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Beitragssteigerung der Beamtentarife der DBV zum 01.01.2018 – Wie verhalten Sie sich richtig?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Beitragssteigerung der Beamtentarife der DBV zum 01.01.2018 – Wie verhalten Sie sich richtig?

Junge Frau hält Brille in der Hand

Auch in diesem Jahr werden wieder einige PKV-Gesellschaften die Beiträge in Ihren Tarifen der privaten Krankenversicherung für Beamte anpassen. Dazu zählt auch die Deutsche Beamten Versicherung (DBV).

Sollten Sie von den Beitragssteigerungen betroffen sein, möchte ich Ihnen heute Tipps und Ratschläge geben, wie Sie am besten auf die Beitragsanpassung der DBV reagieren.

Die Deutsche Beamten Versicherung führt zum 01.01.2018 Beitragsanpassungen in Ihren Bisex und Unisex-Tarifen für Beamte durch. Nicht betroffen von dieser Beitragssteigerung sind die Tarife der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendaren.

Die Beitragsanpassungen der DBV im Marktvergleich

Ich habe mich für Sie hingesetzt und die aktuellen Steigerungen und verschiedenen Berechnungen durchgeführt, um feststellen zu können, wie diese Anpassung auf einen langfristigen Zeitraum betrachtet im Marktdurchschnitt zu bewerten ist.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass Beitragssteigerungen dauerhaft weder bei den gesetzlichen Krankenkassen, noch bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte zu vermeiden sind.

Diese Beitragsanpassungen dürfen von den Privatversicherern nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern unterliegen klaren gesetzlichen Grundlagen (lesen Sie dazu bitte: Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherungen für Beamte – Was nun?).

Zum 01.01.2017 hat beispielsweise die Debeka in Ihren Beamtentarifen Beitragsanpassungen vorgenommen und die HUK Coburg folgte zum 01.04.2017.

Die DBV passt folgende Tarife zum Jahresbeginn 2018 an:

VisionB (Frauen und Männer) in der Bisex-Welt (Vertragsbeginn vor dem 01.01.2013)
BS (Frauen und Männer) in der Bisex-Welt (Vertragsbeginn vor dem 01.01.2013)

VisionB-U in der Unisex-Welt (Vertragsbeginn ab dem 01.01.2013)
BS-U in der Unisex-Welt (Vertragsbeginn ab dem 01.01.2013)

Folgende Berechnungen habe ich für Sie durchgeführt:

Ein 55-jähriger Mann, der den Tarif Vision50T bei der DBV im Jahr 2005 abgeschlossen hat (zzgl. Wahlleistungen – Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung, Beihilfeergänzungstarif, Kurtarif und Pflegepflichtversicherung) zahlte zu Beginn für seinen Vertrag 193,04 Euro. Nach der Beitragsanpassung zum 01.01.2018 wird sein Monatsbeitrag bei 272,71 Euro liegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,7 Prozent.

Eine 34-jährige Frau, die 2013 verbeamtet wurde und zu diesem Zeitpunkt in den neuen Unisex-Tarif VisionB50T-U der DBV für 227,26 Euro eingestiegen ist (inkl. der Zusatzbausteine für ein Einbettzimmer mit privatärztlichen Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, dem Beihilfeergänzungstarif, einem Krankenhaustagegeld von 50 Euro und der Pflegepflichtversicherung), beläuft sich Ihr neuer Monatsbeitrag nach der Anpassung am 01.01.2018 auf 262,99 Euro. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Beitragsanpassung von 3 Prozent jährlich. Die Beitragssteigerung 2018 im Unisex-Tarif der DBV ist die erste Anpassung seit bestehen des Tarifes (01.01.2013).

Werfen wir einen Blick auf die Werte im gesamten Marktdurchschnitt, so lagen die Beitragssteigerungen lt. der Ratingagentur Assekurata (seit Jahr 2004 bis einschließlich 2017) bei den beihilfeberechtigten Volltarifen der privaten Krankenversicherungen bei 2,7 Prozent (das Jahr 2018 findet darin somit noch keine Berücksichtigung).

Von daher lässt sich zunächst festhalten, dass über die entsprechenden Zeiträume die Tarife der DBV hinsichtlich der Beitragssteigerungen im Marktdurchschnitt liegen bzw. bei den Unisex-Tarifen die Steigerung für das Jahr 2018 bereits eingerechnet wurde (während bei den Durchschnittswerten das Jahr 2018 noch nicht einfließt).

Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse

Ziehen wir zudem den Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse und deren Entwicklung in den Höchstsätzen. Zur beispielhaften Berechnung ziehe ich einen Beamten aus Nordrhein-Westfalen heran (Besoldungsgruppe 13, Stufe 7).

Folgende Beiträge hat dieser Beamte aus NRW als Mitglied einer GKV zu leisten:

=> 2018: 792 Euro
=> 2015: 721 Euro
=> 2013: 677 Euro
=> 2008: 585 Euro
=> 2004: 533 Euro

Beispiel für die Berechnung des Beitrages für das Jahr 2018: Die voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.425 Euro x 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag – 0,6 Prozent Krankentagegeldbeitrag (für Beamte nicht relevant) + 1,1 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag + 2,8 Prozent Pflegepflichtbeitrag für Kinderlose). Die Nachkommastellen habe ich bei den Ergebnissen gerundet.

Anhand der Beiträge zur GKV für unseren Beamten aus NRW erkennen Sie, dass seine Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenkasse bei insgesamt rund 245 Euro monatlich in den letzten 14 Jahren lag. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anpassung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse von 3,47 Prozent.

Aus welchen Gründen kommt es in der PKV zu Beitragssteigerungen?

Der medizinische Fortschritt stellt einen ganz entscheidenden Grund für Beitragsanpassungen dar. Die Preissteigerungen im Gesundheitswesen liegen derzeit mit ca. 4,5 Prozent jährlich deutlich oberhalb der Inflation.

Als Privatpatient stehen Ihnen die neusten Diagnoseverfahren und innovative Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Beispiel:
Durch die Gendiagnostik wird es ermöglicht auf personalisierte Arzneimittel  zurückzugreifen. Diese werden beispielweise bei Krebstherapien und Mukoviszidose angewandt, um bessere Behandlungsergebnisse zu erzielen.

Zur Thematik medizinischer Fortschritt schreibt z.B. Focus Online:
„Zwar erkranken immer mehr Menschen in Deutschland an Krebs. Aber ihre Heilungschancen stehen besser als vor 10 Jahren“

Dabei geht die Süddeutsche Zeitung darauf ein, welche Kosten dadurch entstehen:
„Krebsmedikamente werden immer teurer, pro Jahr und pro Patient kosten die Therapien bis zu 100.000 Euro.“

Praxisfall – Antikörper gegen Lungenkrebs

Lugenkrebserkrankungen müssen unbedingt schnell erkannt und operiert werden. Im frühen Stadium ist die Krebserkrankung durch einen chirurgischen Eingriff heilbar. Danach kann der Tumor allerdings leider zumeist nicht mehr entfernt werden, sodass eine kräftezehrende Chemotherapie mit ungewissen Ausgang nötig ist. Für diese Patienten gibt es jetzt durch die sog. Antikörpertherapie neue Hoffung. Durch diese Antikörper wird die körpereigene Abwehr beim Kampf gegen den Krebs gestärkt. Dadurch eröffnet sich eine vollkommen neue Behandlungsmöglichkeit für Patienten mit Lungenkrebs. Dies ist lediglich ein Beispiel in Bezug auf den medizinischen Fortschritt.

Durch den medizinischen Fortschritt steigen natürlich auch deutlich die Kosten der Krankenversicherungsgesellschaften. Die Leistungsentwicklung innerhalb der Tarife stellt auch bei der DBV den mit Abstand größten Steigerungsposten dar und zwingt den Versicherer daher zur Beitragsanpassung.

Ein weiterer Punkt für die Beitragsanpassung der DBV liegt in der Senkung des Rechnungszinses. Diesem Faktor ist jedoch im Verhältnis zur Leistungsentwicklung eine geringere Bedeutung beizumessen. In Phasen niedriger Zinsen am Markt ist es für die privaten Krankenversicherungen schwieriger eine ausreichende Verzinsung für die Altersrückstellungen zu erwirtschaften. Die fehlende Zinserträge müssen daher durch eine Erhöhung des Sparanteils ausgeglichen werden.

Selbstverständlich gibt es weitere Gründe, die eine Anpassung der Beiträge zur Folge haben können. Die oben genannten Punkte spielen im Zusammenhang mit der aktuellen Beitragssteigerung der DBV jedoch eine maßgebliche Rolle.

