamten nicht.

Soweit Sie eine Anwartschaftsversicherung für die Zeit als Angestellter bei Ihrer PKV abgeschlossen hatten, können Sie diese jetzt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit als Lehrer in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln. Dann gilt allerdings Ihr aktuelles Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand muss komplett neu bewertet werden.

Deshalb sollten Sie vor einem Wechsel sehr genau überlegen, ob sich ein solcher für Sie wirklich lohnt.

Fazit:

Werden Sie nach dem Lehramtsreferendariat nicht unmittelbar auf Probe verbeamtet, sondern zunächst in ein Angestelltenverhältnis übernommen, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Einzige Voraussetzungen sind, dass Sie über 450 Euro im Monat verdienen und nicht über der Versicherungspflichtgrenze. Bei einer Vertretungsstelle dürfte dies der Fall sein.

Durch eine Anwartschaftsversicherung „frieren“ Sie zugleich Ihren Gesundheitszustand während dieser Zeit ein, damit Sie bei einer späteren Vollverbeamtung wieder unabhängig vom dann aktuellen Gesundheitszustand in Ihre private Krankenversicherung wechseln können.

Bei einer Arbeitslosigkeit nutzen Sie entweder die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Ehepartners oder den Übergangstarif bei Ihrer PKV (soweit Sie nicht verheiratet sind, bzw. der Ehepartner auch privat krankenversichert ist).

Sie sehen, für nahezu jede Situation nach der Anwärterzeit gibt es eine unkomplizierte Lösung. Deshalb brauchen Sie sich im Vorfeld Ihres Lehramtsreferendariates auch keine Sorge darum zu machen, wie es nach der Anwärterzeit weitergeht.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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