Fakt ist, dass natürlich auch alle anderen Krankenversicherungsgesellschaften ebenso mit diesen Faktoren zu kämpfen haben. Die durchschnittlichen Beitragssteigerungen von 2,7 Prozent im Jahr (2004-2017 – Quelle: Assekurata) auf den Gesamtmarkt bezogen, beweist dies eindeutig.

Zwischenfazit: Beitragsanpassungen sind bei jeder privaten Krankenversicherung unvermeidbar. Entscheidend ist, dass diese langfristig nicht über dem Marktdurchschnitt liegen (in einem Zeitraum von beispielsweise 10-15 Jahren).

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenversicherung?

Ein Krankenversicherungswechsel muss sehr gut überlegt sein. In vielen Fällen rate ich davon ab.

Bedenken Sie unbedingt die vielen Faktoren, die im Zuge eines Wechsels bedeutend sind:

=> neues Einstiegsalter
=> neue Gesundheitsprüfung (WICHTIG: Bei diesem Punkt werden viele Fehler begangen – lesen Sie deshalb unbedingt: Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV für Beamte bedeutend?
=> Mitnahme oder Verbleib der Altersrückstellungen
=> Vergleich der Tarifleistungen (hier finden Sie meine Checkliste zum Leistungsvergleich)
=> Finanzstärke der Unternehmen
=> Rückerstattung von Beiträgen

Deshalb empfehle ich bei jeder Beitragsanpassung immer ruhig und besonnen zu reagieren. Voreiliges Handeln aus der Verärgerung über die Beitragssteigerung kann schnell zu einem Fehler führen, der Ihnen im Laufe der kommenden Jahre teuer zu stehen kommen wird. Es gilt die Höhe der Anpassung zu analysieren, diese mit dem Gesamtmarkt abzugleichen und die Situation zu bewerten.

Die Tarife der DBV für Beamtenanwärter und Lehramtreferendare sind von der Beitragsanpassung nicht betroffen.

Fazit:

Trotz der aktuellen Beitragsanpassung der DBV sind die Tarife auf einen langen Zeitraum betrachtet nicht stark marktüberdurchschnittlich gestiegen.

Es handelt sich um die erste Beitragssteigerung der DBV im Unisex-Tarif (besteht seit 2013) und die dritte Anpassung seit 2007 im Bisex-Tarif.

Die Steigerung im Bisex-Tarif lag in dem von mir errechneten Beispielen exakt im Marktdurchschnitt, während der Unisex-Tarif leicht darüber liegt. Allerdings habe ich dabei schon den Anstieg im Jahr 2018 berücksichtigt, der im von Assekurata ermittelten Marktdurchschnittswert (2004-2017) noch nicht eingerechnet ist.

Zudem liegen die Beitragsanpassungen deutlich unter den durchschnittlichen Steigerungen der gesetzlichen Krankenkassen im Höchstsatz.

Einen wirklichen Grund zu einer Beunruhigung gibt es meiner persönlichen Ansicht nach daher nicht. Lassen Sie sich also keinesfalls von Ihrem oder anderen Beratern verrückt machen, die einen schnellen Wechsel zu einem anderen Krankenversicherungsunternehmen fossieren wollen. Mit jedem neuen Vertragsabschluss verdienen Versicherungsvermittler natürlich auch Geld. Schauen Sie, was für Sie der beste Weg ist.

Beachten Sie deshalb unbedingt folgendes, bevor Sie vor einem Wechsel anstreben: Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand werden komplett neu bewertet. Zudem können Sie nicht Ihre gesamten Altersrückstellungen mitnehmen, die Sie aufgebaut haben. Ein Teil Ihrer Rückstellungen verbleibt im Kollektiv Ihres Versicherers, da gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur die Mitnahme der Alterungsrückstellungen in Höhe des Basiswertes möglich ist. Ein ständiges Wechseln der privaten Krankenversicherung kann somit dazu führen, dass im Alter Ihr Beitrag im Alter massiv ansteigen könnte, wenn nicht genug Altersrückstellungen gebildet wurden.

Analysieren Sie unbedingt Ihre Situation in Ruhe. Dabei kann Ihnen auch ein unverbindlicher Krankenversicherungsvergleich für Beamte helfen. Ziehen Sie bei Bedarf auch Ihren Berater oder einen neutralen Krankenversicherungsexperten für Beamte hinzu.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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